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Lidl-Plus-App: Das Sammeln persönlicher Daten hat keinen Preis


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ist der Begriff „kostenlos“ irreführend, wenn Nutzer für Rabatte ihre persönlichen Daten hergeben und auswerten lassen müssen? Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) meint: Nein. Der fürs Verbraucherrecht zuständige 6. Zivilsenat hat mit einem Urteil vom Dienstag eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen das App-basierte Vorteilsprogramm Lidl Plus abgewiesen. Die Discounter-Kette muss die Gestaltung der App demnach nicht verändern und kann sie weiter als gratis bezeichnen (Az.: 6 UKl 2/25).

Der vzbv verklagte Lidl, weil er meint, der Anbieter dürfe das Bonusprogramm nicht als „kostenlos“ bezeichnen. Zwar zahlen Nutzer für die Mobilanwendung kein Geld. Sie müssen aber ihre persönlichen Informationen hergeben, die der Betreiber dann verwerten kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das eine Art Bezahlung. Deshalb hätte Lidl einen „Gesamtpreis“ angeben müssen – in diesem Fall den Wert der personenbezogenen Daten.

Das OLG sieht das in erster Instanz anders: Nach deutschem und europäischem Recht bezieht sich ihm zufolge der Begriff „Preis“ auf einen Geldbetrag. Weil Kunden für die App keinen Euro bezahlen müssen, existiere auch kein „Gesamtpreis“, der angegeben werden müsste. Die Gesetze sollten Verbraucher vor versteckten finanziellen Kosten und Abofallen schützen, nicht vor der Nutzung von Daten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Auch eine Irreführung kann das Gericht nicht erkennen. Wer die Nutzungsbedingungen der App studiere, finde direkt neben dem Wort „kostenlos“ die Erklärung, dass im Gegenzug Daten gesammelt und verwendet werden, erläutert er. Für einen aufmerksamen Leser sei also klar, dass die App zwar kein Geld koste, aber trotzdem eine Art Gegenleistung in Form der eigenen Daten erfordere. Kunden müssen ein Kästchen anklicken, über das sie sich im Zuge der Anmeldung für das Programm mit den Teilnahmebedingungen von Lidl Plus einverstanden erklären.

Wegen der anderweitig noch offenen Rechtslage und der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts hat das OLG Stuttgart eine Revision zugelassen und so den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) freigemacht. Die Verbraucherzentrale werde „aller Voraussicht nach“ diesen Weg gehen und die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen, kündigte vzbv-Vorständin Ramona Pop an. Bonus-Apps seien „keineswegs kostenlos“. Verbraucher bezahlten Rabatte bei deren Einsatz mit der Preisgabe persönlicher Daten. Darüber müssten die Nutzer zumindest deutlicher als bisher in Kenntnis gesetzt werden.


(vbr)



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Drogenbeauftragter: Streeck will gestaffelte Altersfreigaben für Social Media


Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), will eine umfassende Debatte über den Jugendschutz in der digitalen Welt anstoßen. Dabei spricht er sich für die Einführung gestaffelter Altersfreigaben für soziale Netzwerke aus. Die Idee orientiert sich am Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die in Deutschland für Filme Alterskennzeichnungen ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren festlegt. „Ich halte es für sinnvoll, über gestaffelte Altersgrenzen nachzudenken – ähnlich wie bei der FSK“, erklärte Streeck gegenüber den Zeitungen der Funke-Gruppe. Er könne sich vorstellen, dass bestimmte Funktionen oder Inhalte in Apps erst mit zunehmendem Alter freigeschaltet würden.

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Die Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes begründet der Politiker etwa mit den besonders auf lange Nutzungszeiten ausgerichteten Mechanismen von Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook. Speziell die Algorithmen, die Nutzer in eine kontinuierliche Konsumspirale ziehen, müssten altersgerecht begrenzt werden. Streeck warnt: „Kinder brauchen Schutzräume, keine Endlosschleifen.“

Der Ruf nach Regulierung wird durch alarmierende Zahlen der Krankenkasse DAK-Gesundheit untermauert: Kinder und Jugendliche verbringen an einem normalen Wochentag im Durchschnitt 150 Minuten in sozialen Netzwerken. Die Zeit steigt übers Wochenende auf 224 Minuten an.

Für Streeck ist dabei weniger die absolute Dauer das entscheidende Kriterium als die Folge für die Lebensgestaltung junger Menschen. Wenn Freizeitaktivitäten, Freundschaften, Bewegung, Hobbys oder schulische Leistungen litten, könne der übermäßige Medienkonsum schnell zur Sucht werden. Erst vor kurzem warnte der Professor hier auch im Gespräch mit heise online vor Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen und einer stärkeren Anfälligkeit für depressive Symptome.

In diesem Kontext sieht Streeck nicht nur die Plattformen in der Pflicht, sondern auch die Eltern. Er rät ihnen, frühzeitig hinzusehen und klare familiäre Regeln zu etablieren. Der Suchtbeauftragte plädiert für frühzeitige, offene und vorwurfsfreie Gespräche, ausreichend Schlaf sowie „feste handyfreie Zeiten“.

Gleichzeitig positioniert sich Streeck weiter kritisch gegenüber einem generellen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige: „Digitale Medien sind Teil der Lebenswelt junger Menschen – man kann sie nicht einfach ausblenden.“ Stattdessen sei es notwendig, digitale Teilhabe, Medienbildung und informationelle Selbstbestimmung zu stärken, damit Jugendliche lernten, Inhalte kritisch zu bewerten und ihre eigene Meinung zu entwickeln.

Generell unterstreicht der Sohn einer Kinder- und Jugendpsychiaterin die Verantwortung sowohl des Staates als auch der Plattformbetreiber: „Wenn es um den Schutz von so jungen Menschen geht, dürfen wir als Gesellschaft keine Mittel ausschließen.“ Neben Altersratings fordert er konsequent durchgesetzte Regeln und stärkere Auflagen für Diensteanbieter, um Risiken süchtig machender Designs zu minimieren.

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Die europäische Politik hat diese Herausforderung ebenfalls erkannt. Bereits im Oktober sprachen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten für die Einführung von Altersgrenzen in sozialen Netzwerken aus, um Minderjährige im digitalen Raum zu schützen. Dabei betonten sie aber ihre nationalen Zuständigkeiten.

Parallel äußerten Abgeordnete des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments ihre Sorge über unzureichenden Jugendschutz und warnten vor Suchtrisiken, psychischen Gesundheitsproblemen und der Exposition gegenüber illegalen und schädlichen Inhalten. Sie appellierten an die EU-Kommission, die Befugnisse des Digital Services Act (DSA) voll auszuschöpfen, um Bußgelder zu verhängen oder nicht konforme Webseiten und Apps im Extremfall zu verbieten. Ferner verlangen sie, suchterzeugende Algorithmen für Minderjährige zu untersagen und „Dark Patterns“ standardmäßig zu deaktivieren.

Erste EU-Staaten handeln: Am Freitag einigte sich die Regierung Dänemarks mit weiteren Parlamentsfraktionen auf die Einführung eines Mindestalters für bestimmte soziale Netzwerke ab 15 Jahren. Eltern sollen die Option bekommen, ihrem Nachwuchs die Nutzung bereits ab 13 Jahren zu erlauben. In Deutschland ist die Debatte kontrovers. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Grünen-Chefin Franziska Brantner befürworten ein Mindestalter. CSU-Chef Markus Söder hält dagegen, ein Verbot mache die Plattformen für den Nachwuchs „eher noch interessanter“.

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(nie)



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Ottocast Nano Ai im Test: Smarte Box für Netflix, Youtube & Co. im Auto


In der Ottocast Nano Ai steckt ein komplettes Android-System samt Play Store. Damit wird das Infotainment-Display im Auto smart.

Android Auto und Apple Carplay ermöglichen es, Inhalte vom Smartphone zuverlässig auf das Infotainment-System zu spiegeln. Allerdings bleiben Streaming- und Video-Apps außen vor. Mit der Ottocast Nano Ai bringt der Hersteller vollwertiges Android direkt aufs Fahrzeug-Display. Gleichzeitig dient die Smart Box als kabelloser Adapter für Android Auto und Apple CarPlay. Wie sich das kleine Gerät im Alltag schlägt, zeigt unser Test.

Design

Optisch hebt sich die Ottocast Nano Ai (auf der Schachtel steht hingegen der Name Ottoaibox Nano) deutlich von der Konkurrenz ab. Statt eines flachen Adapters oder halbmondförmigen Kunststoffplättchens erinnert das Modell von Ottocast an einen kleinen Bildschirm. Auf dem Display erscheint ein Emoji-Gesicht, sobald das Gerät aktiviert ist.

Auch die Befestigung ist clever gelöst. Während die meisten Smart-Boxen fürs Auto lose im Fahrzeug liegen, wird die Aibox mit einem Clip am Lüftungsgitter befestigt. Wer in einem kleineren Fahrzeug wenig Platz im Cockpit hat, kann die Box so sicher fixieren, ohne dass sie beim Fahren verrutscht oder durch den Innenraum fliegt.

Als Anschluss dient ein USB-C-Port. Ein Kabel von USB-C auf USB-A liegt bei. Wer allerdings ein Fahrzeug mit USB-C-Anschluss besitzt, benötigt einen Adapter. An der Box selbst befinden sich ein USB-C-Steckplatz, ein Schacht für eine microSD‑Karte sowie für eine SIM‑Karte. Einen Eingang für Zuspieler oder einen Ausgang für ein weiteres Display gibt es nicht.

Einrichtung

Nachdem man die Box an der Lüftung im Auto befestigt und eingestöpselt hat, startet das System. Auf dem Infotainment-System wählt man dann üblicherweise das Icon für Carplay aus, um das Android-Betriebssystem des Geräts auf dem Bildschirm im Cockpit anzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine angepasste Version von Android 13 mit dem Namen Ottodrive OS.

Möchte man die Box als drahtlosen Adapter für Android Auto oder Carplay nutzen, muss man das Smartphone per Bluetooth mit dem Gerät verbinden. Anschließend wählt man auf dem Infotainment-System das Icon Multiplay aus – das Gerät startet dann recht flott die Ansicht von Android Auto oder Carplay.

Für den Betrieb des Systems wird eine eigene Internetverbindung benötigt. Dazu legt man entweder eine SIM-Karte ein oder baut mit dem Smartphone einen WLAN-Hotspot auf. Die Nano AI verfügt außerdem über eine integrierte eSIM. Ab Werk stehen 1 GB Datenvolumen kostenlos zur Verfügung, danach lassen sich weitere Pakete hinzubuchen. Ein Jahresabo mit 10 GB pro Monat kostet rund 75 Euro, ein Monatspaket etwa 9 Euro.

Einige Google-Apps sind bereits vorinstalliert oder lassen sich über den Play Store nachladen. Für die Nutzung des Play Store sowie von Google-Apps wie Maps, Chrome oder YouTube ist ein Google-Konto notwendig, mit dem man sich am Infotainment-System anmeldet. Streaming-Apps wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime Video sind ebenfalls vorinstalliert, erfordern jedoch ein eigenes Konto und ein aktives Abo.

Wichtig: Die Ottocast Nano Ai ist – wie die meisten Boxen dieser Art – nicht mit Fahrzeugen von BMW kompatibel. Die einzige bekannte Alternative ist die Ottocast Aibox i3.

Features

Der größte Vorteil der Aibox Nano ist das offene Android-System, das die Installation nahezu aller Android-Apps ermöglicht. Bei vielen anderen Geräten dieser Art sind nur wenige Apps vorinstalliert oder es gibt lediglich einen alternativen App-Store mit Fokus auf den chinesischen Markt.

Im Prinzip verwandelt die Nano Ai das Auto in ein Android-Tablet. Zusätzlich lässt sich weiterhin kabellos das fürs Autofahren optimierte Android Auto oder Apple CarPlay nutzen. Verwendet man die Box mit einer SIM-Karte, erhält man im Fahrzeug ein autarkes System, das sich über GPS und Apps wie Google Maps auch als Navi einsetzen lässt. Eine Sprachsteuerung ist ebenfalls integriert, unterstützt derzeit aber nur Englisch und Japanisch.

Damit lässt sich auch Streaming direkt auf dem Fahrzeug-Display nutzen – etwa in der Pause oder beim Camping. Dabei sollte man jedoch niemals den Motor laufen lassen, wenn man im Auto Videos ansieht, und selbstverständlich nicht während der Fahrt.

Software-Updates können installiert werden, sobald eine Internetverbindung besteht. Der Hersteller verspricht regelmäßige OTA-Updates. Als Mobilfunkstandard nutzt die Box LTE. Alternativ zum Emoji lässt sich auf dem Display auch eine Uhrzeit anzeigen – es gibt zahlreiche Optionen zur Personalisierung. Das System reagiert insgesamt schnell und läuft ohne nennenswerte Ruckler, was vorwiegend dem großzügigen Arbeitsspeicher von 8 GB RAM zu verdanken ist. Der interne Speicher beträgt 128 GB.

Ottocast Ottoaibox Nano

Rechtlicher Hinweis

Achtung: Das Abspielen von Videos oder Streams während der Fahrt ist verboten und verursacht eine erhebliche Ablenkung (§ 23 Abs. 1a StVO). Verstöße werden mit mindestens 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg geahndet – bei Gefährdung drohen 150 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Ansehen von Videos ist nur im geparkten Fahrzeug bei ausgeschaltetem Motor erlaubt.

Preis

Regulär liegt der Preis im Onlineshop bei 354 Euro, derzeit ist das Produkt aber stark reduziert. Mit dem Rabatt-Code TS20 kostet die Ottocast Nano Ai aktuell nur 175 Euro statt 219 Euro.

Hinweis: Wer bei Ottocast bestellt, sollte beachten, dass die EU-Verbraucherschutzrichtlinien nicht gelten, da das Unternehmen seinen Sitz in China hat. Eine einjährige Garantie lässt sich für rund 10 Euro zusätzlich erwerben. Eine Rückgabe ist innerhalb von 30 Tagen zwar möglich, jedoch können für den Rückversand nach China erhebliche Versandkosten anfallen. Käufer sollten diesen Punkt vor dem Kauf unbedingt einkalkulieren.

Fazit

Die Ottocast Nano Ai hat uns als smarte Lösung fürs Auto überzeugt. Nicht nur das Design ist gelungen, auch die Befestigung am Lüftungsgitter erweist sich in der Praxis als besonders praktisch. Fahrzeughalter erhalten hier ein vollwertiges Android-System mit Zugriff auf fast alle gängigen Apps. Über eine SIM-Karte oder eSIM lässt sich das Gerät unabhängig vom Smartphone nutzen – inklusive der Möglichkeit, Videos, Filme oder Serien direkt über das Infotainment-Display zu streamen.

Wer lieber klassisch während der Fahrt Android Auto oder Apple CarPlay verwenden möchte, kann das ebenfalls tun – kabellos und ohne zusätzliche Hardware. Einziger Wermutstropfen: Ein Adapter von USB-A auf USB‑C fehlt im Lieferumfang, falls das eigene Fahrzeug nur über einen Typ‑C‑Anschluss verfügt. Solche Adapter sind jedoch günstig erhältlich. Eine Sprachsteuerung auf Deutsch gibt es bisher nicht.

Trotzdem zählt die Ottocast Nano Ai zu den ausgereiftesten Lösungen ihrer Art – und rechtfertigt damit auch den vergleichsweise hohen Preis.



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Ikea-Hack: Vom Servier- zum Werkstattwagen


Wenn jemand nach einem Tipp für eine Werkstatt mit wenig Platz fragt, dann lautet meine Antwort immer: „So viel wie möglich durch Rollen beweglich machen.“ Dadurch können Arbeits- und Lagerflächen ideal genutzt und der Platz flexibel angepasst werden.

Aus dem Ikea-Sortiment verwende ich dafür zum Beispiel Lack-Tische, die um Rollen ergänzt und mithilfe von 3D-gedruckten Adaptern von Thingiverse aufeinandergestapelt werden. Je nach Deckenhöhe kann man daraus eine bewegliche Regalfläche mit bis zu vier Ebenen bauen.

  • Möbelstück für die Werkstatt umrüsten
  • Bewegliche und erweiterbare Arbeitsfläche
  • Verstau- und Befestigungsmöglichkeiten

Ein weiteres Möbelstück, das sich ebenfalls gut als rollende Arbeitsfläche eignet, ist der Servierwagen Bror: Auch wenn es die Bezeichnung nicht direkt vermuten lässt, kann man ihn gut als Werkstattwagen nutzen. Genau genommen würde es mich wundern, wenn jemand diesen Wagen im Esszimmer aufstellen würde, denn er wirkt mit seiner stabilen schwarzen Metallkonstruktion und der unbehandelten Kiefer-Sperrholzplatte eher funktional als optisch ansprechend.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ikea-Hack: Vom Servier- zum Werkstattwagen“.
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