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FAQ zum EU Data Act – mehr Rechte für Verbraucher?


Im „Smart Home“ werden viele Daten gesammelt: Vom vernetzten Kühlschrank, der Sprachassistenz oder dem Smart-TV – alles speichert Informationen. Die Digitalisierung bringt datenhungrige Geräte mit sich und davon sollen nach dem Willen der EU Nutzerinnen und Nutzer mehr profitieren. Per EU-Verordnung bekommen sie mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Jetzt gilt für diese Produkte der „EU-Data-Act“, in Deutschland auch „Datengesetz“ genannt.

Hersteller müssen demnach offenlegen, welche Informationen erhoben werden – und wie man darauf zugreifen kann. Das Datengesetz der EU ist bereits Anfang 2024 in Kraft getreten und findet nun Anwendung. Es soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben, etwa zu Reparaturzwecken. Am Ende sollen dadurch Dienstleistungen günstiger und einfacher werden. Die wichtigsten Fragen zu den neuen Bestimmungen im Überblick:

Für welche Geräte gilt das Gesetz?

Für welche nicht, wäre fast leichter zu beantworten. Denn laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Das klingt nach Internetverbindung, aber die ist gar nicht zwingend nötig. Die Regeln schließen ausdrücklich Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie „smarte“ Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Um welche Daten geht es dabei?

Auch diese Definition ist im Gesetz allgemein gehalten. Zu den betroffenen Daten gehört dort „jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“. Das können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen sein, die ein Gerät gemacht hat. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt – und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend: Handys, Smartwatches, moderne Küchengeräte, Klimaanlagen, E-Bikes oder Autos sind ebenso betroffen wie industrielle Maschinen oder Flugzeuge.

Muss das Gerät neu sein?

Nein, das Recht auf die generierten Daten besteht auch bei bereits erworbenen Geräten, die weiter genutzt werden. Übrigens: Wer seinen Fitness-Tracker oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand. Von September 2026 an sieht das EU-Datengesetz zusätzlich vor, dass Hersteller ihre neuen Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ihrer Nutzer auf den Markt bringen – die neuen Rechte ihrer Kunden also bei der Entwicklung bereits mitdenken.

Was soll das den Nutzerinnen und Nutzern bringen?

Oft haben sich Hersteller bisher Nutzungsrechte an allen anfallenden Daten selbst eingeräumt. Nun sollen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen. Sie sollen künftig auf Daten zugreifen, sie löschen oder auch an Dritte weitergeben können. Besonders Letzteres ist mit der Hoffnung verbunden, dass Reparaturen oder andere Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer günstiger und einfacher werden.

Beispielsweise könnte sich ein Autobesitzer künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit seiner Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten vielleicht zu einer geringeren Versicherungsprämie führen. Laut der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc gibt es aber zu viele Ausnahmeregelungen, die diese Möglichkeiten in der Praxis erschweren. Beuc-Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete das Gesetz daher als eine „verpasste Chance“.

Wie sollen Nutzerinnen und Nutzer an die Daten kommen?

Hier gibt die EU-Verordnung den Anbietern zwei Möglichkeiten: Direkter oder indirekter Zugang. Wo möglich, sollen Nutzerinnen und Nutzer ohne weiteres selbst auf die Daten zugreifen können. Wie das geht, darüber müssen die Anbieter und Hersteller bei Erwerb des Produkts informieren. Sollte ein direkter Zugang nicht möglich oder vom Hersteller nicht erwünscht sein, so soll der Verordnung nach eine einfache Anfrage, etwa auf einem entsprechenden Webportal, reichen. Ohne große Hürden soll dann eine Antwort mit den entsprechenden Daten folgen.

Was erhofft sich die EU durch das Datengesetz noch?

Durch den freizügigeren Datenhandel sollen nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. Die Datenschöpfung soll also mehr zur Wertschöpfung beitragen. Außerdem sollen Behörden in Ausnahmefällen wie bei Waldbränden oder Hochwasserkatastrophen auf Daten zugreifen können, die in Besitz der Privatwirtschaft sind. Große Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google werden nun dazu verpflichtet, illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen.

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Was sagen die Unternehmen?

Kritik gibt es etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden. Eine funktionierende Datenwirtschaft sei zentral für erfolgreiche digitale Geschäftsmodelle, fügte BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger hinzu. „Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein“, so Plöger. Positiv bewertete Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst mögliche Chancen durch die EU-Verordnung. Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen.


(nie)



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Strippe und „Wandwarze“: Twelve South bringt neue USB-C-Ladegeräte in die EU


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Zubehörspezialist Twelve South, bekannt für iPhone-, iPad- und Mac-Peripherie, hat zwei seiner bislang nicht für die EU verfügbaren Produkte europäisiert. So gibt es nun sowohl den Mehrfachlader PowerBug als auch PowerCord, eine Kombination aus Ladegerät und USB-C-Kabel, als Eurostecker-Variante. Zuvor wurden die Geräte nur für den US-Markt und Großbritannien angeboten. Beide Produkte sollen zu Hause oder im Büro möglichst wenig Platz verbrauchen und sind in ihrer Form recht speziell.

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Geräte mit integriertem Netzteil haben den Vorteil, dass man dafür nur ein Kabel und keine zusätzliche „Wandwarze“ benötigt – etwas, was es in USB-C-Zeiten immer seltener gibt. Das PowerCord-Zubehör holt diese Old-School-Ladetechnik zurück: Ein kompaktes Netzteil (Tiefe: 47,3 mm), das man direkt in die Steckdose einschiebt, wird mit einem fest montierten USB-C-Kabel kombiniert. Das eigentliche Netzteil steht dabei deutlich weniger hervor als etwa Ladegeräte eines MacBook.

PowerCord leistet 30 Watt mit Power Delivery (PD) und ist in den Farben Schwarz und Weiß erhältlich. Das Kabel ist mit einem Gewebemantel überzogen und soll sich dadurch nur schwer verwickeln können. Die Variante mit 1,2 Metern kostet 29,95 Euro, die mit 3 Metern 39,95 Euro. Nachteil ist natürlich, dass man bei einem Defekt an Kabel oder Netzteil das ganze Paket reparieren (oder entsorgen) muss.

Der PowerBug ist ähnlich minimalistisch. Er kann zwei Geräte gleichzeitig laden: Eines über eine MagSafe- beziehungsweise Qi2-Ladespule und eines über einen unten angebrachten USB-C-Power-Delivery-Port. „Macht aus einer Steckdose eine Ladestation“, schreibt Twelve South dazu. Dank Eurostecker schließt der PowerBug bündig mit der Wand ab. MagSafe/Qi2 leistet maximal 15 Watt, via USB-C-PD sind 35 Watt möglich.

Nutzt man beide Lademöglichkeiten, reduziert sich die Wattzahl per Kabel auf 20 Watt. iPhones lassen sich auch horizontal anbringen, um Apples StandBy-Modus zu verwenden. Twelve South verkauft die Hardware in den Farben „Schiefer“ (Schwarz) und „Düne“ (Weiß) zum Preis von 59,95 Euro. Beide Geräte sind derzeit über den Hersteller bestellbar, dürften aber in den kommenden Wochen auch bei Resellern ankommen.

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(bsc)



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Telco-Manager: Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit in Gefahr


23 Führungskräfte der größten europäischen Telekommunikationskonzerne und von Verbänden wie Connect Europe oder GSMA haben in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ihre ernsthafte Besorgnis über das langsame und zögerliche Vorgehen der Brüsseler Regierungsinstitution bei dringend notwendigen digitalen Reformen signalisiert. Vor allem der schon seit Längerem angekündigte Digital Networks Act (DNA) lässt ihnen zufolge auf sich warten.

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Die Chefs von Unternehmen wie der Deutschen Telekom, Vodafone, Orange und Telefónica fordern im Kern: Weniger Regulierung, mehr „europäische Champions“, die im internationalen Wettbewerb reüssieren.

Das einst im Telekommunikationssektor führende Europa hinke mittlerweile in Bezug auf wirtschaftliches Wachstum, Sicherheit und Innovationsförderung hinterher, monieren die CEOs. Das liege maßgeblich an der digitalen Fragmentierung und wertzerstörenden Politik der letzten Jahre, während die USA und Asien massives Kapital und Skaleneffekte nutzten.

Trotz Investitionen von über 500 Milliarden Euro durch europäische Mobilfunkbetreiber in den vergangenen zehn Jahren sei ein Markt mit über 100 Anbietern in diesem Bereich in 27 Mitgliedsstaaten ein strukturelles Hindernis, heißt es. Ohne mutige Maßnahmen zur Erzielung von Skaleneffekten könnten europäische Firmen nicht mit der Investitionsgeschwindigkeit der außereuropäischen Konkurrenz mithalten.

Nur 2 Prozent der Europäer telefonierten oder surften über 5G-Standalone-Netzwerke, beklagen die Unterzeichner. Die USA und China seien hier mit 25 beziehungsweise über 77 Prozent schon deutlich weiter. Dadurch würden erhebliche wirtschaftliche und soziale Chancen verpasst, insbesondere bei industriellen Daten und dem Einsatz von KI. Auch andere europäische Industriezweige wie Automobil oder FinTech drohten ohne erstklassige Konnektivität zur Erforschung, Skalierung und Anwendung neuer Telekommunikationsdienste ins Wanken zu geraten.

Der DNA sei entscheidend, um die Souveränität, Sicherheit und Werte Europas zu sichern, heben die Manager hervor. Die Kommission müsse endlich einen stark vereinfachten Regulierungsrahmen schaffen, um die Investitionskapazitäten in allen einschlägigen Industriesektoren zu erhöhen. Schon vor über einem Jahr und erneut im Juli machten Branchenriesen, Connect Europe & Co. vergleichbaren Druck auf Brüssel – wenn auch damals noch in kleinerer Besetzung. Herausforderer der Platzhirsche befürchten dagegen dramatische Folgen für den Wettbewerb und den Glasfaserausbau in Europa, wenn der DNA in die falsche Richtung weise. Die Regulierung ehemaliger Monopole dürfe nicht gelockert werden.

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(nen)



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Verwirrung um Grafiktreiber von AMD für RDNA 1 und 2 im Wartungsmodus


Ein Vermerk in den Release Notes des aktuellen Adrenalin-Treibers für AMD-GPUs hatte in den letzten Tagen für Verwirrung gesorgt. Demnach sollen Optimierungen für neue Spiele nur noch für Grafiklösungen erscheinen, die den Serien RX7000 und RX9000 angehören. Diese basieren auf den Architekturen RDNA 3 und 4.

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Der Hinweis steht zum Zeitpunkt dieser Meldung immer noch auf der Downloadseite für den Treiber Adrenalin 25.10.2 – damit ist aber laut neuesten Erklärungen von AMD nicht gemeint, dass RDNA 1 und 2 keinen Support mehr erhalten sollen. Dies sagte das Unternehmen unter anderem Tom’s Hardware auf Anfrage. Zahlreiche andere Technikmedien hatten über den Umstand berichtet, weil AMD bei strenger Auslegung des Vermerks eine Vielzahl noch attraktiver GPUs auf PC-Grafikkarten, in Notebooks und in SoC-Lösungen wie den Z-APUs für Handhelds zum Alteisen erklärt hätte. Manche RDNA-2-GPUs waren erst 2022 erschienen.



Der unklare Hinweis steht zum Zeitpunkt dieser Meldung immer noch auf der Downloadseite für AMDs Grafiktreiber.

(Bild: AMD, Screenshot und Hervorhebung: heise medien)

Wie das Unternehmen den Kollegen jedoch sagte, werden die Treiber für RX5000 und RX6000 zwar in einen Wartungsmodus versetzt (maintenance mode). In diesem Fall bedeutet das jedoch nicht, dass keinerlei neue Funktionen und Anpassungen für Spiele für diese GPUs mehr erscheinen. Vielmehr soll es diese „nach Verlangen des Marktes“ geben. Das ist natürlich auch keine klare Aussage. Es dürfte jedoch bedeuten, dass beim Erscheinen eines neuen AAA-Spiels wie eines neuen Battlefield oder Call of Duty doch Anpassungen vorgenommen werden. Diese sind für ein reibungsloses Funktionieren der Titel beispielsweise durch herstellerspezifische Shader-Programme in den Treibern selbst (shader replacement) oft auch dringend nötig.

Üblicherweise bietet AMD für Grafiklösungen, die sich nur im Wartungsmodus befinden, nur noch Fehlerkorrekturen an. Und zwar für Fehler, die die Systemsicherheit betreffen, also etwa, dass eine korrumpierte Videodatei beim Abspielen über die Codecs des Grafiktreibers für die Hardware der GPU keinen Schadcode in das System einschleusen kann. Falsche Darstellungen oder Abstürze bei neuen Spielen werden in der Regel nicht korrigiert.

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Im Falle von RDNA 1 und 2 und den entsprechenden GPUs wird AMD aber vermutlich über einen weitergehenden Support nicht herumkommen, und zwar wegen der PC-Handhelds. Erst vor wenigen Wochen erschien mit dem ROG Xbox Ally die erste mobile Konsole mit Microsofts Segen. Diese arbeitet mit einer integrierten RDNA-2-GPU, das größere Modell Xbox Ally X mit RDNA 3.5. Das Einstiegsgerät nun fallen zu lassen, werden allein schon Asus ROG und Microsoft kaum zulassen. Das Vorbild der Kategorie, das Steam Deck von Valve, nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, weil es unter dem Linux-Derivat Steam OS läuft. AMDs Linux-Treiber sind weitgehend quelloffen, sodass Valve hier eigene Weiterentwicklung für die RDNA-1-GPU des Decks vorantreiben kann.

Vieles spricht dafür, dass sich in die Release Notes des aktuellen Adrenalin-Treibers allgemein Fehler eingeschlichen haben. In der ersten Fassung vom 29. Oktober 2025, zu finden über die Wayback Maschine, war auch noch vom Entfall des Ladens per USB-C die Rede. Und zwar ohne weitere Erklärung, was damit gemeint sein könnte. Das Aufladen von Notebooks per USB-C über einen angeschlossenen Monitor kann es wohl kaum sein, denn das ist inzwischen eine Standardfunktion besserer Notebooks. Der Vermerk zu USB-C findet sich in der aktuellen Fassung der Release Notes nicht mehr. Wie AMD Tom’s Hardware sagte, handelte es sich dabei um einen Irrtum.

Der unklare Hinweis auf „new game support“ ist jedoch kommentarlos weiterhin in den Release Notes enthalten – wie gesagt, zum Zeitpunkt dieser Meldung. AMD täte gut daran, den gesamten Text nach dem Halloween-Wochenende gründlich zu überarbeiten.


(nie)



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