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Künstliche Intelligenz

MARTE: EU-Staaten bauen gemeinsam Kampfpanzer mit Hybrid-Antrieb


Elf EU-Staaten, darunter Deutschland, sowie Norwegen haben das Projekt „Main ARmoured Tank of Europe“ (MARTE) ins Leben gerufen, um einen Kampfpanzer der fünften Generation zu bauen. Das teilte das international agierende Rüstungsunternehmen Rheinmetall am Dienstag mit. Der Panzer soll digitalisiert und hochvernetzt sein, Künstliche Intelligenz (KI) etwa zur Zielerfassung nutzen und mit einem Hybrid-Antrieb auch elektrisch fahren können.

Beteiligt am MARTE-Projekt sind große Rüstungsunternehmen, mittelständische Technikfirmen, kleinere Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die Leitung der Entwicklung kritischer Teilsysteme obliegt dabei größeren Rüstungsunternehmen wie KNDS, Rheinmetall, Leonardo, Indra und SAAB. Die Gesamtleitung des MARTE-Projektes soll beim deutschen Verteidigungsministerium liegen, heißt es in der Mitteilung von Rheinmetall.

Der Kampfpanzer selbst soll hochtechnisch ausfallen, um wechselnden Bedrohungen sowie neuen strategischen Anforderungen auf dem Schlachtfeld begegnen zu können. Ziel ist es, ein widerstandsfähiges Verteidigungssystem zu entwickeln, das innovative und disruptive Techniken in sich vereint. Außerdem will die EU mit dem europäischen Projekt auch Abhängigkeiten von ausländischen Rüstungsunternehmen, etwa aus den USA, vermeiden und die eigene Hoheit über schwere Waffensysteme wiedererlangen.

Der Kampfpanzer für das Militär soll so konzipiert sein, dass er in operativen Netzwerken integriert ist, um so etwa Nato-kompatible Schlachtfeldmanagementsysteme sowie Kommunikationssysteme mit hoher Bandbreite nutzen zu können. Zusätzlich sollen KI-gesteuerte Entscheidungs-Tools integriert sein, die die Besatzung des Kampfpanzers bestmöglich bei der Erfüllung ihrer Missionen unterstützen. Konkret geht es dabei um die Verringerung der Arbeitsbelastung in stressigen Situationen, wie etwa der Zielerkennung, -erfassung sowie der Feuerleitpriorisierung. Die Verteidigungssysteme können mit KI-Unterstützung automatisch und halbautomatisch ausgerichtet werden. Dabei helfen auch die Feinderkennung durch Radar, optische und akustische Systeme. Mit enthalten sein sollen auch Drohnenabwehrsysteme und die thermische Erkennung von feindlichen Systemen.

Ein Schwerpunkt bei der Entwicklung des Kampfpanzers liegt im Bereich des Antriebs, der hybrid ausgeführt sein soll, also auch einen drehmomentstarken elektrischen Antriebsstrang aufweist. Die Reichweite könne so erhöht und die akustische und thermische Signatur reduziert werden. Der Panzer ist dann nicht mehr so einfach vom Feind zu lokalisieren. Zudem ist geplant, dass der Kampfpanzer auch autonom fahren kann.

Das MARTE-Projekt erhält aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) eine Anschubfinanzierung in Höhe von 20 Millionen Euro.


(olb)



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Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail


Für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit dem Staat leistet Deutschland sich einen ganzen Zoo an Tools. Die 2011 gestartete De-Mail hat sich nicht durchgesetzt und stirbt langsam, aber sicher. Privatpersonen sollen inzwischen das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) im Nutzerkonto BundID nutzen, um Bescheide von Behörden zu empfangen. Antworten können sie dort allerdings nicht, diese Funktion ist noch in Arbeit.

Für die digitale Kommunikation mit Gerichten braucht man ein anderes Tool, zum Beispiel die Browseranwendung MJP („Mein Justizpostfach“). Wer seinen Steuerbescheid digital empfangen will, muss sich bei „Mein Elster“ einloggen. Und Unternehmen kommunizieren wiederum über zwei andere zwei Postfächer mit Behörden. Hinzu kommen diverse Postfächer für Berufsgruppen wie Anwälte und Notare sowie Messenger für den Gesundheitssektor und für die behördeninterne Kommunikation.

Viele dieser Tools sollen ähnliche Aufgaben erfüllen, werden aber trotzdem von unterschiedlichen Ministerien und Behörden unabhängig voneinander weiterentwickelt. Untereinander kompatibel sind sie in der Regel nicht, man kann also nicht von einem Tool zum anderen kommunizieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Nacktfilter in FaceTime: Nie wieder ohne Hose in der Videokonferenz


Nie wieder aus Versehen nackt in eine Videokonferenz stolpern und die Blamage seines Lebens erleben – wem dieses Szenario bekannt vorkommt, der dürfte sich über eine neue Funktion in iOS 26 freuen, die genau solche peinlichen Momente in FaceTime-Videotelefonaten verhindern soll. Erkennt diese nämlich, dass sich jemand in „sensibler“ Art vor der Kamera zeigt, blendet sie das Video aus und zeigt dem Nutzer einen Hinweisbildschirm. Erst, wenn dieser sich bewusst entscheidet, die Videoübertragung fortzusetzen, wird die Kamera wieder zugeschaltet.

Was im Netz als ein Helferlein für Tollpatschigkeit diskutiert wird, ist in Wirklichkeit Teil der Bemühungen Apples, den Kinderschutz auf dem iPhone und anderen Geräten zu verbessern. Die Nackterkennung läuft hierbei unter dem Oberbegriff der Communication Safety (Kommunikationssicherheit), die bereits mit iOS 16 eingeführt wurde. Und diese soll mit den neuen Softwareversionen im Herbst ausgeweitet werden. Zumindest in der aktuellen Beta 2 hat es den Anschein, dass Apple diese Schutzfunktion, die Teil der Bildschirmzeit ist, auch für Erwachsene erweitern will.

In einem ersten Schritt hatte Apple die Nackterkennung in iMessage eingeführt. Die per Machine Learning trainierte Funktion, die auf dem Gerät selbst die Erkennung vornimmt, soll hier Kinder davor schützen, dass Fremde ihnen anrüchige Aufnahmen zusenden. Umgekehrt wird aber auch verhindert, dass intime Aufnahmen von dem Gerät einfach so nach außen verschickt werden.

Neben FaceTime erhält den Schutz jetzt auch die Fotos-App. Offenbar waren dort die geteilten Alben ein Einfallstor für solche Übergriffe. Bei den geteilten Alben werden Nutzer zwar gefragt, ob sie Teil einer solchen Gruppe werden wollen. Der Einladende könnte aber die Gruppe fälschlich benennen oder seine wahre Identität als Absender verschleiern, sodass erst nach Annahme der Einladung ersichtlich wird, dass es sich um eine ungewollte Gruppe handelt. Künftig würden anstößige Bilder dann aber ebenfalls nicht angezeigt werden.

In der Diskussion im Netz empfinden einige die Funktion selbst übergriffig und fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt. Dem ist allerdings nicht so. Die Warnung vor sensiblen Inhalten in FaceTime muss gegenwärtig vom Nutzer erst einmal aktiviert werden – sonst passiert gar nichts. Dies ist über die Einstellungen-App, den Eintrag FaceTime und dort über „Warnung vor sensiblen Inhalten“ möglich.

Entwickler können übrigens Apples Erkennung auch in ihren eigenen Apps implementieren. Dies ist bereits seit iOS 17 beziehungsweise macOS 14 möglich. Das nötige Framework nennt sich SensitiveContentAnalysis. Diesem kann ein eingegangenes Bild einfach zur Analyse übergeben werden. Der Analyzer gibt dann eine Rückmeldung, ob das Bild als „isSensitive“ erkannt wurde. Der Entwickler kann dann geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Bild nicht anzuzeigen und den Nutzer zu warnen.


(mki)



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Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bald sollen auch Soldaten der Bundeswehr eine elektronische Patientenakte (ePABw) erhalten, beziehungsweise ein Äquivalent zur elektronischen Patientenakte. Die ePABw richtet sich an Soldaten, die damit in Zukunft selbst entscheiden können sollen, welche Daten dort gespeichert werden. Die Datenhoheit soll beim Soldaten liegen, erklärt dazu eine Sprecherin des Unterstützungsbereichs Bundeswehr.

Zudem ist nicht geplant, dass die Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet werden. „Eine Weitergabe von Gesundheitsdaten Militärangehöriger an externe Empfänger ist nicht vorgesehen“, heißt es dazu. Noch in diesem Jahr soll es eine Ausschreibung zur Beschaffung geben. Zugelassen werden soll die ePABw ebenfalls von der Gematik, wie das Ärzteblatt 2021 berichtet hatte.

Die Identifikation für die ePABw über die Krankenversicherungsnummer (KVNR) stellt laut Sprecherin derzeit noch eine Herausforderung dar. „Da die Bundeswehr jedoch bisher nicht als klassischer Krankenversicherer in Erscheinung getreten ist, bedarf es einiger bundeswehrinterner Prozessanpassungen. Soldatinnen und Soldaten erhalten eine sogenannte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die in der Regel durch die Einrichtungen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr gewährleistet wird“, so die Sprecherin. Diese unentgeltliche truppenärztliche Versorgung wird als Heilfürsorge bezeichnet und stellt eine besondere Form der Krankenversorgung für Soldaten dar, die sich von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet. Darum war eine KVNR bisher nicht notwendig, allerdings soll es diese in Zukunft für Soldatinnen und Soldaten geben.

Dazu gibt es auch eine elektronische Gesundheitsakte der Bundeswehr (eGABw), die in Zukunft rein intern genutzt werden soll, „um jederzeit und an jedem Standort der Bundeswehr eine optimale medizinische Versorgung gewährleisten zu können“. Bei der Datenhoheit gibt es einen weiteren Unterschied: „Die Datenhoheit aller durch Leistungserbringer der Gesundheitsversorgung militärisch und zivil zu Angehörigen der Deutschen Bundeswehr erhobenen Gesundheitsdaten liegt über die eGABw beim Dienstherrn“, erklärt die Sprecherin.

Aus dem Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten, veröffentlicht im August 2023, ging hervor, dass sich die Einführung einer digitalen Gesundheitsakte noch im Projektstadium befindet und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Soldaten kritisierten unter anderem, dass die Gesundheitsakte zu deutlicher Mehrarbeit führte, was das Verteidigungsministerium damals bestätigte. In Israel laufe es besser, dort würden die Gesundheitsdaten mittels Data-Mining analysiert, „um auf diese Weise frühzeitig gesundheitliche Muster, Trends und Entwicklungen zu erkennen und entsprechend reagieren zu können“. Ebenso würde an Vorsorgeuntersuchungen erinnert und Termine könnten per App vereinbart werden.

Bei den Privatversicherten stellt die Krankenversichertennummer ebenfalls eine Hürde dar. Dabei werden sie nicht nur für das Erstellen und die Nutzung der Dienste der Telematikinfrastruktur, beispielsweise der elektronischen Patientenakte, benötigt, sondern auch für die Eintragung von Daten in verschiedene Register. Problematisch sei nämlich, wenn Versicherte mit Implantaten versorgt werden müssen, wie der Tagesspiegel Background berichtet, da die Eingriffe an das Register gemeldet werden müssen.

Jedoch ist für die Erstellung der KVNR die aktive Mitwirkung der Versicherten erforderlich. Darum forderte der Verband der privaten Krankenversicherungen seit Jahren eine gesetzliche Regelung, um für den Versicherten automatisch und ohne erforderliche Zustimmung eine KVNR zu generieren. Bei den privaten Krankenversicherungen ist ebenfalls nicht geplant, Daten ans Forschungsdatenzentrum Gesundheit auszuleiten. Für gesetzlich Versicherte war die Frist eigentlich für den 1. Juli angesetzt, wurde jedoch wieder verschoben, da bei der ePA und dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit technisch noch nachgebessert werden muss.


(mack)



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