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Justiz-Schlappe: Razzien im Fall Indymedia linksunten waren rechtswidrig
Die juristische Aufarbeitung des Falls des 2017 verbotenen Internetportals Indymedia linksunten erfährt eine weitere, für die Ermittlungsbehörden unschöne Wende. Das Landgericht Karlsruhe erklärte die im Sommer 2023 durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei fünf Personen aus Freiburg für rechtswidrig. Bereits in vorangegangenen Verfahren war deutlich geworden, dass die Karlsruher Staatsanwaltschaft auf dünnem Eis agierte.
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Die Ermittler versuchten, den Beschuldigten einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot vorzuwerfen. Anlass war ein statisches Archiv der ursprünglichen Seite, das 2020 im Netz auftauchte. Doch die Karlsruher Richter stellten laut Tagesschau und Netzpolitik.org in einem Beschluss vom 30. Dezember fest: Es mangelte bereits an einem ausreichenden Anfangsverdacht für das Fortbestehen einer verbotenen Vereinigung.
Die Causa Indymedia linksunten gilt als politisch hochsensibel. Das Bundesinnenministerium hat die Plattform als „linksextreme Vereinigung“ eingestuft, die zu Gewalt gegen Polizisten aufrufe.
Das Problem dabei war von Beginn an die Struktur der Seite, die als offene Plattform konzipiert ist. Dort können Inhalte von nahezu jedem Nutzer ohne feste Redaktionshierarchie veröffentlicht werden. Einen eingetragenen Verein oder eine klar definierbare Mitgliederstruktur gab und gibt es nicht.
Diese Unschärfe wurde den Strafverfolgern nun erneut zum Verhängnis. Da in früheren Verfahren nie bewiesen werden konnte, wer konkret hinter der Seite stand oder ob eine solche Vereinigung im rechtlichen Sinne überhaupt existierte, fehlte die Grundlage für spätere Vorwürfe der „Unterstützung“ oder des „Fortführens“ dieser Struktur.
Radio Dreyeckland stand mit im Visier
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Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall durch die Verknüpfung mit dem Freiburger Sender Radio Dreyeckland. Ein Redakteur hatte in einem Artikel über die Einstellung früherer Verfahren auf das Indymedia-Archiv verlinkt. Dies löste mehrere Durchsuchungen aus, die sogar die Redaktionsräume des Senders betrafen. Das Bundesverfassungsgericht rügte dieses Vorgehen im November bereits deutlich und stärkte damit die Pressefreiheit. Das Landgericht Karlsruhe zog nun nach und stellte fest, dass die bloße Existenz eines statischen Archivs kein Beleg für eine fortbestehende organisatorische Struktur ist.
Die Ermittler beschlagnahmten bei den Durchsuchungen fast 200 Datenträger. Sie konnten daraus aber keine Erkenntnisse gewinnen, da der Großteil der Daten verschlüsselt war. Das entsprechende Verfahren wurde im Mai 2025 eingestellt.
Juristen werten die Entscheidung als deutliche Korrektur für die Staatsanwaltschaft. Bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte heißt es, den Behörden sei unmissverständlich klargemacht worden, dass ein Vorgehen gegen Phantom-Vereinigungen keinen Sinn ergeben. Da gegen den Beschluss keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. Zumindest bleibt hoffentlich die Erleuchtung: Pauschale Vereinsverbote im digitalen Raum stoßen dort an ihre Grenzen, wo die Justiz die individuelle Verantwortlichkeit nicht zweifelsfrei nachweisen kann.
(wpl)
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Apple-Chef Tim Cook kündigt „große Woche“ an
Neue Apple-Produkte voraus: Nun hat auch Tim Cook bestätigt, dass es in der kommenden Woche so weit sein wird – und zwar schon ab Montag. Bekannt war bereits, dass Apple für kommenden Mittwoch (4. März) zu einer „Special Apple Experience“ nach London, New York und Shanghai geladen hat, zu der insbesondere Influencer und wenige auserwählte Journalisten anreisen. Doch erste Releases wird es bereits zum Wochenbeginn geben, wie bereits vermutet worden war.
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Über die Woche verteilt
Cook schrieb am Donnerstagabend auf X, dass eine „große Woche vor uns“ liegt. Interessant ist dabei die Terminangabe in einem zweiten Satz: „Alles beginnt am Montagmorgen“, so der Apple-Boss. Garniert wird das Posting mit dem Hashtag „#AppleLaunch“ samt eigens bei X eingekauftem Logo. Ein Kurzvideo im selben Posting zeigt dann noch eine silberne Gehäuserückseite, die zu einem MacBook passen könnte. Ein Finger macht aus einem darauf befindlichen Oval ein vollständiges Apple-Logo.
Cooks Aussage spricht dafür, dass Apple seine Ankündigungen über die Woche verteilt. Am Mittwoch können sich die zur „Special Apple Experience“ Eingeladenen dann wohl die Produkte vor Ort ansehen, bevor sie dann, eventuell bereits in der übernächsten Woche, in die Auslieferung gehen. Eine echte Keynote samt Videopräsentation scheint hingegen nicht geplant zu sein. Eventuell veröffentlicht der Konzern pro Tag Kurzvideos mit Erklärungen. Unklar sind noch die Vorstellzeiten. „Montagmorgen“ spricht eher für den Abend in Europa, möglich ist aber auch, dass die Produkte frühmorgens kalifornischer Zeit per Pressemitteilung angekündigt werden. Das wäre dann ab zirka 13:30 Uhr oder 14 Uhr.
Geplante Produkte
Nach aktuellem Gerüchtestand sind ein neues Einsteiger-iPhone 17e mit neuerem Chip und Hardwareverbesserungen, iPad 11 und iPad Air M4 sowie ein ganz neues Einsteiger-MacBook vorgesehen. Letzteres wäre eine komplett neue Baureihe mit günstigen Komponenten – zu einem Preis von deutlich unter 1000 Euro.
Schließlich könnte Apple auch noch Zubehörprodukte zeigen sowie neue MacBook-Pro-Modelle mit M5 Max und M5 Pro. Der Konzern hatte beim MacBook Pro im Herbst nur das Midrange-Modell mit M5-Chip präsentiert, Profis warten seither auf die schnelleren Maschinen.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Gmail erhöht Anhang-Limit auf 50 MByte – für Enterprise-Kunden
Google hat die maximale Größe für E-Mail-Anhänge in Gmail für Kunden von Workspace Enterprise Plus von 25 auf 50 MByte verdoppelt. Die Änderung soll das direkte Versenden großer Präsentationen, Tabellenkalkulationen und hochauflösender PDFs ermöglichen, ohne den Umweg über Google Drive nehmen zu müssen. Gleichzeitig wurde das Empfangslimit für eingehende Nachrichten auf 70 MByte angehoben.
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Die neue Funktion steht jedoch nicht automatisch zur Verfügung. Administratoren müssen das erhöhte Limit in den Workspace-Einstellungen erst freischalten. Anwender haben keine Möglichkeit, diese Änderung selbst vorzunehmen. Die Einführung begann bereits am 23. Februar 2026 für Domains mit Rapid Release und Scheduled Release. Die vollständige Aktivierung kann laut Google bis zu 15 Tage dauern.
Base64-Kodierung verringert nutzbare Anhangsgröße
Durch die Base64-Kodierung, die E-Mails standardmäßig verwenden, bläht sich die tatsächliche Nachrichtengröße um etwa 33 Prozent auf. Das bedeutet: Eine reine Datei von 35 bis 37 MByte erreicht nach der Kodierung bereits die 50-MByte-Grenze. Hinzu kommen weitere Faktoren wie E-Mail-Signaturen, Thread-Verläufe oder vom System hinzugefügte Footer, die zusätzlichen Speicherplatz beanspruchen. In der Praxis dürften sich daher eher Dateien um die 35 MByte direkt versenden lassen.
Das erhöhte Empfangslimit von 70 MByte soll die Interoperabilität mit anderen E-Mail-Providern verbessern. Microsoft Exchange Online erlaubt beispielsweise Anhänge bis 150 MByte. Durch das neue Gmail-Limit werden künftig weniger E-Mails von Exchange-Servern abgelehnt, wenn sie an Gmail-Nutzer gehen.
Beschränkungen durch Bandbreite und DLP-Regeln möglich
Unabhängig vom neuen Anhang-Limit gelten weiterhin die bekannten Bandbreitenbeschränkungen: Pro Stunde lassen sich über Web-Interface oder SMTP maximal 300 MByte hochladen, pro Tag sind es 1500 MByte. Über IMAP beträgt das Tageslimit 500 MByte. Nutzer, die regelmäßig größere Anhänge versenden, könnten diese Grenzen schneller erreichen.
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Administratoren können die neuen Limits durch eigene Richtlinien überschreiben. DLP-Regeln (Data Loss Prevention), individuelle Bandbreitenbeschränkungen oder Gateway-Einstellungen haben Vorrang vor den von Google festgelegten 50 MByte. IT-Verantwortliche sollten daher ihre bestehenden Konfigurationen prüfen, wenn die neue Funktion nicht wie erwartet funktioniert.
Standard-Accounts bleiben bei 25 MByte
Die Erhöhung gilt ausschließlich für Google Workspace Enterprise Plus. Nutzer von Standard-Workspace-Editionen, Business-Paketen und privaten Gmail-Konten bleiben weiterhin bei 25 MByte für den Versand und 50 MByte für den Empfang. Für größere Dateien empfiehlt Google nach wie vor die Verwendung von Drive-Links. Pläne, die neuen Limits auf weitere Workspace-Editionen auszuweiten, hat das Unternehmen nicht angekündigt. Der Speicherplatz in Enterprise Plus wird zwischen Gmail, Drive und Fotos geteilt. Pro Nutzer stehen standardmäßig 5 TByte zur Verfügung, die im Pool mit anderen Anwendern geteilt werden können.
Alle Informationen zu den höheren Gmail-Limits finden sich im Workspace-Blog von Google.
(fo)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Azure OpenAI – Schritt für Schritt zur sicheren KI-Anwendung
Im Workshop Hands-on Azure OpenAI: Schritt für Schritt zur sicheren KI-Anwendung bauen Sie eine komplette Azure-OpenAI-Umgebung – sicher, automatisiert und praxisnah. Sie lernen Architektur, Deployment, Security, Netzwerkisolation und Azure Dynamic Sessions kennen und bringen eine containerisierte KI-App mit Azure-OpenAI-Backend an den Start.
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Hands-on statt PowerPoint
Der Workshop folgt einem durchgängigen Live-Beispiel: Nach einer kompakten Einführung zu Azure OpenAI und den wichtigsten Unterschieden zum OpenAI-SaaS deployen Sie zuerst manuell eine vollständige Azure-Umgebung und automatisieren sie anschließend mit Infrastructure-as-Code über Bicep oder OpenTofu.
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April 15.04.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Mrz. 2026 |
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September 21.09.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 24. Aug. 2026 |
Im Sicherheitsblock konfigurieren Sie RBAC, Managed Identities und Content Filtering, isolieren das Netzwerk über VNets und Private Endpoints und setzen Azure Dynamic Sessions für kurzlebige, isolierte Codeausführung ein. Abschließend läuft die containerisierte Node.js/Next.js-App über durch einen Private Endpoint gesicherte Azure-OpenAI-Instanz.
Der Workshop richtet sich an Softwareentwickler, DevOps-Engineers und Tech Leads, die lernen möchten, wie sich KI-Modelle sicher in Azure-Workloads integrieren und betreiben lassen oder bereits Azure nutzen und Cloud-seitige Sicherheits- und Netzwerkmechanismen praktisch anwenden wollen.
Ihr Trainer Rainer Stropek ist Experte für Softwareentwicklung, Softwarearchitektur und Cloud Computing. Mit seinem Team hat er die preisgekrönte SaaS-Zeiterfassung „time cockpit“ entwickelt.

(ilk)
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