Künstliche Intelligenz
KI-Zusammenfassungen reaktiviert: Weiter merkwürdige News-Schnipsel von Apple
Mit iOS 26 Developer Beta 4 (respektive Public Beta 1) hat Apple eine umstrittene Apple-Intelligence-Funktion reaktiviert. Die sogenannten Notification Summaries, die Inhalte aus Benachrichtigungen mittels Künstlicher Intelligenz und Apples hauseigenes Sprachmodell zusammenfassen sollen, hatten nach ihrer Freigabe für Falschangaben und manche Lacher gesorgt, wenn sie sich aus Meldungen von News-Apps speisten. Der iPhone-Konzern entschied sich daher, die Funktion zunächst abzuschalten. Seither wurden Benachrichtigungen aus den Themensparten „Nachrichten“ und „Unterhaltung“ nicht mehr generiert. Das wird für Normalnutzer auch noch bis September so bleiben: Erst iOS 26 gibt die Funktion wieder frei. Allerdings berichten Betatester, dass Apple das Problem nur semigut löst.
Nutzerentscheidung, was KI-fiziert zusammengefasst wird
So gibt es zunächst erstmals die Möglichkeit für die Nutzerschaft, selbst zu entscheiden, ob KI-Zusammenfassungen für bestimmte App-Sparten erscheinen oder nicht. Apple unterteilt dies in drei Kategorien: „News & Entertainment“ (Nachrichten und Unterhaltung), „Communication & Social“ (Kommunikation und Social Media) sowie „All other Apps“ (alle anderen Apps). Zudem soll man, sobald eine Zusammenfassung erschienen ist, diese per Prompt für einzelne Apps auch wieder abdrehen können – ob dies nur bei News-Apps geht oder bei allen, blieb zunächst unklar.
Verschiedene Beispiele, die im Netz kursierten, darunter beim Apple-Blog 9to5Mac, zeigen jedoch, dass die AI Summaries weiterhin nicht perfekt sind – und weiterhin für Lacher sorgen dürften. Fünf Nachrichten aus Apples hauseigener News-App wurden etwa mit den Worten „Überall riecht es nach Cannabis; Ozzy Osbournes Einfluss auf Heavy Metal; Geruch und Altersintelligenz“ zusammengefasst. Zwar stimmen hier alle Punkte, wirklich sinnig erscheinen sie jedoch nicht.
Apple hat zu wenig Daten
Das Grundproblem bleibt, dass Apple nur sehr geringe Datenmengen vorliegen: Aus einer sowieso schon kurzen Benachrichtigung wird eine noch kürzere. Lösen liese sich das Problem wohl nur, wenn Apple Intelligence in die einzelnen Apps einsteigen könnte, um mehr Details zu erhalten – oder die darin enthaltenen Links klickt.
Beides ist aber bislang nicht vorgesehen und technisch wohl nur schwer umzusetzen, wenn Apple seinen Datenschutzschwerpunkt bei KI behalten will. Immerhin kennzeichnet Apple Zusammenfassungen etwas besser. Doch grundsätzlich gilt: Auch jetzt sollte man sich auf diese nicht verlassen. Die BBC hatte Apple sogar aufgefordert, sie nicht mehr zu reaktivieren, um die Verbreitung von Fake News zu verhindern.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Google Street View: 12.500 Dollar Schadenersatz wegen Nacktaufnahme im Garten
Den eigenen Hintern entblößt auf Google Street View zu entdecken, dürfte für viele Nutzer keine schöne Vorstellung sein. Ein argentinischer Polizist, dem das widerfuhr, erstritt vor Gerichten seines Landes nun umgerechnet rund 12.500 US-Dollar Schadensersatz. Denn nicht nur sein nackter Po war auf dem Straßenansichtsdienst des Suchmaschinenriesen öffentlich zu bewundern gewesen, sondern auch andere Teile seines Körpers.
2017 hatte sich der Ordnungshüter dem US-Sender CBS zufolge nackt in seinem Garten in einer argentinischen Kleinstadt aufhalten. Just in diesem Moment fuhr ein Google Street View-Auto mit einer hoch montierten Kamera vorbei, die ihn von hinten aufnahm. Obwohl er sich hinter einer fast zwei Meter hohen Mauer befand, waren sein unverhüllter Körper, die Nummer seines Hauses und der Straßenname im Internet sichtbar. Für das argentinische Fernsehen und Kommentatoren in sozialen Netzwerken ein gefundenes Fressen.
Der Kläger argumentierte laut CBS, aufgrund der Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes an seinem Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft verspottet worden zu sein. Zunächst wies die erste Instanz seine Eingabe aber ab. Die Richter stellten darauf ab, der Polizist sei selbst schuld, wenn er „unter unangemessenen Bedingungen“ nackt im Garten herumlaufe. Google führte zudem zunächst erfolgreich ins Feld, die Mauer sei nicht hoch genug gewesen.
Eklatanter Grundrechtseingriff
Die Berufungsrichter sahen die Sache anders. Sie entschieden, dass die Persönlichkeitswürde des Klägers klar verletzt worden sei und sprachen ihm die vergleichsweise hohe Entschädigung zu. Diese müsse Google zahlen. Die zweite Instanz begründete das damit, dass das Bild seiner Person nicht im öffentlichen Raum, sondern im privaten Zuhause hinter einem hohen Zaun aufgenommen worden sei. Die Richter erkannten darin einen „eklatanten Eingriff in die Privatsphäre“. Das Gericht betonte weiter, es gebe „keine Rechtfertigung“ dafür, dass Google die Verantwortung für diesen „schwerwiegenden Fehler“ ablehne.
Als Beleg dafür, dass Google sich seiner Verantwortung bewusst war, verwiesen die Richter auf Googles eigene Richtlinie, Gesichter und Nummernschilder auf Street View-Bildern zu verpixeln. Sie argumentierten, dass in diesem Fall der gesamte nackte Körper sichtbar war, was erst recht hätte verhindert werden müssen. Andere Beklagte wie ein Telekommunikationsunternehmen und den Betreiber einer Nachrichtenseite sprach das Gericht von der Haftung für die Verbreitung des Bildes frei: Deren Handlungen hätten mit dazu beigetragen, den Fehler von Google aufzudecken.
Street View ist für viele ein rotes Tuch
Google verweist auf Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, die das Unternehmen ergreife. Außerdem gebe es einen Weg, über den Nutzer beantragen können, ihr gesamtes Haus, Auto oder ihren Körper unkenntlich zu machen.
In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Google für Street View-Aufnahmen Schadensersatz leistete: 2019 zahlte das Unternehmen 13 Millionen US-Dollar in einem Vergleich wegen der Sammlung privater Daten durch Street View. 2010 zahlte Google einem Paar einen symbolischen US-Dollar Schadensersatz wegen einer unerlaubten Aufnahme ihres Hauses für Street View. In Deutschland war Street View jahrelang heftig umstritten. Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel mahnte voriges Jahr zur Vorsicht angesichts der Aktualisierung und Erweiterung des Services. Es sei nötig, bereits erteilte Widersprüche gegen das Anzeigen unerwünschter Aufnahmen zu erneuern.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Druckerhersteller verärgern Kunden mit Cloud- und Account-Zwang
Viele IT-Veteranen, die heute auf Laserdrucker schwören, haben Anfang der 2000er-Jahre schlechte Erfahrungen mit günstigen Tintendruckern gemacht: Mitgelieferte Patronen waren schneller leer als erwartet, Ersatzpatronen viel zu teuer. Günstige Patronen alternativer Hersteller trockneten schnell ein und verstopften die Druckköpfe. Experimente mit Nachfüllsets sorgten für Farbsauereien, aber nicht für saubere Druckergebnisse.
Tatsächlich haben die Hersteller lange die Technikmärkte mit preisgünstigen Tintendruckern bestückt, denen nur minimal befüllte Patronen beilagen und ihren Gewinn mit dem Verkauf überteuerter Ersatzpatronen gemacht. Zudem sollten die Billigdrucker Bilder und Texte streifenfrei aufs Papier bannen, sonst hätten die Kunden ihre Geräte gleich umgetauscht. Also spülten die Drucker ihre Düsen mit Tinte, die einfach auf ein ins Gehäuse geklebtes Vlies gespritzt wurde – teurere Verfahren passten nicht zum Geschäftsmodell. Als Kunden, die zu oft gereinigt hatten, die Tinte beim Ankippen des Druckers über die Hose lief, gab es richtig Ärger.
Hersteller wie Canon bauten in ihre Billigmodelle daraufhin einen Tintenzähler ein, der den Drucker deaktivierte, bevor das Auffangvlies keine weitere Reinigungstinte mehr aufnehmen konnte. Auch das gab böses Blut: Betroffene Kunden schimpften nicht ohne Grund über geplante Obsoleszenz. Die Lage beruhigte sich etwas, nachdem auf dem Markt Sets aus Zähler-Rücksetzer und Ersatzvlies erschienen inklusive einer Wechselanleitung für betroffene Modelle. Die Sets kamen aber nicht von den Herstellern, sondern von Bastlern und Anbietern von Alternativtinten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Druckerhersteller verärgern Kunden mit Cloud- und Account-Zwang“.
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Künstliche Intelligenz
Tape ist (noch) nicht tot: 2024 wurden LTO-Medien für 176 Exabyte ausgeliefert
Das LTO-Konsortium, bestehend aus HPE, IBM und Quantum, berichtet von einem neuen Kapazitätsrekord: Im vergangenen Jahr wurden Tape-Medien mit einer Gesamtkapazität von 176,5 Exabyte ausgeliefert. Doch das ist nur die halbe Wahrheit: Das Konsortium rechnet mit einer Kompressionsrate von 2,5, die echte Bandkapazität lag bei 70,6 Exabyte.
Im letzten Jahr war LTO-9 aktuell, ein solches Band speichert bis zu 18 TByte. Das Konsortium gibt jedoch nicht an, welche LTO-Generation wie viele Exabyte zum Endergebnis beigetragen hat; insgesamt dürften es weit über vier Millionen Bänder gewesen sein.
„Mit einem neuen Wachstumsrekord im vierten Jahr in Folge beweist die LTO-Bandtechnologie weiterhin ihre Langlebigkeit als führende Speicherlösung für Unternehmen“, sagte Bruno Hald, General Manager, Secondary Storage, Quantum. Doch LTO gerät unter Druck.
Seit ein paar Wochen sind nun Bandlaufwerke sowie Bänder für die Nachfolgegeneration LTO-10 erhältlich. Diese speichern – anfangs, wie IBM betont – 30 statt der ursprünglich geplanten 36 TByte. Schwerwiegender aber ist, dass diese Laufwerke keine LTO-9-Bänder mehr lesen können.
Preise steigen
LTO gerät nun von zwei Seiten unter Druck. Zum einen steigen die Preise für die Bänder. Während ein LTO-9-Medium knapp 100 Euro kostet, werden Medien für das nun aktuelle LTO-10 für 250 Euro und mehr angeboten.
LTO wird von vielen Unternehmen trotz der hohen Kosten für die Bandlaufwerke eingesetzt, weil die Bänder relativ günstig sind und die Speicherkosten bei steigender Kapazität immer weiter sinken. Die Bänder müssten jedoch günstiger werden, damit das System mit Festplatten konkurrieren kann: Die ersten 30-TByte-Festplatten kosten rund 600 Euro.
Konkurrenz droht
Durch die mangelnde Kompatibilität zu LTO-9 droht dem System Ungemach. Denn für ein sicheres Archiv ist es notwendig, die Daten immer wieder auf die neuen Versionen zu übertragen.
Für große Datenmengen gibt es aktuell wohl noch keine Alternativen zu LTO. Doch die Arbeiten an anderen Techniken zur Langzeitarchivierung laufen: DNA-Speicher und Keramik-Plättchen sind auf dem Weg, LTO den Garaus zu machen.
(ll)
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