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Landgericht Berlin: Doctolib-Filter für Kassenpatienten irreführend
Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.
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Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.
Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss zudem Abmahnkosten in Höhe von 350 Euro tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig.
Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards für kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden müssten eindeutig gekennzeichnet werden und dürften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.
Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.
Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.
Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. Kürzlich hat das Unternehmen zudem verkündet, sein Angebot für Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.
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(mack)
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Digitale Souveränität auf dem Smartphone: Custom-ROMs im Überblick
Ob E-Mail, Cloudspeicher oder Office-Programm: Europäische Alternativen zu US-Angeboten sind gefragt. Nur beim Smartphone, unserem geschwätzigsten Begleiter im Alltag, scheint es keinen Ersatz für Big Tech zu geben, sondern Googles Android und Apples iOS teilen den Markt der Betriebssysteme unter sich auf. Was mit den Daten passiert, die Smartphones an die Gerätehersteller, die App-Entwickler, die Werbenetzwerke und Google ausposaunen, bleibt im Dunkeln.
Und so schwingen sich Totgeglaubte zum Hoffnungsträger auf: Custom-ROMs. Sie machen Android-Smartphones mundtot und versprühen längst nicht mehr den Charme unfertiger Bastlerprojekte. Projekte wie /e/OS oder GrapheneOS bauen Googles Komfortfunktionen entweder auf eigenen Servern in Europa nach oder sperren die mitteilungsbedürftigen Play-Services in sichere Sandboxes.
Wie Sie auch ohne Custom-ROM die Abhängigkeit von Google reduzieren, etwa durch alternative App-Stores, datensparsame Konfigurationen, den Einsatz von Open-Source-Software oder alternative Cloud-Dienste, lesen Sie in einem gesonderten Artikel. In diesem Artikel beleuchten wir, warum Custom-ROMs mehr denn je zum Werkzeug für mehr digitale Souveränität taugen, aber ihrerseits schwierige Zeiten durchmachen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digitale Souveränität auf dem Smartphone: Custom-ROMs im Überblick“.
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Künstliche Intelligenz
Frevel oder modern? ThinkPads der T-Serie gibt es nun auch in Blau
Alle Jahre wieder nutzt Lenovo die IT-Messe MWC, um das neue Lineup an Business-Notebooks vorzustellen. Aufhänger sind primär die neuen Prozessorgenerationen AMD Ryzen AI Pro 400, Intel Core Ultra 300 mit vPro und Qualcomm Snapdragon X2, doch der 2026er Jahrgang bringt auch andere kleine Neuerungen mit sich.
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Dazu zählt die Farbe: Die jeweils siebte Generation des ThinkPad T14 und des ThinkPad T14s (beide 14 Zoll) gibt es nicht mehr nur in ikonischem Schwarz (Eclipse Black), sondern wahlweise auch in Blau (Cosmic Blue). Bei beiden Modellen sind beide Farbtöne sowohl mit AMD- als auch mit Intel-Innenleben zu haben. Vom ThinkPad T14s Gen 7 wird es auch eine dritte Variante mit Snapdragon X2 geben, diese aber ausschließlich in Schwarz.

Manche 2026er-ThinkPads wie das hier abgebildete T14 Gen 7 gibt es nicht mehr nur klassisch in Schwarz, sondern auch in Blau.
(Bild: Lenovo)
Ebenfalls nur in klassischem Schwarz kommt das AMD- oder Intel-befeuerte, größere ThinkPad T16 (16 Zoll). Gleiches gilt für das ThinkPad T14s 2-in-1 Gen 2, ein Notebook mit 14-Zoll-Touchscreen und 360-Grad-Scharnieren, und das ThinkPad X13 Detachable, ein 13-Zoll-Tablet mit abnehmbarer Tastatur im Stil von Microsofts Surface Pro. Die beiden Hybridgeräte haben ausschließlich Intel-Prozessoren an Bord.
Die neuen Notebooks sollen im April oder Mai in den Handel kommen und das Windows-Tablet ThinkPad X13 ab Juli. Lenovo nennt Startpreise zwischen 1400 Euro (ThinkPad T14) und 1950 Euro (ThinkPad X13), aber keinerlei zugehörige Informationen wie etwa die jeweiligen CPU- oder Speicherbestückungen. Besonders der Speicher dürfte angesichts der weltweiten Knappheit dafür sorgen, dass bessere Ausstattungen eher irgendwo zwischen 2000 und 3000 Euro rangieren.
Immer mehr Farben
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In jüngerer Vergangenheit hatte Lenovo bereits mehrere ThinkPads, die es nicht (nur) in traditionellem Mattschwarz gab. Das Premiumgerät ThinkPad X1 bekam man etwa auch in Silber; das ThinkPad X9 gibt es seit vergangenem Herbst nicht mehr nur in Dunkelgrau, sondern auch in Weiß.
Bei der mittlerweile längst eingestellten AMD-Baureihe ThinkPad Z verzierte Lenovo das dunkelgraue Gehäuse mit abgesetzten Flanken in warmem Bronze. Bei den Arbeitspferden der T-Serie hielt sich Lenovo hingegen farblich zurück – da waren ältere Jahrgänge in optionalem Grau das Höchste der Gefühle.
(mue)
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Lenovo bringt zwei 15-Zoll-Notebooks mit Ryzen AI Max
Obwohl AMDs Kombiprozessor Ryzen AI Max alias Strix Halo technisch hochspannend ist, kann man bislang nur zwei solcher Notebooks kaufen. Ab Juni kommen die beiden 15,3-Zoll-Notebooks Legion 7a und Yoga Pro 7a von Lenovo dazu.
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In beiden Notebooks soll man Strix-Halo-Varianten bis hinauf zum Topmodells Ryzen AI Max+ 395 und bis zu 128 GByte Arbeitsspeicher antreffen. Ein Preis für solche Maximalkonfigurationen nennt Lenovo nicht, sondern nur den Einstiegspreis von 2000 Euro (Legion) beziehungsweise 2500 Euro (Yoga). Konkrete Angaben dazu, welche Ausstattung man für diese Preise bekommt, macht Lenovo nicht.
Beide Notebooks bringen einen 15,3-Zoll-OLED-Bildschirm mit. Das 1,65 Kilogramm schwere Gaming-Notebook Legion 7a steckt in einem dunkelblauen Aluminiumgehäuse und hat eine Tastatur mit nach vorne gezogenen Cursorblock. Das graue Yoga Pro 7a ist hingegen eher auf das Erstellen von Multimedia-Inhalten getrimmt; Lenovo hebt unter anderem die vier integrierten Lautsprecher und ein per Stift bedienbares Touchpad hervor. Das Yoga soll Strix Halo je nach gewähltem Energieprofil bis zu 95 Watt Abwärme zugestehen, was mehr wäre als in bisherigen Mobilgeräten. In Mini-PCs verheizt der Prozessor allerdings noch mehr, nämlich bis zu 140 Watt.

Lenovo Yoga Pro 7a mit stiftbedienbarem Touchpad
(Bild: Lenovo)
Vollständige Datenblätter lagen zum Zeitpunkt dieser Meldung für keines der beiden Notebooks vor.
(mue)
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