Künstliche Intelligenz
Missing Link: Zehn Jahre Landesverrat – Blogger im Zentrum einer Staatsaffäre
Die E-Mail kam ohne echte Vorwarnung: „Es liegt ein Anfangsverdacht des Landesverrats vor.“ Mit diesen Worten begann für Markus Beckedahl und Andre Meister vom Portal Netzpolitik.org vor zehn Jahren ein Albtraum, der die Grundpfeiler der Pressefreiheit in Deutschland erschütterte. Die beiden Journalisten hatten offengelegt, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Anonymisierungsmöglichkeiten von Bürgern im Internet aushebeln wollte. Was folgte, war eine Art Hetzjagd der Justiz und von Regierungsstellen auf die zwei Blogger, die das Recht der Öffentlichkeit auf Information verteidigten.
Manchmal genügt ein Mausklick, um eine Staatsaffäre auszulösen. Vor einer Dekade geschah genau das: Beckedahl, damals Chefredakteur von Netzpolitik.org, und sein Mitstreiter veröffentlichten ein Dokument, das belegte, wie der Inlandsgeheimdienst die digitale Privatsphäre von Millionen Menschen bedrohte. Wenige Monate später, am 30. Juli 2015, führte das zur überraschenden Anklage des Duos wegen Landesverrats.
Der Fall wurde zum Lehrstück darüber, wie schnell der Staat versucht, seine Macht zu verteidigen – und wie wichtig unabhängiger Journalismus für eine funktionierende Demokratie ist. Wie konnte ein Staatsgeheimnis in die Hände von Bloggern gelangen, und welche Narben hat diese Affäre in der deutschen Presselandschaft hinterlassen? Eine Reminiszenz an einen Skandal, der fast zu einer Katastrophe für den investigativen Journalismus geführt hätte.
Anonymisierung im Netz aushebeln
Den geheimen BfV-Plan, der eine massive Ausweitung der Online-Überwachung vorsah, stellte Netzpolitik.org im April 2015 online. Das Grundsatzpapier enthüllte, wie die Behörde plante, einen weltweit auch von Journalisten, Whistleblowern und Aktivisten genutzten Anonymisierungsdienst auszuhebeln. Die Publikation sorgte in Teilen der Netzgemeinde für Aufsehen und weckte die Befürchtung, dass der Staat die digitale Sicherheit seiner Bürger aktiv untergraben wolle.
Die Reaktion der Bundesregierung übertraf derlei Ängste noch. Anstatt die Geheimdienstpläne zu verteidigen oder in die Tonne zu treten, ließ sie es zu, dass auf oberster Stufe ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden verantwortlichen Journalisten eingeleitet wurde. Der Vorwurf: Landesverrat – ein Vergehen, das in der deutschen Rechtsgeschichte fast ausschließlich mit Spionagefällen aus dem Kalten Krieg in Verbindung gebracht wurde. Plötzlich standen Beckedahl und Meister nach offizieller Lesart nicht mehr als Rechercheure da, sondern als Bedrohung für die nationale Sicherheit. Der Fall eskalierte schnell und stellte die Frage in den Raum, ob in Deutschland überhaupt noch frei über die Arbeit von Sicherheitsbehörden berichtet werden darf.
Dazu kam: Strafverfolger ermittelten auch gegen die potenziellen Quellen der Berichterstatter. Diese wurden aber nie gefunden.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Maaßen war für „Massendatenerfassung“
Die Nachricht vom 30. Juli 2015 schlug hohe Wellen: Der damalige Generalbundesanwalt Harald Range hatte ein Strafverfahren wegen Verdacht des Landesverrats gegen das Duo eingeleitet. Auslöser war ein als geheim eingestufter Budgetentwurf für das BfV, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht und Details davon in zwei „Enthüllungsartikeln“ näher beleuchtet hatte. Aus dem vertraulichen Dokument ging hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die „Massendatenerfassung“ etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung standen. Der einstige BfV-Chef Hans-Georg Maaßen, der damals in Regierungskreisen noch angesehen war, stellte nach der Publikation Strafanzeige beim Landeskriminalamt Berlin. Dieses leitete den Fall an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weiter.
Der Vorwurf des Landesverrats ist ein scharfes Schwert: auf diese Tat steht Freiheitsstrafe von „nicht unter einem Jahr“. Zudem gehen damit umfangreiche Überwachungsbefugnisse einher. Die Justiz hätte den Verdächtigen aber nachweisen müssen, dass sie ein Staatsgeheimnis öffentlich bekannt gemacht haben, „um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“. Dadurch hätten sie „die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit“ des Staates herbeiführen müssen.
Zuletzt hatten Ermittler diese Keule gegen Journalisten 1962 in der „Spiegel“-Affäre geschwungen. Auch darin sahen weite Teile der Öffentlichkeit einen kaum verhüllten Versuch des Staates, eine unerwünschte Publikation zum Schweigen zu bringen.
Einschüchterung von Journalisten
„Jetzt kommt der Angriff auf uns“, beklagte Beckedahl umgehend in einem Interview mit heise online. Die Bundesregierung dürfte ihm zufolge eingebunden gewesen sein. „Wir sehen das als Einschüchterungsversuch gegen unsere Arbeit an“, monierte der Gründer des Portals. Der eigentliche Skandal sei, dass die Exekutive zwei Jahre nach den Snowden-Enthüllungen die Massenüberwachung der Geheimdienste nicht zügeln, sondern ausbauen wolle. Nötig sei auf jeden Fall ein besserer Schutz für Whistleblower. Positiver Nebeneffekt: Die gesellschaftliche Debatte über den Themenbereich, die der Originalartikel noch nicht ausgelöst habe, werde nun nachgeholt von einem größeren Kreis.
Gleichzeitig war viel von einer Justizposse die Rede. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei „völlig überzogen“ und stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar, kritisierte etwa der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz empfand das Vorgehen der Bundesanwaltschaft als „ziemlich ungeheuerlich“. Es scheine „einiges aus dem Lot geraten“ zu sein, wenn beim massenhaften illegalen Abhören normaler Bürger und des gesamten Politikbetriebs juristisch nichts passiere. Journalisten, die zu Überwachungsmaßnahmen berichteten, würden dagegen massiv verfolgt.
Nur 48 Stunden nach der ersten Nachricht von der Affäre #landesverrat demonstrierten mehrere tausend Menschen in Berlin gegen einen übergriffigen Staat. Teilnehmer forderten lautstark den Rücktritt von Range. Dieser setzte mögliche Exekutivmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen wenige Stunden nach Bekanntwerden aus, mit Blick „auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“.
Generalbundesanwalt als Bauernopfer
Der Unmut blieb trotzdem groß: Auf Plakaten bei der Demo war beispielsweise zu lesen: „Maaßen nach Moskau, Snowden nach Berlin.“ Selbst die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) befürchtete einen Einschüchterungseffekt und beschwerte sich beim damaligen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD): Das Verfahren könne der journalistischen Arbeit zum Wohle der Öffentlichkeit schaden.
Erst nach anderthalb Wochen war der Spuk größtenteils vorbei. Die Bundesanwaltschaft erklärte am 10. August 2015, die Untersuchungen wegen des Vorwurfs insgesamt eingestellt zu haben. Bereits zuvor hatte sich der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Range gestellt, nachdem dieser einen unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz bemängelt hatte. Der Generalbundesanwalt musste daraufhin als Bauernopfer seinen Hut nehmen und in den einstweiligen Ruhestand gehen. Der Geschasste behauptete weiter, nur seine Pflicht getan zu haben. Weitgehend unklar blieb, ob und inwiefern Beckedahl und Meister in den vergangenen Monaten Ziel von Überwachungsmaßnahmen geworden waren.
Fünf Jahre später warf Netzpolitik.org einen vertieften Blick auf die Akteure der Affäre. Maaßen sei zwar die treibende Kraft gewesen und habe den Skandal maßgeblich verursacht, befand die Redaktion in einem Podcast. Der einstige CDU-Mann sei auf die irrwitzige Idee gekommen, „dass es bei unseren beiden Artikeln um Landesverrat und um Staatsgeheimnisse gehen könnte“. Das haltlose „Gutachten“ seines Geheimdienstes für die Bundesanwaltschaft habe er aber nicht selbst geschrieben. Abgenickt worden sei das Ganze „politisch im Bundesinnenministerium“, dem damals Thomas de Maizière (CDU) vorstand.
Was wusste Innenminister de Maizière?
Es gab demnach Hinweise darauf, dass hochrangige Beamte im Innenressort, einschließlich einer Staatssekretärin, über das Vorhaben Maaßens zum Stellen einer Strafanzeige informiert waren und dieses billigten. De Maizière behauptete, erst sehr spät von den Ermittlungen erfahren zu haben. Der Ressortchef versuchte, die Verantwortung primär aufs BfV und auf Heiko Maas abzuladen. Er geriet unter Druck und musste dem Vorwurf trotzen, sich wegzuducken und keine volle Aufklärung zu betreiben.
Zudem leisteten Mitarbeiter des Innenministeriums Widerstand gegen die Einstellung des Verfahrens, die Heiko Maas anstrebte. Die unterschiedlichen Positionen zwischen dem SPD-geführten Justizressort und dem CDU-geführten Innenministerium trugen zur Eskalation des Skandals bei.
„Heute vor zehn Jahren stand ich für zehn Tage im Zentrum einer Staatsaffäre“, erinnerte sich Beckedahl in einer Mail an Abonnenten seiner Newsletter-Liste Digitalpolitik.de am 30. Juni 2025. Der „heutige Rechtsaußen-Verschwörungsideologe Maaßen“ habe sich damals an dem Bericht zum „geheimen Ausbau der Internetüberwachung“ gestört. Der 49-Jährige bedauert nach wie vor: Die Bundesregierung habe diese Enthüllungen „leider als Machbarkeitsstudie“ gesehen.
Streisand-Effekt in Aktion
„Was folgte waren die ereignisreichsten zehn Tage meines Lebens“, blickt der Aktivist zurück. Kamerateams von Tagesschau und Co. seien „teilweise vormittags und nochmal nachmittags bei uns im Büro“ gewesen, „weil es ständig neue Entwicklungen gab“. 2500 Personen seien für die Pressefreiheit auf die Straße gegangen. „Unsere Spenden-IBAN war Trending Topic auf Twitter“, dem heutigen X, „weil unsere Webseite und damit auch unsere Spendeninformationen den Anfragen aus aller Welt damals nicht Stand halten konnte“, kann Beckedahl auch eine gewisse Freude über den ausgelösten „Streisand-Effekt“ nicht verbergen. „Wir bekamen in den zehn Tagen so viel Geld an Spenden, dass wir unsere Redaktion im Anschluss ausbauen konnten.“
„Und ich musste meine Mutter beruhigen, dass sie sich keine Sorgen machen muss“, heißt es in der Rückschau weiter. „Sie hatte im Videotext gelesen, dass darauf ein Jahr bis lebenslänglich stehen. Wir hatten doch nur unsere Arbeit gemacht.“
Anderthalb Wochen später endeten die Ermittlungen, welche schon im Mai gestartet worden waren. Damit habe die Redaktion zwar doch noch Sommerferien bekommen, führt Beckedahl aus. Zugleich sei aber mit der Entlassung Ranges die Chance vertan gewesen, „vor Gericht unsere Unschuld zu beweisen“. Denn die Sache sei konstruiert gewesen als gezielte Attacke „von Rechtsaußen-Akteuren in verantwortlicher Position“ auf die freien Medien.
Aus der Schlinge gezogen
Er habe viel gelernt „über mediale und politische Mechanismen und wie sich politisch Verantwortliche aus der Schlinge ziehen können“, lautet das Fazit des Journalisten. In der parlamentarischen Aufarbeitung seien zwar „zahlreiche Ungereimtheiten“ zutage gekommen. „Das interessierte aber dann niemand mehr, denn es wurde der Herbst 2015 und die Zeit von ‚Wir schaffen das'“. Er selbst und Meister bekämen „leider erst in frühestens 20 Jahren Zugriff auf Akten“.
Beckedahl hat nach eigenen Angaben „trotzdem den Glauben an den Rechtsstaat nicht verloren“, sondern eher eine „Jetzt erst recht“-Haltung entwickelt. Sein Leben und seine Schwerpunktthemen hätten sich mit dem Ausstieg bei Netzpolitik.org nach 20 Jahren geändert. Er sehe mittlerweile jenseits von staatlicher Überwachung die viel größere Gefahr darin, „demnächst keine funktionierenden demokratischen Öffentlichkeiten mehr zu haben“. Daher sei es erforderlich, „die Macht von Big Tech und den Tech-Oligarchen“ effektiv zu begrenzen sowie demokratische Alternativen zu fördern, „damit wir morgen Wahlfreiheit bekommen“.
Die Revolution frisst ihre Kinder? Zumindest etwas staatstragender klingt der einstige Medienrevoluzzer inzwischen. Als Kurator der Internetkonferenz re:publica stellt Beckedahl aber einmal im Jahr noch die Frage: „In welcher digitalen Gesellschaft wollen wir leben?“ Zugleich baut er das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie auf, um Öffentlichkeit für sein Anliegen zu schaffen und „den notwendigen Druck auf die Politik auszuüben“. Mit an Bord: Die Kampagnen-Organisation Campact, die für progressive Politik eintritt. Als Kolumnist will Beckedahl auch dem Journalismus erhalten bleiben.
„Der eigentlich Verantwortliche“
Quintessenz der Affäre war der Konflikt zwischen Pressefreiheit und staatlicher Geheimhaltung. Die Auseinandersetzung entpuppte sich aber auch als heftiger politischer Konflikt zwischen den beiden damaligen – und heutigen – Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD. Sie beleuchtete zugleich die Rolle der Geheimdienste im Staatswesen. Letztlich zeigte sich, dass die Hürden für eine Anklage wegen Landesverrats in einer demokratischen Gesellschaft sehr hoch sind – gerade wenn es um die Aufdeckung von Informationen im öffentlichen Interesse geht.
Maaßen kam damals noch weitgehend ungeschoren davon. „Der eigentlich Verantwortliche“ sei der Ex-Inlandsgeheimdienstchef, der im Generalbundesanwalt einen willfährigen Mittäter gefunden habe, wetterte Beckedahl zwar schon vor einem Jahrzehnt. Stephan Mayer, zu diesem Zeitpunkt Innenexperte der CDU/CSU-Fraktion, hob dagegen hervor, Maaßen habe lediglich auf die Tatsache reagiert, dass immer wieder vertrauliche Dokumente durchsickerten. De Maizière ließ mitteilen, der Behördenleiter habe sich „völlig korrekt“ verhalten.
Maaßen fiel erst im Herbst 2018 in Ungnade, hauptsächlich wegen seiner umstrittenen Äußerungen zu Ausschreitungen gegen Migranten in Chemnitz. Während die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von „Hetzjagden“ sprach, zweifelte der BfV-Chef die Echtheit eines entsprechenden Videos an. Mayer wiederum stolperte nach einigen Affären 2022 über den Vorwurf, er habe einen „Bunte“-Journalisten massiv mit Vernichtung bedroht und erpresst. Der CSU-Politiker bestritt dies zwar, trat aber – offiziell aus gesundheitlichen Gründen – von seinem Amt als Generalsekretär der Partei zurück.
(nen)
Künstliche Intelligenz
YouTube geht wieder gegen Adblocker vor
Massenhaft sahen Nutzer plötzlich graue Flächen statt YouTube-Videos: Tausende haben sich in den USA über Probleme beim Anschauen von YouTube-Videos beklagt, die Ausfallmeldungen für die Seite schossen in die Höhe. Tatsächlich steckt aber ein veränderter Umgang von YouTube mit Adblocker-Nutzern dahinter.
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Nutzerberichten zufolge ist da, wo normalerweise das Video zu sehen sein sollte, plötzlich eine graue Fläche, ebenso bei den Thumbnails vorgeschlagener Videos. Es stellte sich aber heraus, dass die Seite ohne Adblocker ganz normal funktionierte und nur die Nutzer eines solchen Programms betroffen waren.
Das Problem scheint je nach Internetbrowser und genutzter Adblocker-Erweiterung unterschiedlich stark zu sein. Besonders betroffen ist Nutzern zufolge Opera GX. Hier soll YouTube auch mit ausgeschalteter Adblock-Erweiterung nicht funktionieren. Ein Grund dafür könnte allerdings sein, dass Opera GX standardmäßig eine Blockierfunktion für Online-Werbung mitbringt. Andere berichten davon, dass sie mit Googles Chrome-Browser auch mit Adblocker weiterhin problemfrei YouTube nutzen können. Ein Test mit Mozilla Firefox und uBlock Origin verlief erfolgreich. Unklar ist, ob die aktuellen Probleme überhaupt in Europa und anderen Regionen außerhalb der USA auftreten.
Schon im Juni hatte es Probleme für Adblocker-Nutzer gegeben. YouTube hat offenbar Wege gefunden, diese zu erkennen und entsprechende Lücken zu schließen. Nutzer von Adblockern sahen dann Warntafeln, dass solche Programme gegen die YouTube-Nutzungsrichtlinien verstoßen. Auch 2023 gab es das schon mal. Die Videoplattform liefert sich seit Langem ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Entwicklern solcher Programme. Das Portal Tom’s Guide geht davon aus, dass YouTube erkennt, wenn ein Browser bestimmte Skripte für das Anzeigen von Werbung nicht abfragt. Auch kleine Codesnippets, die typisch für Werbung sind, und gezielt von YouTube platziert werden, könnten demnach eine Rolle spielen. Filtert der Browser diese aus, könnte YouTube das als Hinweis für einen Adblocker werten.
YouTube-Werbung im wichtigsten Video-Moment
Im Mai hatte die Plattform etwas angekündigt, was viele zur Nutzung eines Adblockers verleitet haben dürfte. YouTube will Werbung künftig gezielt an Peak Points – den inhaltlich wichtigsten Momenten von Videos – einspielen. Diese sollen mithilfe von Googles Gemini-KI identifiziert werden. Werbung soll so eine besonders hohe Aufmerksamkeit durch Zuschauer erhalten.
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Mit dem Kampf gegen Adblocker will YouTube seine Existenzgrundlage sichern. Denn die Plattform finanziert sich durch Werbung und Abonnements für YouTube Premium, welche ein werbefreies Zuschauen ermöglichen. Zumindest für die von YouTube selbst platzierten Anzeigen, nicht für die, welche große Creator in ihren Inhalten selbst unterbringen.
(nen)
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Top 10: Die beste smarte Box im Test – Youtube, Netflix & Co. im Auto
Streaming im Auto: Mit den richtigen Adaptern kann man Youtube, Netflix & Co. direkt auf dem Infotainment-Display sehen.
Was nach Zukunftsmusik klingt, lässt sich schnell und unkompliziert nachrüsten: Fernsehen und Streaming direkt auf dem Bildschirm im Auto. Mit einem Adapter, der einen HDMI-Eingang bietet, können TV-Sticks oder smarte Boxen mit eigenem Android-Betriebssystem angeschlossen werden. So lassen sich Apps wie YouTube, Netflix, MagentaTV, Disney+ oder Prime Video auch unterwegs nutzen – und direkt auf dem Display des Infotainment-Systems abspielen.
Voraussetzung ist eine CarPlay-Schnittstelle im Auto, die der Adapter für seine Zwecke zweckentfremdet. Die Internetverbindung wird entweder über den mobilen Hotspot des Smartphones oder – je nach Adaptermodell – über eine zweite SIM-Karte hergestellt.
Wer zum Beispiel während einer längeren Pause eine Folge seiner Lieblingsserie schauen möchte oder im Urlaub auf dem Campingplatz Unterhaltung sucht, aber kein Tablet zur Hand hat, kann das Infotainment-System im Auto nutzen. Das kann auch eine praktische Lösung sein, um Kinder im Urlaub zu beschäftigen.
Wir stellen die besten Lösungen vor, um Inhalte von Streaming-Diensten komfortabel im Auto genießen zu können.
Rechtlicher Hinweis
Unter keinen Umständen sollte man während der Fahrt fernsehen oder Videos streamen. Das ist nicht nur eine gefährliche Ablenkung, sondern verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – konkret gegen das Handy- und Ablenkungsverbot (§ 23 Abs. 1a StVO).
Welche smarte Box ist die beste fürs Streaming im Auto?
Testsieger ist der neue Ottocast Nano Ai (auch als Ottoaibox Nano bezeichnet) für 175 Euro (Code: TS20). Die smarte Box überzeugt mit einem modernen Design und einer praktischen Befestigung am Lüftungsgitter samt integriertem Display. Dank des vollwertigen Android-Systems lässt sich in Verbindung mit einem Google-Konto auch der Play Store nutzen – so können nahezu alle Android-Apps direkt auf dem Auto-Display ausgeführt werden.
Eine starke Alternative ist zudem die Atoto Carwave CB6B ab 143 Euro (Code: LCLZL33I). Das vielseitige Gerät unterstützt ebenfalls SIM-Karten und bietet ein vollwertiges Android-System.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet die Carlinkit Tbox Plus ab 115 Euro (Code: TechStage). Der flache Adapter bietet volles Android mit Play Store und einen SIM-Karten-Schacht. Wer hingegen ein BMW-Besitzer ist, muss zur Ottocast Aibox i3 für 160 Euro (Code: TS20) greifen.
Hier folgt das komplette Ranking:
Hinweis: Käufe bei chinesischen Händlern sind oft günstiger, doch Service und Durchsetzung von Verbraucherrechten wie Rückgabe oder Gewährleistung können eingeschränkt sein. Wir verlinken Händler, mit denen wir meist gute Erfahrungen gemacht haben.
Die Preise sind Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können jederzeit abweichen.
Welche Arten von Adaptern gibt es?
Alle hier gezeigten Geräte nutzen die Carplay-Schnittstelle des Infotainment-Systems als Zugang, um Inhalte auf dem Fahrzeug-Display anzeigen zu können. Kurz gesagt: Das Fahrzeug muss Carplay unterstützen, damit die hier vorgestellten Adapter verwendet werden können.
Eine uneingeschränkte Garantie dafür gibt es allerdings nicht – insbesondere bei BMW-Fahrzeugen funktionieren rund 90 Prozent der hier genannten Lösungen nicht. Deswegen bietet Ottocast mit der Aibox i3 eine spezielle Variante nur für Fahrzeuge der Bayerischen Motorenwerke an.
Die Adapter lassen sich grob in diese Kategorien einteilen:
- Boxen mit eigenständigem Android-Betriebssystem
- Adapter für HDMI-Geräte wie TV-Sticks
- Carplay-Wireless-Adapter, die auch Airplay unterstützen
In dieser Bestenliste konzentrieren wir uns weitgehend auf die erste Gerätekategorie. Dabei unterscheiden wir zwischen geschlossenen Systemen, die nur ausgewählte Streaming-Apps unterstützen, und vollwertigen Android-Lösungen mit integriertem Google Play Store. Letztere ermöglichen den Zugriff auf diverse Dienste wie Disney+, Netflix, Prime Video, MagentaTV oder YouTube – Apps, die unter Carplay und Android Auto normalerweise gesperrt sind.
Zu den vollwertigen Systemen gehören der Ottocast Nano Ai, Atoto Carwave CB6B, Carlinkit Tbox UHD sowie Carlinkit Tbox Plus. Die Ottocast Play2Video Ultra bringt zwar einen App-Store mit, aber nur mit eingeschränktem Angebot. Den Google Play Store gibt es hier nicht. Die Ottocast Play2Video Pro beschränkt sich auf Amazon Prime Video, Netflix oder Youtube.
Einige dieser Modelle bringen einen SIM-Karten-Slot mit, um eine eigene Internetverbindung aufzubauen – aber nicht alle. Alternativ können Nutzer das Internet auch über einen mobilen Hotspot vom Smartphone bereitstellen. Alle Boxen dieser Art dienen zeitgleich auch als Wireless-Adapter für Apple Carplay sowie Android Auto.
Zur zweiten Kategorie gehören HDMI-Adapter fürs Auto wie der Ottocast Car TV Mate Pro Max und der Carlinkit Firedrive Link. Beide Adapter besitzen einen HDMI-Eingang, an den man primär einen Streaming-Stick anschließen kann. Laut Hersteller eignet sich der Firedrive primär für den Fire TV-Stick von Amazon, auch wenn andere Zuspieler teilweise nutzbar sind.
Darf ich im Auto fernsehen oder streamen?
Während der Fahrt darf man auf dem Auto-Display auf keinen Fall fernsehen oder Videos anschauen. Das stellt eine erhebliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar und ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch eindeutig verboten.
Laut § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ein striktes Handy- und Ablenkungsverbot. Dieses Verbot schließt ausdrücklich auch das Betrachten von Videos oder TV-Sendungen auf Fahrzeugdisplays ein, wenn diese während der Fahrt genutzt werden.
Erlaubt sind solche Funktionen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern gefährdet auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei einem Verstoß drohen folgende Strafen:
- ab 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- bei Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Beifahrer dürfen zwar Videos schauen, allerdings nur auf separaten Bildschirmen, die den Fahrer nicht ablenken oder sichtbar sind. Wir empfehlen, Videos nur im stehenden Fahrzeug zu schauen – ausschließlich bei ausgeschaltetem Motor. Auch im Parkmodus darf der Motor dabei nicht laufen.
Fazit
Streaming im Auto lässt sich mit den richtigen Adaptern überraschend einfach nachrüsten – vorausgesetzt, das Fahrzeug unterstützt Apple Carplay. Ob mit einer Android-basierten Box oder einem HDMI-Adapter für TV-Sticks: Die Auswahl an Lösungen ist groß und bietet für verschiedene Bedürfnisse passende Optionen. Besonders flexibel zeigen sich die Carlinkit Tbox Max und Ottocast Play2Video Pro, während der Ottocast Car TV Mate Pro Max eine günstige Lösung für HDMI-Geräte darstellt. BMW-Fahrer benötigen die Aibox i3 von Ottocast.
Wichtig ist jedoch: Streaming ist ausschließlich im stehenden Fahrzeug erlaubt – während der Fahrt ist es verboten und gefährlich. Wer die Technik verantwortungsvoll nutzt, kann sich unterwegs komfortabel unterhalten lassen, etwa beim Camping im Urlaub oder in der Mittagspause.
Diese Bestenlisten zeigen weiteres Zubehör für das Auto:
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Wie quantensichere Kryptografie Computer langfristig absichert
Heute als sicher geltende und weitverbreitete asymmetrische Kryptoverfahren wie RSA (benannt nach den Erfindern Rivest, Shamir und Adleman) oder ECDSA (Elliptic Curve Digital Signature Algorithm) beruhen auf cleveren mathematischen Problemen, die für klassische Computer schwer zu lösen sind. Am Beispiel von RSA lässt sich ein solches Problem leicht zeigen: Als Grundlage für die Verschlüsselung dienen zwei gigantische Primzahlen mit je über 300 Dezimalstellen, die miteinander multipliziert eine große Zahl namens RSA-Modul ergeben.
- Es gibt eine Handvoll quantencomputerresistente Verfahren, die von internationalen Behörden empfohlen werden.
- Unternehmen stellen längst von klassischen Verfahren auf quantensichere Verfahren um. Knapp 50 Prozent des gesamten HTTPS-Traffics sind bereits gegen Angriffe von Quantencomputern gewappnet.
- Im Interview erklärt uns Harrison Banda, Projektleiter des Quoryptan-Projektes, wie Forscher an quantencomputerresistenten Lösungen für die Finanzbranche arbeiten.
Das Multiplizieren ist denkbar einfach für Computer und mit ein bisschen Fleiß und viel Papier auch für Menschen, aber die Zerlegung der Zahl zurück in ihre Primfaktoren schaffen selbst Supercomputer nicht. In der Mathematik nennt man so etwas eine Falltürfunktion: In einer Richtung ist die Berechnung simpel, doch ohne eine der beiden Primzahlen zu kennen, ist die Rückrechnung praktisch unmöglich.
In der Zukunft haben RSA und ECDSA aber gegenüber Quantencomputern das Nachsehen. Schuld daran ist der Shor-Algorithmus, der, ausgeführt auf einem Quantencomputer, die ihnen zugrundeliegenden mathematischen Rätsel knacken kann: die für RSA genutzte Primfaktorzerlegung sowie das diskrete Logarithmusproblem (ECDSA).
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie quantensichere Kryptografie Computer langfristig absichert“.
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