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JBL Bar 1300MK2 im Test: Soundbar mit Dolby Atmos, starkem Bass und Akku‑Rears


29 Lautsprecher, 2470 Watt und abnehmbare Akku-Rears versprechen echtes 11.1.4-Kino-Feeling. Ob das der JBL Bar 1300MK2 gelingt, zeigt der Test.

Kabelloser Surround-Sound ohne Kompromisse: Die JBL Bar 1300MK2 kommt mit zwei Akku-Lautsprechern, die sich in Sekunden abnehmen und hinten im Raum platzieren lassen. Gemeinsam mit der Soundbar und dem externen Subwoofer entsteht so ein 11.1.4-System mit 29 Lautsprechern und 2470 Watt Gesamtleistung. Was die Soundbar abseits des imposanten Zahlenwerks bietet und ob sie klanglich überzeugt, klären wir im Test.

Design und Ausstattung: 11.1.4-Kanal-System mit abnehmbaren Surround-Speakern

Die JBL Bar 1300MK2 ist ein 11.1.4-Kanal-System mit einer Gesamtausgangsleistung von 2470 Watt. Elf Kanäle auf Ohrhöhe, ein Subwoofer-Kanal und vier Höhenkanäle sollen für dreidimensionalen Klang sorgen, wobei die hohe Leistung auch größere Räume klanglich auszufüllen vermag.

In der Soundbar arbeiten acht Racetrack-Treiber für Mitten und Bässe, sieben Hochtöner sowie vier nach oben abstrahlende Treiber für Atmos-Effekte. Die ovalen Racetrack-Treiber bieten bei kompakter Bauweise eine größere Membranfläche als herkömmliche runde Treiber. Jeder der beiden separaten Surround-Lautsprecher enthält zwei Racetrack-Treiber, einen Vollbereichstreiber und einen weiteren nach oben abstrahlenden Treiber. Der Subwoofer ist schließlich mit zwei 200-Millimeter-Treibern bestückt, die für tiefen, druckvollen Bass sorgen sollen.

JBL Bar 1300MK2: 29 Lautsprecher, 2.470 Watt und abnehmbare Akku-Rears versprechen echtes 11.1.4-Kino-Feeling.

Die nach oben abstrahlenden Treiber sind für die Wiedergabe von Höhenkanälen vorgesehen. Ein 3D-Klangerlebnis entsteht jedoch nur, wenn das Quellmaterial entsprechende Inhalte wie Dolby Atmos oder DTS:X liefert. Bei herkömmlichen Formaten kann der integrierte Dolby Surround Upmixer den Klang zumindest räumlich erweitern.

JBL stattet seine Soundbar mit mehreren hauseigenen Technologien aus: Multibeam 3.0 erzeugt eine breitere Klangbühne und kommt auch Hörplätzen abseits der zentralen Position zugute. Pure Voice 2.0 hebt Dialoge bei Bedarf an, wenn sie von Effekten überlagert werden – in der App wird diese Funktion allerdings lapidar nur mit „Switch“ bezeichnet. AI Sound Boost optimiert schließlich die Dynamik, um die Treiber effizienter auszusteuern.

Für die Anpassung an die Raumakustik sorgt eine Sound-Kalibrierung. Über die CALIBR-Taste auf der Fernbedienung lässt sich eine zweistufige Kalibrierung durchführen: Zuerst wird der Hörbereich, anschließend die Position der hinteren Lautsprecher eingemessen. Alternativ erledigt man das bequem über die App. Vorbildlich: Für die Nutzung der JBL One App ist keine Registrierung erforderlich.

Das Gehäuse in mattem Schwarz mit abgerundeten Seiten und feinem Metallgitter an der Front wirkt dezent und edel. Die magnetisch an der Soundbar gehaltenen Satelliten lassen sich sauber lösen; die mitgelieferten Abdeckkappen verdecken die Anschlussstellen auch im getrennten Zustand optisch ansprechend. Die Verarbeitung ist einwandfrei.

Die abnehmbaren Akku-Rears dienen nicht nur als Surround-Lautsprecher hinter der Hörposition, sondern können auch als Bluetooth-Box verwendet werden.

Abnehmbare Surround-Lautsprecher

Die hinteren Lautsprecher lassen sich mechanisch von der Soundbar lösen und arbeiten dann kabellos über ihren integrierten Akku. JBL gibt die Akkulaufzeit mit bis zu zehn Stunden an, was wir im Test bestätigen konnten. Wer die Surround-Speaker also für einen Filmabend nutzen möchte, muss sie nicht täglich aufladen. Nach der Nutzung werden sie einfach wieder an der Soundbar angedockt und laden dort automatisch nach. Anders als bei den meisten Konkurrenzmodellen entfallen separate Netzkabel hinter dem Hörplatz – so viel Flexibilität bietet sonst niemand.

Doch die abnehmbaren Lautsprecher können mehr als nur Surround-Sound: Über eine Taste wechseln sie in den Bluetooth-Modus und fungieren dann als eigenständige Lautsprecher. Wer beide miteinander koppelt, erhält ein Stereo-System für Musik zwischendurch.

Die JBL One App hält zwei weitere Betriebsarten bereit. Der Modus Audio Broadcasting leitet das Signal der Soundbar an die abnehmbaren Lautsprecher weiter – praktisch, wenn man etwa in der Küche weiterhören möchte, während im Wohnzimmer der Fernseher läuft. Die Nacht-Hörfunktion hingegen schaltet Soundbar und Subwoofer stumm und begrenzt die Ausgabe auf die abnehmbaren Lautsprecher. Das schont nachts die Nachbarn, klanglich ist diese Betriebsart allerdings ein deutlicher Rückschritt und eher als Notlösung zu betrachten.

Dank Ethernet-Anschluss ist die Verbindung zur JBL Bar 1300MK2 jederzeit stabil.

Anschlüsse und Konnektivität

Für den Anschluss von Zuspielern stehen drei HDMI-Eingänge zur Verfügung, hinzu kommt ein HDMI-Ausgang mit eARC. Die Eingänge unterstützen HDCP 2.3 sowie den Passthrough von HDR10+ und Dolby Vision. Dank der drei Anschlüsse lassen sich mehrere Quellen wie Blu-ray-Player, Streaming-Gerät oder Spielekonsole dauerhaft anschließen, ein externer Umschalter entfällt.

Eine Einschränkung gibt es für Gamer: Die HDMI-Eingänge verarbeiten 4K-Signale mit HDR, jedoch nur mit maximal 60 Hertz. Konsolen wie die Playstation 5 oder Xbox Series X, die Spiele mit 120 Hertz darstellen können, sollten daher direkt am Fernseher angeschlossen werden. Der Ton wird dann per eARC an die Soundbar weitergeleitet.

Der Raumklang bei Filmen im Dolby-Atmos-Format erzeugt ein echtes Kino-Feeling.

Für die Netzwerkanbindung stehen WLAN nach Wi-Fi-6-Standard und ein Ethernet-Anschluss zur Verfügung. Eine kabelgebundene Verbindung arbeitet grundsätzlich zuverlässiger als jede Funkverbindung. Im Test zeigte sich: In einem komplexen WLAN-Set-up mit zwei Routern und vier Netzen (jeweils 2,4 und 5 Gigahertz) kam es häufiger zu Verbindungsabbrüchen. Erst der Wechsel auf Ethernet schaffte Abhilfe – wer maximale Stabilität beim Streaming wünscht, sollte auf das Kabel setzen.

Als weitere Audioeingänge stehen ein optischer Digitaleingang sowie Bluetooth bereit. Für letztere wird der Codec AAC genutzt, der immerhin eine bessere Qualität bietet als SBC. Ein USB-Anschluss ist ebenfalls vorhanden, in Deutschland dient dieser jedoch ausschließlich für Service-Zwecke wie Firmware-Updates. Die Wiedergabe von Musik via USB wird nicht unterstützt.

Mit der App JBL One lässt sich die Bar 1300MK2 bequem einrichten und konfigurieren. Trotz der vielen Funktionen ist die App übersichtlich und intuitiv bedienbar.

Netzwerk-Funktionen und Streaming

In puncto Streaming-Dienste zeigt sich die JBL Bar 1300MK2 gut aufgestellt. Unterstützt werden AirPlay, Google Cast, Spotify Connect, Tidal, Qobuz, Amazon Music (inklusive Dolby-Atmos-Titel), Napster, iHeart Radio, Calm Radio und Tunein. Auch Roon Ready ist die Soundbar, ebenso kompatibel zu DLNA-basierten Diensten. So lässt sich die Soundbar etwa als Medienabspielgerät auch unter Home Assistant nutzen.

Für die Nutzung in mehreren Räumen lässt sich die Soundbar über AirPlay, Google Cast und Roon mit anderen kompatiblen Lautsprechern im selben Netzwerk gruppieren und synchron bespielen.

Die JBL One App übernimmt dabei nicht nur die Ersteinrichtung, sondern auch die Klanganpassung per Equalizer, Firmware-Updates und die Personalisierung der programmierbaren Taste (Moment) auf der Fernbedienung. Software-Updates werden automatisch über das Heimnetzwerk eingespielt, sofern die Soundbar mit dem Internet verbunden ist.

Mit der App JBL One lässt sich die Bar 1300MK2 bequem einrichten und konfigurieren. Trotz der vielen Funktionen ist die App übersichtlich und intuitiv bedienbar.

App, Bedienung und Einrichtung

Zur Steuerung der Soundbar liegen zwei Wege bereit: die Fernbedienung und die JBL One App. Die Fernbedienung bietet direkte Zugriffe auf Bass-Pegel, Surround-Pegel und die Intensität des Dolby-Atmos-Effekts. Mit der CALIBR-Taste startet man die Klangkalibrierung, die mit einem Herzsymbol gekennzeichnete Moment-Taste ermöglicht schnellen Zugriff auf personalisierte Einstellungen.

Die JBL One App kommt immer dann ins Spiel, wenn man die integrierten Streaming-Dienste nutzen möchte. Ferner bietet sie zahlreiche Hilfestellungen, etwa zur Verwendung der abnehmbaren Rear-Lautsprecher als eigenständige Bluetooth-Lautsprecher in anderen Räumen. Trotz der Vielzahl an Funktionen wirkt die App übersichtlich und lässt sich intuitiv bedienen.

Praktisch: Über die App lässt sich die Moment-Taste auf der Fernbedienung mit einem bestimmten Streaming-Dienst belegen, sodass man für den Musikstart nicht erst die App öffnen muss. Auch wer Musik nur für eine begrenzte Zeit hören möchte, kann dies in der App festlegen und mit der Favoriten-Taste koppeln – zur Auswahl stehen 15, 30, 45 und 60 Minuten.

Für die Anbindung an die TV-Fernbedienung bietet die Soundbar eine IR-Lernfunktion. Sie programmiert die wichtigsten Befehle wie Lautstärke und Stummschaltung, was vor allem dann relevant ist, wenn der Fernseher HDMI-CEC nicht unterstützt.

Die Leistungsaufnahme im vernetzten Standby liegt unter zwei Watt. Ein noch sparsamerer Tiefschlaf-Modus senkt den Verbrauch weiter, bringt im Test aber einen Nachteil mit sich: Ist diese Betriebsart aktiviert, startet die Soundbar nicht mehr automatisch, wenn der Fernseher eingeschaltet wird.

JBL Bar 1300MK2: 29 Lautsprecher, 2.470 Watt und abnehmbare Akku-Rears versprechen echtes 11.1.4-Kino-Feeling.

Abmessungen und Wandmontage

Mit einer Breite von 1404 Millimetern inklusive der angedockten Surround-Lautsprecher überragt die Soundbar selbst einen 55-Zoll-Fernseher deutlich. Steht dieser in einem Regal oder einer Wandnische, muss die JBL Bar davor platziert werden – was klanglich sogar von Vorteil ist: Die seitlich und schräg nach vorn abstrahlenden Treiber können sich so ungehindert entfalten, was dem 3D-Klangerlebnis zugutekommt.

Die Basiseinheit ohne die abnehmbaren Lautsprecher misst 1030 × 58 × 136 Millimeter, die Surrounds selbst kommen einzeln auf 202 × 58 × 136 Millimeter (je 1,3 Kilogramm). Der Subwoofer bringt es auf 315 × 277 × 275 Millimeter und wiegt stattliche 12 Kilogramm. Die Bauhöhe von 58 Millimetern ist für die Platzierung vor einem Fernseher ausgelegt, ohne das Bild zu verdecken.

Für die Wandmontage liegen Montageset und eine Bohrschablone bei. Soundbar und abnehmbare Lautsprecher lassen sich gemeinsam oder getrennt an der Wand befestigen. Wird nur die Soundbar montiert, decken mitgelieferte Seitenkappen die offenen Enden nach dem Abnehmen der Surrounds ab.

Soundbar und Subwoofer sind ab Werk gekoppelt. Sollte die Verbindung dennoch einmal unterbrochen sein, lässt sie sich über eine Taste auf der Subwoofer-Rückseite und die Fernbedienung jederzeit erneuern.

Auch bei der Musikwiedergabe macht die JBL Bar 1300MK2 eine gute Figur. Mit Dolby-Atmos-Musik, wie sie etwa Amazon Music bietet, kann man sich den Konzertbesuch fast sparen.

Klangtest

Die JBL Bar 1300MK2 kann ihre außergewöhnliche technische Ausstattung in der Praxis voll entfalten – vorausgesetzt, sie wird mit dem passenden Format gefüttert und die Rear-Lautsprecher sind korrekt hinter der Hörposition platziert. Bei Dolby-Atmos-Material entsteht dann eine beeindruckende Räumlichkeit, die fast an Kinoatmosphäre heranreicht. Der Bass spielt spektakulär auf, ohne unangenehm zu wummern. Wer es dennoch druckvoller mag, regelt den Pegel per Fernbedienung oder App auf Maximum – sollte dann aber womöglich bald mit Nachbarbeschwerden rechnen.

Die Netflix-Produktion "Im Westen nix Neues" bietet als einer von wenigen deutschsprachigen Filmen Unterstützung für Dolby Atmos.

Für die Musikwiedergabe empfehlen wir, die Rear-Lautsprecher an der Soundbar zu belassen. Das sorgt für eine breitere Bühnenabbildung, was uns im Test am besten gefallen hat. Allerdings spielt die JBL Bar 1300MK2 nicht ganz so detailreich und präzise wie eine KEF XIO auf. Letztere ist allerdings deutlich teurer und bringt weder Subwoofer noch Rear-Lautsprecher mit – weshalb sie bei Filmen in puncto Räumlichkeit hinter der JBL zurückbleibt.

Auch bei alltäglichem TV-Genuss überzeugt die Soundbar. Ob Nachrichten oder Tatort – selbst mit einfachem Dolby Digital kommen Soundeffekte gut zur Geltung, und die Sprachverständlichkeit ist hervorragend. Erfreulich: Selbst bei aktivierter Dialogverstärkung über die Switch-Option in der App leidet der Klang nicht.

Die Leistung der JBL Bar 1300MK2 reicht locker aus, um eine größere Party zu beschallen.

Kanäle 11.1.4 7.1.4 7.1 5.1
Breite (cm) 140,4 120,3 116,3 94
Breite o. SLS (cm) 103 85,4 85,4
Tiefe (cm) 13,6 12,8 12,8 10,4
Höhe (cm) 5,8 5,2 5,2 5,05
Dolby Atmos ja ja ja ja
Kanäle 11.1.4 7.1.4 7.1 5.1
Leistung (Gesamt) 2470 W 960 W 780 W 750 W
Leistung (Soundbar) 950 W 500 W 400 W 450 W
Leistung Subwoofer 1200 W 300 W 300 W 300 W
Leistung Surround 2x 160 W 2x 80 W 2x 40 W
WLAN 802.11 a/b/g/n/ac/ax 802.11 a/b/g/n/ac/ax 802.11 a/b/g/n/ac/ax 802.11 a/b/g/n/ac/ax
Ethernet ja ja ja nein
HDMI eARC ja ja ja ja
HDMI-Eingang 3 3 1 1

Preis

Qualität kostet, so ist es auch bei der JBL Bar 1300MK2, die regulär für 1499 Euro angeboten wird. Aktuell ist sie im Handel kaum günstiger. Wer mit einem etwas schwächeren Bass und geringfügig schlechterer Räumlichkeit zufrieden ist, kann auch zur JBL Bar 1000MK2 (Testbericht) greifen, die bereits für knapp 1000 Euro erhältlich ist.

Fazit

Die JBL Bar 1300MK2 ist eine außergewöhnliche Soundbar, die primär durch ihr cleveres Konzept und ihre klangliche Wucht beeindruckt. Die abnehmbaren, kabellosen Akku-Rear-Lautsprecher sind kein Gimmick, sondern ein durchdachtes Feature, das maximale Flexibilität bietet – vom klassischen Surround-Set-up bis hin zur Nutzung als eigenständige Bluetooth-Boxen in anderen Räumen. Klanglich spielt das System in der Oberliga: Der Bass ist druckvoll und präzise, die Räumlichkeit bei Dolby-Atmos-Material beeindruckend und die Dialogverständlichkeit hervorragend.

Für wen lohnt sich die JBL? In erster Linie für alle, die ein kompromissloses Heimkino-Erlebnis suchen und die Flexibilität der abnehmbaren Lautsprecher zu schätzen wissen. Die Leistung reicht locker aus, um auch größere Räume oder Partys zu beschallen.

Bei einem aktuellen Preis von 1369 Euro ist die Konkurrenz jedoch nicht weit:

  • Samsung HW-Q990F (Testbericht): Für deutlich unter 800 Euro bekommt man hier ein exzellentes Gesamtpaket. Sie kann in puncto Räumlichkeit mit der JBL mithalten und bietet ebenfalls vollwertige Rear-Lautsprecher. Wer primär ein rundum überzeugendes Surround-System zu einem fairen Preis sucht, ist mit der Samsung möglicherweise besser beraten – auch wenn ihr Bass nicht ganz so brachial ausfällt.
  • KEF XIO (Testbericht): Für 2249 Euro zielt die Soundbar ohne Subwoofer auf eine gänzlich andere Zielgruppe ab. Sie spielt detailreicher und präziser auf, was Musikliebhaber zu schätzen wissen. Für ein maximal immersives Filmerlebnis mit tiefem Bass und echtem Surround-Sound muss man zusätzlich investieren.

Die Entscheidung hängt also davon ab, was einem wichtiger ist: das flexible Gesamtpaket mit Kino-Feeling (JBL), das unschlagbare Preis-Leistungs-Verhältnis (Samsung) oder die audiophile Präzision bei der Musikwiedergabe (KEF).



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Lilith Wittmann und David Zellhöfer im Podcast: Staatliche IT-Fails | c’t uplink


De-Mail, ID Wallet und jetzt der Datenatlas – die Zahl staatlicher Digital-Fails steigt und steigt. Die Gründe dafür kennen Lilith Wittmann und David Zellhöfer: Hackerin Wittmann hat schon diverse Staats-Apps wie die ID-Wallet zerlegt. Und Zellhöfer, der Professor für digitale Innovation in der Verwaltung ist, zeigte die Datenatlas-Defizite in einem 170-seitigen „Kurzgutachten“ auf. „Das ging schnell von der Hand, weil die Mängel recht offensichtlich waren“, erzählt er in unserer Uplink-Sonderfolge.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Mit Wittmann und Zellhöfer besprechen wir, warum genau solche Projekte scheitern. Hoffnung macht dabei, dass manche Behörden es besser hinkriegen: „Ich sehe das zum Beispiel bei der Fitko“, berichtet Lilith. Diese Digitalisierungsbehörde arbeite an dauerhaften Produkten statt an befristeten Projekten.

Kontrovers wird’s beim Thema Digitale Souveränität: Wittmann und Zellhöfer kritisieren Initiativen, die den Wechsel von US-Anbietern zu deutschen oder europäischen Alternativen propagieren. Ihre Beweggründe erläutern sie ausführlich im Podcast – nicht nur mit Blick auf den Staat, sondern auch für Privatnutzer.

„Datenatlas – Im Dickicht der digitalen Verwaltung“ Diskussionsrunde der TIB Hannover mit Lilith Wittmann und David Zellhöfer:

Zu Gast im Studio: Lilith Wittmann und David Zellhöfer
Host: Sylvester Tremmel und Christian Wölbert
Produktion: Tobias Reimer

► Der Artikel bei heise online zum Thema:

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In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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Künstliche Intelligenz

Smart Glasses vor Gericht: Wenn unauffällige Technik zum Problem wird


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Vergangene Woche sorgte ein Vorfall am britischen High Court of Justice für Schlagzeilen. Ein Kläger soll bei seiner Aussage eine smarte Brille getragen und sich darüber von einer nicht anwesenden Person beraten lassen haben. Dem Gericht fiel das zunächst nicht auf, da moderne Smart Glasses oft erst auf den zweiten Blick als solche zu erkennen sind. In ihrem Urteil verwarf die Richterin die Zeugenaussage, entschied zugunsten der Beklagten und auferlegte dem Kläger die weitgehende Übernahme der gegnerischen Verfahrenskosten. Um welche Art von Smart Glasses es sich gehandelt hat, geht aus dem Bericht der Richterin nicht hervor.

Der Vorfall wird im Urteil der Richterin beschrieben.

Gegenstand des Prozesses war ein Streit darüber, wem ein Unternehmen gehört. Als der Kläger für ein Kreuzverhör in den Zeugenstand trat, fiel der Richterin auf, dass der Mann sich auffällig lange Zeit ließ, bevor er zur Beantwortung der Fragen ansetzte. Die Anwältin der Beklagten bemerkte schließlich, dass aus seiner Nähe auffällige Geräusche zu hören waren. Dabei stellte sich heraus, dass der Kläger Smart Glasses trug. Nachdem er sie auf Anweisung der Richterin abgenommen und ein paar Fragen beantwortet hatte, gab sein Smartphone plötzlich hörbar die Stimme einer Drittperson wieder, die offenbar mit ihm sprach. Die Richterin ließ daraufhin sowohl die Brille als auch das Smartphone sicherstellen.

Der Kläger bestritt später, die Smart Glasses während seiner Aussage genutzt zu haben und behauptete, dass es der Chatbot ChatGPT gewesen sei, der zu ihm gesprochen habe. Zur weiteren Klärung wurde die Anrufliste des Klägers fotografiert. Demnach hatte er im Laufe des Morgens sowie wenige Minuten vor seiner Zeugenaussage mehrfach einen Kontakt angerufen, der auf seinem Smartphone als „abra kadabra“ gespeichert war. Der Kläger erklärte, es habe sich dabei um seinen Taxifahrer gehandelt, konnte jedoch weder dessen Namen nennen noch weitere Angaben machen. Einige Tage später behauptete er zudem, sein Smartphone und sein Pass seien gestohlen worden, ohne dafür einen Polizeibericht vorlegen zu können.

Die Anwältin der Beklagten vermutet, dass der Kläger live von seinem früheren, ausländischen Anwalt unterstützt worden sei, der über eine vom Gericht eingerichtete Videoverbindung offiziell an der Verhandlung teilnehmen durfte. Die Richterin selbst hielt in ihrem Urteil fest, dass der Kläger über seine Smart Glasses Hilfe erhalten habe, ohne dass das Gericht davon wusste. Sie verwarf die Zeugenaussage und entschied zugunsten der Beklagten.

Auch in den USA sorgte ein Vorfall mit Smart Glasses im Gerichtssaal für Aufmerksamkeit. Als Mark Zuckerberg im Februar zu einem Prozess erschien, trugen einige seiner Begleiter eine smarte Brille. Die Richterin forderte die Entourage auf, die Smart Glasses abzunehmen, und drohte bei weiteren Verstößen mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts. Das Verfahren fand vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien statt, wo Aufnahmen im Gerichtssaal nur mit Genehmigung erlaubt sind. Meta ist selbst Hersteller und derzeit Marktführer in dieser schnell wachsenden Wearables-Kategorie ist. Der Konzern hat seit Ende 2023 knapp zehn Millionen Geräte verkauft.

Smart Glasses wie die Ray-Ban Meta-Brillen sehen von außen wie normale Brillengestelle aus. Sie können jedoch Bilder und Videos aufzeichnen sowie Audio ausgeben, ohne dass dies für die Umgebung immer sofort erkennbar ist. Eine LED signalisiert Außenstehenden zwar, wenn gefilmt wird, bei hellem Tageslicht ist sie jedoch kaum wahrnehmbar. Viele Menschen wissen noch nicht einmal, dass eine solche Technologie existiert, da sie in Deutschland noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Entsprechend blieb eine breitere öffentliche Debatte über Smart Glasses im Kontext von Datenschutz, Privatsphäre und Überwachung bislang weitgehend aus.

Auch in Gerichtssälen wirft diese Entwicklung neue Fragen auf. Aufsehenerregende Vorfälle wie in Großbritannien oder den USA sind aus Deutschland bislang nicht bekannt. Auszuschließen sind sie jedoch nicht.

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Nach deutschem Recht (§ 176 GVG) ist der Vorsitzende für die Ordnung in der Sitzung verantwortlich. Technische Hilfsmittel, die etwa im Rahmen einer Zeugenaussage eingesetzt werden, müssen entweder vom Gericht angeordnet oder zumindest transparent sein. Eine ausdrückliche Pflicht für Zeugen, technische Geräte wie Smart Glasses vorab offenzulegen, besteht jedoch nicht. In der Praxis wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch richterliche Anordnungen, Sicherheitskontrollen und Hausordnungen durchgesetzt. Eine Täuschung des Gerichts lässt sich damit wie im britischen Falle nicht grundsätzlich ausschließen. Sie kann jedoch strafrechtliche Konsequenzen beispielsweise wegen falscher, uneidlicher Aussage, Prozessbetrug oder Strafvereitelung nach sich ziehen.

Auch das bloße Tragen von Smart Glasses im Gerichtssaal ist in Deutschland nicht ausdrücklich geregelt, aber faktisch stark eingeschränkt. Ein generelles Geräteverbot gibt es nicht, entscheidend ist die Nutzung. Nach deutschem Recht (§ 169 GVG) sind Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung unzulässig, wenn diese veröffentlicht werden sollen. Zugleich hat der Vorsitzende die Ordnung im Saal zu gewährleisten. So kann der Vorsitzende im Einzelfall das bloße Tragen oder die Nutzung der Smartfunktionen untersagen, wenn der Verdacht besteht, dass unbemerkt Aufnahmen gemacht oder Kommunikationsverbindungen genutzt werden. Das unbemerkte Aufzeichnen von Personen durch smarte Brillen kann ohne rechtliche Grundlage sowie unter Missachtung der bei audiovisuellen Aufnahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zudem eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Auch könnte hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer verletzt werden, woraus zivilrechtliche Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche resultieren können.

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Gerichte sichern die Ordnung, wie im oben beschriebenen Fall, durch Sicherheitskontrollen, Hausordnungen und Anordnungen im Sitzungssaal ab. Die Schwierigkeit liegt aber auch hier in der Unauffälligkeit der Geräte: Smart Glasses sind oft kaum als solche erkennbar, und Aufnahmen lassen sich nicht immer zuverlässig erkennen. Zudem nutzen einige Träger die Brillen mit Korrekturlinsen und sind ohne sie möglicherweise nur eingeschränkt sehfähig.

Je unauffälliger die Technik wird, desto leichter lässt sich die Kontrolle umgehen. Der Fall aus Großbritannien zeigt, dass bestehende Regeln nicht zwangsläufig verhindern, dass sie unterlaufen werden. Auch in Deutschland sind ähnliche Szenarien daher zumindest denkbar. Verhindern ließen sie sich durch mehr Bewusstsein für die Technik sowie durch ein Verbot oder strengere Kontrollen im Gerichtssaal.


(tobe)



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KI-Update kompakt: KI-Rechenzentren, Cursor, Vibe-Coding, Finde-Roboter


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Microsoft hat den ersten Spatenstich für ein Rechenzentrum im rheinischen Braunkohlerevier gesetzt, das im Endausbau rund 520 Megawatt leisten soll. In Niedersachsen plant Telis Energie ein weiteres Großprojekt neben einem ehemaligen Kohlekraftwerk. Beide Vorhaben passen zur neuen Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung, die eine Vervierfachung der Kapazität bis 2030 vorsieht. Derzeit liegt die Leistung bei rund zweieinhalb Gigawatt, sie soll auf zehn bis elf Gigawatt steigen. Planungen für Rechenzentren im Wert von über 25 Milliarden Euro laufen bereits.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

Der Bürgerrechtsausschuss der EU hat dem geplanten Verbot von KI-Systemen zugestimmt, die sexualisierte Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten erzeugen. Sogenannte Nacktbildgeneratoren wären damit verboten, Ausnahmen gelten nur bei wirksamen Schutzmechanismen. Die Änderungen gehören zum Omnibus-Paket, mit dem die EU mehrere Gesetze prüft, darunter den AI Act. Kommende Woche stimmt das EU-Parlament ab.

Die US-Justiz hat Anklage gegen einen hochrangigen Manager von Super Micro Computer erhoben, einem Serverhersteller. Er soll zusammen mit dem Geschäftsführer der taiwanesischen Niederlassung und einem externen Auftragnehmer Server im Wert von 2,5 Milliarden Dollar, die fortschrittliche Nvidia-Chips enthalten, an den US-Exportkontrollen vorbei nach China geschmuggelt haben. Die Chips wurden in Servern versteckt, umverpackt und heimlich geliefert, während an den Ursprungsorten nicht funktionierende Nachbauten aufgestellt wurden. Der Vizepräsident und der Auftragnehmer wurden festgenommen, der taiwanesische Manager ist flüchtig. Supermicros Aktienkurs fiel um über zehn Prozent.

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Microsoft hat mit MAI-Image-2 ein neues Bildgenerierungsmodell vorgestellt, entwickelt vom hauseigenen Superintelligenz-Team um Mustafa Suleyman. Statt an Superintelligenz arbeitet das Team also zunächst an Bildern. Auf der Rangliste von Arena.ai belegt das Modell Platz drei, hinter OpenAIs GPT-Image-1.5 und Googles Nano Banana 2. Der Vorgänger MAI-Image-1 landete im Oktober 2025 nur auf Platz neun. MAI-Image-2 ist im MAI-Playground testbar und wird in Copilot sowie den Bing Image Creator integriert.

Anthropic hat 80.508 Claude-Nutzende aus 159 Ländern in 70 Sprachen zu ihren Erfahrungen mit KI befragt. Als größtes Risiko nannten die Befragten Unzuverlässigkeit und halluzinierte Ergebnisse, gefolgt von Sorgen vor Arbeitsplatzverlust. Positiv bewerteten viele, dass KI Routineaufgaben abnimmt. 33 Prozent sehen KI als gute Lernhilfe, doch viele befürchten, langfristig Fähigkeiten zu verlieren. Da ausschließlich KI-Nutzer befragt wurden, sahen die Befragten unter dem Strich tendenziell mehr Vor- als Nachteile.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Cursor, ein KI-gestützter Code-Editor, hat mit Composer 2 ein eigenes Modell für Softwareentwicklung veröffentlicht. Es wurde ausschließlich auf Code-Daten trainiert und ist deutlich günstiger: 50 Cent pro Million Eingabe-Token, verglichen mit 5 Dollar bei Anthropics Claude Opus 4.6. Dahinter steckt ein strategisches Kalkül: Cursor hat über eine Million tägliche Nutzer, hängt aber bei Preisen und Margen von genau den Unternehmen ab, mit denen es konkurriert.

OpenAI will ChatGPT, die Programmierplattform Codex und den hauseigenen Browser Atlas in einer einzigen Desktop-App zusammenführen, berichtet das Wall Street Journal. Fidji Simo, Leiterin des App-Bereichs, schrieb intern, die Aufteilung auf zu viele einzelne Apps habe das Unternehmen verlangsamthat. Die neue App soll vor allem agentische KI-Funktionen bieten.

OpenAI hat Astral übernommen, ein Start-up, das Open-Source-Werkzeuge für Python entwickelt. Die Software soll in Codex integriert werden, um die Plattform über reine Codegenerierung hinaus zum umfassenden Entwicklungswerkzeug auszubauen. Der Deal reiht sich in eine Serie von Übernahmen ein, darunter die kürzlich angekündigte Akquisition der KI-Sicherheitsplattform Promptfoo.

Visa will mit der Commerzbank und der DZ Bank testen, wie KI-Agenten Zahlungen abwickeln können. Das Programm heißt „Visa Agentic Ready“. Dabei recherchieren KI-Agenten im Namen von Verbrauchern oder Unternehmen, verhandeln und schließen Käufe ab, oft ohne direkte menschliche Beteiligung. In der ersten Phase prüft Visa, ob solche Zahlungen sicher und skalierbar funktionieren.

Apple hat Updates für die Apps Replit und Vibecode blockiert. Beide erlauben es, sich per KI direkt auf dem iPhone Web-Apps erstellen zu lassen, ohne den App Store. Apple beruft sich auf eine Regel, die das Nachladen von ausführbarem Code verbietet. Kritiker vermuten, dass Apple auch um seine Provision fürchtet, da so Alternativen zu kostenpflichtigen Apps entstehen. Apple hat den Entwicklern Kompromisse angeboten, etwa App-Vorschauen im Browser statt in der App.

Forscher der TU München haben einen mobilen Roboter entwickelt, der verlegte Gegenstände gezielt aufspüren kann. Ein KI-Sprachmodell stellt Beziehungen zwischen Objekten und möglichen Ablageflächen her, sodass der Roboter unplausible Orte ausschließt: Eine Brille sucht er nicht auf der Herdplatte. Die Sucheffizienz liegt 30 Prozent über der einer zufälligen Suche. Als Nächstes soll der Roboter Arme erhalten, um auch in Schränken und Schubladen zu suchen.

ElevenLabs, ein KI-Audiounternehmen, hat einen Marktplatz für KI-generierte Musik eröffnet, auf dem Nutzer mit dem hauseigenen Modell erstellte Songs verkaufen können. Käufer wählen zwischen drei Lizenzstufen. Allerdings ist KI-generierte Musik derzeit urheberrechtlich nicht geschützt, und ElevenLabs garantiert keine Exklusivität: Andere Nutzer können identische Ergebnisse erhalten. Das rechtliche Risiko trägt laut Nutzungsbedingungen die Verkäuferin selbst.

BMG, der zum Bertelsmann-Konzern gehörende Musikrechteverwalter, hat Anthropic in Kalifornien verklagt. Der Vorwurf: Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Songtexte zum Training seines Chatbots Claude verwendet, unter anderem durch automatisierte Scraping-Tools und Downloads aus illegalen Online-Bibliotheken. BMG verwaltet Songs der Rolling Stones, Bruno Mars und anderer Künstler. Pro verletztem Werk drohen nach US-Recht bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

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(igr)



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