Künstliche Intelligenz
KI-Update: Apples KI-Bindung an Google und OpenAIs Verzicht, X will Grok sperren
Apple setzt auf Google statt eigene KI-Entwicklung
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Apple bindet Siri künftig an Googles Gemini-KI. Die Entscheidung überrascht, denn Apple entwickelt normalerweise seine Technologien selbst. Trotz jahrelanger Arbeit an KI-Systemen und Siris Existenz seit 2011 schaffte es der Konzern offenbar nicht, ein konkurrenzfähiges Sprachmodell zu bauen. Apple betont, ein angepasstes, datenschutzfreundliches Gemini auf eigenen Servern laufen zu lassen.

Die Abhängigkeit von Google wirft Fragen auf. Während Apple mit Hardware und Diensten Geld verdient, verdient Google hauptsächlich mit Werbung. Viele Nutzer wählen Apple gerade deshalb, um Google-Technik zu meiden.
OpenAI lehnte Apple-Exklusivdeal ab
OpenAI verzichtete im Herbst bewusst auf eine exklusive Partnerschaft mit Apple. Das berichtete ein Insider der Financial Times. Stattdessen plant das Unternehmen, eigene KI-Geräte zu entwickeln, um große Tech-Konzerne zu überholen.
Die Entscheidung hat Folgen. Apple integriert nun Googles Gemini tief in sein Betriebssystem. ChatGPT bleibt auf dem iPhone verfügbar, dient aber nur noch als optionale Ausweichlösung für komplexere Anfragen. Laut The Information brachte der bestehende Deal mit Apple OpenAI kaum zusätzlichen Traffic. Die neue Gemini-Integration übernimmt nun die alltägliche Nutzerinteraktion mit Siri.
X sperrt Grok nach Bikini-Bild-Skandal
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Elon Musks Chatbot Grok erhält eine technische Sperre. Nutzer konnten mit Grok anzügliche Bilder beliebiger Personen erstellen lassen. X und xAI reagieren nun: Eine Sperre soll verhindern, dass Bilder realer Personen in Bikinis oder Dessous generiert werden. Außerdem steht die Bildgenerierung nur noch zahlenden Nutzern zur Verfügung.
Die Sperre funktioniert offenbar noch nicht richtig. Einen Tag nach der Ankündigung konnte ein Nutzer immer noch ein Bild des britischen Premierministers im Bikini erstellen lassen. X spricht in einer offiziellen Mitteilung von einer Null-Toleranz-Strategie gegen nicht einvernehmliche Nacktbilder. Bei sexueller Ausbeutung von Kindern sollen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Der Druck von außen wächst: Malaysia sperrte Grok temporär, Kalifornien ermittelt, und die EU-Kommission droht mit dem Digital Services Act.
Kalifornien ermittelt gegen xAI wegen Grok
Kalifornien hat am Mittwoch eine offizielle Untersuchung zur Verbreitung sexuell expliziten, durch Grok generierten Materials eingeleitet. Damit ist der US-Bundesstaat die erste offizielle Stelle der USA, die sich mit den sexualisierten KI-Bildern von Frauen und Kindern auf X beschäftigt.
Eine 24-stündige Analyse ergab, dass X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellten. Elon Musk zeigte sich überrascht und erklärte, ihm seien keine Nacktbilder von Minderjährigen bekannt, die von Grok generiert wurden. Gouverneur Gavin Newsom sieht dies anders. Er forderte den kalifornischen Generalstaatsanwalt auf, unverzüglich gegen das Unternehmen zu ermitteln und xAI zur Rechenschaft zu ziehen.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
US-Investor plant Vier-Milliarden-Rechenzentrum in Nordrhein-Westfalen
Der US-Investor Blackstone plant ein Rechenzentrum im westfälischen Lippetal. Das Unternehmen unterschrieb einen Kaufvertrag für ein Grundstück in einem Industriegebiet. Finanzkreisen zufolge beläuft sich die Projektgröße auf etwa vier Milliarden Euro. Mit einer Fertigstellung wird erst in den frühen 2030er Jahren gerechnet.
In trockenen Tüchern ist das Vorhaben noch nicht. Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn bestimmte Konditionen erfüllt sind. Das Rechenzentrum soll für Cloud-Dienste und KI-Anwendungen genutzt werden. Sollte das Projekt umgesetzt werden, wäre es eine der größten Rechenzentrum-Investitionen in Deutschland. Microsoft investiert bereits mehrere Milliarden Euro für zwei Standorte im Rheinischen Revier. Die Schwarz-Gruppe kündigte im vergangenen Jahr eine Elf-Milliarden-Euro-Investition in Lübbenau an.
Trump erlaubt H200-Export, China verbietet Einfuhr
China sieht sich in der KI-Entwicklung gegenüber den USA im Rückstand. Das liegt auch daran, dass die USA den Export führender Nvidia-Chips der Blackwell-Serie verbieten. Präsident Trump hat nun die Ausfuhr der Nvidia-H200-Chips unter bestimmten Bedingungen erlaubt, doch Peking hat seine Zöllner angewiesen, diese gar nicht erst ins Land zu lassen. Das berichtet Reuters.
Vor fünf Wochen kündigte Trump an, die Exportverbote im Austausch gegen eine 25-prozentige Strafsteuer fallen zu lassen, zumindest für die H200-Chips. Nvidia könnte viel Geld damit verdienen, bis zu zwei Millionen solcher Chips könnten nach China verkauft werden. Doch bisher ist die offizielle Haltung in China, dass man sich nicht mit KI-Chips zweiter Klasse abgeben möchte und stattdessen lieber eigene Produkte verwendet.
US-Verteidigungsminister will Grok ins Pentagon integrieren
US-Verteidigungsminister Pete Hegseth will den KI-Chatbot Grok in die kürzlich initiierte KI-Plattform des US-Verteidigungsministeriums implementieren. Das kündigte Hegseth während einer Rede am Montag bei Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX in Texas an.
Alle geeigneten Daten aus den IT-Systemen des Militärs sollen für die KI-Nutzung verfügbar gemacht werden, auch die aus Geheimdienst-Datenbanken. Hegseth sprach von einem verantwortungsvollen Umgang mit KI. Die Modelle müssten faktisch korrekt und missionsrelevant arbeiten, dabei aber frei von ideologischen Einschränkungen sein. Man lehne KI-Modelle ab, die es nicht erlauben würden, Kriege zu führen. Die KI des Pentagon werde nicht „woke“ sein, so Hegseth.
Copilot-Halluzination führte zu Stadionverbot für israelische Fans
Mehr als zwei Monate nach dem Ausschluss israelischer Gästefans bei einem Fußballspiel der Europa League in England hat der zuständige Polizeichef eingestanden, dass eine fehlerhafte Risikoanalyse auf einer KI-Halluzination beruhte. In der Analyse wurde auf ein Spiel verwiesen, das es nie gegeben hat. Der Verweis kam von Microsofts Copilot.
Das Spiel Aston Villa gegen Maccabi Tel Aviv fand Anfang November statt. Damals wurden den Gästefans aus Israel der Zutritt verweigert, mit Verweis auf Sorge vor Auseinandersetzungen und Protesten. Die Entscheidung sorgte für heftige Kritik bis zum Premierminister. Der Polizeichef aus Birmingham gestand erst nach mehrfacher Befragung im Parlament ein, dass Microsoft Copilot die fehlerhafte Information geliefert hatte.
OpenAI startet eigenen Übersetzungsdienst ChatGPT Translate
OpenAI hat mit ChatGPT Translate einen eigenen Übersetzungsdienst für mehr als 50 Sprachen veröffentlicht. Die Übersetzungen können an unterschiedliche Zielgruppen angepasst werden. Dafür stehen vier Schaltfelder bereit: für eine flüssigere Übersetzung, für eine Formulierung in sachlichem, geschäftlichem Stil, sowie für Kinder oder für ein akademisches Publikum. Eine Eingabe führt dann zum eigentlichen KI-Chatbot, mit einem entsprechend vorformulierten Prompt.
Im Desktop-Modus auf dem PC ermöglicht der OpenAI-Übersetzer ausschließlich Übersetzungen von Texteingaben. Im Browser auf Mobilgeräten kann auch das Mikrofon für Spracheingaben genutzt werden. ChatGPT wird bereits seit der Einführung von vielen Menschen auch für Übersetzungen genutzt. Mit ChatGPT Translate unterstreicht OpenAI die Bedeutung dieser Funktion.
Google veröffentlicht offene Übersetzungsmodelle TranslateGemma
Google veröffentlicht mit TranslateGemma mehrere neue Übersetzungsmodelle. Diese unterstützen 55 Sprachen und sind in drei Größen verfügbar. Die Verbesserungen zeigen sich insbesondere bei ressourcenarmen Sprachen. Bei der Übersetzung von Englisch nach Isländisch sinkt der Fehlerwert um mehr als 30 Prozent, bei Englisch nach Swahili um rund 25 Prozent.
Die drei Varianten richten sich an unterschiedliche Hardware. Das kleinste Modell mit vier Milliarden Parametern ist für mobile Geräte optimiert. Das zwölf Milliarden Parameter große Modell soll auf Consumer-Laptops laufen. Das größte Modell mit 27 Milliarden Parametern ist für Cloud-Server gedacht. Die Modelle sind auf Kaggle und Hugging Face verfügbar.
Bandcamp verbannt KI-generierte Musik
Die Musik-Plattform Bandcamp hat eine klare Antwort auf den Umgang mit KI-generierten Inhalten gefunden: KI-generierte Musik wird ausgeschlossen. Auf der beliebten Plattform können Musiker ihre Musik veröffentlichen. Zum Thema KI schreibt Bandcamp nun: Musik, die vollständig oder zu einem wesentlichen Teil mit KI erzeugt worden ist, ist auf Bandcamp nicht erlaubt.
Bandcamp will, dass Musiker weiter Musik machen und Fans darauf vertrauen können, dass die Musik, die sie auf Bandcamp finden, von Menschen geschaffen wurde.

Tech-Konzerne zahlen für Wikipedia-Inhalte
Wikipedia hat mehrere große KI-Unternehmen als zahlende Partner gewonnen. Amazon, Meta, Microsoft, Mistral AI und Perplexity sind dem Partnerprogramm Wikimedia Enterprise beigetreten. Zuvor waren bereits Google und Ecosia Partner. Die Firmen nutzen die Schnittstellen von Wikimedia Enterprise, um Wikipedia-Inhalte in ihre Produkte einzubinden.
Wikipedia gilt als einer der hochwertigsten Datensätze für das Training großer Sprachmodelle. Die Inhalte speisen auch die Antworten von Chatbots, Suchmaschinen und Sprachassistenten. Bereits Ende Oktober beklagte Wikipedia einen Besucherschwund durch KI-Systeme bei gleichzeitigem Abgreifen der Inhalte durch KI-Crawler. Die KI-Systeme spielen Wikipedia-Inhalte aus, ohne Nutzer auf die Webseite zu bringen. Die Organisation forderte daraufhin öffentlich die großen KI-Unternehmen dazu auf, die angebotene Programmierschnittstelle zu nutzen und Lizenzen zu zahlen.
(mali)
Künstliche Intelligenz
Dienstag: Paramount mit großen Plänen, Copyright-Streit um KI-generierte Kunst
Der US-amerikanische Entertainment-Konzern Paramount Skydance verfolgt mit der Übernahme von Warner Bros. Discovery große Pläne. In einer Investorenkonferenz erklärte Paramount-Chef David Ellison nun, Paramount+ und HBO Max könnten zu einer gemeinsamen Streaming-Plattform fusionieren. Der Oberste Gerichtshof der USA weist die Berufung eines US-Computerwissenschaftlers ab. Dieser will das Urheberrecht für ein visuelles Kunstwerk, das ein von ihm geschaffenes KI-System generiert hat. Und der Soziologe Yves Jeanrenaud hat eine App entwickelt, die in der Nähe befindliche Smart Glasses aufspürt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der US-Streamingriese Netflix wollte den Medienkonzern Warner Bros. Discovery übernehmen. In der vergangenen Woche aber stieg Netflix überraschend aus dem Bieterstreit aus. Dadurch wurde der Weg frei für Paramount Skydance. Vorherige Übernahmeangebote von Paramount hatte Warner noch jeweils ausgeschlagen. Noch müssen die Kartellhüter zustimmen, dann aber könnte ausgerechnet Netflix ein mächtiger Herausforderer erwachsen. Denn nach der Übernahme von Warner Bros. Discovery plant Paramount wohl eine große, gemeinsame Streaming-Plattform mit mehr als 200 Millionen Abonnenten. Konkurrenz für Netflix: Paramount+ und HBO Max könnten fusionieren
Vor ein paar Jahren scheiterte der Informatiker Stephen Thaler mit einem Berufungsantrag vor dem US Supreme Court. Damals ging es um die Weigerung des US-Patent- und Markenamts, Patente für Erfindungen von Thalers Dabus-System zu erteilen. Dabus steht für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience und ist ein von Thaler geschaffenes KI-System. Das hat vollkommen autonom ein visuelles Kunstwerk generiert. Thaler als Eigentümer der Maschine sieht sich als deren Auftraggeber an und wollte das Copyright an dem computergenerierten Bild für sich selbst registrieren, scheiterte damit aber bisher in allen Rechtsinstanzen und landete erneut beim Obersten Gerichtshof. Urheberrechtsstreit um KI-generierte Kunst: US Supreme Court winkt ab
Aufgrund ihrer geringen Verbreitung spielen Smart Glasses bislang in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Das könnte sich in den nächsten Jahren jedoch ändern. Marktführer Meta und EssilorLuxottica haben im vergangenen Jahr sieben Millionen Geräte verkauft, und die milliardenschweren US-Konzerne Google und Apple drängen ebenfalls auf den Markt. Smart Glasses können also rasch an Verbreitung gewinnen. Weil er die intelligenten Brillen bereits heute schon als „unzumutbaren Eingriff“ in die Privatsphäre betrachtet, hat der Soziologe und Gelegenheitsentwickler Yves Jeanrenaud eine Abwehr-App programmiert. Gegen Überwachung: Android-App spürt nahe Smart Glasses auf
Nicht zuletzt unter dem Eindruck der globalen KI-Entwicklungen gelten Rechenzentren als maßgeblich für den Wirtschaftsstandort Europa und damit auch Deutschland. Trotzdem wurde die Branche beim deutschen Industriestrompreis bislang außen vor gelassen. Nun aber könnte sich eine neue Chance ergeben. Ein Gutachten im Auftrag des Bitkom kommt nämlich zu dem Schluss, dass Strom für Rechenzentren subventioniert werden müsse, wenn die EU ihre Ziele für eine sauberere Industrie erreichen will. Bitkom: Ohne Stromsubvention für Rechenzentren keine saubere Industrie
Und ohne Digitalisierung keine effiziente, kostensparende und moderne Verwaltung – soweit das Versprechen seit Jahren. Doch die Realität sieht oft anders aus. Vielmehr steuere die deutsche Verwaltung sehenden Auges auf einen kritischen Systemfehler zu. Davor warnen Fachleute des auf den öffentlichen Dienst ausgerichteten Netzwerks NExT und des DigitalService des Bundes in einem am Montag veröffentlichten Politikpapier. Darin rechnen die Experten mit gängigen Reformansätzen ab und veranschaulichen, warum Effizienz weit mehr erfordert, als nur den Rotstift anzusetzen. Verwaltung am Limit: Warum billige IT-Sparpläne den Staat teuer zu stehen kommen
Auch noch wichtig:
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(akn)
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Urheberrechtsstreit um KI-generierte Kunst: US Supreme Court winkt ab
Der Informatiker Stephen Thaler ist erneut vor dem US Supreme Court gescheitert. Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte es am Montag ab, sich mit der Frage zu befassen, ob von künstlicher Intelligenz (KI) geschaffene Kunst nach US-amerikanischem Recht urheberrechtlich geschützt werden kann und wies eine Klage Thalers ab. Der Fall beschäftigte unterschiedliche Instanzen über mehrere Jahre.
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Thaler, Gründer von Imagination Engines Inc, einem Unternehmen für fortschrittliche künstliche neuronale Netzwerktechnologie mit Sitz im US-Bundesstaat Missouri, hatte im Jahr 2018 das Copyright für das Werk „A Recent Entrance to Paradise“ beantragt, das von seiner Dabus-Technologie geschaffen wurde. Das Bild zeigt Gleise, die in ein Portal führen, umgeben von grünen und violetten Pflanzenmotiven. Dabus steht für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience; Thaler beschreibt das System als Verbund mehrerer neuronaler Systeme, das – wie das menschliche Gehirn – neue Ideen durch veränderte Verknüpfungen maschineller Synapsen erzeugen könne. Das Bild sei „autonom durch einen Computeralgorithmus“ erstellt worden, er selbst sei Eigentümer der Maschine, sehe sich als deren Auftraggeber an, und wolle die Rechte an dem computergenerierten Bild als Auftragswerk für sich selbst registrieren, so Thalers Argumentation damals.
Das US-Urheberrechtsamt, das US Copyright Office, lehnte seinen Antrag im August 2019 ab. Daraufhin wandte sich Thaler an das zuständige Berufungsgremium, das Copyright Review Board (CRB). Er bezeichnete die vorausgegangene Ablehnung als verfassungswidrig; sie sei nicht durch Fallrecht untermauert. Doch das CRB blieb bei seiner Entscheidung und bestätigte die Ablehnung im März 2020. Zwei Monate später bat Thaler dieselbe Behörde um neuerliche Überprüfung. Doch die blieb bei ihrer Entscheidung. Kreative Werke müssen menschliche Urheber haben, um in den Vereinigten Staaten urheberrechtlich geschützt zu sein, so der Bescheid. Ein Bundesrichter in Washington bestätigte im Jahr 2023 die Entscheidung des Urheberrechtsamtes und nannte menschliche Urheberschaft eine „grundlegende Voraussetzung des Urheberrechts“. Das US-Berufungsgericht für den Bezirk Columbia bestätigte das Urteil im vergangenen Jahr. Dagegen legte Thaler beim Obersten Gericht Berufung ein.
Ein Fall von „höchster Bedeutung“
Während die Regierung von US-Präsident Donald Trump den Supreme Court laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters aufforderte, Thalers Berufung nicht anzunehmen, erklärten dessen Anwälte, der Fall sei angesichts des rasanten Aufstiegs generativer KI von „höchster Bedeutung“.
Entsprechend enttäuscht zeigten sie sich von der Entscheidung des Gerichts, die Berufung abzulehnen. „Selbst wenn es [das Oberste Gericht, Anm.] die Kriterien des Urheberrechtsamtes später in einem anderen Fall aufhebt, wird es zu spät sein. Das Urheberrechtsamt wird die Entwicklung und Nutzung von KI in der Kreativwirtschaft in entscheidenden Jahren irreversibel und negativ beeinflusst haben“, zitiert Reuters aus einer Erklärung der Anwälte.
Bereits in einem anderen Fall vor gut drei Jahren hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag Thalers auf Anhörung abgelehnt. Damals ging es um die Weigerung des US-Patent- und Markenamts, Patente für Erfindungen von Thalers Dabus-System zu erteilen. Dabus hatte völlig eigenständig einzigartige Prototypen für einen Getränkehalter und eine Notleuchte entwickelt. Ähnlich wie im aktuellen Fall um von einer KI geschaffene Kunst argumentierten untergeordnete Gerichte, dass Patente nur menschlichen Erfindern erteilt werden können.
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(akn)
Künstliche Intelligenz
Interview zu Abfindungen: Goldener Handschlag oder unter Wert verkauft?
Bosch muss sparen. Auch beim Personal. Um dabei langfristig einen Effekt zu erzielen, greift der Technologiekonzern tief in die Tasche. Allein für das Jahr 2025 hatte Bosch rund 2,7 Milliarden Euro zur Seite gelegt, etwa für Abfindungen von Mitarbeitern, die das Unternehmen freiwillig verlassen.
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Bosch ist eines von vielen Unternehmen in Deutschland, das Stellen abbaut. Besonders hart trifft es die Industrie. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 120.000 Jobs gestrichen, meldet die Prüfungs- und Beratungsorganisation EY. Und Experten befürchten weitere Einschnitte.
Kaum eine Branche oder Tätigkeit betrifft das nicht. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom rechnen 14 Prozent aller Unternehmen in Deutschland damit, IT-Fachkräfte im laufenden Jahr zu entlassen.
Wer freiwillig geht, kann das mit dem goldenen Handschlag tun. Aber warum „golden“? Weil die Konditionen für das Ausscheiden – die Abfindung – finanziell lukrativ sein können. Außerdem: Wenn ein Unternehmen entschieden hat, sich von einem Mitarbeitenden zu trennen, hat dieser ohnehin keine Zukunft mehr in der Firma. Weil Abfindungen Verhandlungssache sind, haben Beschäftigte maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Betrags.
Worauf bei Abfindungen im Wesentlichen zu achten ist, weiß Volkan Ulukaya. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (BBR).
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Den gibt es nur in den Fällen, in denen ein Sozialplan für den Stellenabbau besteht. Darin werden beispielsweise Abfindungen und deren Höhe geregelt. Nur im Falle eines bestehenden Sozialplans können Beschäftigte ihren Anspruch auf Abfindung einklagen. Häufiger tritt jedoch der Fall ein, dass Arbeitgeber eine Abfindung anbieten im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, um keine langwierige Auseinandersetzung führen zu müssen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
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Ein Aufhebungsvertrag wird verhandelt, damit keine Kündigung ausgesprochen werden muss. Und weil es dann keine Kündigung gibt, kann auch keine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was darf darin nicht fehlen?
Natürlich die Abfindungshöhe, also die Konditionen, weshalb der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auflösen sollte. Wichtig ist außerdem ein Absatz, der klarmacht, dass der Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitgebers geschlossen wurde. Und dass bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Tarif- oder arbeitsvertragliche Kündigungsfrist nicht unterschritten wird. Beides kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Grundsätzlich können im Aufhebungsvertrag alle gegenseitigen Ansprüche erledigt werden, wie offene Urlaubsansprüche, etwa im Rahmen einer sogenannten Abgeltungsklausel.
In welchen Fällen ist die Abfindung, in welchen die Kündigungsschutzklage die passende Variante?
Das hängt von der Zielsetzung des Arbeitnehmers ab. Wer keinesfalls mehr in dieser Firma arbeiten möchte, ist gut beraten, eine Abfindung zu verhandeln. Dann muss man sich nur noch über die Höhe einig werden. Wenn ein Beschäftigter an seinem Arbeitsplatz festhalten will, ist die Kündigungsschutzklage die bessere Variante. Unwahrscheinlich ist dieser Weg nicht, etwa im öffentlichen Dienst.
Bei einer Kündigungsschutzklage geht es aus rechtlicher Sicht stets um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Dabei wird geklärt, ob die Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, also beispielsweise die vom Arbeitgeber angegebenen Gründe die Kündigung tragen. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es kaum ein Risiko: Der Arbeitgeber muss bezahlen, was vertraglich vereinbart wurde.
Wie hoch sind Abfindungen?
Arbeitnehmer können grundsätzlich alles verlangen. Da gibt es keine Grenzen. Die Frage ist nur, ob der Arbeitgeber das mitmacht, also dem zustimmt. Abfindungen sind frei verhandelbar. Zur Orientierung für beide Seiten gilt die Faustformel: ein halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahre. Wenn das Risiko im Falle einer Kündigungsschutzklage 50:50 verteilt ist, können Arbeitnehmer mindestens diese Regelabfindung verlangen.
In welchen Fällen mehr?
Wenn es um Personen mit besonderem Kündigungsschutz geht, wie Betriebsräte, Schwangere oder Schwerbehinderte, können diese durchaus für eine Abfindung oberhalb der Regelabfindung argumentieren. Oder wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und klar ist, dass diese aus juristischer Sicht unbegründet ist. In diesem Fall könnten Arbeitnehmer vor Gericht eine Abfindung über dem Regelsatz fordern – und würden sie wohl auch bekommen.
Gibt es Alternativen zur Abfindung?
Der Gesetzgeber begünstigt Abfindungen steuerlich. Das spricht schon sehr dafür, dass Abfindungen die offiziell empfohlene Lösung sind, um Arbeitsverhältnisse ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden. Es kann sich allerdings auch anbieten, dass Arbeitnehmer statt einer Abfindung eine Verlängerung der Kündigungsfrist verlangen, um etwa in ein neues Arbeitsverhältnis überzugehen oder in Rente. Auch das ist nicht selten. Ansonsten kann, wenn eine Abfindung keine Option für Arbeitnehmer ist, etwa über Boni-Ansprüche, Freistellungsphasen oder andere Ansprüche verhandelt werden.
Ist anwaltlicher Rat bei einem Abfindungsangebot immer ratsam?
Ja, um die angemessene Höhe einer Abfindung zu erhalten, weil Fachanwälte das Prozessrisiko einschätzen können. Wenn der Arbeitgeber das Prozessrisiko trägt, muss das bei der Abfindungshöhe berücksichtigt werden, weil der Arbeitnehmer sich sonst unter Wert verkaufen würde. Aus Arbeitgebersicht ist es genau andersherum: Es kann ja sein, dass es einen berechtigten Grund gibt, dem Arbeitnehmer zu kündigen. Dann würde der Arbeitnehmer leer ausgehen. Beim Abwägen ihrer Interessen sollten beide Parteien stets davon ausgehen, wie der Fall wahrscheinlich vor Gericht ausgehen würde. Das können üblicherweise nur Anwälte rechtssicher prüfen.
(nie)
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