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Datenschutz & Sicherheit

Geheimdienstbericht in Kanada: Cyberoperationen im Ausland


Der kanadische Nachrichtendienst und Kryptographie-Behörde CSE (Communications Security Establishment) hat im vergangenen Jahr eine Reihe staatlich genehmigter Cyberangriffe durchgeführt, um die Aktivitäten von Drogenhändlern, gewalttätigen Extremisten und einer Ransomware-Gruppe zu stören. Den seltenen Einblick in das Vorgehen der Behörde liefert der CSE-Jahresbericht.

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Zu den Aufgaben des CSE, der dem kanadischen Verteidigungsministerium und dem kanadischen Militär untersteht, gehören die Informationsgewinnung sowie der Schutz der regierungseigenen Informations- und Kommunikationsnetzwerke durch Verschlüsselungstechniken, aber auch das Vorgehen gegen Bedrohungen durch bösartige Online-Akteure. Dass Geheimdienste Cyberangriffe auf Gegner verüben, ist nicht ungewöhnlich; allerdings werden solche Operationen selten öffentlich gemacht, so das US-Portal TechCrunch.

Das CSE ist nach eigenen Angaben per Gesetz zu zwei Arten von ausländischen Cyberoperationen ermächtigt: defensiven und aktiven. Sie dürfen sich weder gegen Kanadier im In- oder Ausland noch gegen sonstige Personen in Kanada richten. Sie dürfen sich ausschließlich gegen ausländische Ziele richten, die einen Bezug zu internationalen Angelegenheiten, zur Landesverteidigung oder zur Sicherheit (einschließlich wirtschaftlicher Interessen) aufweisen. Sämtliche Cyberoperationen bedürfen der Genehmigung durch den Verteidigungsminister. Für aktive Cyberoperationen ist zudem die Zustimmung des Außenministers erforderlich, während bei defensiven Cyberoperationen eine Konsultation des Außenministers stattfinden muss.

Laut dem Bericht führte das CSE im vergangenen Jahr mehrere „aktive Cyberoperationen“ im Ausland durch. Eine dieser Operationen richtete sich gegen Cyberkriminelle im Ausland, um die Lieferung von Fentanyl und seinen Vorläufersubstanzen nach Kanada zu unterbinden. Das CSE sammelte Informationen über die Vermittler und führte anschließend „autorisierte aktive Cyberoperationen“ durch, „die deren Handlungsfähigkeit beeinträchtigten und einschränkten“, wie es im Bericht heißt.

Eine weitere Operation umfasste Aufklärungsarbeit und Cyberoperationen zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Dabei gewann das CSE Informationen durch elektronische Aufklärung, sogenannte Signals Intelligence (SIGINT), über eine ausländische extremistische Gruppierung, die eine gewaltverherrlichende Ideologie verbreitete und Mitglieder in westlichen Ländern, darunter Kanada, anwarb. CSE-Mitarbeiter analysierten Netzwerk, Reichweite und Schwachstellen der Gruppierung und führten eine „aktive Cyberoperation“ durch, „die erfolgreich die Glaubwürdigkeit der Gruppierung untergrub und deren Fähigkeit zur Radikalisierung sowie zur Rekrutierung neuer Mitglieder einschränkte“.

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Darüber hinaus arbeitete die Cyberabwehr des CSE mit der Auslandsaufklärung und ausländischen Cyberoperationen zusammen, um Bedrohungen für Kanada abzuwehren. Der Bericht nennt eine auf kanadische Bundesbehörden und als kritisch eingestufte Systeme abzielende Phishing-Kampagne. Teams für SIGINT-Auslandsaufklärung analysierten demnach die Kampagne und identifizierten die verwendeten Werkzeuge. Diese Erkenntnisse wiederum ermöglichten eine defensive Cyberoperation, durch die die Infrastruktur des Bedrohungsakteurs gestört und dessen Fähigkeit, Schaden anzurichten, erheblich eingeschränkt wurde, wie es heißt.

Bei einer weiteren Operation ging es um das Vorgehen gegen eine berüchtigte „Ransomware-as-a-Service“-Cyberkriminellengruppe, die laut CSE für mehr als 25 Vorfälle in den Bereichen Verkehr, Gesundheitswesen, Pharmazie und Wirtschaft in Kanada verantwortlich war. In Zusammenarbeit mit „Five-Eyes“-Partnern und Strafverfolgungsbehörden führte das CSE eine aktive Cyberoperation durch, „die die Infrastruktur der Gruppe außer Betrieb setzte und eine große Menge gestohlener Daten löschte, die im Dark Web zum Verkauf angeboten worden waren“. Zu der sogenannten „Five Eyes“-Allianz gehören Geheimdienste Australiens, Großbritanniens, Kanadas, Neuseelands und der USA. Zum Standort der bekämpften Cyberkriminellen und Extremisten machte der Bericht indes keine Angaben, ebenso wenig zu den angewandten spezifischen Methoden des CSE.


(akn)



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Für digitale Souveränität: RISC-V-Sicherheitschip aus Deutschland


Das „RISC‑V Secure Element“ der Fraunhofer-Institute IIS, AISEC und EMFT soll die digitale Souveränität europäischer Chips und Schaltungen stärken. Es lässt sich als Funktionsblock in andere Chips integrieren, aber auch als separater Chip aus der Dresdner Fertigung von Globalfoundries einsetzen.

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Basis des RISC-V Secure Element ist der offengelegte Sicherheits-Controller OpenTitan, den Google in einer vom taiwanischen Hersteller Nuvoton produzierten Version in aktuelle Chromebooks einbaut.

Die aktuelle Implementierung des RISC‑V Secure Element durch Fraunhofer enthält auch Algorithmen für quantensichere Verschlüsselungsverfahren (Post-Quantum Cryptography, PQC) wie ML-DSA (Dilithium) and ML-KEM (Kyber).

Die Entwickler betonen aber, dass sich das Secure Element sowohl erweitern als auch an besondere Anforderungen des jeweiligen Einsatzbereichs anpassen lässt. Und auch angepasste Versionen des RISC-V Secure Elements sollen sich günstig fertigen lassen, sogar in kleineren Stückzahlen.


Blockschaltbild des RISC-V Secure Element

Blockschaltbild des RISC-V Secure Element

Blockschaltbild des RISC-V Secure Element

(Bild: Fraunhofer IIS)

Ebenso wie der OpenTitan-Chip „Earlgrey“ von Nuvoton nutzt das RISC-V Secure Element den 32-Bit-RISC-V-Kern Ibex. Es enthält 4 KByte einmal programmierbaren Speicher (OTP) als e-Fuses, 256 KByte SRAM, 64 KByte Boot-ROM und 2 MByte nichtflüchtigen MRAM-Speicher, etwa für Schlüsselmaterial.

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Das Secure Element lässt sich auch zur Absicherung des Bootvorgangs (Secure Boot) nutzen und sicher updaten.

Das RISC-V Secure Element ist für das Fertigungsverfahren 22FDX von Globalfoundries ausgelegt. Wenn es als Einzelchip produziert wird, kann auch das Packaging in der EU erfolgen.

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(ciw)



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Internet nach Erdbeben-Katastrophe: „Der Zugang zu Informationen ist eine Frage von Leben und Tod“



Internet nach Erdbeben-Katastrophe: „Der Zugang zu Informationen ist eine Frage von Leben und Tod“

Am 24. Juni trafen zwei massive Erdbeben der Stärke 7.2 und 7.5 Venezuela, die heftigsten Beben seit über hundert Jahren. Sie sorgten für weite Zerstörung, die Zahl der Toten und Verletzten liegt aktuell bei über 3.300 beziehungsweise über 16.000 und steigt täglich. Besonders stark betroffen ist die Küstenregion des Bundesstaats La Guaira, der neben der Hauptstadt Caracas am Karibischen Meer liegt.

Auch der Internetbetrieb wurde durch Schäden an der Infrastruktur und Stromausfälle beeinträchtigt. Unmittelbar nach den Erdbeben fiel die landesweite Netzabdeckung auf 66 Prozent ihres Normalwerts, informiert „VE sin Filtro“ („Venezuela ohne Filter“), ein Programm der NGO „Conexión Segura Y Libre“ („Sichere und freie Verbindung“). Vier Tage nach den Erdbeben erreichte der nationale Wert immerhin schon 95 Prozent, in La Guaira hingegen nur 56 Prozent. Und auch heute, eineinhalb Wochen nach den Beben, fehlt in vielen Teilen von La Guaira nach wie vor jede Internetverbindung, berichtet uns der Geschäftsführer der NGO, Andrés Azpúrua.

Lebenswichtiges Internet

Dabei ist eine funktionierende Verbindung gerade lebenswichtig. Seit den Erdbeben befindet sich das Land – und insbesondere La Guaira – im Ausnahmezustand. Zuerst wollten alle wissen, ob ihre Familie und ihre Freund:innen die Katastrophe überlebt hatten. Millionen Venezolaner:innen versuchten dies aus dem Ausland in Erfahrung zu bringen. Während die Verbindung ausblieb, hatten sie keine Chance, die Menschen vor Ort zu erreichen, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Nach und nach teilten die überlasteten Krankenhäuser online ganze Listen mit Patienteninformationen, die für viele die erste Information über ihre Angehörigen waren.

Gleichzeitig liefen die intensiven Rettungsarbeiten an, für welche die Kommunikation essenziell ist. In den sozialen Medien machen Menschen auf Stellen aufmerksam, die noch nicht geborgen wurden, auf Personen, von denen noch immer jede Spur fehlt, auf Werkzeuge und Materialien, die für die Arbeiten dringend gebraucht werden. Verschiedene Hilfsangebote für die Bevölkerung werden auch über das Internet koordiniert und verbreitet: Dolmetscher:innen für ausländische Rettungskräfte, wo es Notunterkünfte und Essen gibt, welche Sachspenden gerade gebraucht werden und welche nicht.

NGOs wie „Conexión Segura Y Libre“ und „Redes Ayuda“ („Hilfsnetzwerke“) fingen daher an, Internet-Hotspots in den besonders betroffenen Gebieten einzurichten. Dort können sich Rettungskräfte, Helfer:innen, medizinisches Personal sowie die Bevölkerung kostenlos mit dem Internet verbinden und ihre Smartphones mit Strom aufladen. Viele der aktiven Hotspots sind auf einer Website zentral einsehbar.

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Das Internet kommt dabei über Starlink, das Satellitennetzwerk von Elon Musk. Das Unternehmen hatte am 26. Juni angekündigt, sein Angebot in den besonders betroffenen Gebieten Venezuelas einen Monat lang kostenlos zur Verfügung zu stellen. Doch um das Netzwerk nutzen zu können, braucht man ein Kundenkonto, die physische Ausrüstung und Strom. Allein der Strom fehlt in vielen Teilen der Region noch immer.

Transport aus Spanien

An ihrem ersten Hotspot in Carabellada, der seit dem 27. Juni verfügbar ist, hat die NGO „Conexión Segura Y Libre“ daher einen benzinbetriebenen Generator eingerichtet. Da Benzin in Venezuela in den benötigten Mengen allerdings nicht einfach zu bekommen ist, wird die Organisation bei weiteren Internetzugangspunkten Solarpanels nutzen. Im Moment sammeln sie für das Vorhaben Spenden. Von den angestrebten 8.000 Euro haben sie bisher über 3.000 Euro erhalten.

Von dem Geld haben sie sieben Starlink-Terminals und zehn Solarmodule in Europa gekauft, da das Material in Venezuela schwerer zu beschaffen oder viel teurer ist. Die dazu passenden Batterien und Generatoren hat die NGO bereits vor Ort. Anderes Material haben sie gebraucht erhalten. Andrés Azpúrua selbst wird mit dem Material am Dienstag nach Venezuela reisen. „Vielleicht schaffen wir es noch, weitere Ausrüstung vor dem morgigen Flug zu besorgen“, sagt er im Gespräch mit netzpolitik.org am Montag.

Die NGO versuche, so viel wie möglich mit anderen Organisationen wie „Redes Ayuda“ zu kooperieren, erzählt Azpúrua. Manchmal habe man an einem Ort mehr Antennen als Generatoren oder andersherum. Auch für den Transport haben sie bereits Unterstützung von anderen Organisationen erhalten.

Vor Ort werden sie wohl nicht nur kleine Hotspots aufbauen, sagt der Geschäftsführer: „Wenn wir eine Unterkunft oder ein Krankenhaus identifizieren, das eine Internetverbindung braucht, reicht eine Antenne vielleicht nicht aus, um den Bereich abzudecken. Dann muss ein Netzwerk mit Access Points aufgebaut werden, wie es üblich ist, nur dass das Internet über Starlink-Satelliten statt einem Glasfaseranschluss kommt.“ Aus diesem Grund wird der Spendenaufruf offen bleiben, um auch künftige Kosten abzudecken. Trotzdem betont Azpúrua: „Es handelt sich um eine Kampagne für einen konkreten Bedarf. Der Großteil der Hilfsgelder sollte an humanitäre Organisationen wie die Caritas gehen.“ Der Wiederaufbau werde schließlich lange dauern.

Darüber hinaus bieten die Telekommunikationsunternehmen Movistar, Digitel und Movilnet ihren Kund:innen SMS über Starlink an, die unabhängig von den Standard-Mobilfunknetzen funktionieren. Um das Angebot nutzen zu können, braucht man ein LTE-kompatibles Smartphone. Anrufe und Internet funktionieren darüber nicht.

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X wieder verfügbar

Ähnlich wichtig wie die Internetverbindung sind die Plattformen, auf welchen die Menschen miteinander kommunizieren sowie die Webseiten, über welche sie sich informieren. Vor knapp zwei Jahren, im August 2024, sperrte die venezolanische Regierung X. Da der Zugang zu unabhängigen Medien ohnehin schon lange eingeschränkt wurde, war und ist X für die Verbreitung und den Konsum von Nachrichten in Venezuela sehr wichtig. Von über 200 blockierten Webseiten, die „VE sin Filtro“ auf ihrer Übersichtsseite dokumentiert, sind nach Angaben der NGO mindesten 65 Webseiten unabhängigen Medien zuzuordnen. Andere Seiten sind Informationsplattformen oder gehören zu Menschenrechtsorganisationen.

Nach den Erdbeben forderte die Organisation, dass sowohl X als auch die Nachrichtenseiten mit sofortiger Wirkung freigegeben werden müssten. „In einer Krise können Hindernisse für die Informationsbeschaffung Leben kosten“, schrieben sie.

Tatsächlich gab die venezolanische Regierung die Plattform X nach und nach frei. Erst war nur die Hauptdomain frei, was dazu führte, dass Bilder, Videos und Links weiterhin nicht funktionierten. Bei einem Telekommunikationsanbieter im Staatsbesitz funktionieren die Links noch immer nicht. Da die Freigabe der Plattform allerdings nie offiziell angekündigt wurde, ist davon auszugehen, dass sie nicht unbefristet anhalten wird, schreibt die mexikanische Zeitung El Gráfico. Dazu passend kursierten schon Meldungen, dass X zwischendurch erneut blockiert wurde.

Medien weiterhin gesperrt

Die Websites von Medien und Organisationen sind nach wie vor gesperrt. Neben Azpúruas NGO gibt es weitere Stimmen, welche die sofortige Freigabe der Seiten verlangen: eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, Amnesty International und Miguel Henrique Otero, der Chefredakteur der venezolanischen Zeitung El Nacional, die selbst von der Zensur betroffen ist. Die Kommission der Vereinten Nationen schrieb am 25. Juni kurz nach den Erdbeben: „In diesen entscheidenden Stunden ist der Zugang zu Informationen eine Frage von Leben und Tod“. Amnesty International warnte ebenfalls, dass die Einschränkungen der Presse und von Online-Kommunikationskanälen „verlorene Menschenleben“ zur Folge haben könnten.

Für die Sperranordnungen ist die Telekommunikationsbehörde CONATEL verantwortlich. Chefredakteur Otero fordert, dass die Telekommunikationsunternehmen die Anordnungen nicht erfüllen sollen. Dabei richtet er sich besonders an das spanische Unternehmen Telefónica mit seiner Marke Movistar. Ein europäisches Unternehmen dürfe sich nicht auf behördliche Anordnungen berufen, um Beschränkungen durchzusetzen, welche grundlegende Rechte verletzen, schreibt Otero.



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Heftige Kritik der zuständigen Behörden: Pläne der Bundesregierung führen zu weniger Transparenz und mehr Bürokratie


Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Einschränkung der staatlichen Transparenz reißt nicht ab. Nach zahlreichen journalistischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Oppositionspolitiker:innen warnt nun auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Die geplanten Änderungen würden zu einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund und gleichzeitig zu mehr Bürokratie führen.

„Die Zeiten der Geheimnistuerei in Amtsstuben schienen überwunden“, heißt es in einer heute veröffentlichen gemeinsamen Pressemitteilung der Konferenz. Sie ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Bundesländer, in denen ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz besteht. In der Regel sind dies die gleichen Behörden, die auch für die Datenschutzaufsicht zuständig sind.

Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen sei es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Menschen massiv einzuschränken, so die Informationsfreiheitsbeauftragten heute. „Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns.“

Eine Petition der Transparenzorganisation FragDenStaat zum Schutz der Informationsfreiheit hat unterdessen bereits mehr als 300.000 Unterschriften in wenigen Tagen erhalten.

„Kommt einer Abschaffung nahe“

CDU, CSU und SPD hatten sich letzte Woche im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt. Einer der Punkte: Weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelt seit Anfang 2006, dass Bundesbehörden der Öffentlichkeit grundsätzlich Zugang zu relevanten Informationen gewähren müssen. Journalist:innen, Unternehmer:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder anderweitig Interessierte können seitdem Anträge auf Herausgabe von Informationen stellen. Auch in der Arbeit von netzpolitik.org spielt das IFG eine wichtige Rolle.

Dass der Staat vor seinen Bürger:innen keine Geheimnisse haben sollte – oder wenn, dann nur in absoluten Ausnahmefällen – erscheint aus heutiger Perspektive geradezu selbstverständlich. Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes stellte 2006 jedoch einen Paradigmenwechsel dar, wie erst kürzlich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hervorhob. Bis dahin galt schließlich das Preußische Amtsgeheimnis, dem zufolge Akten und Informationen staatlicher Behörden grundsätzlich geheim sind.

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Dahin will die schwarz-rote Koalition dem Bekunden nach zwar nicht zurück, vielmehr verkauft sie ihre Pläne als Vereinfachungen, die Menschen die Nutzung des IFG erleichtern sollen. Mit diesem Framing geht die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten jedoch hart ins Gericht: „Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe“, so die Pressemitteilung.

„Rückkehr in die Zeit vor über 20 Jahren“

Die Hürden für Auskünfte nach dem IFG würden durch die Pläne der Koalition stark erhöht. In der Pressemitteilung kritisiert die Konferenz besonders, dass IFG-Anfragen nur noch dann möglich sein sollen, wenn die antragstellende Person ein „berechtigtes Interesse“ hat.

Dies sei eine „die Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Nicht mehr der Staat müsse die Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellerr:innen müsse das Informationsinteresse rechtfertigen. „Dies wäre eine Rückkehr in die Zeit vor über zwanzig Jahren, als es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz gab und das Prinzip ‚verschlossenen Obrigkeitswissens‘ herrschte.

Anfragen sollen zudem nur noch dann möglich sein, wenn die fragende Person keine anderen Informationsrechte hat. Die Konferenz kritisiert außerdem, dass die Koalition den Kreis der antragsberechtigten Personen massiv einschränken will. So sollen nur noch Deutsche oder Bürger:innen eines EU-Landes mit Wohnsitz in Deutschland Auskunft erhalten. Vereinen, NGOs und anderen juristischen Personen soll der Informationszugang ganz gestrichen werden.

„Bürokratischer Aufwand würde erheblich steigen“

Weiter kritisieren die Informationsfreiheitsbeauftragten Pläne für steigende Gebühren und pauschale Ausnahmen für komplette Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung. Schließlich sehe bereits das bislang geltende Gesetz einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor. Schon heute würden es gesetzliche Ausnahmen ermöglichen, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren.

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„Es besteht deshalb daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen.“ Die Bundesregierung nutze „den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.“

Dass die Änderungen dazu beitragen sollen, das IFG für Menschen verständlicher zu machen, erschließe sich der Konferenz nicht. Stattdessen würden der Verwaltung durch die umfassenden Einschränkungen zusätzliche umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden:

Für jeden einzelnen Antrag müssten die Antragsberechtigung und das Informationsinteresse geprüft und jeder Bearbeitungsschritt für die nachfolgende Kostenerhebung dokumentiert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen.

“Verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“

Vorige Woche hatte bereits Louisa Specht-Riemenschneider, die scheidende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), deutliche Kritik an dem Vorhaben geübt. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, so die Juristin, die das Amt aus gesundheitlich Gründen aufgibt.

Von ihrem Nachfolger Moritz Hennemann ist bislang keine Einlassung zum Thema bekannt.

Stattdessen kritisierten nun auch zwei ehemalige BfDIs die Pläne der Regierung. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen Peter Schaar und Ulrich Kelber die Beschlüsse des Koalitionsausschusses als „verheerend“. Schaar hatte das Amt von 2003 bis 2013 inne, Kelber von 2019 bis 2024.

„Die angekündigten Änderungen offenbaren ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“, so die beiden ehemaligen Bundesbeauftragten. Sie fordern: „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“



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