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Künstliche Intelligenz

„Euro-Office“: OnlyOffice wirft Projekt Lizenzverletzungen vor


Ionos, Nextcloud und weitere Partner arbeiten gemeinsam an einer quelloffenen Office-Suite mit dem Namen „Euro-Office“, die als Microsoft-Alternative gedacht ist und digitale Souveränität fördern soll. Dazu setzen sie auf das ebenfalls quelloffene OnlyOffice, das sie dafür geforkt haben. Nachdem Euro-Office am vergangenen Freitag angekündigt wurde, meldet sich nun OnlyOffice zu Wort – und wirft dem jungen Projekt Lizenzverletzungen vor.

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In einem Blog-Beitrag macht OnlyOffice seinen Ärger öffentlich. Euro-Office setze von OnlyOffice abgeleitete Technologie unter Verletzung der Lizenzbedingungen und internationalem Recht zu geistigem Eigentum (International Intellectual Property Law) ein. OnlyOffice unterliegt der AGPL-v3-Lizenz (GNU Affero General Public License v3) und stellt weitere Bedingungen, um Transparenz und angemessene Quellenangaben sicherzustellen. Laut OnlyOffice gehören dazu das Beibehalten der OnlyOffice-Markenzeichen in abgeleiteten Werken, Bereitstellen angemessener Quellenangaben zur Original-Technologie und dem vollständigen Befolgen von Open-Source-Auflagen zur Verteilung der Software.

OnlyOffice zitiert einen namentlich nicht genannten Anwalt, der sich auf die Sektion 7 der AGPL v3 bezieht. Demnach dürfen Urheberrechtsinhaber ausdrücklich zusätzliche Bedingungen stellen, die im Falle von OnlyOffice die Verpflichtung, das ursprüngliche Produktlogo beizubehalten (Sektion 7(b)) sowie die Verweigerung jeglicher Rechte zur Nutzung der Marken des Urheberrechtsinhabers (Sektion 7(e)) umfassen. Diese Zusätze seien am 25. Mai 2021 zur Lizenz ab Zeile 655 ergänzt worden.

Argumente, dass abgeleitete Arbeiten unter einer „reinen“ AGPL-v3-Lizenz verbreitet und dabei zusätzliche Bedingungen in der Sektion 7 entfernt werden dürfen, seien demnach rechtlich unbegründet. Die AGPL v3 erlaube keine selektive Anwendung, sondern verlange entweder die Anerkennung als Ganzes einschließlich zusätzlicher Bedingungen oder führe nicht zur Erlangung von Nutzungsrechten an der Software. „Die Einstufung solcher zusätzlichen Bedingungen als ‚nicht durchsetzbar’ oder ‚nicht verpflichtend’ ändert nichts an ihrem rechtlichen Charakter“, ergänzt der OnlyOffice-Anwalt.

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Auf Anfrage von heise online bezieht Nextcloud Stellung zu den Vorwürfen: „Wie OnlyOffice selbst angibt, handelt es sich bei seinem Produkt um Open Source. Forks sind ein zentraler Bestandteil des Open-Source-Ökosystems und ausdrücklich vorgesehen, um Weiterentwicklung, Anpassung und auch alternative Governance-Modelle zu ermöglichen. Das Projekt hat die rechtliche Einordnung transparent im öffentlichen Repository dokumentiert.

Diese Meinung wird auch von der Free Software Foundation, der Hüterin der AGPL- und GPL-Lizenzen geteilt. Die rechtliche Situation wurde auch mit Bradley M. Kuhn, dem Erfinder der AGPL Lizenz, diskutiert und er unterstützt unsere rechtliche Einschätzung zu 100 Prozent.“ Ionos antwortete auf unsere Nachfrage, dass das Unternehmen sich dieser Stellungnahme ausdrücklich anschließt.


(dmk)



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Künstliche Intelligenz

ADFC stellt ausgewählte Radtouren auf Komoot bereit


Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) hat mit dem Outdoor-Navigationsanbieter Komoot vereinbart, künftig ausgewählte Touren seiner regionalen Untergliederungen als Collections zu veröffentlichen, damit Radfahrbegeisterte die Routen nachfahren können. Das teilte Komoot am Dienstag mit. Bei den angebotenen Routen handelt es sich um geführte Touren, die von ADFC-Tourenleiter geplant und durchgeführt wurden.

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Rund 14.000 geführte Touren führt der ADFC über seine regionalen Gliederungen pro Jahr durch. Die Auswahl erstreckt sich dabei über kurze und lange, einfache und schwierigere Strecken. Die Routen sind von ADFC-Tourenleitern geplant und mit Informationen zu Sehenswürdigkeiten und praktischen Tipps angereichert. Entsprechend sollten sie zuverlässiger sein als einige Routen, die von Privatleuten veröffentlicht worden sind. Eine Auswahl dieser Touren beabsichtigt der ADFC nun als Collections auf Komoot bereitzustellen. Das Angebot umfasst genaues Kartenmaterial und Informationen der Tourleiter, etwa zur Strecke, zu Sehenswürdigkeiten und Aussichtspunkten. Zusätzlich stehen die Routen zur Offline-Navigation bereit.

Die Kooperation zwischen dem ADFC und Komoot umfasst verschiedene Unterstützungsleistungen für die ADFC-Gliederungen. So stellt Komoot für ADFC-Tourenleiter und -leiterinnen zur Erstellung und Verwaltung von Routen Komoot Premium bereit. Zugleich bietet Komoot auch Unterstützung bei der Erstellung und Verwaltung von Collections, die mit Radbegeisterten geteilt werden können. Die ADFC-Gliederungen können ihre regionalen Tourtipps über Komoot einbetten und auf ihren Websites einbinden.

Wie viele Touren des ADFC letztlich über Komoot angeboten werden, ist derzeit noch unklar. Denn die Entscheidung über die Veröffentlichung regionaler Touren auf Komoot liegt bei den einzelnen Gliederungen des Fahrrad-Clubs, nicht aber beim Bundesverband. Dieser will jedoch die regionalen ADFC-Gliederungen dazu animieren, die Touren auf Komoot einzustellen, sodass auch Menschen die Routen nachfahren können, die nicht an den geführten ADFC-Touren teilnehmen können oder wollen.


(olb)



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Deutschland-App: KI soll Anträge vereinfachen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Lange Zeit war nebulös, was die geplante Deutschland-App des Bundesdigitalministeriums (BMDS) leisten soll. Nun hat das Ministerium mehr Klarheit geschaffen: Die App soll Bürgern dabei helfen, Online-Anträge auszufüllen. Nutzer sollen dabei die bestehenden Onlinedienste zum Beispiel ihrer Kommune gar nicht mehr zu Gesicht bekommen. „Die Bürger interagieren also nur mit der App und können leichter Verwaltungsleistungen beantragen“, erklärte BMDS-Staatssekretär Markus Richter in einem Interview mit c’t.

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Im Hintergrundsystem der App sollen Crawler die Onlineportale von Behörden durchsuchen und erfassen, welche Formulare dort bereitstehen. Sprachmodelle verarbeiten die Formulare semantisch, sodass die App die Abfragen vereinfachen und Rückfragen beantworten kann. Außerdem sollen die Abfragen an die individuelle Konstellation des Nutzers angepasst werden: „Dadurch können ganze Seiten der Formulare unsichtbar werden“, sagte Richter.

Nutzer können laut den aktuellen Plänen des Ministeriums zwischen drei „Interaktionsmodi“ wählen: einem vereinfachten Formular, einem Chatmodus sowie einem „KI-Avatar“, der per Sprachinteraktion durch den Antrag führt. Dafür setzt die App auf spezialisierte KI-Modelle zum Beispiel von ElevenLabs.

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Die Sorge, dass App-Nutzer aufgrund von KI-Falschaussagen zum Beispiel weniger Wohngeld erhalten, als ihnen zusteht, relativierte Richter im Interview: Schon heute gebe es fehlerhafte Anträge. Er gehe davon aus, dass die Deutschland-App die Fehlerquote reduziert, weil sie Nutzer durch den Prozess führe und Plausibilitäten prüfe.

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Zur Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, komplexe Antragsverfahren von Grund auf zu reformieren, erwiderte Richter: „Wir machen das eine, ohne das andere zu lassen.“ Das BMDS habe sich als Ministerium für Staatsmodernisierung die Vereinfachung von Prozessen auf die Fahne geschrieben. Man bewege sich aber in einer „Bestandslandschaft“ und wolle daher den Zugang zu bestehenden Verfahren vereinfachen.

Mit der Entwicklung eines Prototyps der Deutschland-App hat das BMDS die Telekom und SAP beauftragt und dadurch viel Kritik von mittelständischen Softwarefirmen hervorgerufen. Das Ministerium plant nun eine Ausschreibung und will die App als Open Source bereitstellen, „damit sie transparent und durch andere nachnutzbar ist“, wie Richter im Interview sagte.

Das vollständige Interview zur Deutschland-App sowie zum Deutschland-Stack lesen Sie bei heise+


(cwo)



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Oracle E-Business Suite: Angriffe auf Payments beobachtet


In Oracles E-Business Suite können Angreifer an einer Schwachstelle in Oracle Payments ansetzen, um die Systeme vollständig zu übernehmen. IT-Sicherheitsforscher haben nun Angriffe auf die Lücke in freier Wildbahn beobachtet.

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Die IT-Forscher von DefusedCyber haben am Montag auf X gepostet, dass sie seit dem Wochenende Angriffe auf diese Sicherheitslücke in ihren Honeypot-Systemen beobachtet haben. Bis dahin war noch kein Missbrauch der Lücke oder Proof-of-Concept-Code bekannt, erklären die IT-Sicherheitsforscher. Weitere Hinweise, wie die Angriffe genau aussehen oder in welchem Umfang sie stattfinden, nennt DefusedCyber jedoch nicht. Aus dem Ausschnitt der Anfrage, die der Screenshot auf X zeigt, lässt sich dahingehend nichts ableiten. Es gibt daher auch keine Hinweise auf erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC), anhand derer Admins ihre Systeme auf Spuren von Attacken untersuchen könnten.

Die Sicherheitslücke ermöglicht nicht authentifizierten Angreifern aus dem Netz, die HTTP-Zugriff auf verwundbare Systeme haben, eine Schwachstelle in der Dateitransfer-Komponente von Oracle Payments aus der Oracle E-Business Suite zum Kompromittieren von Oracle Payments auszunutzen. Das Leck ist einfach zu missbrauchen, schreibt Oracle in der Schwachstellenbeschreibung (CVE-2026-46817, CVSS 9.8, Risiko „hoch“). Betroffen ist Oracle Payments in den Versionen 12.2.3 bis einschließlich 12.2.15.

Oracle hat die Sicherheitslücke am ersten „Critical Security Patch Update“ (CSPU) im Mai dieses Jahres mit einem Softwareflicken versorgt. In der Übersicht zu dem Mai-Patchday von Oracle findet sich jedoch bislang noch kein Hinweis darauf, dass die Sicherheitslücke aktiv angegriffen wird.

Die Schwachstelle weckt Erinnerungen an Sicherheitslücken in Oracles E-Business Suite, die im Herbst vergangenen Jahres massiv angegriffen wurden. Die Täter haben die Oracle-Kunden im Anschluss um Lösegeld erpresst.


(dmk)



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