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Google verlagert Smartphone-Entwicklung von China nach Vietnam
Ähnlich wie Apple seine Lieferkette von China nach Indien umsiedelt, verlagert Google nun laut einem Medienbericht seine Entwicklung und Produktion nach Vietnam. Es soll schon in diesem Jahr losgehen.
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A-Serie soll in China bleiben
Google wird laut einem Bericht von Nikkei Asia in diesem Jahr in Vietnam mit der Entwicklung und Herstellung von High-End-Smartphones beginnen. So plane Google mit der Einführung neuer Produkte (New product introduction – NPI) für seine Geräte Pixel, Pixel Pro und Pixel Fold in Vietnam zu beginnen. Die Entwicklung der günstigeren Pixel-A-Serie wird laut einer der Nikkei-Quellen vorerst in China bleiben.
„NPI“ umfasse die Entwicklung, Überprüfung und Feinabstimmung von Produktionsprozessen. Es handelt sich laut Nikkei um die kritischste Phase, wenn ein Unternehmen ein neues elektronisches Gerät auf den Markt bringt. Hunderte von Ingenieuren des Unternehmens und seiner Zulieferer seien daran beteiligt, und es seien hohe Investitionen in Testgeräte und Werkzeugmaschinen erforderlich, um sicherzustellen, dass ein neues Design gemäß den Entwürfen hergestellt werden könne, heißt es.
Google lässt bereits in Vietnam produzieren
Vollkommen neu ist Vietnam nicht für Google: Der Konzern lässt dort bereits High-End-Smartphones produzieren und führt auch Tests durch, so der Bericht. Somit sei es für das Unternehmen auch möglich, in diesem Land neue Smartphones von Grund auf aufzubauen.
Diese mutmaßlichen Schritte Googles erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem die Technologiebranche sich mit zunehmenden Unsicherheiten hinsichtlich der Zollpolitik unter der Regierung von Donald Trump konfrontiert sieht. Sie sorgt seit April 2025 immer wieder für erhebliche Turbulenzen und Unsicherheiten in der Lieferkette. Aus diesem Grund hat Apple seine Kapazitäten etwa auch in Indien und Vietnam ausgebaut.
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„Das Ziel ist es, Funktionalität, Kompatibilität und Zuverlässigkeit zu erreichen, die für die Massenproduktion geeignet sind. Wenn die NPI fehlschlägt, bedeutet dies, dass es in diesem Jahr kein neues Produkt geben wird. Aber glücklicherweise ist so etwas bisher noch nie vorgekommen“, sagte eine Quelle bei einem Apple-Zulieferer über die Strategie des iPhone-Bauers. In Indien schuf Apples Lieferkette in den vergangenen fünf Jahren über 350.000 Jobs – ein Hinweis darauf, welche Dimensionen solche Verlagerungen annehmen können.
„Sollten Google und Apple Smartphones auch außerhalb Chinas erfolgreich entwickeln, wäre dies ein großer Erfolg in ihren Bemühungen, die Produktion aus der weltweit größten Fertigungsmacht zu verlagern, da dies eine erhebliche Verbesserung des Lieferkettennetzwerks und der Kapazitäten außerhalb Chinas bedeuten würde“, schreibt Nikkei.
Es ist nicht das erste Mal, dass über Googles Verlagerung aus China berichtet wird: Schon 2022 hieß es, dass der Konzern erwog, einen Teil der Produktion seiner Pixel-Smartphones nach Indien zu verlagern – damals ging es um 500.000 bis eine Million Einheiten, also 10 bis 20 Prozent der Jahresproduktion. Grund für die Überlegungen waren damals die starken Corona-Beschränkungen in China und die zunehmenden handelspolitischen Spannungen zwischen Washington und Peking.
(afl)
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Notebooks für 2026: Geräte mit neuen Prozessoren von der CES
Die drei großen Chiphersteller kündigten auf der CES in Las Vegas neue Notebookprozessoren für 2026 an. Allen voran ist Intels Baureihe Panther Lake zu nennen, die offiziell als dritte Core-Ultra-Serie enthüllt wurde. Die grundlegende Technik hatte Intel bereits im Herbst verkündet, doch konkrete Modellbezeichnungen sowie deren Chiplet-Zusammenstellung, Taktraten und Abwärmeklassen kamen erst jetzt. Auf der CES waren zahlreiche kommende Notebooks von Acer, Asus, Dell, HP, Lenovo und anderen Firmen ausgestellt – viele mit Panther Lake, aber auch mit AMD Ryzen 400 und dem ARM-Chip Qualcomm Snapdragon X2. Im Vergleich zu den noch aktuellen Vorgängern zeichnen sich einige Änderungen ab.
Bei allen Core Ultra 300 hebt Intel die nominelle elektrische Leistungsaufnahme (Processor Base Power, PBP) auf 25 Watt an. Es gibt keine 15-Watt-Versionen mehr, das waren bisher die „U“-Typen. Es ist also mehr Kühlung nötig, ein Nachteil für besonders kompakte und leise Notebooks. Im Gegenzug sinkt die maximale elektrische Leistungsaufnahme (Maximum Turbo Power, MTP) von 115 Watt bei Core Ultra 200H (Arrow Lake-H) auf standardmäßig 65 Watt. Die kleineren Prozessoren mit maximal acht CPU-Kernen begnügen sich mit 55 Watt. Das deutet auf höhere Effizienz hin, doch das können erst Messungen an Seriengeräten zeigen.
(Bild: heise medien )
Panther Lake beerbt sowohl Lunar Lake (Core Ultra 200V) als auch Arrow Lake (Core Ultra 200U/H) und soll das beste aus den vormals getrennten Welten vereinen, nämlich lange Akkulaufzeit mit hoher Rechenleistung. Ein Lenovo IdeaPad mit dem neuen Topmodell Core Ultra X9 388H hält beim Netflix-Streaming laut Intel 27 Stunden durch. Wie bei Desktopprozessoren gibt es Modelle ganz ohne Suffix und zusätzlich H-Typen mit neuer Bedeutung: Sie verwenden das größere CPU-Chiplet mit 12 bis 16 Kernen und unterstützen optional eine erhöhte Basis-Power von 45 Watt sowie einen Turbo bis 80 Watt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Notebooks für 2026: Geräte mit neuen Prozessoren von der CES“.
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Justiz-Schlappe: Razzien im Fall Indymedia linksunten waren rechtswidrig
Die juristische Aufarbeitung des Falls des 2017 verbotenen Internetportals Indymedia linksunten erfährt eine weitere, für die Ermittlungsbehörden unschöne Wende. Das Landgericht Karlsruhe erklärte die im Sommer 2023 durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei fünf Personen aus Freiburg für rechtswidrig. Bereits in vorangegangenen Verfahren war deutlich geworden, dass die Karlsruher Staatsanwaltschaft auf dünnem Eis agierte.
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Die Ermittler versuchten, den Beschuldigten einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot vorzuwerfen. Anlass war ein statisches Archiv der ursprünglichen Seite, das 2020 im Netz auftauchte. Doch die Karlsruher Richter stellten laut Tagesschau und Netzpolitik.org in einem Beschluss vom 30. Dezember fest: Es mangelte bereits an einem ausreichenden Anfangsverdacht für das Fortbestehen einer verbotenen Vereinigung.
Die Causa Indymedia linksunten gilt als politisch hochsensibel. Das Bundesinnenministerium hat die Plattform als „linksextreme Vereinigung“ eingestuft, die zu Gewalt gegen Polizisten aufrufe.
Das Problem dabei war von Beginn an die Struktur der Seite, die als offene Plattform konzipiert ist. Dort können Inhalte von nahezu jedem Nutzer ohne feste Redaktionshierarchie veröffentlicht werden. Einen eingetragenen Verein oder eine klar definierbare Mitgliederstruktur gab und gibt es nicht.
Diese Unschärfe wurde den Strafverfolgern nun erneut zum Verhängnis. Da in früheren Verfahren nie bewiesen werden konnte, wer konkret hinter der Seite stand oder ob eine solche Vereinigung im rechtlichen Sinne überhaupt existierte, fehlte die Grundlage für spätere Vorwürfe der „Unterstützung“ oder des „Fortführens“ dieser Struktur.
Radio Dreyeckland stand mit im Visier
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Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall durch die Verknüpfung mit dem Freiburger Sender Radio Dreyeckland. Ein Redakteur hatte in einem Artikel über die Einstellung früherer Verfahren auf das Indymedia-Archiv verlinkt. Dies löste mehrere Durchsuchungen aus, die sogar die Redaktionsräume des Senders betrafen. Das Bundesverfassungsgericht rügte dieses Vorgehen im November bereits deutlich und stärkte damit die Pressefreiheit. Das Landgericht Karlsruhe zog nun nach und stellte fest, dass die bloße Existenz eines statischen Archivs kein Beleg für eine fortbestehende organisatorische Struktur ist.
Die Ermittler beschlagnahmten bei den Durchsuchungen fast 200 Datenträger. Sie konnten daraus aber keine Erkenntnisse gewinnen, da der Großteil der Daten verschlüsselt war. Das entsprechende Verfahren wurde im Mai 2025 eingestellt.
Juristen werten die Entscheidung als deutliche Korrektur für die Staatsanwaltschaft. Bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte heißt es, den Behörden sei unmissverständlich klargemacht worden, dass ein Vorgehen gegen Phantom-Vereinigungen keinen Sinn ergeben. Da gegen den Beschluss keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. Zumindest bleibt hoffentlich die Erleuchtung: Pauschale Vereinsverbote im digitalen Raum stoßen dort an ihre Grenzen, wo die Justiz die individuelle Verantwortlichkeit nicht zweifelsfrei nachweisen kann.
(wpl)
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Gigabit-Förderung des Bundes: 1,8 Milliarden für 536 Projekte
Es ist vergleichsweise still geworden um die staatliche Förderung des Ausbaus besonders schneller Internetleitungen. Das liegt zum einen am Ausbaufortschritt, zum anderen aber auch daran, dass viele der Marktteilnehmer gar nicht mehr so sehr auf Fördermittel setzen. Zu kompliziert, zu langwierig, zu Staat, heißt es aus der Branche. 2024 standen noch 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Jetzt wurden die Förderbescheide der Förderrunde 2025 bewilligt – und dabei 1,8 Milliarden Euro zugesagt.
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„Schnelles Internet ist heute so wichtig wie Straßen und Schienen“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zur Ankündigung der neuen Fördermittel. Es gehe darum, dass nicht nur große Städte Anschluss fänden, wofür Staat und Wirtschaft eng zusammenarbeiten würden. Bei einer feierlichen Veranstaltung in Berlin wurden stellvertretend für 536 erfolgreiche Antragsteller die Förderbescheide von Wildberger an die Antragsteller übergeben.
Zehn Jahre nach der Übergabe der ersten Förderbescheide für den Breitbandausbau durch den damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich die verfügbare Geschwindigkeit bei den meisten Kunden zwar vervielfacht – der Bandbreitenbedarf ist jedoch ebenfalls gewachsen. DSL-Anschlüsse werden bereits seit einer Weile nicht mehr gefördert. Unter Wildbergers Vorgänger Volker Wissing waren die Kriterien für die Förderung deutlich verändert worden. Wissing wollte die Förderung vor allem vom vorrangigen Bedarf der Kommunen abhängig machen, nachdem 2022 der Fördertopf nach dem Windhundprinzip vorzeitig ausgeschöpft war.
Förderung ist noch kein Anschluss
Tatsächlich ausgegeben werden die Mittel aus den Breitbandförderungen des Bundes frühestens Jahre später: Die Zusagen des Bundes für die Förderung stehen immer unter dem Vorbehalt der Umsetzung durch die Antragsteller. „Aktuell braucht ein Förderprojekt von Antrag bis Fertigstellung im Durchschnitt sieben Jahre”, berichtet Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation. Der Verband plädiert für eine noch genauere Förderung auf tatsächlich schwierige Ausbaugebiete und eine deutliche Vereinfachung der Prozesse.
Über die Jahre hatte sich so eine mehrere Milliarden Euro schwere Bugwelle aufgebaut: Zugesagte Mittel, die der Bund in seinem Haushalt berücksichtigen muss, die aber von den Zuwendungsempfängern nicht abgerechnet und abgerufen wurden. Teilweise wurden erst Jahre später die Förderbescheide zurückgegeben, etwa, weil die ursprünglich beantragte Förderung so keinen Sinn mehr ergab und gar nicht mehr hätte stattfinden können. Für Digitalminister Wildberger, der zugleich Staatsmodernisierungsminister ist, geht es darum, dass sich das nicht wiederholt: Entscheidend sei nun die „professionelle, zügige und qualitativ hochwertige Umsetzung“, sagt er. „Mit klaren Zuständigkeiten, realistischem Zeitmanagement und einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Telekommunikationswirtschaft.“
Inwiefern ein staatlich geförderter Ausbau überhaupt noch notwendig und zielführend ist, war in den vergangenen Jahren auch vor dem Hintergrund der langsamen Verfahren immer wieder Diskussionsgegenstand – in Zeiten knapper Kassen umso mehr. Doch bislang stammten die Mittel für die Förderung des Ausbaus nicht aus dem normalen Bundeshaushalt, sondern aus den Erlösen der Mobilfunkfrequenzversteigerungen. Wildbergers Ministerium berät mit der Branche seit einigen Monaten, wie ein schnellerer und verlässlicher Ausbau vor allem bei den Glasfasernetzen aussehen kann.
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(dahe)
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