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Künstliche Intelligenz

Justizministerium: So sollen Hersteller von Software und KI für Produkte haften


In Deutschland soll es zeitnah einen breiten Rahmen für Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Produkten auch im Bereich Soft- und Hardware geben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Schäden, die durch fehlerhafte Computerprogramme – einschließlich von Software im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) – verursacht wurden. Ein relevantes Beispiel hierfür sind Unfälle mit autonom fahrenden Fahrzeugen.

Künftig sollen Geschädigte, die durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleiden, laut dem Referentenentwurf auch einfacher Schadensersatz vom Hersteller erhalten können. Das BMJV will mit der Initiative die Vorgaben der neuen, Ende 2024 in Kraft getretenen EU-Produkthaftungsrichtlinie „1:1“ in deutsches Recht umsetzen. Das muss bis Anfang Dezember 2026 erfolgen. Ziel der EU-Vorgaben ist es, das Produkthaftungsrecht an die Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten anzupassen.

Der Entwurf, der noch das Bundeskabinett sowie Bundestag und Bundesrat passieren muss, sieht mehrere wesentliche Änderungen vor. Künftig soll Software – unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung und Nutzung – generell in die Produkthaftung einbezogen werden. Auch KI-Systeme fallen unter diese Bestimmung, gerade wenn sie „lernfähig“ sind.

Ausgenommen bleibt Open-Source-Software, die jenseits einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Das BMJV erläutert dazu in der Begründung: Würden solche Programme mit frei verfügbarem Quellcode von einem Hersteller im Rahmen einer Geschäftstätigkeit als Komponente in ein Produkt integriert, hafte letzterer für Schäden, die durch Softwarefehler verursacht werden. Die Bereitstellung von Open Source durch Non-Profit-Organisationen erfolge grundsätzlich nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Würden Programme jedoch entgeltlich oder gegen personenbezogene Daten bereitgestellt, die auf andere Weise als ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verwendet werden, liege eine kommerzielle Tätigkeit vor.

Hersteller können laut dem Plan künftig auch für Fehler haften, die durch Updates oder Upgrades verursacht werden. Gleiches gilt für das Fehlen solcher Softwareflicken, die zum Aufrechterhalten der Sicherheit erforderlich wären. Ferner sollen künftig auch verbundene digitale Dienste berücksichtigt werden, wie etwa Verkehrsdaten für das Navigationssystem eines autonomen Fahrzeugs. Wenn diese Steuerhilfe plötzlich ausfällt und das Robo-Auto daraufhin einen Unfall verursacht, „haften sowohl der Fahrzeughersteller als auch der Anbieter des Navigationsdienstes“, ist dem Entwurf zu entnehmen.

Voraussetzung ist, dass der Dienst mit Einverständnis des Fahrzeugherstellers mit dem Auto verbunden wurde und einen folgenschweren Fehler verursacht. Ersatzfähig sind Schäden, die aus Körper- oder Gesundheitsverletzungen oder Defekten von Sachen resultieren, die nicht ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden und bei denen es sich nicht um das fehlerhafte Produkt selbst handelt. In diesem Fall soll die Haftung des Herstellers des autonomen Fahrzeugs sowie des Anbieters des verbundenen Dienstes neben der des Fahrzeughalters und des Fahrers nach dem Straßenverkehrsgesetz greifen.

Zugunsten der Kreislaufwirtschaft sieht das BMJV vor: Wird ein Produkt nach dem Inverkehrbringen etwa durch Upcycling wesentlich umgestaltet, soll der die Änderungen durchführende Hersteller künftig als haftbar gelten. Befindet sich der Produzent außerhalb der EU in globalen Wertschöpfungsketten und ist nicht greifbar, sollen unter bestimmten Umständen auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Anbieter von Online-Plattformen haften. Letzteres gilt, wenn Verbraucher davon ausgehen können, dass das Produkt entweder von einem Portal selbst oder von einem unter ihrer Aufsicht stehenden Nutzer bereitgestellt wird.

Wenn ein Produktfehler feststeht und die erlittene Verletzung typischerweise darauf zurückzuführen ist, wird dem Vorhaben nach der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden grundsätzlich vermutet. Zudem könnten Gerichte Unternehmen anweisen, Beweismittel offenzulegen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll dabei gewährleistet bleiben. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte wie vernetzter Geräte und Software.

Den Entwurf hat das BMJV an Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise können bis zum 10. Oktober Stellung beziehen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: „Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen.“ Von der Reform profitierten letztlich auch Unternehmen, „die sichere Produkte auf den Markt bringen“.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Einstand ins Technikjahr 2026: AMD eröffnet im Januar die CES


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Schon 3,5 Monate vor der Eröffnung stehen die ersten Präsentationen der Elektronikmesse CES 2026 fest. Zum ersten Mal seit 2023 erhält AMD den Zuschlag für die erste offizielle Präsentation der CES 2026, Opening Keynote genannt.

Wer von Deutschland aus per Livestream mitschauen möchte, muss allerdings lange wachbleiben oder früh aufstehen: Die Keynote beginnt in der Nacht auf den 6. Januar um 3:00 Uhr (18:30 Uhr Ortszeit in Las Vegas). AMD selbst streamt seine Veranstaltungen üblicherweise über Youtube.

Die CES ist eine der weltweit größten Technikmessen und gibt traditionell einen Ausblick auf das gesamte Jahr. Fraglich ist allerdings, was AMD zeigen könnte. Wirklich neue Ryzen-Prozessoren mit Zen-6-Architektur sind erst später im zweiten Halbjahr zu erwarten. Bestenfalls dürfte es zum Jahresbeginn einen kleinen Teaser geben.

Gerüchten zufolge plant AMD unter dem Codenamen Gorgon Point eine Neuauflage der bisherigen Mobilprozessoren Ryzen AI 300. Mit etwas höheren Taktfrequenzen sind diese allerdings kaum spannend. Desktop-Ableger für AM5-Mainboards, eventuell als Ryzen 9000G, stehen derweil noch aus.

Auf Grafikkartenseite sind die Radeon RX 9000 erst ein halbes Jahr alt. Fraglich, ob AMD nach nicht einmal einem Jahr einen Ausblick auf einen Nachfolger gibt. Die Keynote-Ankündigung legt den Fokus bloß wenig sagend auf künstliche Intelligenz (KI).

Die zweite bestätigte CES-2026-Keynote hält derweil Lenovo. Der Hersteller hat sich dafür die riesige Display-Kugel The Sphere gemietet.

2025 hielt offiziell der Panasonic-Chef Yuki Kusumi die Opening Keynote. Inoffiziell bekam allerdings Nvidia-Chef Jensen Huang den Vortritt – seine Präsentation fand schon einen halben Tag vorher statt.


(mma)



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Berlin: Brandanschlag durch Linksextreme – dritter Tag ohne Strom


Der Brandanschlag auf die Stromversorgung im Berliner Südosten geht nach Einschätzung der Ermittler auf das Konto linksextremer Täter. Ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben werde als authentisch eingeschätzt, sagte Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Abgeordnetenhaus. Es weise Ähnlichkeiten auf mit einem Bekennerschreiben zu einem ähnlichen Brandanschlag im Februar nahe der Tesla-Autofabrik in Brandenburg.

„Wir gehen vom Täterkreis aus dem linksextremistischen Spektrum aus“, sagte die Innensenatorin. „Das heißt also: Nicht aus dem Ausland, sondern aus dem Inland.“ Die Täter seien mit hoher krimineller Energie und sehr professionell vorgegangen.

Der Brandanschlag auf zwei Strommasten nahe dem Stadtteil Adlershof mit seinem Technologiegelände im Südosten Berlins hatte am frühen Dienstagmorgen zunächst rund 50.000 Kunden betroffen. Im Laufe des ersten Tages und der ersten Nacht wurden 30.000 Haushalte wieder an das Netz gebracht, sodass am Mittwoch noch 20.000 ohne Strom blieben. Am dritten Tag waren dann am heutigen Donnerstag trotz aller Bemühungen der Stromnetz GmbH noch immer Tausende Menschen ohne Elektrizität.

Der Technologiepark Adlershof konnte den Betrieb noch nicht wieder aufnehmen. „Wir haben noch keinen Strom„, sagt Roland Sillmann, Geschäftsführer des Parks, im RBB-Inforadio. Viele Firmen hofften, am Wochenende arbeiten zu können, um Verluste zumindest teilweise auszugleichen.

Besonders betroffen seien Unternehmen mit Laboren, Produktion oder Messtechnik. „Die sind momentan kaum arbeitsfähig“, sagte Sillmann. In einer typischen Woche liege der Umsatz aller Firmen bei etwa 100 Millionen Euro. Der Schaden sei aktuell noch nicht bezifferbar. Einige Firmen lagerten Kühlgut zu Angestellten nach Hause aus. Sogenannte Reinräume müssten teilweise komplett neu hochgefahren werden – das könne Tage oder Wochen dauern.

Der Netzbetreiber Stromnetz sprach zuletzt von 13.700 betroffenen Kunden im Bezirk Treptow-Köpenick, wie viele Menschen genau in den betroffenen Wohnungen leben, war nicht bekannt. Bis spätestens zum Donnerstagabend sollen alle Wohnungen, Läden, Straßenlaternen und andere Einrichtungen wieder Elektrizität haben, so das Versprechen.

„Wir sind sehr optimistisch, dass wir am frühen Abend mit der Zwischenlösung fertig sind und alle versorgen können“, sagte ein Sprecher. „Die Arbeit ist sehr, sehr komplex, aber wir machen Fortschritte.“

Mittwochnachmittag erhielten über eine Zwischenlösung weitere rund 6000 Haushalte wieder Strom. Diese Verbindungsleitung fiel allerdings schnell wieder aus und wurde erst am heutigen Morgen wieder aufgebaut.

Auch in der vergangenen Nacht sei in vier Meter Tiefe an dem vom Brandanschlag beschädigten Strommast gearbeitet worden. Dort werden Starkstromkabel freigelegt und verbunden, um die zerstörten Stellen und den Mast zu umgehen. Diese Zwischenlösung werde auch länger bestehen bleiben, wenn dann demnächst der Mast repariert werden könne, sagte der Sprecher. Zum Glück sei der Mast trotz des Feuers weiter nutzbar.

Stromnetz Berlin appellierte weiter an alle Kunden, die vom Stromausfall betroffen waren und schon wieder versorgt sind: „Bitte reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch. So können wir Ihre eigene Stromversorgung stabil halten und – wenn technisch möglich – weitere Kunden ans Netz anschließen.“

Zugleich wies das Unternehmen darauf hin, dass es nochmals zu kurzzeitigen Stromunterbrechungen kommen könne, wenn alle Leitungen wieder angeschlossen seien.

Der Bezirk Treptow-Köpenick teilte mit, dass auch Menschen, die Sauerstoff benötigten, an einer der Anlaufstellen der Hilfsorganisationen unterstützt würden.

Zudem wies das Bezirksamt Betriebe auf die Gefahr hin, die von Lebensmitteln ausgehen könnte, wenn sie aufgrund des Stromausfalls nicht ordnungsgemäß gekühlt werden könnten. Betriebe wurden aufgefordert, Nahrungsmittel zu kontrollieren und im Zweifel zu entsorgen.

Den Angaben zufolge ist der Stromausfall bereits der längste in Berlin seit mindestens 25 Jahren. Beim letzten großen Blackout 2019 in Köpenick waren mehr als 30.000 Haushalte rund 30 Stunden lang ohne Elektrizität.


(mho)



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Uber wegen Verweigerung behinderter Fahrgäste vor US-Gericht


Schwere Vorwürfe hinsichtlich Diskriminierung behinderter Fahrgäste erhebt die US-Regierung in einer neuen Klage gegen den Fahrtenvermittler Uber. Dessen Chauffeure, aber auch Uber selbst, verletzen demnach wiederholt das US-Bundesgesetz ADA (Americans with Disabilities Act). Passagiere mit faltbaren Rollstühlen oder Blindenhunden würde regelmäßig die Beförderung verweigert.

Hinzu kämen unzulässige Preisaufschläge, Stornogebühren trotz Verweigerung der Beförderung, Beschimpfungen, Herabwürdigungen und ungebührliche Fragen. Selbst der Wunsch von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkung, den Beifahrersitz zu nutzen, werde oft abgelehnt.

Uber wisse von den Übelständen, unternähme aber zu wenig dagegen. Das Training der Chauffeure und des Kundendienstes sei ebenso unzureichend wie deren Kontrolle. Kunden, die regelmäßig Opfer von Übervorteilung geworden sind, würde die Rückerstattung unzulässiger Gebühren verweigert, weil sie schon zu oft die Rückerstattungen unzulässiger Gebühren beantragt hätten.

Nach einer Verwarnung durch das US-Justizministerium habe Uber lediglich oberflächliche Veränderungen vorgenommen, die Diskriminierung aber nicht abgestellt. Die zivilrechtliche Klage (USA v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens, Az. 3:25-cv-7731) fordert Feststellung der ADA-Verletzung, eine Unterlassungsverfügung, Auflagen zu besserem Training und neuen internen Vorschriften, Schadenersatz und eine Geldstrafe.

Uber stellt die Vorwürfe in Abrede. Gegenüber heise online verweist der Fahrtenvermittler auf seine Null-Toleranz-Politik; Chauffeure würden regelmäßig an die rechtlichen Vorgaben erinnert. Stelle Uber eine Gesetzesverletzung fest, ergreife es Maßnahmen bis hin zur permanenten Deaktivierung des Chauffeurkontos. Außerdem investiere Uber in Technik, Training und eine Hotline, damit sich betroffene Fahrgäste beschweren können.

Die Probleme bestehen praktisch seit es Uber gibt. Speziell die Ablehnung von Fahrgästen mit Blindenhunden war bereits mehrfach Gegenstand von Rechtsverfahren. Der US-Blindenverband (National Federation of the Blind) hat beispielsweise vor elf Jahren beim selben Gericht eine Sammelklage angestrengt (National Federation of the Blind et al v Uber Technologies, Az. 3:14-cv-04086), die zwei Jahre später in einen Vergleich mündete.

Dabei erkannte Uber zwar keine Rechtsverletzung an, versprach aber, Chauffeure in den USA einem Quiz zu unterziehen und sie schon nach der ersten, wissentlichen Verweigerung der Beförderung eines Fahrgastes mit Blindenhund hinauszuwerfen. Ist die Wissentlichkeit nicht erwiesen, sollten sie nach zwei glaubhaften Vorwürfen gefeuert werden. Unter anderem über diesen Vergleich sprach heise online 2017 mit Kenneth Shiotani, Anwalt des National Disability Rights Network (NDRN). Damals führte das NDRN einen Prozess gegen Uber, mit dem erzwungen wurde, dass Ubers US-Flotte eine Mindestzahl rollstuhlkompatibler Fahrzeuge aufweist (Access Living v Uber, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Illinois‘, 16-cv-9690).

Wenig später verklagten New Yorks RolIi-Fahrer Uber auf Beförderung (Brooklyn Center for Independence of the Disabled (BCID) et al v Uber Technologies et al, zunächst Supreme Court of New York des County of New York, dann US-Bundesbezirksgericht für den Süden New Yorks, Az. 1:17-cv-06399). Nachdem die Stadt New York per Verordnung Uber und Lyft dazu gezwungen hatte, einen bestimmten Anteil rollstuhlkompatibler Fahrzeuge vorzuhalten, wurde die Klage fallengelassen. „Schlussendlich wollen wir 100 Prozent barrierefreie Taxis, Ubers und Lyfts“, erklärte Joe Rappaport vom BCID heise online am Donnerstag, „aber Rollstuhlfahrer haben jetzt in bestimmten Teilen der Stadt eine vernünftige Chance, ein Rollstuhl-taugliches Fahrzeug zu ergattern.“

Umfassend effektiv war der Vergleich zwischen Uber und dem Blindenverband offenbar nicht. In den dreieinhalb Jahren seiner Gültigkeit hat Uber mehr als 20.000 Beschwerden über Diskriminierung von Fahrgästen mit Blindenhunden oder anderen Assistenztieren in den USA erhalten.

2021 verurteile ein Schiedsgericht Uber zur Zahlung von 1,1 Millionen US-Dollar, weil Uber-Chauffeure der blinden Einwohnerin San Franciscos Lisa Irving mehr als zwei Dutzend Mal die Beförderung mit ihrem Blindenhund verweigert hatten. Ubers Argument, Fahrten nur zu vermitteln und für das Fehlverhalten der Beförderer nicht verantwortlich zu sein, fruchtete bei dem Schiedsgericht nicht. Es stellte fest, dass Uber direkt vom ADA erfasst ist.

Eine im Vorjahr eingereichte Sammelklage eines Blinden wegen wiederholter Diskriminierung konnte Uber im Keim ersticken, indem es auf die Schiedsgerichtsklausel seiner AGB pochte (Hilbert v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia, Az. 1:24-cv-00584). Für die Betroffenen ist die Klage der US-Regierung daher von großer Bedeutung, weil sie der Schiedsgerichtsklausel nicht unterliegt.


(ds)



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