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Knappe Mehrheit: EU-Parlament stimmt für aufgeweichtes Lieferkettengesetz
Mit einer knappen, aber überraschenden Mehrheit hat das EU-Parlament seinen Kurs zur Reform der Lieferkettenrichtlinie angenommen. Am Donnerstag stimmten 382 Abgeordnete für die Verhandlungsposition, 249 waren dagegen, 13 enthielten sich.
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Das Votum markiert einen Wendepunkt bei der Gestaltung des Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die von den Parlamentariern beschlossene Version sieht signifikante Lockerungen der Pflichten vor und reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch.
Getrieben wurde die Entscheidung vor allem von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit den Mitgliedern von CDU und CSU. Sie wollen Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten, den die bisherigen Nachhaltigkeitsauflagen auch für kleinere Firmen bedeuten. Die Bundesregierung hat das deutsche Lieferkettengesetz im September bereits faktisch abgeschafft.
Die EU verfolgte lange mit dem Green Deal das Ziel, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zu unterbinden. Die nun verabschiedete Linie ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP) betonte: „Wir vereinfachen Regeln, senken Kosten und geben den Unternehmen die Klarheit, die sie brauchen, um zu wachsen, zu investieren und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.“
Der erste Pfeiler der Reform betrifft die Pflicht zum Erstellen sozialer und ökologischer Berichte. Die Abgeordneten haben hier die Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht, die die EU-Kommission ursprünglich angesetzt hatte, massiv nach oben korrigiert: Betroffen sein sollen nur noch große Unternehmen mit durchschnittlich über 1750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Nur solche Konzerne müssten demnach auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung – dem EU-weiten Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen – Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.
Berichts- und Sorgfaltspflichten eingedampft
Ferner stellt das Parlament auf eine substanzielle Vereinfachung der Berichtsinhalte ab. Die Standards dafür sollen weiter vereinfacht und reduziert werden, wobei weniger qualitative Angaben erforderlich wären. Die branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Damit wird ein potenziell sehr aufwändiger Aspekt entschärft.
Ein besonderer Schutz soll kleineren Unternehmen zuteilwerden, die in der Lieferkette großer Konzerne agieren. Solche Geschäftspartner wären vor den Berichtspflichten ihrer größeren Vertragspartner geschützt. Letztere dürften also auch keine zusätzlichen Informationen verlangen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.
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Noch größeren Spielraum als bei der Berichterstattung sehen die neuen Anforderungen bei den eigentlichen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) vor, die auf die Überwachung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in der Lieferkette abzielen. Auch hier haben die Abgeordneten die Schwellenwerte deutlich angehoben, sodass nur noch die größten Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro betroffen wären. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission für den „Anti-Bürokratie-Omnibus“ lag die Grenze bei 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.
Diese Konzerne sollen künftig auch nur noch einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns zu erkennen. Das bedeutet eine Abkehr von einer systematischen, flächendeckenden Überprüfung. Bei der Informationsbeschaffung bei den Zulieferern will das Parlament ebenfalls das Entlastungsprinzip durchsetzen. Auch hier dürften die betroffenen Großunternehmen zusätzliche Auskünfte von kleineren Zulieferern nur noch in begründeten Ausnahmefällen anfordern.
Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Streichung der Pflicht zur Vorlage eines Übergangsplans zum Angleichen des Geschäftsmodells an die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Die betroffenen Unternehmen müssten diesen strategisch wichtigen Plan zum CO₂-Einsparen künftig nicht mehr verpflichtend vorlegen.
Sanktionen und Digitalisierung
Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können weiterhin Geldbußen verhängt werden. Die Leitlinien für die Sanktionen sollen von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Wichtig ist die Ansage, dass Verstöße auf nationaler Ebene geahndet werden, nicht durch eine neue EU-Behörde. Zugleich sollen betroffene Personen, deren Rechte in der Lieferkette verletzt wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Um die Umsetzung der komplexen EU-Vorschriften zu erleichtern, haben die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, ein digitales Portal für Unternehmen einzurichten. Dieses soll kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bieten und damit den einheitlichen EU-Zugangspunkt für Firmendaten ergänzen. Die parlamentarische Linie dient nun als Basis für die Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission.
Mit der Richtlinie sollen generell vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.
Scharfe Kritik von SPD und Grünen
Die Mehrheit kam mit Stimmen der EVP-Fraktion und der rechtskonservativen EKR zustande, zu der etwa die Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gehört. Auch Abgeordnete des Bündnisses PfE um Ungarns Regierungschef Viktor Orban und die französische Partei Rassemblement National (RN) sowie der ESN-Fraktion, der unter anderem die AfD angehört, sprachen sich dafür aus.
Sozialdemokraten und Grüne kritisieren scharf, dass die EVP und ihr Fraktionschef Manfred Weber (CSU) den Vorschlag mit Hilfe der Rechtsaußen-Fraktionen durchgebracht habe. Ende Oktober war ein erster Versuch gescheitert, einen von EVP, Sozialdemokraten und Liberalen ausgehandelten Kompromiss zu beschließen, nachdem unter anderem Abgeordnete der Sozialdemokraten nicht mitgezogen hatten.
(mack)
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Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge: Billige Drohnen für die Nato
Deutschland will gemeinsam mit europäischen Nato-Partnern große Mengen an günstigen Kampfdrohnen beschaffen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am Rande eines Nato-Verteidigungsministertreffens in Brüssel unterzeichnet. Die Drohnen sollen nach Angaben aus Bündniskreisen eine Reichweite von mindestens 500 Kilometern haben.
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Zur Überforderung des Gegners
Sie sollen im Verteidigungsfall unter anderem dafür eingesetzt werden, gegnerische Abwehrsysteme zu überfordern. Mit teureren Präzisionswaffen könnten dann zuverlässiger relevante militärische Ziele ausgeschaltet werden. Ähnliche Ziele verfolgen derzeit die russischen Streitkräfte in ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Drohnen vom iranischen Typ Shahed.
Neben Deutschland wollen sich Länder wie Frankreich, Großbritannien, Polen und Schweden an der Beschaffung beteiligen. Sie soll im Zuge des sogenannten Elsa-Projekts erfolgen, wobei Elsa für „European Long-range Strike Approach“ steht (deutsch: Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge).
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte in Brüssel, es gehe darum, die konventionellen europäischen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten innerhalb der Nato zu stärken. Dies sei angesichts der aktuellen Herausforderungen wichtig.
(mho)
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Ende der 150-Euro-Freigrenze: EU beschließt Zollpflicht für Billig-Pakete
Der Shopping-Rausch bei chinesischen Online-Marktplätzen wie Temu oder Shein wird für europäische Verbraucher bald spürbar teurer und aufwändiger. Der EU-Rat hat endgültig grünes Licht für eine Reform der Zollvorschriften gegeben, die den stark gewachsenen E-Commerce aus Drittstaaten gezielt erfasst. Kernpunkt ist das Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert. Was einst zur Entlastung der Zollbehörden gedacht war, entwickelte sich angesichts milliardenschwerer Paketströme aus Fernost zu einem Wettbewerbsnachteil für den europäischen Handel. Seit 2022 hat sich die Zahl der Sendungen fast jährlich verdoppelt: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in der EU an, über 90 Prozent davon aus China.
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Bürokratie als Hebel gegen die Paketflut
Der Übergang zum neuen System erfolgt stufenweise Da die geplante EU-Zolldatenplattform noch nicht ganz einsatzbereit ist, gilt ab dem 1. Juli 2026 zunächst eine Übergangslösung: Für Sendungen unter 150 Euro wird ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben. Entscheidend ist dabei die Zahl der Warenkategorien innerhalb eines Pakets. Die Abgabe kann also mehrfach anfallen, wenn unterschiedliche Produktgruppen enthalten sind. Wer etwa verschiedene Textilarten in einer Sendung bestellt, zahlt die Pauschale je Kategorie. Diese Regelung wird mindestens bis Mitte 2028 gelten. Danach soll die neue zentrale Datenplattform unter Aufsicht einer EU-Zollbehörde starten. Mit ihr werden Pauschalen durch reguläre Zollsätze ersetzt, die unabhängig vom Warenwert greifen. Die EU erwartet dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen und zusätzliche Einnahmen für den Haushalt.
Die Novelle ist Teil einer breiteren Neuordnung der europäischen Zollarchitektur als Reaktion auf zersplitterte nationale Verfahren und veränderte Handelsströme. Für Verbraucher dürften viele Import-Schnäppchen teurer werden, politisch gilt der Schritt jedoch als notwendig für Marktaufsicht, Sicherheit und fairen Wettbewerb. Zusätzlich wird über eine weitere Bearbeitungsgebühr diskutiert, um die hohen Kosten der Paketabwicklung zu decken. Der enorme Mengenanstieg im Onlinehandel hat bestehende Kontrollsysteme an ihre Grenzen gebracht und Lücken offengelegt. Künftig sollen Anbieter aus Drittstaaten denselben finanziellen und administrativen Pflichten unterliegen wie Händler innerhalb der EU.
(mho)
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Sinkt zu schnell: NASA-Weltraumteleskop stellt vor Rettungsmission Forschung ein
Die NASA hat das Weltraumteleskop Swift weitgehend deaktiviert, um sein Absinken zur Erde zu verlangsamen und seine Zeit im Orbit zu verlängern. Das ist in Vorbereitung einer ganz besonderen Mission geschehen, bei der das Instrument von einer Weltraumsonde wieder in einen höheren Orbit geschoben werden soll, um dort wieder forschen zu können. Bis es so weit ist, muss aber jetzt verhindert werden, dass das „Neil Gehrels Swift Observatory“ zu schnell absinkt und doch noch abstürzt, bevor es auf diese Weise gerettet werden kann. Deshalb ist seit Mittwoch nur noch ein Instrument aktiviert und das Weltraumteleskop hat aufgehört, sich jeweils auf neue Forschungsziele auszurichten. Das würde den atmosphärischen Widerstand zu sehr erhöhen, erklärt die NASA.
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Weltraumteleskop sinkt zu schnell
Neil Gehrels Swift Observatory wurde 2004 gestartet, damals hieß das Gerät nur Swift. Das Weltraumteleskop untersucht primär Gammastrahlenblitze, „die stärksten Explosionen im Universum“, wie die NASA erläutert. An Bord sind drei verschiedene Forschungsinstrumente, die im sichtbaren, im ultravioletten, im Röntgen- und im Gammaspektrum arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Burst Alert Telescope (BAT), das zu jeder Zeit etwa ein Sechstel des Himmels abdeckt und dort Gammablitze entdecken kann. Wenn einer entdeckt wird, kann es die anderen Instrumente rasch darauf ausrichten und sich um sich selbst drehen. Während seines Betriebs hat das Gerät unzählige Ereignisse beobachtet. 2018 wurde es zu Ehren des kurz zuvor verstorbenen Forschungsleiters umbenannt.
Erst im Herbst hat die NASA publik gemacht, dass die verstärkte Sonnenaktivität dafür gesorgt hat, dass die Ausläufer der Erdatmosphäre Swift stärker abbremsen als ursprünglich erwartet. Ohne Gegenmaßnahme würde es bald abstürzen. Um das zu verhindern, hat die NASA einem Raumfahrtunternehmen deshalb 30 Millionen US-Dollar bezahlt. Im Gegenzug soll Katalyst mit einem eigenen Raumfahrzeug den Orbit von Swift anheben. Das sollte schon im Frühjahr dieses Jahres geschehen, jetzt wird der Sommer anvisiert. Die Einstellung der Forschungsarbeit soll dafür sorgen, dass Swift bis dahin nicht zu stark absinkt. Zuletzt war es in einer durchschnittlichen Höhe von weniger als 400 km unterwegs. Damit das Weltraumteleskop nicht abstürzt, darf es nicht unter 300 km sinken.
(mho)
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