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Knappe Mehrheit: EU-Parlament stimmt für aufgeweichtes Lieferkettengesetz


Mit einer knappen, aber überraschenden Mehrheit hat das EU-Parlament seinen Kurs zur Reform der Lieferkettenrichtlinie angenommen. Am Donnerstag stimmten 382 Abgeordnete für die Verhandlungsposition, 249 waren dagegen, 13 enthielten sich.

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Das Votum markiert einen Wendepunkt bei der Gestaltung des Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die von den Parlamentariern beschlossene Version sieht signifikante Lockerungen der Pflichten vor und reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch.

Getrieben wurde die Entscheidung vor allem von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit den Mitgliedern von CDU und CSU. Sie wollen Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten, den die bisherigen Nachhaltigkeitsauflagen auch für kleinere Firmen bedeuten. Die Bundesregierung hat das deutsche Lieferkettengesetz im September bereits faktisch abgeschafft.

Die EU verfolgte lange mit dem Green Deal das Ziel, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zu unterbinden. Die nun verabschiedete Linie ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP) betonte: „Wir vereinfachen Regeln, senken Kosten und geben den Unternehmen die Klarheit, die sie brauchen, um zu wachsen, zu investieren und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.“

Der erste Pfeiler der Reform betrifft die Pflicht zum Erstellen sozialer und ökologischer Berichte. Die Abgeordneten haben hier die Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht, die die EU-Kommission ursprünglich angesetzt hatte, massiv nach oben korrigiert: Betroffen sein sollen nur noch große Unternehmen mit durchschnittlich über 1750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Nur solche Konzerne müssten demnach auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung – dem EU-weiten Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen – Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.

Ferner stellt das Parlament auf eine substanzielle Vereinfachung der Berichtsinhalte ab. Die Standards dafür sollen weiter vereinfacht und reduziert werden, wobei weniger qualitative Angaben erforderlich wären. Die branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Damit wird ein potenziell sehr aufwändiger Aspekt entschärft.

Ein besonderer Schutz soll kleineren Unternehmen zuteilwerden, die in der Lieferkette großer Konzerne agieren. Solche Geschäftspartner wären vor den Berichtspflichten ihrer größeren Vertragspartner geschützt. Letztere dürften also auch keine zusätzlichen Informationen verlangen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.

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Noch größeren Spielraum als bei der Berichterstattung sehen die neuen Anforderungen bei den eigentlichen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) vor, die auf die Überwachung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in der Lieferkette abzielen. Auch hier haben die Abgeordneten die Schwellenwerte deutlich angehoben, sodass nur noch die größten Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro betroffen wären. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission für den „Anti-Bürokratie-Omnibus“ lag die Grenze bei 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.

Diese Konzerne sollen künftig auch nur noch einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns zu erkennen. Das bedeutet eine Abkehr von einer systematischen, flächendeckenden Überprüfung. Bei der Informationsbeschaffung bei den Zulieferern will das Parlament ebenfalls das Entlastungsprinzip durchsetzen. Auch hier dürften die betroffenen Großunternehmen zusätzliche Auskünfte von kleineren Zulieferern nur noch in begründeten Ausnahmefällen anfordern.

Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Streichung der Pflicht zur Vorlage eines Übergangsplans zum Angleichen des Geschäftsmodells an die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Die betroffenen Unternehmen müssten diesen strategisch wichtigen Plan zum CO₂-Einsparen künftig nicht mehr verpflichtend vorlegen.

Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können weiterhin Geldbußen verhängt werden. Die Leitlinien für die Sanktionen sollen von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Wichtig ist die Ansage, dass Verstöße auf nationaler Ebene geahndet werden, nicht durch eine neue EU-Behörde. Zugleich sollen betroffene Personen, deren Rechte in der Lieferkette verletzt wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Um die Umsetzung der komplexen EU-Vorschriften zu erleichtern, haben die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, ein digitales Portal für Unternehmen einzurichten. Dieses soll kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bieten und damit den einheitlichen EU-Zugangspunkt für Firmendaten ergänzen. Die parlamentarische Linie dient nun als Basis für die Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission.

Mit der Richtlinie sollen generell vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.

Die Mehrheit kam mit Stimmen der EVP-Fraktion und der rechtskonservativen EKR zustande, zu der etwa die Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gehört. Auch Abgeordnete des Bündnisses PfE um Ungarns Regierungschef Viktor Orban und die französische Partei Rassemblement National (RN) sowie der ESN-Fraktion, der unter anderem die AfD angehört, sprachen sich dafür aus.

Sozialdemokraten und Grüne kritisieren scharf, dass die EVP und ihr Fraktionschef Manfred Weber (CSU) den Vorschlag mit Hilfe der Rechtsaußen-Fraktionen durchgebracht habe. Ende Oktober war ein erster Versuch gescheitert, einen von EVP, Sozialdemokraten und Liberalen ausgehandelten Kompromiss zu beschließen, nachdem unter anderem Abgeordnete der Sozialdemokraten nicht mitgezogen hatten.


(mack)



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Ariane 6 in stärkster Konfiguration ins All gestartet


Die europäische Trägerrakete Ariane 6 ist erstmals in ihrer stärksten Version mit vier Feststoff-Boostern ins All geflogen. Die Rakete startete am europäischen Weltraumbahnhof in Kourou in Französisch-Guayana mit 32 Satelliten für den Internetriesen Amazon an Bord. Diese soll die Rakete in etwa 465 Kilometer Höhe ausliefern. Die Rakete ist entscheidend für Europas Unabhängigkeit im All, denn mit ihr kann Europa eigenständig größere Satelliten in den Weltraum bringen.

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Die Ariane 6 ist das Nachfolgemodell der Ariane 5, die von 1996 bis 2023 im Einsatz war. Sie hob erstmals im Sommer 2024 ab. Sie soll Satelliten für kommerzielle und öffentliche Auftraggeber ins All befördern und ist laut der europäischen Raumfahrtagentur ESA deutlich günstiger als ihre Vorgängerin.

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Liftoff of Ariane 6 #VA267 on 12 February 2026 from Europe’s Spaceport in French Guiana! @cnes.fr @transport.esa.int

[image or embed]

— European Space Agency (@esa.int) 12. Februar 2026 um 17:49

Je nach Mission kann die flexible Rakete mit zwei oder mit vier Boostern ausgestattet werden. Bisher flog sie immer mit zwei Boostern, nun ging es für sie zum ersten Mal mit voller Stärke in den Weltraum. Mit den vier Boostern kann die Ariane 6 rund doppelt so viel Last ins All bringen.

Die Rakete kann bis zu 11,5 Tonnen Nutzlast in höhere und bis zu 21,6 Tonnen in niedrigere Umlaufbahnen transportieren. Durch die Möglichkeit, die Oberstufe wiederholt zu zünden, kann die Ariane 6 Satelliten in verschiedenen Positionen und Umlaufbahnen platzieren.

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Am Bau der Ariane 6 sind gut ein Dutzend Länder beteiligt. Die Oberstufe wurde in Bremen montiert, die Tanks der Oberstufe und Teile des Triebwerks kommen aus Augsburg beziehungsweise Ottobrunn. Im baden-württembergischen Lampoldshausen wurde das Vinci-Triebwerk getestet. Nach Frankreich ist Deutschland unter den ESA-Ländern der wichtigste Geldgeber und hat etwa 20 Prozent der Kosten von rund vier Milliarden Euro geschultert.


(mho)



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Claude Opus 4.6: Wie Sie Kostenfallen der neuen KI umgehen


Woche für Woche buhlen KI-Entwickler mit neuen Modellen um die Gunst der Nutzer. Dabei müssen die Konkurrenten von OpenAI mit besonderen Funktionen punkten, um Kunden von ChatGPT wegzulocken. Der US-Hersteller Anthropic setzt bei seinem neuen Modell Claude Opus 4.6 auf mächtige Funktionen für aufwendige Aufgaben, die beispielsweise beim Coding ein Team aus mehreren KI-Agenten parallel löst. Das verspricht, größere Probleme zu knacken, an denen einfachere Modelle scheitern, erzeugt aber auch deutlich höhere Kosten, wenn die Agenten sich untereinander austauschen.

Mit dem kostenlosen Account oder selbst dem Pro-Abo für rund 21 Euro im Monat ist man da schnell am Ende. Wir haben das neue Modell ausprobiert und klären die Frage, ob Opus 4.6 sich für gewöhnliche Anwender mit Flatrate-Abo lohnt, wie es sich von ChatGPT unterscheidet und worauf Sie unbedingt achten sollten.

In diesem Hands-on klappern wir nicht die Feature-Listen ab und beten Benchmarks runter, sondern zeigen, wie man mit solchen Kalibern von Sprachmodellen anders umgehen muss, als einfach drauflos zu plappern. Einen Überblick, was Anthropic alles in Opus 4.6 verbessert haben will, finden Sie in diesem Artikel.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Claude Opus 4.6: Wie Sie Kostenfallen der neuen KI umgehen“.
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3D-Druck: Tipps und Tricks zum Slicen


Die Interessen innerhalb der Make-Redaktion sind unterschiedlich verteilt: Während ein Redakteur vorwiegend Elektronikprojekte macht, sind für den nächsten die handwerklichen Projekte spannend. Ein anderer legt großen Wert auf gutes Design und ein „fertiges Produkt“, für andere ist ein funktionierender Prototyp genug, um ein Projekt als abgeschlossen anzusehen. Was uns Make-Redakteure aber vereint, ist der 3D-Druck.

Da wir nicht alle den gleichen Drucker haben und unterschiedliche Slicer für unsere jeweiligen Projekte nutzen, tauschen wir uns recht viel über 3D-Druck aus. Immer wieder stolpern wir in einem Slicer über eine neue oder bisher unbeachtete Funktion, die das Maker-Leben leichter, die 3D-Drucke schneller, schöner oder stabiler macht. Dieser Artikel vereint daher Tipps und Tricks zu 3D-Druck-Slicern, die wir für besonders erwähnenswert halten.

  • Wissenswerte Funktionen
  • Tipps für schöne und haltbare Teile
  • Welche Slicer verwenden unsere Redakteure

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Viele Teile, die ein Maker drucken muss, sind nicht dekorativer Natur, sondern müssen etwas (aus)halten. Auch wenn man in modernen CAD-Tools analysieren kann, wie stabil ein Bauteil theoretisch ist, spielen doch im Maker-Alltag eher andere Parameter wie Einbauplatz, Aussehen oder schlicht die Zeit, die man zur Konstruktion benötigt, die größte Rolle. Ist dann das Teil zu schwach, ist guter Rat teuer. Man kann ein anderes Druckmaterial benutzen, aber wirkliche Quantensprünge an Haltbarkeit erzielt man so oft auch nicht. Eine sehr schnelle Methode ist es, das Bauteil so im Druckraum zu platzieren, dass die Druckschichten möglichst parallel zu den wirkenden Kräften laufen (siehe auch „Ausrichtung im Slicer“).


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