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Künstliche Intelligenz

Google dichtet mit KI Headlines in Suchergebnissen um


Wenn eine Überschrift in den Google-Suchergebnissen auftaucht, kann es ab jetzt sein, dass sie gar nicht mehr zu der Webseite dahinter gehört. Denn Google ändert zurzeit testweise die Überschriften von Suchergebnissen mit KI, wie das Unternehmen jetzt bestätigte. Bei den bekannten Fällen handelt es sich um journalistische Online-Artikel.

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Das Problem war Autoren des US-Tech-Magazins The Verge in den vergangenen Monaten aufgefallen. In zwei Fällen tauchten ihre Artikel in der Google-Suche mit Überschriften auf, die nicht ihre eigenen waren. Zwar ist es nicht unüblich, dass hier eine andere Überschrift gewählt wird, als die eigentliche des Artikels – diese anderen Überschriften werden aber von den Autoren oder Medienhäusern selbst vergeben, damit ein Artikel besser über Google gefunden wird.

Und vor allem entsprechen die Überschriften der Urheber auch dem, was wirklich im Text steht, der unter dem Namen des Verfassers oder der Verfasserin läuft. Das war bei den von Google umformulierten Überschriften nicht immer so. So wurde etwa die Überschrift „I used the ‘cheat on everything’ AI tool and it didn’t help me cheat on anything“ („Ich habe das Schummel-KI-Tool für alles getestet und es hat mir nirgends beim Schummeln geholfen“) geändert zu „Cheat on everything’ AI tool“ („Schummel-KI-Tool für alles“). Statt einer deutlichen Kritik des KI-Tools Cluely hörte sich die Überschrift plötzlich eher wie eine Vorstellung oder Vermarktung des Tools an. Bei einer stichprobenhaften Google-Suche aus Deutschland werden dieser und ein anderer betroffener Artikel mit ihren Originalüberschriften zurückgeliefert (Stand: 22. März 2026, 12:33 Uhr). Dass die geänderten Überschriften nur in bestimmten Regionen oder bestimmten Nutzern angezeigt werden, ist aber durchaus möglich.

Google räumte gegenüber The Verge ein, dass die beiden Überschriften durch KI geändert wurden, ebenso wie Überschriften anderer Webseiten. Das sei Teil eines „kleinen“ Experiments gewesen. Demnach sei mit KI nach Inhalten auf den besagten Webseiten gesucht worden, die einer relevanten Suchanfrage entsprechen könnten. Damit sollten die Überschriften besser an die Suchanfragen angepasst werden, um „die Interaktion mit Webinhalten zu erleichtern.“

Google betont: „Sollten wir tatsächlich etwas auf der Grundlage dieses Experiments auf den Markt bringen, würde dabei kein generatives Modell verwendet werden, und wir würden keine Überschriften mit generativer KI erstellen.“ Wie die Lösung stattdessen aussehen würde, sagt der Suchmaschinen-Riese nicht.

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The Verge befürchtet jetzt, dass Googles „Experiment“ schnell zum Standard werden könnte – so wie in den USA bei Google Discover. Im Rahmen eines anderen Experiments ersetzte Google in den USA Ende 2025 die Titel von Nachrichtentexten in der Discover-Sammlung mittels KI-Technik – und produzierte dabei teils haarsträubende Fehler. Discover gibt es auch hierzulande, Google sammelt hier Artikel von verschiedenen Onlinemedien und bietet so eine Übersicht über die jüngsten Neuigkeiten sowie lesenswerte Texte, unabhängig von deren Quelle.

In der Google-App oder auf der Mobilseite können Nutzer und Nutzerinnen diese durchscrollen, bei einem Klick landen sie direkt auf den jeweiligen Nachrichtenseiten. Doch zuletzt gaben die Discover-Texte für US-Nutzer oft völlig falsch wieder, was im verlinkten Text der jeweiligen Nachrichtenseite stand. Ohne dass die betroffenen Medien darauf Einfluss hatten. Diese Praxis ist in den USA nun zum Standard geworden, wie Google The Verge im Januar mitteilte – da sie gut zur Nutzerzufriedenheit beitrage. Ob und wie die Nutzerzufriedenheit gemessen wurde, bleibt unklar. Falsche Überschriften oder Discover-Texte dürften häufig viele Klicks produzieren, aber auch viele frustrierte Leser. Für Google dürfte nur ersteres zählen – denn ein falscher Discover-Text wird in aller Regel dem Medium des Artikels dahinter zugeschrieben.

Für Journalisten und Internet-Autoren sind diese Entwicklungen ein großes Problem. Denn was von Googles KI ersetzt wird, wurde vorher mit viel Arbeit sorgfältig formuliert – mit dem Ziel, Interesse am Artikel zu wecken, aber auch keine falschen Erwartungen. Wenn Google das nun mit fehlerhaften Discover-Texten oder Überschriften in der Google-Suche unterwandert, kann der Ruf der Medienhäuser darunter leiden.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

AWS WorkSpaces: KI-Agenten steuern Legacy-Apps


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

AWS erweitert seinen Virtual-Desktop-Dienst WorkSpaces um eine Funktion für KI-Agenten. In der Public Preview können Agenten auf verwaltete Cloud-Desktops zugreifen und dort Anwendungen bedienen – ohne dass Unternehmen dafür Schnittstellen nachrüsten oder Altsoftware modernisieren müssen. Der Zugriff erfolgt innerhalb der bestehenden WorkSpaces-Umgebung. Zusätzliche Kosten fallen während der Preview-Phase nicht an.

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Hintergrund ist laut AWS, dass Geschäftsprozesse oft von Legacy-Anwendungen, Fachclients oder anderen Desktop-Oberflächen abhängen, für die es keine modernen APIs gibt. AWS zitiert einen Gartner-Bericht, laut dem das für 75 Prozent aller Unternehmen gilt; 71 Prozent der Fortune-500-Konzerne betreiben kritische Prozesse auf Mainframe-Systemen ohne ausreichenden programmatischen Zugriff. Statt Anwendungen umzubauen, sollen Agenten nun die vorhandene Oberfläche bedienen – also ähnlich wie ein menschlicher Nutzer klicken, tippen, scrollen und Bildschirminhalte auswerten.

Technisch koppelt AWS den Agentenzugriff an die bestehende WorkSpaces-Infrastruktur. Die Agenten authentifizieren sich über AWS Identity and Access Management (IAM) und verbinden sich mit einem verwalteten MCP-Endpunkt. Das Model Context Protocol (MCP) bildet dabei die standardisierte Schicht zwischen Agent und Werkzeugen. Konkret heißt das: Ein Agent kann einen Screenshot anfordern, die sichtbare Oberfläche interpretieren und anschließend Maus- oder Tastatureingaben auslösen.

Als zentrale Funktionen nennt AWS Computer Input, Computer Vision und Screenshot Storage. Computer Input umfasst die eigentlichen Eingaben auf dem virtuellen Desktop, also Klicks, Texteingaben und Scrollen. Computer Vision bedeutet, dass der Agent die Anwendung nicht über eine API ausliest, sondern über Bildschirmaufnahmen „sieht“ – etwa Formulare, Schaltflächen oder Tabellen in einer bestehenden Fachanwendung. Über Screenshot Storage lassen sich diese Aufnahmen für Audits und die Fehlersuche ablegen.

Für Unternehmen dürfte ebenfalls der Governance-Aspekt interessant sein. Da die Agenten in der verwalteten WorkSpaces-Umgebung laufen und nicht auf lokalen Systemen oder direkt an Backend-Systemen ansetzen, greifen die bestehenden Sicherheitskontrollen weiter. Zudem verweist AWS auf Audit-Trails über CloudTrail und CloudWatch, mit denen sich die Aktivitäten der Agenten protokollieren und nachvollziehen lassen.

Konfiguriert wird die Funktion über einen WorkSpaces-Applications-Stack, der nun eine neue Option zum Aktivieren von KI-Agenten bietet. Dort lassen sich anschließend die Agentenfunktionen, die Ablage der Screenshots sowie Anzeigeparameter wie Auflösung und Bildformat festlegen. Die Auflösung ist dabei mehr als ein Darstellungsdetail: Dichte Oberflächen mit vielen UI-Elementen profitieren von mehr Bildinformationen, einfache terminalartige Umgebungen kommen mit weniger aus.

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Zur Demonstration der neuen Funktion zeigt AWS einen Agenten, der in einem Beispielsystem für Apotheken ein Folgerezept abarbeitet. Der Agent ruft den Patientendatensatz auf, sucht das Medikament, stößt die Bestellung an und bestätigt den Abschluss. Der Ablauf soll verdeutlichen, dass die Anwendung selbst dafür nicht angepasst werden musste – der Agent arbeitet mit der bestehenden Oberfläche.

WorkSpaces unterstützt nach Angaben von AWS das Model Context Protocol und lässt sich so an gängige Agent-Frameworks wie LangChain, CrewAI und Strands Agents anbinden. Die Public Preview steht in mehreren Regionen bereit, darunter Frankfurt.

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(fo)



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Künstliche Intelligenz

Sexualisierte Deepfakes: EU-Länder einigen sich auf Verbot


KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Zugleich sollen andere KI-Regeln vereinfacht werden, um das wirtschaftliche Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa auszuschöpfen.

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Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.

Bei sogenannten Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, sodass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden.

Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte die Einigung: „KI darf kein Werkzeug für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sein“, teilte sie nach den bis tief in die Nacht andauernden Verhandlungen mit.

Auf EU-Ebene rückte das Thema Ende vergangenen Jahres durch den KI-Chatbot Grok in den Fokus: Bis die von Tech-Milliardär Elon Musk geführte US-Firma hinter der Software diese Funktion einschränkte, befahlen Menschen der KI immer wieder, Frauen in von ihnen ausgewählten Bildern zu entkleiden. An Silvester entschuldigte sich der Chatbot selbst dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt zu haben.

In Deutschland bekam die Debatte über sexualisierte digitale Gewalt Ende März neue Dringlichkeit, als Collien Fernandes mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit ging. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zogen für Demonstrationen auf die Straße und forderten mehr Schutz für Opfer. Im Zusammenhang mit dieser Debatte ging es auch immer wieder um sexualisierte Deepfakes und Deepfake-Pornografie. Material dieser Art kursiert schon seit Jahren im Netz.

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Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind nicht die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Bestehende Regularien sehen bereits vor, dass in allen Mitgliedstaaten das Anfertigen und Verbreiten von manipulierten Darstellungen sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll.

Die entsprechende EU-Richtlinie ist zwar seit Mai 2024 in Kraft, von Deutschland allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer nächsten Jahres Zeit. Zuletzt kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an.

Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. Wobei Verhandlungsteilnehmer betonen, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.

Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission Änderungen am KI-Gesetz vorgeschlagen, um die Wirtschaft und insbesondere die KI-Branche zu entlasten. Unternehmen forderten zuletzt aber immer wieder mehr Zeit, um die nötigen Anpassungen für die strikteren Vorgaben umzusetzen. Diese Zeit sollen die Anbieter von Chatbots und anderen Diensten laut der Einigung bekommen.

An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. Andere Regeln soll das KI-Amt erst ab Dezember 2027 durchsetzen.

Aus der Industrie kamen zuletzt Forderungen, Doppelregulierungen abzubauen, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu untergraben. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, die europäischen Regeln in diesem Bereich zu vereinfachen. Damit etwa die Maschinenbaubranche sich beim Einsatz von KI nicht an mehrere EU-Regularien gleichzeitig halten muss, sollen Ausnahmen geschaffen werden.

Für den CDU-Europaabgeordneten Axel Voss gehen diese Änderungen nicht weit genug: „Wir brauchen einen Rahmen, der Innovation ermöglicht und Schutz garantiert – nicht einen Flickenteppich aus sektoriellen KI-Sonderregeln“, kommentierte der Parlamentarier.


(olb)



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Künstliche Intelligenz

#heiseshow: .de-Domain-Probleme, EU-Digitalsteuer, Commodore 64C


Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:

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  • Kein Anschluss unter dieser Domain: Warum es bei .de hakte – Ein DNS-Problem beim DENIC sorgte dafür, dass Millionen .de-Domains zeitweise nicht aufgelöst werden konnten – unabhängig von Provider und DNS-Resolver. Was genau ist im Domain Name System schiefgelaufen? Wie anfällig ist die zentrale Internet-Infrastruktur für solche Ausfälle? Und welche Konsequenzen sollte ein solches Ereignis für Betreiber und Nutzer haben?
  • Kasse 1, bitte: Kann der EU-Plan für eine Digitalsteuer funktionieren? Das EU-Parlament fordert eine Milliardenabgabe für große Technologiekonzerne. Eine eigene Digitalsteuer auf EU-Ebene soll Big Tech stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Ist ein solches Modell überhaupt umsetzbar – und würde es die richtigen Unternehmen treffen? Wie reagieren die USA auf europäische Digitalsteuerpläne? Und wäre eine EU-weite Regelung besser als die bisher uneinheitlichen nationalen Ansätze?
  • Comeback des Brotkastens: Braucht die Welt einen neuen Commodore 64C? Jahrzehnte nach seinem ursprünglichen Erscheinen soll der Commodore 64C in einer modernisierten, schlankeren Version zurückkehren. Was steckt hinter dem Neuauflageprojekt – Nostalgie, Spielerei oder mehr? Für wen ist so ein Gerät heute überhaupt gedacht? Und was sagt der anhaltende Retro-Computing-Boom über unsere Beziehung zur Technikgeschichte aus?

Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.

Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.

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Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:


(mki)



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