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Howto: ComputerBase Community-Benchmarks 2.0 – ComputerBase


Wir haben unsere Community-Benchmarks neu aufgelegt. Version 2.0 kann viel mehr: z.B. den Durchschnitt der Leistung einer GPU oder einer CPU ermitteln und darstellen. Auch werden Community-Einsendungen automatisch übernommen und Benchmark-Historien je Teilnehmer erstellt. Alle Details im Überblick.

Der Überblick im Video

Einen kompakten Überblick über die neuen ComputerBase-Community-Benchmarks 2.0, die im Community-Benchmark zu Forza Horizon 6 ihre Premiere feiern, liefert Jan im folgenden Video:

Alle Informationen im Detail

Alle Details zum Nachschlagen gibt es nachfolgend aber auch noch einmal in schriftlicher Form. Im Anschluss dürften alle Fragen zur Teilnahme über das Teilnahmeformular, das für bei ComputerBase registrierte Accounts möglich ist, geklärt sein.

Wer teilnehmen will, muss dieses Formular ausfüllen (hier am Beispiel Forza Horizon 6)
Wer teilnehmen will, muss dieses Formular ausfüllen (hier am Beispiel Forza Horizon 6)

Los geht es mit dem ersten Abschnitt des Teilnahmeformulars, der das eigene System betrifft.

1. Dein System

Abschnitt „1. Dein System“
Abschnitt „1. Dein System“

Betriebssystem

Eure erste Wahl betrifft das Betriebssystem. Drei verschiedene Plattformen stehen zur Wahl:

Doch Windows ist nicht gleich Windows, Linux nicht gleich Linux und macOS nicht zwangsläufig gleich macOS – daher gibt es innerhalb einer Plattform noch eine Wahlmöglichkeit, wobei das ältere Windows 10 lediglich pauschal, Windows 11 wiederum mit mehreren letzten Hauptversionen zur Verfügung steht. Bei Linux wird nicht nach Distribution, sondern nach Kernel unterschieden. Bei macOS sind es Hauptversionen. (Eine Plattform, die du für einen Benchmark nutzt, ist nicht enthalten? Gib uns Bescheid!)

Dass damit insbesondere nicht alle wesentlichen Unterschiede verschiedener Linux-Systeme (Proton etc.) erschlagen wurden, ist uns bewusst. Aber es gilt die Balance zwischen Detailgrad und Handhabbarkeit der Community-Benchmarks zu wahren. Weitere Informationen können unter „3. Ergänzende Hinweise (optional)“ aber jederzeit mit abgegeben werden und sind auch von anderen Nutzern sicherlich gerne gesehen!

Prozessor

Den von euch genutzten Prozessor wählt ihr im Dropdown aus. (Eine CPU, die du für einen Benchmark nutzt, ist nicht enthalten? Gib uns Bescheid!)

Darüber hinaus könnt ihr optional angeben, ob ihr „Overclocking“ oder „Undervolting“ betrieben oder in die Standard-TDP eingegriffen habt. Konkret definieren wir die drei Punkte wie folgt:

  • Overclocking: Der Takt wurde gegenüber dem Standardtakt angehoben
  • Undervolting: Die Spannung wurde gegenüber der Standardspannung gesenkt
  • cTDP (Config TDP): Die TDP (Verlustleistung) wurde angepasst (zum Beispiel Ryzen „ECO Mode“)

Gerne könnt ihr im Feld „Bemerkungen“ genauere Angaben zu euren Eingriffen machen und diese im vom Benchmark-Formular nach dem Absenden erstellten Forenbeitrag auch mit Screenshots belegen.

Welcher Prozessor im System steckt, kann über Tools wie CPU-Z, HWiNFO, aber auch ganz einfach den Windows Task-Manager ermittelt werden (STRG + ALT + ENTF – Task-Manager).

Informationen zur CPU in CPU-Z
Informationen zur CPU in CPU-Z

Nach Auswahl des Reiters „Leistung“ wird die CPU in der Ansicht „CPU“ beim Namen genannt. Alternativ melden Tools wie CPU-Z die CPU auf dem 1. Reiter:

In diesem Fall:
Information zu CPU und GPU in einem Apple MacBook

Grafikkarte

Auch die von euch genutzte Grafikkarte wählt ihr im Dropdown aus. (Eine GPU, die du für einen Benchmark nutzt, ist nicht enthalten? Gib uns Bescheid!)

Dabei gilt es darauf zu achten, dass in Systemen, deren CPU eine iGPU besitzt, aber in denen auch eine separate Grafikkarte Verwendung findet, immer nur die im Benchmark genutzte Grafikeinheit angegeben wird.

Darüber hinaus könnt ihr auch hier optional angeben, ob ihr „Overclocking“ oder „Undervolting“ betrieben oder in die Standard-TDP eingegriffen habt. Konkret definieren wir die drei Punkte wie folgt:

  • Overclocking: Der Takt wurde gegenüber dem Standardtakt angehoben
  • Undervolting: Die Spannung wurde gegenüber der Standardspannung gesenkt
  • cTDP (Config TDP): Die TDP (Verlustleistung) wurde angepasst (Power-Target angepasst)

Gerne könnt ihr im Feld „Bemerkungen“ genauere Angaben zu euren Eingriffen machen und diese im vom Benchmark-Formular nach dem Absenden erstellten Forenbeitrag auch mit Screenshots belegen.

Welche Grafikeinheiten im Rechner stecken, darüber informiert beispielsweise GPU-Z, aber erneut kann unter Windows auch der Task-Manager (STRG + ALT + ENTF – Task-Manager) Auskunft geben. Nach Auswahl des Reiters „Leistung“ werden die aktiven GPUs direkt in der linken Seitenleiste genannt:

In diesem Fall:
  1. Nvidia GeForce RTX 4070 Ti Super (dGPU)
  2. AMD Radeon Graphics (iGPU im Ryzen 7 7700)
Informationen zur GPU/zu den GPUs im Windows Task-Manager
Informationen zur GPU/zu den GPUs im Windows Task-Manager

Praktisch an GPU-Z ist, dass auch direkt der Grafiktreiber beim öffentlichen Namen genannt wird, während der Taskmanager nur die weniger bekannte „intern“ Versionsnummer ausgibt:

Informationen zur GPU und deren Treiber in GPU-Z

Grafiktreiber

Stichwort Grafiktreiber: Je nach Auswahl bei Betriebssystem und Grafikkarte ist in diesem Dropdown bereits eine Vorauswahl getroffen. Unter Windows stehen für AMD, Intel und Nvidia zahlreiche auch ältere Treiber zur Wahl. Die Treiber-Version kann über die Control Panels der Hersteller (Arc Control Panel, AMD Software: Adrenalin Edition, Nvidia App) oder Tools wie GPU-Z in Erfahrung gebracht werden.

Unter Linux kann auch die Mesa-Version angegeben werden. Unter macOS und bei Verwendung eines Qualcomm-Snapdragon-Notebooks gibt es vorerst hingegen nur die generische Auswahl „macOS-Grafiktreiber“ oder „Qualcomm-Grafiktreiber“.

Warum der Treiber überhaupt ausgewählt werden muss? Die neuen Community-Benchmarks sollen keine Eintagsfliege bleiben, sondern durch die Mitarbeit der ganzen Community dauerhaft Ergebnisse liefern – und was könnte da spannender sein als die Entwicklung der Leistung mit neuen Grafiktreibern auf Basis einer breiten Masse an Messwerten?

Arbeitsspeicher

RAM-Kapazität und -Takt werden ebenfalls per Dropdown gewählt. (Deine Kapazität oder dein Takt fehlt? Gib uns Bescheid!).

Sollte der von euch genutzte RAM-Takt zwischen im Dropdown bereits verfügbaren Taktraten liegen, wählt bitte den nächstgelegenen Takt aus.

Wie viel RAM mit welchem Takt im Rechner steckt, meldet der Windows Task-Manager ebenfalls.

In diesem Fall:
Information zum RAM (Kapazität und Takt) im Task-Manager
Information zum RAM (Kapazität und Takt) im Task-Manager

Was dort fehlt, ist eventuell der Speicher-Standard. Er kann beispielsweise über CPU-Z im Reiter „Memory“ ermittelt werden (hier DDR5):

Information zum Speicherstandard in CPU-Z
Information zum Speicherstandard in CPU-Z

Hast du alle erforderlichen Angaben zu deinem System gemacht, kann es an das Einreichen von Testergebnissen gehen.

2. Deine Ergebnisse

Abschnitt „2. Deine Ergebnisse“ (hier am Beispiel Forza Horizon 6)
Abschnitt „2. Deine Ergebnisse“ (hier am Beispiel Forza Horizon 6)

Wichtig: Auch in Zukunft werden Community-Benchmarks nicht nur klassische Standard-Benchmarks, sondern auch komplexere Testszenarien wie Gaming-Benchmarks enthalten, bei denen zur korrekten Durchführung die gemachten Vorgaben (im Wesentlichen Grafikeinstellungen) penibel befolgt werden müssen. Nur dann, wenn auch wirklich das getestet wurde, was gefragt war, können am Ende aussagekräftige und vergleichbare Ergebnisse dabei herauskommen.

Sind die Ergebnisse ermittelt, können sie unter „2. Deine Ergebnisse“ eingetragen werden. Es müssen dabei nicht alle Ergebnisse geliefert werden, es können Formularfelder frei bleiben. Auch können nach dem Absenden eines Ergebnisses noch weitere Ergebnisse der gleichen Art gemeldet werden. Einmal übermittelte Ergebnisse können aber nicht mehr verändert werden. Du hast ein falsches Ergebnis übermittelt?! Dann kannst du uns auch dazu im Thread zu diesem Inhalt einen Hinweis geben!

3. Ergänzende Hinweise

Abschnitt „3. Ergänzende Hinweise (optional)
Abschnitt „3. Ergänzende Hinweise (optional)

Vor dem Absenden lassen sich im Kasten „3. Ergänzende Hinweise (optional)“ abschließend weitere Details zum eigenen System abgeben: Was bedeutet „OC“ bei der CPU genau? Welche TDP lag im Desktop oder Notebook an? Oder welche Proton-Version kam unter Linux zum Einsatz? Alles, was später hilft, das eigene Ergebnis im Vergleich zu anderen (mit der gleichen Hardware) einzuordnen, ist von Nutzen.

Das passiert nach dem Absenden

Nach dem Absenden über „Ergebnisse einreichen“ werden die von euch eingereichten Ergebnisse bei uns in der Datenbank gespeichert und parallel als editierbarer Forenbeitrag abgelegt. Zudem erfolgt die Ausgabe der Werte in von uns zuvor konfigurierten Diagrammen. Die Ausgabe von Einzelwerten, aber auch die Ausgabe von Durchschnitten aus Ergebnissen mit der gleichen Grafikkarte oder der gleichen CPU sind möglich. Theoretisch ließe sich auch die Leistung nach Grafikkarten und zugleich Treiberversionen ausgeben – und so weiter und so fort.

Die von euch über ein Benchmark-Formular bereits eingereichten Ergebnisse und die dabei genutzte Systemkonfiguration werden darüber hinaus dauerhaft am Kopf des Formulars gespeichert. Formularübergreifend finden sich alle bis dato eingereichten Benchmark-Ergebnisse zudem in einem neuen Reiter in den Benutzerinformationen in der Community.

Alle in Der Vergangenheit eingereichten Ergebnisse finden sich am Kopf des Teilnahmeformulars wieder
Alle in Der Vergangenheit eingereichten Ergebnisse finden sich am Kopf des Teilnahmeformulars wieder

Fehlt etwas?

Die Drop-Down-Menüs für Prozessoren, Grafikkarten, Treiber, RAM-Kapazitäten und -Geschwindigkeiten enthalten die meisten der über die letzten Jahre verfügbaren/gängigen Konfigurationen. Du hast eine ältere CPU, eine ältere Grafikkarte oder vielleicht ein ganz exotisches Modell? Oder der von dir genutzte Treiber ist nicht oder noch nicht enthalten? Kein Problem!

Gib uns im Kommentar-Thread zu diesem Inhalt Bescheid und wir kümmern uns schnellstmöglich darum, dass auch du deine Konfiguration korrekt eintragen und ein Benchmark-Ergebnis übermitteln kannst.

Macht mit!

Mit den Community-Benchmarks 2.0 heben wir das vor Jahren von ComputerBase ins Leben gerufene Community-Benchmark-Format auf ein neues Level: Eure Messergebnisse sind ab sofort nicht mehr nur Teil eines langen, auf einen Artikel bezogenen Diagramms, das schnell unübersichtlich wird, sondern können automatisiert ausgewertet oder in anderen Inhalten weiterverfolgt werden – und von anderen Nutzern auf eurer Profilseite in der Community eingesehen werden.

Ihr habt schon an dem ein oder anderen Community-Benchmark teilgenommen, aber jetzt aufgerüstet, oder einen neuen Treiber installiert? Nehmt erneut teil und mit der Zeit wird die Datenbasis immer mehr Erkenntnisse zu Tage fördern.

Wir können viel benchen, aber mit euch können wir noch viel mehr! Forza Horizon 6 ist erst der Anfang. Macht mit!

Dieser Artikel war interessant, hilfreich oder beides? Die Redaktion freut sich über jede Unterstützung durch ComputerBase Pro und deaktivierte Werbeblocker. Mehr zum Thema Anzeigen auf ComputerBase.



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Chatkontrolle: EU-Staaten halten weiter an anlassloser Überwachung fest


Die EU-Mitgliedstaaten wollen die bereits als gescheitert geltende Regelung zur freiwilligen Chatkontrolle erneut auf die politische Agenda setzen, gleichzeitig wächst im Europäischen Parlament der Widerstand. Nach der Sommerpause werden zudem die Verhandlungen über die langfristig geplante Chatkontrolle-Verordnung fortgesetzt.

Der Versuch, ein totes Pferd zu reiten

Nachdem sich im März 2026 überraschend bereits das EU-Parlament gegen die anlasslose Überwachung von Messenger-Nachrichten ausgesprochen hatte und anschließend auch die Trilog-Verhandlungen ohne Ergebnis geblieben waren, galt die Chatkontrolle trotz eines laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“, mit dem eine neue Abstimmung erzwungen werden sollte, im Grunde als gescheitert.

Nun wollen mehrere Regierungen von EU-Mitgliedstaaten die bereits als erledigt betrachtete gesetzliche Grundlage für die freiwillige Chatkontrolle erneut auf den Weg bringen und eine Übergangsregelung schaffen. Diese soll es Anbietern von Kommunikationsdiensten weiterhin ermöglichen, Nachrichten und Dateien freiwillig auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie entsprechende Verdachtsmomente zu durchsuchen und Funde an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Darüber berichtet Netzpolitik.org unter Berufung auf veröffentlichte Verhandlungsdokumente.

Der erneute Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über die dauerhaft geplante Chatkontrolle-Verordnung trotz zahlreicher Kompromissvorschläge weiterhin festgefahren sind. Für die langfristige Regelung konnte bislang keine Mehrheit gefunden werden. Sie steht seit geraumer Zeit in der Kritik, weil sie weitreichende Eingriffe in die private digitale Kommunikation ermöglichen könnte.

Keine Annäherung in Sicht

Die Positionen der beteiligten Institutionen liegen dabei weiterhin weit auseinander. Während die EU-Kommission Hosting-Dienste und Kommunikationsplattformen verpflichten möchte, die Inhalte sämtlicher Nutzer auf Hinweise zu Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen, spricht sich das Europäische Parlament lediglich für gezielte Durchsuchungen verdächtiger Nutzer aus und lehnt eine allgemeine Überwachung sämtlicher Kommunikationsinhalte weiterhin ab. Die Mitgliedstaaten bevorzugen dagegen bislang überwiegend freiwillige Scans durch die Anbieter und sprechen sich ebenfalls gegen eine generelle Verpflichtung aus. Damit steht die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nach wie vor allein da.

An Vorschlägen der verschiedenen Ratspräsidentschaften mangelte es in den vergangenen Monaten dagegen nicht. Zuletzt stand ein Kompromiss zur Debatte, der freiwillige und verpflichtende Maßnahmen miteinander kombinieren sollte. Dabei könnten unterschiedliche Regelungen für öffentlich zugängliche und private Inhalte gelten, doch auch dieser Vorschlag fand keine Mehrheit. Zwar zeichnet sich eine gewisse Gesprächsbereitschaft innerhalb der verschiedenen Institutionen ab, gleichzeitig wird aber ebenso deutlich, dass für die meisten Beteiligten Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation nicht unter die Verordnung fallen darf. Eine anlasslose Massenüberwachung aller Nutzer wird daher weiterhin mehrheitlich abgelehnt.

Neue Regierung in Deutschland für Kontrollen

Im Gegensatz zur deutschen Vorgängerregierung, die das Vorhaben seinerzeit noch weitestgehend ablehnte, drängt die aktuelle Koalition auf eine schnelle Wiedereinführung der Kontrolle. So soll das Bundesinnenministerium die deutsche Delegation in Brüssel angewiesen haben, die Wiederherstellung der Rechtslage vor dem Auslaufen der Interimsverordnung mit höchster Priorität voranzutreiben, sofern diese freiwillige Maßnahmen ergänzt und nicht ersetzt. Auch innerhalb der EU-Kommission wird auf eine rasche Wiedereinführung gedrängt, da einzelne Unternehmen ihre freiwilligen Scans nach der Sommerpause einstellen könnten, falls keine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird.

Der Versuch der derzeitigen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, trotz der deutlichen Ablehnung in der Vergangenheit einen neuen Anlauf zur Verlängerung im Sinne der Befürworter der Chatkontrolle zu unternehmen, stieß erwartungsgemäß auf scharfe Kritik im Europäischen Parlament. Die zuständige Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) bezeichnete das Vorgehen der Mitgliedstaaten als „unlauteres Manöver“ und kündigte an, einer Verlängerung unter den vorgeschlagenen Bedingungen nicht zuzustimmen.

Im September soll es weitergehen

In dieser Legislaturperiode dürfte allerdings kaum noch mit einer Einigung zu rechnen sein, denn mit dem Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft von Zypern zu Irland verschiebt sich der weitere Zeitplan erneut. Mitte Juli sollen die technischen Verhandler noch einmal zusammentreffen, bevor die Sommerpause beginnt. Die nächsten Trilog-Verhandlungen sind für den 29. September 2026 angesetzt, vor dem Herbst ist damit nicht mit einer grundsätzlichen Einigung über die künftige Chatkontrolle in der Europäischen Union zu rechnen. Angesichts der weiterhin verhärteten Positionen ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung zudem als gering anzusehen.

Kinderschutz auch ohne anlasslose Kontrolle wirksam

Die ursprüngliche Regelung untersagte grundsätzlich die Überwachung elektronischer Kommunikation ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Zwischen 2021 und April galt jedoch eine zeitlich befristete Ausnahme, die freiwillige Scans durch Plattformbetreiber erlaubte. Netzpolitik.org berichtet zudem, dass das Auslaufen dieser Ausnahme bislang nicht zu einem Rückgang der Meldungen an Strafverfolgungsbehörden geführt habe. Mehrere große Technologieunternehmen setzen die freiwillige Erkennung von Missbrauchsinhalten weiterhin fort und berufen sich dabei auf andere datenschutzrechtliche Grundlagen. Damit erscheinen auch die Argumente der Befürworter der Regelung widerlegt, wonach ohne die Ausnahmeregelung deutlich weniger Fälle von Kindesmissbrauch entdeckt würden.

Wir danken Foren-Teilnehmer Flutefox für den Hinweis!



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Company of Heroes 3: Final Stand kommt Ende Juli


Relic Entertainment kündigt mit Company of Heroes 3: Final Stand einen eigenständigen Ableger der Echtzeitstrategieserie an. Statt klassischer Kampagne oder Gefechte gegen andere Spieler steht ein Überlebensmodus im Mittelpunkt, der alleine oder zu zweit im Koop gespielt werden kann.

Company of Heroes als Wellenverteidigung

Final Stand übernimmt die Grundidee von Company of Heroes, verschiebt den Fokus aber deutlich. Spieler bauen Stellungen auf, halten ihre Linie und müssen immer stärker werdende Angriffswellen abwehren. Hinzu kommen Bossgegner und dynamische Ereignisse auf dem Schlachtfeld, die einzelne Durchläufe voneinander unterscheiden sollen.

Der Company-of-Heroes-3-Ableger wird zur Roguelite-Erfahrung. Gemeint ist damit, dass Spieler ihre Strategie von Runde zu Runde anpassen und mit Fortschritt, Upgrades und wechselnden Situationen umgehen müssen. Der Modus soll damit stärker auf Wiederholbarkeit ausgelegt sein als eine klassische Einzelspieler-Kampagne.

Vier Fraktionen und eigenständiger Release

Zum Start stehen vier Fraktionen zur Auswahl: US Forces, Wehrmacht, British Forces und Deutsches Afrikakorps. Jede Fraktion soll eigene Strategien, Fähigkeiten und Fortschrittswege bieten. Der Ableger richtet sich damit nicht nur an erfahrene Company-of-Heroes-Spieler, sondern soll auch ohne Vorwissen funktionieren.

Wichtig ist dabei: Final Stand benötigt kein installiertes oder gekauftes Company of Heroes 3. Es handelt sich um eine eigenständige Veröffentlichung für den PC via Steam. Der Start ist für den 29. Juli 2026 geplant. Parallel dazu soll auch Update 2.5.0 für Company of Heroes 3 erscheinen.

Relic experimentiert mit der Marke

Mit Final Stand probiert Relic einen ungewöhnlichen Weg aus. Company of Heroes steht traditionell für taktische Echtzeitstrategie mit Deckungssystem, Einheitenmanagement und Frontverläufen. Der neue Ableger nutzt diese Grundlagen, verpackt sie aber in ein schnelleres und leichter zugängliches Format.

Das kann auch als Versuch gelesen werden, die Marke für neue Spieler zu öffnen, ohne die Kernmechaniken vollständig aufzugeben. Wellenverteidigung und Roguelite-Elemente sind bekannte Muster aus anderen Genres, treffen hier aber auf das taktische Fundament von Company of Heroes. Ob dieser Ansatz bei der bestehenden Community ankommt, dürfte stark davon abhängen, wie viel strategische Tiefe Final Stand trotz des kompakteren Formats bewahrt.

Laut der Ankündigung soll Final Stand 28,99 Euro kosten. Zum Start ist ein Rabatt von 10 Prozent geplant, Besitzer von Company of Heroes 3 sollen zusätzlich 20 Prozent Bundle-Rabatt erhalten.



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GeForce Now: Zwölf neue Spiele im Juli


GeForce Now: Zwölf neue Spiele im Juli

Bild: Nvidia (hochskaliert)

Zum Start in den Juli erweitert Nvidia den Cloud-Gaming-Dienst GeForce Now um weitere Titel. Den Anfang machen Monopoly: Star Wars Heroes vs. Villains und Meccha Chameleon, im Laufe des Monats folgen zehn weitere Spiele aus unterschiedlichen Genres.

Star Wars auf dem Spielbrett

Im Mittelpunkt des aktuellen GFN-Thursdays steht Monopoly: Star Wars Heroes vs. Villains. Die Neuauflage des Brettspiel-Klassikers setzt auf bekannte Schauplätze, Fraktionen und Fähigkeiten aus dem Star-Wars-Universum. Gespielt wird wahlweise auf der hellen oder dunklen Seite.

Für GeForce Now ist der Titel seit dieser Woche über Steam und Ubisoft verfügbar. Ebenfalls neu hinzugekommen ist Meccha Chameleon, das auch bei der Redaktion gut ankam. Wie üblich setzt der Dienst voraus, dass die Nutzer die jeweiligen Spiele in einem unterstützten Store besitzen.

Weitere Spiele folgen im Monatsverlauf

Für den restlichen Juli nennt Nvidia zehn weitere Neuzugänge. Zu den bekannteren Namen zählt Assassin’s Creed Black Flag Resynced, das am 9. Juli über Steam und Ubisoft Connect folgen soll. Am 15. Juli sind Denshattack! und The Mound: Omen of Cthulhu vorgesehen, einen Tag später soll Heave Ho 2 starten. Außerdem kommen im Juli:

  • FogpiercerJuly – 17. Juli
  • ZeroSpace July – 20. Juli
  • The Planet Crafter – 21. Juli
  • Carnival Hunt – 23. Juli
  • The Ranchers – 30. Juli
  • Corsair Cove – 31. Juli

Nachträge aus dem Juni und Rabattaktion

Neben der Juli-Liste nennt Nvidia auch zehn Spiele, die im Juni zusätzlich zur zuvor angekündigten Auswahl auf GeForce Now gelandet sind. Dazu gehören unter anderem Doom Eternal aus dem Epic Games Store, The Elder Scrolls Online über Xbox und World of Tanks: Heat.

Weiterhin läuft noch bis zum 8. Juli der Summer Sale für GeForce Now. Auf Premium- und Ultimate-Jahrses-Abo wird ein Rabatt von 35 Prozent gewährt.



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