Künstliche Intelligenz
Justiz-Schlappe: Razzien im Fall Indymedia linksunten waren rechtswidrig
Die juristische Aufarbeitung des Falls des 2017 verbotenen Internetportals Indymedia linksunten erfährt eine weitere, für die Ermittlungsbehörden unschöne Wende. Das Landgericht Karlsruhe erklärte die im Sommer 2023 durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei fünf Personen aus Freiburg für rechtswidrig. Bereits in vorangegangenen Verfahren war deutlich geworden, dass die Karlsruher Staatsanwaltschaft auf dünnem Eis agierte.
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Die Ermittler versuchten, den Beschuldigten einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot vorzuwerfen. Anlass war ein statisches Archiv der ursprünglichen Seite, das 2020 im Netz auftauchte. Doch die Karlsruher Richter stellten laut Tagesschau und Netzpolitik.org in einem Beschluss vom 30. Dezember fest: Es mangelte bereits an einem ausreichenden Anfangsverdacht für das Fortbestehen einer verbotenen Vereinigung.
Die Causa Indymedia linksunten gilt als politisch hochsensibel. Das Bundesinnenministerium hat die Plattform als „linksextreme Vereinigung“ eingestuft, die zu Gewalt gegen Polizisten aufrufe.
Das Problem dabei war von Beginn an die Struktur der Seite, die als offene Plattform konzipiert ist. Dort können Inhalte von nahezu jedem Nutzer ohne feste Redaktionshierarchie veröffentlicht werden. Einen eingetragenen Verein oder eine klar definierbare Mitgliederstruktur gab und gibt es nicht.
Diese Unschärfe wurde den Strafverfolgern nun erneut zum Verhängnis. Da in früheren Verfahren nie bewiesen werden konnte, wer konkret hinter der Seite stand oder ob eine solche Vereinigung im rechtlichen Sinne überhaupt existierte, fehlte die Grundlage für spätere Vorwürfe der „Unterstützung“ oder des „Fortführens“ dieser Struktur.
Radio Dreyeckland stand mit im Visier
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Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall durch die Verknüpfung mit dem Freiburger Sender Radio Dreyeckland. Ein Redakteur hatte in einem Artikel über die Einstellung früherer Verfahren auf das Indymedia-Archiv verlinkt. Dies löste mehrere Durchsuchungen aus, die sogar die Redaktionsräume des Senders betrafen. Das Bundesverfassungsgericht rügte dieses Vorgehen im November bereits deutlich und stärkte damit die Pressefreiheit. Das Landgericht Karlsruhe zog nun nach und stellte fest, dass die bloße Existenz eines statischen Archivs kein Beleg für eine fortbestehende organisatorische Struktur ist.
Die Ermittler beschlagnahmten bei den Durchsuchungen fast 200 Datenträger. Sie konnten daraus aber keine Erkenntnisse gewinnen, da der Großteil der Daten verschlüsselt war. Das entsprechende Verfahren wurde im Mai 2025 eingestellt.
Juristen werten die Entscheidung als deutliche Korrektur für die Staatsanwaltschaft. Bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte heißt es, den Behörden sei unmissverständlich klargemacht worden, dass ein Vorgehen gegen Phantom-Vereinigungen keinen Sinn ergeben. Da gegen den Beschluss keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. Zumindest bleibt hoffentlich die Erleuchtung: Pauschale Vereinsverbote im digitalen Raum stoßen dort an ihre Grenzen, wo die Justiz die individuelle Verantwortlichkeit nicht zweifelsfrei nachweisen kann.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Salesforce: Slack soll zur „KI-Schaltzentrale” werden
Es hatte sich schon auf der Salesforce Hausmesse Dreamforce abgezeichnet, dass Slack zu einer zentralen Oberfläche für eine neue Generation von KI-Agenten ausgebaut werden soll. Herzstück davon ist der Slackbot, der ab sofort allgemein verfügbar ist. Laut Salesforce kann der neue Bot nicht nur informieren, sondern vor allem viele Arbeitsprozesse aktiv unterstützen.
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Anders als die vielen neuen Copiloten, die als zusätzliche Anwendungen neben bestehende Tools treten, soll der Slackbot überall dort arbeiten, wo ein Großteil der Kommunikation stattfindet und wo die Mitarbeiter den größten Bedarf an Unterstützung haben. „Slackbot ist kein klassischer Team-Bot, sondern ein persönlicher Arbeitsassistent“, sagt Ryan Gavin, Chief Marketing Officer für Slack über das neue System.
Im Dialog mit KI-Agenten
Dazu greift der Bot auf Konversationen, Dateien, Kalenderinformationen und angebundene Unternehmensdaten zu, für die der jeweilige User die Zugriffsrechte besitzt. Dieses Kontextwissen ist dann für konkrete Aufgaben nutzbar. Das reicht vom Auffinden alter Entscheidungen über das Erstellen von Texten und Zusammenfassen von Dokumentinhalten bis hin zur Vorbereitung von Präsentationen und Meetings.
Strategisch ordnet Salesforce das Produkt in seine „Agentforce“-Plattform ein. Dabei fungiert Slack als „konversationelle Oberfläche“ für alle KI-Agenten, die in verschiedenen Unternehmenssystemen arbeiten. Statt Dashboards, Formulare und separate Anwendungen zu öffnen, sollen die User künftig nur noch über Dialoge mit dem neuen Assistenten auf Daten, Prozesse und Aktionen zugreifen. Salesforce-CTO Rob Harris bezeichnet Slack in diesem Zusammenhang als „Agentic Work Operating System“, also als eine Art Betriebssystem für die Zusammenarbeit von Menschen und KI-Agenten.
Salesforce setzt intern auch auf Slackbot
Kunde Nummer eins von Slackbot ist Salesforce selbst. Laut Unternehmensangaben wird der Assistent unter anderem für Priorisierungen, Zusammenfassungen von längeren Diskussionsverläufen oder für interne Reviews eingesetzt. Das Unternehmen spricht von deutlichen Zeitgewinnen, die von fünf bis 20 Stunden pro Mitarbeiter und Woche reichen sollen.
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In einer Pressekonferenz wurde gezeigt, wie Slackbot die Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenführen kann. So lassen sich beispielsweise Diskussionen aus Slack-Kanälen mit Kennzahlen aus angebundenen Systemen wie Salesforce CRM kombinieren, um daraus Entscheidungsgrundlagen oder Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Der jetzt einsetzende breite Rollout von Slackbot markiert einen strategischen Umbau von Slack: weg vom reinen Kommunikationstool, hin zu einer neuen strategischen Steuerzentrale. Doch das befindet sich alles noch im Anfangsstadium. Weitergehende Automatisierungsfunktionen, wie das eigenständige Anlegen von Meetings sind noch nicht Teil der aktuellen Version, sondern sollen laut Salesforce erst mit späteren Updates auf den Markt kommen.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Doch kein Zwang zu digitalem Ausweis und Handy im Vereinigten Königreich
Die Regierung des Vereinigten Königreichs lässt ihren Plan fallen, alle Einwohner zu digitalen Ausweisen und Smartphones zu zwingen. Die im Herbst angekündigte Maßnahme war unpopulär. Auch Abgeordnete der regierenden Arbeiterpartei lehnten sie ab.
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Begründet wurde der ursprüngliche Plan mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit. Aber auch sonst sollten die digitalen Ausweise am Handy für staatliche und private Leistungen herangezogen werden.
Am Kampf gegen Schwarzarbeit hält die Regierung fest. Sie will aber nicht mehr alle Bürger zu digitalen Ausweisen und Smartphones zwingen. Stattdessen sollen ab 2029 alle Arbeitnehmer ihre Arbeitsberechtigung online nachweisen müssen. Dabei werden sie traditionelle Ausweise verwenden müssen. Ausländer werden wahrscheinlich ihren biometrischen Reisepass einscannen müssen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Trump erlaubt Ausfuhr, doch Peking verbietet Einfuhr von Nvidias H200-Chips
Die Volksrepublik China möchte sich nicht mit zweitklassigen KI-Chips abspeisen lassen. Peking hat seine Zöllner angewiesen, Nvidias H200-Prozessoren nicht ins Land zu lassen.
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Das berichtet Reuters. Den Verkauf der besseren Chips der Blackwell-Serie (GB100, GB102, GB200) nach China hat US-Präsident Donald Trump untersagt. Bis Anfang der Woche galt zudem ein Verbot der Lieferung von H200-Prozessoren und konkurrierender Produkte wie AMDs Radeon Instinct MI325X.
Der Präsident begründet die Exportverbote mit Sorge um die Nationale Sicherheit. Vor fünf Wochen hat Trump jedoch angekündigt, diese Bedenken im Austausch gegen eine 25-prozentige Strafsteuer fallen zu lassen. Am Dienstag hat das US-Handelsministerium mitgeteilt, ab Donnerstag Anträge auf Exportlizenzen für H200 und MI325X zum Verkauf Nicht-Militärs in China zu prüfen. Plötzlich „stärken” solche Exporte die Nationale Sicherheit der USA.
Die Exportbedingungen
Es ist keine allgemeine Genehmigung. Das generelle Verbot wird durch Einzelfallprüfungen ersetzt. Voraussetzung für eine Exporterlaubnis ist unter anderem, dass die Ausfuhr die Verfügbarkeit für US-Käufer nicht einschränkt, sowie dass der chinesische Abnehmer Wiederausfuhr-Compliance erfüllt und auch alle Kunden identifiziert (KYC), die die Prozessoren online nutzen möchten. Die Importeure müssen den US-Behörden alle Nutzer offenlegen, die sich in einem der folgenden Länder befinden oder deren Firmenzentrale dort liegt: China (samt Macau), Kuba, Iran, Nordkorea, Russland, Venezuela und Weißrussland.
Außerdem muss der Hersteller für jeden nach China (samt Macau) gelieferten Chip mindestens ein Stück an einen US-Endnutzer liefern. Überdies müssen Stichproben der in Taiwan hergestellten Chips eine Sicherheitsüberprüfung in den USA bestehen. Das neue Verfahren gilt für alle Schaltkreise, die unter einer bestimmten Rechenleistung bleiben und deren DRAM-Bandbreite unter 6.500 Gigabyte pro Sekunde liegt.
China macht die Mauer
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Doch China macht Trump einen doppelten Strich durch die Rechnung. Laut The Information hat Peking inländische Organisationen angewiesen, die H200-Chips nur unter speziellen Umständen zu nutzen, beispielsweise für Forschung an Universitäten. Hinzu tritt nun der Importstopp. Nvidia-Aktien haben am Mittwoch leicht nachgegeben.
(ds)
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