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Künstliche Intelligenz

KI-Bilder im Urheberrecht: Wann Prompting schützt und warum Kopieren erlaubt ist


Die rechtliche Bewertung von Bildern, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, wird präziser. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untermauert, dass rein maschinell generierter Output grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Wer ein KI-Bild als eigene persönliche Schöpfung rechtlich absichern will, muss einen maßgeblichen, menschlich-gestalterischen Einfluss nachweisen können. Ein bloßes Füttern der Software mit allgemeinen, ergebnisoffenen Textanweisungen (Prompting) reicht hierfür keineswegs aus.

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Zugleich eröffnet die jetzt veröffentlichte Entscheidung vom 2. April größere Spielräume für die gezielte, KI-gestützte Nachahmung bestehender Bild-Ideen (Az.: 20 W 2/26). Denn das bloße Motiv oder der zugrundeliegende Einfall bei einem Foto ist laut den Düsseldorfer Richtern gemeinfrei und darf durch generative Systeme rechtssicher reproduziert werden. Voraussetzung ist, dass die handwerklichen und gestalterischen Eigenheiten des Originals unberührt bleiben.

Dem Verfahren lag ein Streit in einer juristisch bislang kaum ausgeleuchteten Grauzone zugrunde. Eine Unterwasserfotografin hatte sich darauf spezialisiert, Hunde beim Tauchen nach Spielzeugen abzulichten. Ein ehemaliger Kooperationspartner lud eine ihrer aufwendig nachbearbeiteten Bild-Dateien in ein KI-System und generierte im Wege des sogenannten Bild-zu-Bild-Verfahrens eine neue Grafik. Diese zeigte ebenfalls einen tauchenden Hund, wies aber einen deutlich veränderten, beinahe comichaften Stil auf.

Die Fotografin sah darin eine Verletzung ihrer Rechte und wollte die Verbreitung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes per Abmahnung untersagen lassen. Nachdem das Landgericht Düsseldorf den Eilantrag mit der Begründung zurückgewiesen hatte, es handele sich um eine zulässige freie Bearbeitung, bestätigte das OLG nun dieses Ergebnis in zweiter Instanz. Es korrigierte aber die juristische Begründung erheblich und zog so Leitlinien für die Branche.

Der zuständige 20. Zivilsenat macht deutlich: Eine freie Bearbeitung setzt zwingend voraus, dass das neu entstandene KI-Bild überhaupt selbst die Qualität eines geschützten Werkes besitzt. Ob dies der Fall ist, hängt ganz entscheidend vom Grad der menschlichen Steuerung ab. Ein urheberrechtlicher Schutz für KI-Erzeugnisse ist zwar nicht kategorisch ausgeschlossen. Er erfordert aber, dass die Persönlichkeit des menschlichen Nutzers im finalen Bild zum Ausdruck kommt.

Das kann laut dem Urteil durch extrem detaillierte Voreinstellungen, fortlaufende, hochspezifische Korrekturen während des Promptings oder eine bewusste, schöpferische Auswahl aus einer Vielzahl von Zwischenergebnissen geschehen. Wer die KI hingegen mit vagen Vorgaben füttert und der Software die eigentliche Formentscheidung überlässt, betreibt dem OLG zufolge lediglich Ergebniskonsum ohne eigenen Schöpfungsanteil.

Prozessual führt diese Linie zu einer erheblichen Hürde für KI-Anwender. Wer sich vor Gericht darauf beruft, ein KI-Bild als eigenständiges Werk geschaffen zu haben, trägt hierfür die volle Darlegungs- und Beweislast. Da der Antragsgegner im konkreten Fall trotz gerichtlicher Hinweise nicht darlegen konnte oder wollte, welche konkreten kreativen Entscheidungen und Prompts er genutzt hatte, verweigerte das Gericht der KI-Grafik die Anerkennung als Werk. Damit war der rechtliche Weg über eine freie Bearbeitung versperrt.

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Dass die Fotografin den Prozess trotzdem verlor, liegt an einer grundlegenden Neuausrichtung bei der Prüfung von Urheberrechtsverletzungen. Das OLG folgt hier dem europäischen Recht. Bislang war in der deutschen Rechtsprechung der visuelle Gesamteindruck der Bilder entscheidend. Davon rückt der Senat nun ausdrücklich ab und wendet ein präzises, elementorientiertes Verfahren an.

Demnach ist zu prüfen, ob exakt die kreativen Elemente übernommen wurden, welche die persönliche Leistung des Fotografen ausmachen. Das können etwa Kameraeinstellung, spezifische Beleuchtung, Schärfentiefe oder der gewählte Ausschnitt sein. Das abstrakte Motiv dagegen, also hier ein unter Wasser nach einem Spielzeug greifender Hund, ist eine bloße Idee und nicht schutzfähig. Da die KI-Grafik zwar den Ansatz des Vorbilds aufgriff, aber in Perspektive, Anatomie und Dynamik völlig vom Original abwich, konnte das OLG keinen Rechtsverstoß erkennen.

Das Urteil zeigt, dass Fotografen zwar vor der identischen Übernahme ihrer technischen Leistung geschützt sind. Das KI-gestützte Nachbauen bildlicher Einfälle müssen sie aber hinnehmen. Der IT-Rechtler Jens Ferner begrüßt die Entscheidung. Sie liefere „die bislang präziseste obergerichtliche Dogmatik zur Schnittstelle zwischen dem klassischen Lichtbildschutz und der Nutzung menschlich geschaffener Bilder als Input generativer KI-Systeme“. Zudem schließe sie systematisch an die jüngsten Vorgaben vom Europäischen Gerichtshof an.

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Züge von Hamburg nach Berlin rollen nach Sanierung wieder


Mit sechs Wochen Verspätung ist die Bahnstrecke Hamburg–Berlin wieder ans Netz gegangen. Der erste Fernverkehrszug fuhr mit kleiner Verspätung um 5.36 Uhr vom Hamburger Hauptbahnhof Richtung Berlin ab, wie die Deutsche Bahn mitteilte. „Die Strecke ist wieder freigegeben, zwischen Hamburg und Berlin rollen die ersten Züge. Schon gestern Abend starteten Züge des Güterverkehrs auf der frisch sanierten Strecke“, hieß es.

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Auch von Berlin in Richtung Hansestadt fuhren die Züge wieder los. Die Bahn rief Fahrgäste allerdings auf, sich vor der Reise über die genaue Abfahrtszeit zu informieren. „Bei einer Inbetriebnahme dieses Ausmaßes kann es anfänglich noch zu Anlaufschwierigkeiten kommen.“

Tausende Pendlerinnen und Pendler sind nun nicht mehr auf den Schienenersatzverkehr mit Bussen angewiesen. Während der Fernverkehr über Stendal und Uelzen umgeleitet wurde, waren auf der Strecke monatelang keine Regionalbahnen unterwegs. Seit Mitte Mai fahren bereits Züge wieder durchgehend zwischen Hamburg und Schwerin.

Die Bauarbeiten auf der Strecke begannen im August 2025. Die sogenannte Generalsanierung sollte eigentlich Ende April abgeschlossen werden, doch der harte Winter und der zugefrorene Boden sorgten laut Bahn für Verzögerungen.

Im Rahmen der Bauarbeiten wurden 165 Kilometer Gleise erneuert und 61 Kilometer instand gesetzt. 249 Weichen wurden eingebaut, 28 Bahnhöfe modernisiert.


(nen)



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Video: Wie weit kommt das E-Bike?


Wir haben das Tanay HX von Cilo (Schweiz) getestet, um die angegebene Reichweite von 153 km in Fahrstufe 2 zu überprüfen. Das E-Bike kostet knapp 6.500 Euro, hat einen 708-Wh-Akku von Darfon und einen Shimano-EP6-Motor mit 85 Nm Drehmoment. Die Bedingungen waren günstig: flaches Terrain, etwa 400 Höhenmeter, moderate Temperaturen – allerdings regnete es zu Beginn.

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Ob die versprochenen 153 km wirklich reichen, haben wir auf dem Mauerradweg ausprobiert. Und das inklusive Stadtverkehr, Regen und grobstolligen Reifen, die alle ihren Teil zum Ergebnis beitragen. Wie weit wir wirklich gekommen sind und was wir für zukünftige Touren empfehlen, zeigen wir im Video.


(mond)



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Missing Link: Warum Deutschlands Behörden bei der Digitalisierung stagnieren


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben mit dem Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ ein wichtiges Ziel formuliert: Der Sozialstaat soll einfacher, schneller und verlässlicher werden. Der politische Anspruch ist richtig – und überfällig. Doch die Bilanz der vergangenen Jahre ist ernüchternd: 70 Prozent der Bundesbürger finden, dass Verwaltungsangebote genauso bequem und einfach online nutzbar sein sollten wie die der Wirtschaft. Aber nur 19 Prozent halten Ämter und Behörden aktuell für genauso effizient wie Unternehmen. Dass der Staat ihr Leben leichter macht, sagen nur 16 Prozent. Und das, obwohl allein das Bundesinnenministerium 2023 noch 377 Millionen Euro für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bereitstellte – bevor der Haushalt diese Mittel auf 3,3 Millionen Euro zusammenstrich, ein Minus von mehr als 99 Prozent.

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Der Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung beruht dabei oftmals weniger auf fehlenden finanziellen Mitteln oder Marktversagen, sondern auf verschiedenen Formen von Organisationsversagen. Das Problem liegt längst nicht mehr in der Erkenntnis, sondern in der konsequenten Umsetzung. Damit die angekündigte Reform nicht bei neuer Technologie und alten Strukturen stehen bleibt, benötigt Verwaltungsmodernisierung vorwiegend drei Dinge: Architektur, Governance und klare Verantwortlichkeiten.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Unklare Governance zwischen Bund, Ländern und Kommunen gehört zu den zentralen Ursachen für die stockende Verwaltungsdigitalisierung. Das Ergebnis ist ein digitaler Flickenteppich: In manchen der insgesamt 11.000 Kommunen kann man bereits vieles oder fast alles digital erledigen, in anderen muss man noch mühsam persönlich ins Amt kommen und Papierdokumente vorlegen. Datenmodelle, Schnittstellen und Fachverfahren entwickeln sich nebeneinander statt miteinander – leistungsfähige Einzellösungen, die sich verhalten wie moderne Bahnhöfe ohne Schienenverbindung.

Die Wurzel dieses Problems liegt tiefer als in schlechtem Projektmanagement – sie liegt im Verfassungsrecht. Der Großteil der Leistungen liegt in der Zuständigkeit der über 11.000 Kommunen. Die meisten von ihnen sind chronisch klamm und haben dringendere Probleme, als Behördenleistungen digital aufzubereiten. Der IT-Planungsrat, das zentrale Koordinierungsgremium, formuliert lediglich, dass Bund, Länder und Kommunen die Nutzung gemeinsamer Standards „anstreben“ sollen – nicht: umsetzen, nicht: verpflichtend einführen. Anstreben. Der Beschluss selbst nennt keine Sanktionen, keine Audits, keine Berichtspflichten. Ein verbindlicher Standard ohne Durchsetzungsinstrument ist am Ende eine Empfehlung im Anzug.

Deutschland leistet sich in Schulen, Hochschulen, Landes- und Bundesministerien, kommunalen Verwaltungseinheiten und Gerichten „Strukturen, Prozesse und Denkweisen, die teilweise archaisch anmuten“. Nachhaltige Digitalisierung benötigt deshalb klare Governance, gemeinsame Standards und einen verbindlichen Steuerungsrahmen – einen gemeinsamen Bauplan für die digitale Verwaltung, der Doppelentwicklungen reduziert, Nachnutzung stärkt und Innovation beschleunigt.

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Gerade in Zeiten, in denen Daten als strategischer Rohstoff gelten, wird das Fehlen einer übergreifenden Zielarchitektur zum Bremsklotz. Bund, Länder, Kommunen und Fachbereiche entwickeln digitale Lösungen entlang eigener Anforderungen, doch es fehlt an einheitlichen Datenstandards, offenen Schnittstellen und gemeinsamen Referenzmodellen. Das Ergebnis sind Insellösungen: Systeme funktionieren lokal, lassen sich aber nur umständlich verbinden.

Was das im Behördenalltag bedeutet, zeigt das Beispiel des digitalen BAföG-Antrags: Die BAföG-Ämter müssen jeden digital eingereichten Antrag ausdrucken und abheften, da noch kein Bundesland sie mit einer E-Akte-Software ausgestattet hat. Die unvollständige Digitalisierung der BAföG-Abwicklung führt zu „Medienbrüchen, Mehrarbeit und Frust“ – auf beiden Seiten des Schalters. Das nervt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Mitarbeitenden selbst, denn auch sie leben privat in einer digitalen Welt.

Besonders symptomatisch für das strukturelle Scheitern ist das Ende des Datenatlas Bund: Während die Bundesdruckerei und das Finanzministerium jede weitere Verantwortung von sich weisen, steht die deutsche Verwaltungsdigitalisierung vor den Trümmern eines Millionenprojekts. Übrig bleiben hohe Kosten und politische Ratlosigkeit. Ein unabhängiges Gutachten enthüllte: Das Portal entspreche in weiten Teilen nicht einmal dem Stand der Technik von 1986.

Nachhaltige Digitalisierung erfordert eine verwaltungsübergreifend abgestimmte Zielarchitektur mit verbindlichen Daten- und Schnittstellenstandards. Offene Standards und moderne API-Konzepte sollten die technische Grundlage bilden, unterstützt durch eine Architektur-Governance, die Kompatibilität und Nachnutzbarkeit sicherstellt. Digitalisierung entfaltet ihren Nutzen nicht dort, wo gute Einzellösungen entstehen, sondern dort, wo sie miteinander arbeiten können.

Wichtige Entscheidungen werden oft ohne ausreichende digitale Fachkompetenz getroffen. Digitalisierung wird hierzulande nicht als ganz normale und nützliche Weiterentwicklung der Verwaltung gesehen, sondern vielmehr als ein Produkt, das man schnell einkaufen muss, um im internationalen Vergleich nicht schlecht dazustehen. Mit der „New Public Management“-Bewegung hat sich in Deutschland schleichend etabliert, dass die Verwaltung sehr schlank sein muss und alles, was über das reine Verwalten hinausgeht, an externe Akteure abgibt. Die Folgen davon sehen wir heute bei der Verwaltungsdigitalisierung: Sie funktioniert nicht.

Besonders schmerzhaft spüren das die Menschen, die täglich in den Behörden arbeiten. Fachanwendungen werden häufig nur als Datenbank genutzt, wie eine komplexe Excel-Tabelle. Funktionen wie automatisierte Dokumentenerstellung bleiben ungenutzt oder unbekannt. Prozessänderungen stoßen auf Widerstand, ein Dokumentenmanagementsystem gilt als Zumutung. Oft fehlen Zeit und Know-how, sodass Systeme stagnieren und als „digitale Papierakte“ dienen. Es fehlt an langfristiger Planung, klaren Meilensteinen und Erfolgsmessung. Prioritäten wechseln nach Dringlichkeit, am Ende hat alles Priorität.

Dieser Fachkräftemangel ist kein vorübergehendes Problem, sondern eine strukturelle Zeitbombe: Bis 2030 wird mehr als jeder Dritte der rund 4,7 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rente gehen. Da es den Behörden zugleich an Nachwuchs mangelt, klafft eine Personallücke von über 730.000 Mitarbeitern – davon entfallen ungefähr 400.000 auf die mittlere Führungsebene, die für die Umsetzung von Zukunftsinitiativen von besonderer Bedeutung ist. Notwendig sind daher verbindliche Digitalkompetenzen in Führungsqualifizierungen, attraktivere Tarifmodelle für IT-Experten im öffentlichen Dienst und feste Produktteams, die dauerhaft für die Weiterentwicklung zentraler Fachverfahren zuständig sind.



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