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Knappe Mehrheit: EU-Parlament stimmt für aufgeweichtes Lieferkettengesetz


Mit einer knappen, aber überraschenden Mehrheit hat das EU-Parlament seinen Kurs zur Reform der Lieferkettenrichtlinie angenommen. Am Donnerstag stimmten 382 Abgeordnete für die Verhandlungsposition, 249 waren dagegen, 13 enthielten sich.

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Das Votum markiert einen Wendepunkt bei der Gestaltung des Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die von den Parlamentariern beschlossene Version sieht signifikante Lockerungen der Pflichten vor und reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch.

Getrieben wurde die Entscheidung vor allem von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit den Mitgliedern von CDU und CSU. Sie wollen Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten, den die bisherigen Nachhaltigkeitsauflagen auch für kleinere Firmen bedeuten. Die Bundesregierung hat das deutsche Lieferkettengesetz im September bereits faktisch abgeschafft.

Die EU verfolgte lange mit dem Green Deal das Ziel, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zu unterbinden. Die nun verabschiedete Linie ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP) betonte: „Wir vereinfachen Regeln, senken Kosten und geben den Unternehmen die Klarheit, die sie brauchen, um zu wachsen, zu investieren und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.“

Der erste Pfeiler der Reform betrifft die Pflicht zum Erstellen sozialer und ökologischer Berichte. Die Abgeordneten haben hier die Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht, die die EU-Kommission ursprünglich angesetzt hatte, massiv nach oben korrigiert: Betroffen sein sollen nur noch große Unternehmen mit durchschnittlich über 1750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Nur solche Konzerne müssten demnach auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung – dem EU-weiten Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen – Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.

Ferner stellt das Parlament auf eine substanzielle Vereinfachung der Berichtsinhalte ab. Die Standards dafür sollen weiter vereinfacht und reduziert werden, wobei weniger qualitative Angaben erforderlich wären. Die branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Damit wird ein potenziell sehr aufwändiger Aspekt entschärft.

Ein besonderer Schutz soll kleineren Unternehmen zuteilwerden, die in der Lieferkette großer Konzerne agieren. Solche Geschäftspartner wären vor den Berichtspflichten ihrer größeren Vertragspartner geschützt. Letztere dürften also auch keine zusätzlichen Informationen verlangen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.

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Noch größeren Spielraum als bei der Berichterstattung sehen die neuen Anforderungen bei den eigentlichen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) vor, die auf die Überwachung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in der Lieferkette abzielen. Auch hier haben die Abgeordneten die Schwellenwerte deutlich angehoben, sodass nur noch die größten Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro betroffen wären. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission für den „Anti-Bürokratie-Omnibus“ lag die Grenze bei 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.

Diese Konzerne sollen künftig auch nur noch einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns zu erkennen. Das bedeutet eine Abkehr von einer systematischen, flächendeckenden Überprüfung. Bei der Informationsbeschaffung bei den Zulieferern will das Parlament ebenfalls das Entlastungsprinzip durchsetzen. Auch hier dürften die betroffenen Großunternehmen zusätzliche Auskünfte von kleineren Zulieferern nur noch in begründeten Ausnahmefällen anfordern.

Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Streichung der Pflicht zur Vorlage eines Übergangsplans zum Angleichen des Geschäftsmodells an die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Die betroffenen Unternehmen müssten diesen strategisch wichtigen Plan zum CO₂-Einsparen künftig nicht mehr verpflichtend vorlegen.

Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können weiterhin Geldbußen verhängt werden. Die Leitlinien für die Sanktionen sollen von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Wichtig ist die Ansage, dass Verstöße auf nationaler Ebene geahndet werden, nicht durch eine neue EU-Behörde. Zugleich sollen betroffene Personen, deren Rechte in der Lieferkette verletzt wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Um die Umsetzung der komplexen EU-Vorschriften zu erleichtern, haben die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, ein digitales Portal für Unternehmen einzurichten. Dieses soll kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bieten und damit den einheitlichen EU-Zugangspunkt für Firmendaten ergänzen. Die parlamentarische Linie dient nun als Basis für die Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission.

Mit der Richtlinie sollen generell vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.

Die Mehrheit kam mit Stimmen der EVP-Fraktion und der rechtskonservativen EKR zustande, zu der etwa die Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gehört. Auch Abgeordnete des Bündnisses PfE um Ungarns Regierungschef Viktor Orban und die französische Partei Rassemblement National (RN) sowie der ESN-Fraktion, der unter anderem die AfD angehört, sprachen sich dafür aus.

Sozialdemokraten und Grüne kritisieren scharf, dass die EVP und ihr Fraktionschef Manfred Weber (CSU) den Vorschlag mit Hilfe der Rechtsaußen-Fraktionen durchgebracht habe. Ende Oktober war ein erster Versuch gescheitert, einen von EVP, Sozialdemokraten und Liberalen ausgehandelten Kompromiss zu beschließen, nachdem unter anderem Abgeordnete der Sozialdemokraten nicht mitgezogen hatten.


(mack)



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KI-Bilder statt Modefotografie | heise online


Die Fast-Fashion-Marke Zara unter dem Dach des spanischen Inditex-Konzerns setzt im großen Stil auf KI-unterstützte Bildproduktion. Der Modekonzern will Fotos realer Models per generativer Software variieren, statt für jede Produktvariante ein neues Shooting anzusetzen. Aus einmal aufgenommenen Fotos von Models sollen per KI zahlreiche Varianten entstehen, etwa mit anderen Farben, Schnitten oder Accessoires.

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Pose, Körperform und Gesicht der realen Models bleiben dabei erhalten, während die Kleidung und die Hintergründe ausgetauscht werden. Das soll die Produktionszeit und die Kosten für neue Produktaufnahmen für Webshop und App drastisch reduzieren. Außerdem habe man so die Chance, quasi in Echtzeit auf der sich schnell bewegenden Modewelle zu reiten.

Zara ist nicht das erste einschlägige Unternehmen, das verstärkt auf KI setzt. Bereits vor einigen Monaten hatte H&M angekündigt, künftig verstärkt mit „digitalen Zwillingen“, KI-generierten Images seiner Models, arbeiten zu wollen. Die Rechte an den Klones sollen vollständig bei den Models bleiben, die Vergütung entspräche weitgehend herkömmlichen Honoraren. Auch Zalando hatte im Mai angekündigt, dem hohen Tempo, in dem sich Mode verändert, mit KI-Unterstützung zu begegnen.

Die Unternehmen betonen, dass die „Klon“-Strategie die menschliche Arbeit ergänzen und nicht vollständig ersetzen solle. Kritiker, darunter die britische Association of Photographers, sehen das anders. Es stehe zu befürchten, dass der Einsatz von generativer KI die Zahl klassischer Aufträge für Fotografen, Models und Produktionsteams verringern wird. Die Folge könnte ein schleichender Auftragsrückgang sein, der besonders jüngere und freischaffende Kreative trifft. Unklar ist auch, inwieweit künftig eine transparente Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder geregelt und durchgesetzt wird.


(swi)



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China will anthropomorphe KI streng regulieren


Die chinesische Cybersicherheitsbehörde Cyberspace Administration of China (CAC) hat am 27. Dezember 2025 einen neuen Entwurf zur Regulierung von KI-Systemen zur öffentlichen Diskussion gestellt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, betreffen die Regeln an Endwanwender gerichtete KI-Systeme, die menschliches Verhalten nachahmen und zu emotionalen Interaktionen führen. Betroffen sollen Produkte und Dienste sein, die simulierte menschliche Persönlichkeitszüge oder Denkmuster aufweisen und mehr als eine Million insgesamt registrierte oder mehr als 100.000 monatlich aktive Nutzer haben Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kommunikation über Text, Bilder, Sprache oder andere Medien erfolgt.

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Die vorgeschlagene Regulierung soll die Anbieter verpflichten, während des kompletten Produkt-Lebenszyklus‘ Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Datensicherheit und den Schutz persönlicher Nutzerdaten sicherzustellen.

Im Unterschied zu vielen anderen KI-Regulierungen betont das vorgeschlagene Regelwerk auch psychologische Risiken. Anbieter sollen Mittel zur Verfügung stellen, die Stimmungen und mögliche emotionale Abhängigkeiten der Nutzer erkennen und bei Bedarf intervenieren können. In extremen Situationen, etwa wenn Nutzer mit Suizid oder Selbstverletzung drohen, sollen menschliche Ansprechpartner übernehmen können. Minderjährige und ältere Menschen sollen zudem verpflichtet werden, vor Nutzung der Dienste Notfallkontakte zu hinterlegen.

Die Produkte oder Dienste müssen dem Vorschlag zufolge Anwender außerdem regelmäßig und an prominent platzierten Stellen darauf hinweisen, dass sie mit einer KI interagieren. Finden sich im Nutzerverhalten Muster, die auf Abhängigkeiten hindeuten, müssen zusätzliche Pop-ups diese Hinweise wiederholen. Übersteigt die Nutzungsdauer zwei Stunden, soll eine Zwangspause nötig werden.

Artikel 10 des Richtlinienvorschlags verpflichtet die Anbieter, für das Training der KI Datensätze zu verwenden, die „den Grundwerten des Sozialismus“ und den traditionellen Werten Chinas entsprechen. Anbieter sollen die Nachvollziehbarkeit der Trainingsdaten permament sicherstellen und dafür sorgen, dass die Systeme keine Inhalte generieren, die beispielsweise die nationale Sicherheit gefährden oder die soziale Ordnung stören.


(ulw)



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iX-Workshop: Windows 11 im Unternehmen absichern


Der zweitägige Online-Workshop Windows 11 im Unternehmen absichern zeigt, wie Sie die Betriebssysteme Windows 11 Pro und Enterprise sicher im Unternehmensnetz betreiben. Dabei werden sowohl klassische On-Premises-Installationen von Windows 11 als auch hybride Modelle in Kombination mit Entra ID und Microsoft Endpoint Manager (Intune) berücksichtigt.

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Anhand praktischer Demonstrationen typischer Bedrohungsszenarien lernen Sie Schwachstellen und die typischen Werkzeuge von Angreifern kennen und stellen diesen konkrete Härtungs- und Schutzmaßnahmen gegenüber. Microsoft bietet hierfür sinnvolle Sicherheitsfunktionen an, die jedoch nicht automatisch aktiv sind, sondern erst konfiguriert werden müssen. In diesem Workshop lernen Sie, wie Sie die Sicherheitsmechanismen und -tools einsetzen, um Ihre Systeme abzusichern. Dieser Workshop bietet viel Raum für Fragen und Austausch.

Februar
03.02. – 04.02.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 06. Jan. 2026
März
25.03. – 26.03.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 25. Feb. 2026
Mai
11.05. – 12.05.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 13. Apr. 2026
Juli
08.07. – 09.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Jun. 2026
September
17.09. – 18.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Aug. 2026

Referent Christian Biehler ist Experte für Informationsmanagement und IT-Sicherheit. Seine Themenschwerpunkte sind die Sicherheit von Netzwerken und Anwendungen sowohl in klassischen On-Premises-Umgebungen als auch im hybriden Windows-Umfeld.




(ilk)



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