Künstliche Intelligenz
Monatlich kündbar: Der beste Handyvertrag im August – 20 GB im 1&1-Netz für 5 €
20 GB im 1&1-Netz für 5 Euro, 150 GB im Telekom-Netz für 29 Euro: Im August ändern sich die Juli-Angebote kaum. Das sind die besten monatlich kündbaren Tarife.
Die Tarife in unserer Übersicht zeigen die wirklich besten Tarife des Monats – handverlesen und mit Hinweis auf Haken und Kostenfallen. Wir staffeln sie nach Preisstufen bis 5, 10, 20 und 30 Euro. Einige der hier gezeigten Tarife bieten sogar unlimitiertes Datenvolumen an – sofern man mit dem O2-Netz leben kann. Alternativen in den Netzen von Telekom und Vodafone zeigen wir an anderer Stelle im Tarifrechner.
Alle hier gezeigten Tarife sind monatlich kündbar und SIM-only, also ohne Smartphone. Pro Preiskategorie zeigen wir das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im jeweiligen Netz. Zudem recherchieren wir zur Download-Geschwindigkeit sowie Kostenfallen wie Datenautomatik. Bei allen Angeboten ist eine Rufnummernmitnahme möglich. Genauere Details dazu gibt der Anbieter bei Tarifabschluss.
Top-Tarife im August 2025
Hierbei handelt es sich um eine Auswahl der derzeit besten Tarife. Es kann vorkommen, dass es in den vergangenen Monaten schon einmal bessere Deals gab.
- Mega Sim: Unlimitiertes Datenvolumen 5G (max. 300 MBit/s) O2-Netz für 30 Euro
- Simon Mobile: 150 GB 5G (max. 150 MBit/s) Vodafone-Netz ab 22 Euro
- Congstar: 150 GB 5G (max. 50 MBit/s) Telekom-Netz für 29 Euro
- Dr. SIM: 100 GB 5G (max. 50 MBit/s) Vodafone-Netz für 15 Euro
- Fraenk: 45 GB 5G (max. 50 MBit/s) Telekom-Netz für 15 Euro
- Simyo: 40 GB 5G (max. 50 MBit/s) O2-Netz für 8 Euro
- Sim24: 20 GB 5G (max. 50 MBit/s) 1&1-Netz für 5 Euro
Was hat sich zum letzten Monat geändert?
- Die 100 GB von Dr. SIM kosten nun wieder 15 statt 12 Euro im Monat
Bis 0 Euro
Wer sich nicht sicher ist, ob er im O2-Netz guten Empfang hat, kann das Netz kostenlos ausprobieren. O2 hat eine kostenfreie Test-SIM. Der Tarif bietet für einen Monat gratis unbegrenztes 5G-Datenvolumen (max. 300 MBit/s) sowie Telefonie- und SMS-Flat. Eine Beantragung einer eSIM ist ebenfalls möglich. Nach der Testphase endet der Tarif automatisch. Weitere monatliche Kosten fallen also nicht an.
Im 1&1-Netz bekommt man einen vollwertigen Handytarif mit monatlich 3 GB für 0 Euro. Eine Telefonie-Flat ist inklusive, eine Anschlussgebühr gibt es nicht. Den Tarif kann man sich über die GMX-App holen. Hierzu benötigt man einen Gratis-Mail-Account. Im Anschluss erscheint in der App im Menü der Punkt „Freephone“. Damit die SIM kostenfrei bleibt, gibt es eine Anforderung seitens GMX: „Dauerhaft kostenlos bei aktiver GMX Mail-App-Nutzung – 10 Aufrufe der App im Monat“.
Bis 5 Euro
Im Telekom-Netz bietet die Telekom selbst den besten Tarif. Hier gibt es bei Magentamobil Prepaid S 1 GB (max. 300 MBit/s) im 5G-Netz samt Flatrate innerhalb des Telekom-Netzes und 50 Freiminuten in andere Netze. 10 Euro gibt es als Wechselbonus.
Alternativ bietet Telekom-Tochter Congstar 2 GB für 5 Euro alle vier Wochen. Der Prepaid-Tarif bietet allerdings nur LTE mit maximal 25 MBit/s. Flatrates für SMS und Telefonie sind mit dabei sowie 5 Euro als Startguthaben. Für das Starterpaket zahlt man einmalig 1 Euro.
Im 1&1-Netz (gestützt durch Vodafone) bekommt man bei der Drillisch-Marke Sim24 20 GB 5G (max. 50 MBit/s) für 5 Euro – alternativ 3 Euro für 5 GB. Flatrates für SMS und Telefonie sind mit dabei, der Anschlusspreis liegt derzeit bei 10 Euro.
Bis 10 Euro
Im O2-Netz führt Simyo mit seinem Deal und löst Happy Sim ab. Hier gibt es 40 GB (max. 50 MBit/s) im 5G-Netz für monatlich 8 Euro. Flatrates für SMS und Telefonie sind mit dabei. Der Anschlusspreis liegt derzeit bei 20 Euro.
Telekom-Tochter Fraenk bietet seit Juli dauerhaft 20 GB mit 5G (max. 50 MBit/s) für monatlich 10 Euro. Mit Codes wie HAGR5 oder ANDP69 aus der Aktion „Fraenkforfriends“ gibt es dauerhaft 18 statt 15 GB. Pro Code oder geworbenen Freund gibt es weitere 3 GB dazu. Rufnummernmitnahme, Auslandsverbindung, EU-Roaming und Zahlung per Paypal sind möglich.
Im Vodafone-Netz bietet Simon Mobile den besten Deal: ab 9 Euro für 20 statt 15 GB (max. 150 MBit/s) mit 5G bei Rufnummernmitnahme aus ausgewählten Netzen. Flatrates für SMS und Telefonie sowie Wifi-Calling sind mit dabei. Einen Anschlusspreis gibt es nicht. Alternativ bekommt man aktuell auch dauerhaft 50 GB ab 10 Euro.
Im 1&1-Netz (gestützt durch Vodafone-Netz) gibt es bei sim24.de 60 GB 5G (max. 100 MBit/s) für 10 Euro samt Flatrate für Telefonie und SMS. Der Anschlusspreis liegt bei 10 Euro.
Bis 20 Euro
150 GB (max. 50 MBit/s) 5G gibt es im O2-Netz bei der Freenet-Marke Mega SIM für monatlich 20 Euro – zuletzt waren es nur 100 GB. Flatrates für SMS und Telefonie sind mit dabei. Der Anschlusspreis liegt bei 20 Euro.
Bei Fraenk im Telekom-Netz gibt es derzeit 45 GB (max. 50 MBit/s) im 5G-Netz der Telekom für 15 Euro im Monat durch die Aktion „Fraenkforfriends“. Für 5 Euro Aufpreis gibt es weitere 25 GB zusätzlich – also 68 GB für 20 Euro.
Dauerhaft mehr Datenvolumen im Vodafone-Netz bietet Freenet-Marke Dr. SIM. Hier gibt es 100 GB mit 5G für 15 Euro – zuletzt waren es 100 GB für 12 Euro. Der Anschlusspreis liegt bei 0 Euro. Flatrates für SMS und Telefonie sind mit dabei.
Alternativ gibt es bei Simon Mobile im Vodafone-Netz 100 GB (max. 150 MBit/s) für 20 Euro.
Dauerhaft mehr GB bietet Sim24.de im 1&1-Netz (gestützt durch Vodafone). Hier kann man aktuell einen Vertrag mit 90 GB 5G (max. 100 MBit/s) für monatlich 15 Euro abschließen. Flatrates für SMS und Telefonie sind mit dabei, der Anschluss liegt bei einmalig 10 Euro.
Vodafone selbst bietet hingegen die schnellste Internetgeschwindigkeit unter den monatlich kündbaren Tarifen. Im Prepaid-Tarif Callya Digital gibt es dauerhaft 60 statt 35 GB im 5G-Netz mit maximal 300 MBit/s für 20 Euro. Flatrates für SMS und Telefonie sind mit dabei sowie 500 Freiminuten/ SMS ins EU-Ausland. Allerdings bucht Vodafone alle vier Wochen ab, man zahlt also in etwa 13 Beiträge pro Jahr. Einmalige Anschlusskosten gibt es nicht. Eine Kündigung ist monatlich mit einer Frist von einem Monat zur Vertragsverlängerung möglich.
Bis 30 Euro
Bei der Freenet-Marke Mega SIM bekommt man unlimitiertes Datenvolumen 5G (max. 300 MBit/s) samt Flatrates für SMS und Telefonie für 30 Euro im Monat. Der Anschlusspreis liegt aktuell bei 20 Euro.
Im Telekom-Netz führt Congstar mit seiner Allnet Flat L. Sie bietet 150 GB im LTE-Netz (max. 50 MBit/s) im LTE-Netz für 29 Euro – zuletzt waren es 100 GB. Pro Jahr als Kunde gibt es pro Monat 5 GB mehr – dauerhaft. Der Anschlusspreis liegt aktuell bei 15 Euro, es gibt Flatrates für SMS und Telefonie.
Im Netz von Vodafone bietet Simon Mobile derzeit einen Aktionstarif mit 150 GB 5G (max. 150 MBit/s) für 22 Euro im Monat an. Flatrates für SMS und Telefonie sind inkludiert. Der Anschlusspreis liegt bei 0 Euro.
Smartphones
Wer ein neues Smartphone sucht, wird bei uns ebenfalls fündig. Unsere Bestenlisten vergleichen Mobilgeräte unterschiedlicher Preisklassen. Wir aktualisieren diese regelmäßig.
Einen Überblick zu den beliebtesten Smartphones gibt unser Preisvergleich:
Was ist der beste Tarif?
Monatlich kündbare Tarife bieten eine höhere Flexibilität gegenüber Laufzeitverträgen. Dafür sind Laufzeitverträge häufig beim Angebot attraktiver. Einen der besten Verträge gab es im November 2021 sowie im Mai 2022 von Freenet (ehemals Mobilcom-Debitel). Hier konnte man sich 50 GB im Vodafone- oder Telekom-Netz für monatlich 15 Euro mit LTE sichern; inklusive Flatrates für Telefonie und SMS. Wer kann, der sollte auf einen monatlich kündbaren Vertrag wechseln und dann zur Black Week 2024 zuschlagen.
Welches Netz ist gut?
Je nach Wohnort in Deutschland kann das Netz ganz unterschiedlich ausfallen. In München ist beispielsweise O2 im Innenstadtbereich hervorragend, in der U-Bahn und am Stadtrand aber nicht brauchbar. Vodafone bietet deutschlandweit eine hohe Abdeckung; ebenso wie das Netz der Telekom. Wer wirklich sichergehen will, ob das Netz am gewünschten Standort gut ist, findet beim jeweiligen Anbieter immer eine Karte zur Netzabdeckung. Zudem sollte man Freunde und Familie um Rat fragen, ob sie im gewünschten Netz einen guten Empfang haben.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für das neue 1&1-Netz. Marken aus dem Unternehmen wie Winsim.de, Sim24.de & Co. werben mit günstigen Preisen um neue Kunden. Wir haben einige Leserbriefe erhalten, und das Netz schien zu Beginn katastrophal gewesen zu sein. Wir selbst nutzen das 1&1-Netz seit November 2024 und können prinzipiell Entwarnung geben. In unseren Versuchen in München (sowie Umland), Berlin und Bahnstrecke München-Berlin hatten wir stabilen Empfang.
Was ist der Unterschied zwischen monatlicher Abrechnung und alle vier Wochen?
Einige Tarife werden nicht nach Kalendermonat, sondern alle vier Wochen abgerechnet. Hier erfolgt die Rechnung alle 28 Tage, was in der Praxis etwas teurer kommt. Man zahlt etwa 13 statt 12 Beiträge pro Jahr bei einer Abrechnung alle vier Wochen.
Kein Empfang, was nun?
Wir hatten es mit O2, mit Vodafone und mit der Telekom – plötzlich gibt es kein Netz. Die Anbieter sind oft zurückhaltend, man kommt nicht weiter. Über die Jahre haben wir ein paar Tipps gesammelt:
- SEPA-Mandat kündigen, jede Rechnung soll postalisch kommen – wirkt manchmal Wunder bei nicht erbrachter Leistung
- Screenshots von jedem Speedtest senden: Die Verbraucherzentrale hat ganz klare Richtlinien, die helfen können
- Nicht hinhalten lassen: Provider sind verpflichtet, den Vertrag auf ihrer Seite zu erfüllen
Fazit
Von Gratis-SIM bis unlimitiertes Datenvolumen für 30 Euro: bei den von uns recherchierten Mobilfunktarifen ist alles dabei. Richtig gut sind aus unserer Sicht die Angebote von Simon Mobile, Sim24 und Dr. SIM fürs Vodafone-Netz, von Fraenk fürs Telekom-Netz und von Mega Sim oder Happy Sim fürs O2-Netz.
Wichtig ist immer: Checkt die Netzabdeckung in den Bereichen, in denen ihr euch aufhaltet. Das jeweilige Netz kann sich in kürzester Distanz verschlechtern oder verbessern. Die hier gezeigten monatlich kündbaren Tarife sind ein guter Test, um gelegentlich ein anderes Netz auszuprobieren.
Einen Überblick zu allen Handytarifen bietet unser Tarifrechner bei heise online.
Künstliche Intelligenz
Top 5: Die beste elektrische Fliegenklatsche – Testsieger kostet 13 Euro
Elektrische Fliegenklatschen versprechen schnelle Hilfe gegen Mücken und Fliegen. Wir erklären Technik, Sicherheit und zeigen die besten Modelle im Test.
Im Sommer kann das Einschlafen schnell zur Geduldsprobe werden – und das nicht nur aufgrund der Hitze. Kaum liegt man im Bett, schwirrt die erste Mücke heran und umkreist surrend das Ohr. Oder man sitzt gemütlich am Nachmittag im Esszimmer, während eine Fliege nach der anderen den Kuchen umkreist. Elektrische Fliegenklatschen versprechen hier schnelle Abhilfe – ein kurzer Schwung, ein Knistern und die Plage ist vorbei. Doch wie funktionieren die surrenden Insektenjäger eigentlich? Und sind 4000 Volt wirklich ungefährlich?
Die Auswahl ist groß: vom simplen Batterie-Modell für 4 Euro bis zur Hightech-Klatsche mit Display für jenseits der 20 Euro. Unser Test zeigt: Teuer ist nicht automatisch besser. Wir haben verschiedene Modelle getestet und zeigen die fünf besten.
Doch beim Insektenjagen gibt es mehr zu beachten als nur die Technik. Welche Insekten darf man überhaupt töten? Wo gelten Einschränkungen? Und warum sollte man bei UV-Lockfunktionen vorsichtig sein? Wir zeigen neben passenden Geräten, worauf zu achten ist.
Welche ist die beste elektrische Fliegenklatsche?
Klarer Testsieger ist der Yissvic WD-948 für 13 Euro. Das Modell arbeitet mit kraftvollen 4000 Volt und zeigt sich im Dauereinsatz besonders zuverlässig. Die Verarbeitung ist hochwertig, die Handhabung durchdacht. Für preisbewusste Käufer empfiehlt sich der Gardigo Klatschigo (Bzzz) für gerade einmal 4 Euro. Unser Preis-Leistungs-Sieger bietet solide Technik zum unschlagbaren Preis und erfüllt alle wichtigen Anforderungen an eine elektrische Fliegenklatsche. Zur Stromversorgung benötigt er aber AA-Batterien.
Die beste Handhabung bietet die Gecko Man für 26 Euro mit ihrem um 90 Grad drehbaren Kopf. Diese Flexibilität macht sie zur idealen Wahl für schwer erreichbare Stellen, wie an der Decke, unter der Treppe oder unter dem Sofa.
Das Testfeld dieser Top 5 der besten elektrischen Fliegenklatschen setzt sich wie folgt zusammen:
Wie funktioniert eine elektrische Fliegenklatsche?
Elektrische Fliegenklatschen arbeiten mit Hochspannung zwischen 2000 und 4000 Volt. Ein integrierter Spannungswandler transformiert die niedrige Batterie- oder Akkuspannung (meist 3,7 bis 4,2 Volt) auf diese hohen Werte. Das Metallgitter besteht bei den meisten Modellen aus mehreren Schichten, die von Isolatoren aus Kunststoff voneinander getrennt sind. Das mittlere Gitter steht unter Spannung. Zwischen den Gittern besteht ein Abstand von wenigen Millimetern. Ausnahme etwa ist der Insekten Schröter, der auf dünne Metallstäbe mit abwechselnder Polarität setzt.
Trifft ein Insekt auf das stromführende Gitter, überbrückt es den Luftspalt zwischen den Schichten. Es entsteht ein Kurzschluss, der das Fliege oder Mücke durch den Stromfluss tötet. Die dabei entstehende Energie entlädt sich mit dem charakteristischen Knistern.
Das bietet Vorteile: nie wieder Flecken von geklatschten Mücken an der Wand. Nie wieder Mücken, die auf Nimmerwiedersehen davonfliegen. Nie wieder daneben hauen, denn mit einer elektrischen Klatsche erwischt man wegfliegende Insekten noch in der Luft. Auf an der Wand sitzende Insekten stülpt man einfach die elektrische Klatsche über, sodass diese beim Losfliegen in den stromführenden Bereich hineinfliegen.
Sind elektrische Fliegenklatschen für Menschen ungefährlich?
Die hohe Spannung klingt bedrohlich, ist aber nur die halbe Wahrheit. Entscheidend für die Gefährlichkeit ist die Stromstärke, gemessen in Ampere. Elektrische Fliegenklatschen arbeiten mit extrem niedrigem Strom im Milliampere-Bereich. Die verbauten Kondensatoren speichern nur minimale Energie von wenigen Millijoule. Zum Vergleich: Ab etwa 50 Milliampere wird Gleichstrom lebensgefährlich, Fliegenklatschen liefern nur einen Bruchteil davon.
Die sehr niedrige gespeicherte Energie und die begrenzte Stromstärke der Geräte sind so gewählt, dass bei Berührung durch einen Menschen ein unangenehmer Schlag oder ein leichtes Brennen entsteht, aber keine ernsthaften gesundheitlichen Schäden auftreten, vergleichbar mit einem Weidezaun. Bei empfindlichen Personen kann es jedoch zu Unwohlsein kommen. Eine Berührung fühlt sich unangenehm an und ist deutlich stärker als bei einem statischen Schlag, wie man ihn etwa vom Anfassen eines Türgriffs kennt.
Welche Insekten darf man bekämpfen und wo gelten Einschränkungen?
In Deutschland stehen alle wild lebenden Tiere unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Töten ohne vernünftigen Grund ist verboten. Bei Lästlingen wie Stubenfliegen, Stechmücken oder Fruchtfliegen in Wohnräumen liegt ein vernünftiger Grund vor. Auch Wespen darf man in der eigenen Wohnung bekämpfen, wenn sie zur Gefahr werden.
Besonders geschützt sind alle Wildbienenarten, Hummeln und Hornissen. Ihr Töten kann, je nach Bundesland, mit Bußgeldern von mehreren Tausend bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In Naturschutzgebieten gilt generell ein Tötungsverbot für alle Insekten. Im eigenen Garten sollte man bedenken: Schwebfliegen, Marienkäfer und viele andere Insekten sind Nützlinge.
Eingebaute UV-Lampen in einigen Klatschen ziehen wahllos auch geschützte Nachtfalter oder andere nützliche Insekten an – hier ist Vorsicht geboten. Der große Vorteil elektrischer Fliegenklatschen gegenüber UV-Lichtfallen zeigt sich genau hier: Man kann gezielt gegen einzelne Plagegeister vorgehen. Wer eine lästige Mücke im Schlafzimmer jagt, gefährdet keine Nützlinge. Bei stationären UV-Fallen hingegen landen auch seltene Nachtfalter, harmlose Florfliegen oder andere schützenswerte Insekten im Hochspannungsgitter. Die manuelle Klatsche ermöglicht eine bewusste Entscheidung bei jedem einzelnen Insekt.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Spannung der mobilen Insektenvernichter bestimmt die Durchschlagskraft. Modelle unter 2500 Volt sind oft zu schwach für größere Insekten. Der Testsieger Yissvic WD-948 arbeitet mit 4000 Volt und zeigt sich im Test besonders effektiv. Die Gitterkonstruktion ist entscheidend: Mehrlagige Systeme mit engmaschigen Gittern treffen besser und schützen vor Berührungen.
Bei der Stromversorgung haben akkubetriebene Modelle Vorteile gegenüber batteriebetriebenen Geräten, auch wenn die Wahl von der eigenen Präferenz und dem Einsatzzweck abhängt. Wenn Akku, dann sollte man auf jeden Fall auf USB-C als Anschluss Wert legen. Die meisten modernen Geräte nutzen Lithium-Ionen-Akkus mit 3,7-Volt-Nennspannung. Diese sind bei sachgemäßer Verwendung sicher. Wichtig ist die Einhaltung der Herstellervorgaben beim Laden. Einige Modelle vertragen nur Standard-5V-Ladegeräte, keine Schnelllader. Der Grund: Die verbaute Ladeelektronik ist oft simpel gehalten, um Kosten zu sparen.
Aber: Akkus altern durch Ladezyklen und Temperatureinflüsse. Nach zwei bis drei Jahren lässt die Kapazität merklich nach. Zudem gilt, dass man bei aufgeblähten oder beschädigten Akkus das Gerät nicht mehr verwenden darf – dann herrscht Brandgefahr!
Ansonsten erhöhen Sicherheitsfunktionen wie zweistufige Aktivierung oder automatische Abschaltung den Schutz. Ein zusätzliches Schutzgitter bewahrt vor versehentlicher Berührung. Ebenfalls praktisch sind Klatschen mit zusätzlichen Teleskopstangen. Auch Konzepte, wie beim Modell von Gecko Man sind sinnvoll – es punktet mit drehbarem Kopf für flexible Handhabung und hilft damit, an besonders schwer erreichbare Stellen zu kommen. Je nach Einsatz sind Extras, wie die beigelegte Tragetasche beim Insekten Schröter sinnvoll.
Welche Alternativen gibt es zur elektrischen Fliegenklatsche?
UV-Lichtfallen arbeiten stationär mit Lockwirkung. Sie ziehen Insekten durch UV-Licht an und töten sie am Hochspannungsgitter. Der Nachteil: Sie unterscheiden nicht zwischen Schädlingen und Nützlingen. Besonders nachtaktive Insekten werden angelockt, darunter viele geschützte Arten. Für den Außenbereich sind sie in Deutschland verboten.
Mechanische Fallen wie Fliegenfänger-Streifen oder Fruchtfliegenfallen mit Lockstoff sind giftfrei und selektiv. Präventiv wirken Fliegengitter an Fenstern und Türen am besten. Natürliche Abwehrmittel wie ätherische Öle (Citronella, Eukalyptus) können Mücken fernhalten, die Wirkung ist aber begrenzt. CO2-Fallen imitieren menschlichen Atem und locken gezielt Stechmücken an. Alternative Methoden zur Mückenabwehr zeigt unser Ratgeber: Hilft gegen Mücken & Mückenstiche: Co2-Falle, elektrische Klatschen, Stichheiler.
Fazit
Elektrische Fliegenklatschen sind eine effektive Lösung gegen lästige Insekten im Haus. Die Technik funktioniert zuverlässig: Ist die Spannung mit 3000 bis 4000 Volt hoch, erwischen sie Mücken, Fliegen und andere Plagegeister sicher. Dabei bleiben sie für Menschen ungefährlich, da die Stromstärke minimal ist. Unser Test zeigt deutliche Qualitätsunterschiede zwischen den Modellen.
Der Testsieger Yissvic WD-948 überzeugt mit hoher Spannung, solider Verarbeitung und zuverlässiger Funktion. Wer sparen möchte, greift zum Preis-Leistungs-Sieger Gardigo Klatschigo (Bzzz) – hier stimmt das Verhältnis von Kosten und Leistung optimal. Besonders flexibel zeigt sich die Gecko Man mit ihrem drehbaren Kopf und Teleskopstab, ideal für schwer erreichbare Ecken oder Insekten, die an der Wohnungsdecke sitzen. Die Wocvryy XH-43 punktet mit cleverer Faltfunktion und großem Akku zum Schnäppchenpreis. Der Klassiker Insekten Schröter lässt bei der Verarbeitung Punkte liegen. Dafür punktet er mit Extras wie einer Tasche oder einer Gadget-Version im Online-Shop: Die Jäger-Variante hat ein Display mit integriertem Insekten-Counter.
Wichtig: Elektrische Fliegenklatschen sollten verantwortungsvoll eingesetzt werden. Nicht jedes Insekt ist ein Schädling – viele sind wichtige Bestäuber oder Nützlinge im Garten. Besonders Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge stehen unter Schutz. Die Klatsche sollte nur gegen echte Plagegeister zum Einsatz kommen. Auf UV-Lockfunktionen, die wahllos auch geschützte Arten anziehen, sollte verzichtet werden. So bleibt das Zuhause insektenfrei und gleichzeitig wird ein Beitrag zum Naturschutz geleistet.
Folgende Bestenlisten und Ratgeber rund um das Thema Garten sind außerdem empfehlenswert:
Künstliche Intelligenz
Faltbare Smartphones – nützliche Technik oder teure Spielerei? | c’t uplink
Faltbare Smartphones sind gekommen um zu bleiben: Sie erweitern entweder mit einem Handgriff die nutzbare Bildschirmfläche auf die Größe eines kleinen Tablets oder verschwinden zusammengeklappt selbst in der kleinsten Hosentasche. Möglich machen das ihre biegsamen OLED-Displays. Für Modelle früherer Generationen musste man sehr tief in die Tasche greifen und sich mit so mancher Eigenart arrangieren.
Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
In dieser Ausgabe von c’t uplink werfen wir einen Blick auf die neueste Generation der faltbaren Smartphones und klären, ob sie nur etwas für Technikfreaks sind oder einen echten Mehrwert bieten. Zu den technischen Highlights der neuen Foldables zählt, dass sie mittlerweile genauso dünn sind wie herkömmliche Smartphones und mit technischen Leckerbissen wie alltagstauglichen Außendisplays und guten Kameras aufwarten. Wir beleuchten die Technik und Mechanik von Faltphones, sprechen über deren Preis und Haltbarkeit und klären, ob ihr Mehrwert den Aufpreis rechtfertigt und ob man weiterhin an anderer Stelle Abstriche in Kauf nehmen muss.
Zu Gast im Studio: Steffen Herget
Host: Stefan Porteck
Produktion: Ralf Taschke
► Die c’t-Artikel zum Thema (Paywall):
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(spo)
Künstliche Intelligenz
Belgisches Gericht ordnet Sperre der Open Library des Internet Archive an
Das Handelsgericht in Brüssel hat eine umfassende Sperranordnung erlassen, die den Zugang zu sogenannten Schattenbibliotheken wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Ziel solcher Plattformen ist es, Forschungsergebnisse allgemein leichter zugänglich zu machen und wissenschaftliche Aufsätze hinter Bezahlschranken hervorzuholen. Auffällig ist, dass diese Verfügung auch die Open Library des Internet Archive einschließt. Dabei handelt es sich um ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien nach US-amerikanischen Recht.
Ungewöhnlich an der Anordnung von Mitte Juli, die das Portal Torrentfreak veröffentlicht hat, ist zudem: Bisher wurden bei solchen Sperren hauptsächlich Internetprovider zur Blockade von Webseiten verdonnert. Der neue Beschluss aus Belgien geht viel weiter. Er richtet sich nicht nur an Zugangsanbieter wie Telenet, Proximus, Mobile Vikings, Orange sowie Elon Musks Satellitendienst Starlink, sondern auch an viele weitere Unternehmen, die bei der Verbreitung von Webseiten eine Rolle spielen.
Dazu gehören Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter, Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) und Resolver wie Cloudflare, die für die Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen zuständig sind, Host-Provider wie Amazon Web Services, Hostinger und GoDaddy sowie Werbetreibende. Erfasst sind sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal, Cash App und Alipay. Die einbezogenen Firmen werden dazu verpflichtet, die betroffenen Websites aus den Suchergebnissen zu entfernen, das Hosting einzustellen und die Domainnamen zu deaktivieren.
Fair-Use-Doktrin greift nicht
Die Open Library leiht Bücher nach dem Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ aus – ähnlich wie eine traditionelle Bibliothek. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt der Betreiber eigene digitale Kopien der Bücher, anstatt Lizenzen zu kaufen. Verlage und Autoren halten dagegen, dass das Digitalisieren und Verleihen geschützter Inhalte ohne ihre Genehmigung illegal ist. Sie beziehen sich dabei auf einen aufsehenerregenden US-Rechtsstreit, den das Internet Archive verloren hat.
Der Betreiber argumentierte hier, dass sein „kontrolliertes digitales Leihprogramm“ eine rechtmäßige Nutzung auf Basis der „Fair Use“-Doktrin der USA darstelle. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen und musste schon zwischenzeitlich aufgrund der Copyright-Klage großer Verlage rund 500.000 Bücher aus seinem Sortiment nehmen.
Die Rechteinhaber beschreiben die Open Library in dem belgischen Rechtsstreit als ein öffentliches Portal, auf der registrierte Nutzer einfach auf ihre Bücher zugreifen und sie herunterladen können. Dazu gehören etwa 1542 Werke des Verlags Dupuis und über 5000 Bände von Casterman. Den Herausgebern zufolge sind die Betreiber der Online-Bibliothek nicht leicht zu identifizieren, obwohl das Internet Archive und dessen Macher wie der Internetpionier Brewster Kahle weithin bekannt sind. Es fehlen angeblich gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf der Webseite. Die Rechteinhaber werten das als Hinweis darauf, dass die Plattform illegal betrieben wird.
Das Internet Archive wurde nicht gehört
Das Brüsseler Gericht schloss sich nun der Ansicht der Antragsteller und der US-Kollegen an und machte eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ aus. Die Sperranordnung erließen die belgischen Richter, ohne Vertreter des Internet Archive anzuhören: Die Verfügung erging „ex parte“, also ohne Information und Einbezug der zweiten Partei.
Momentan ist die Open Library anscheinend auch aus Belgien noch erreichbar und nicht aktiv gesperrt. Ein Vertreter des Internet Archive erklärte gegenüber Torrentfreak, dass ihm keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der vier Schattenbibliotheken sind bereits auf der offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde aufgeführt, die Webadresse der Open Library aber noch nicht. Angesichts der weitreichenden Anordnung ist damit zu rechnen, dass einige der eingeschlossenen Internetvermittler Rechtsmittel dagegen einlegen werden.
DNS-Resolver zunehmend im Visier
Traditionelle Maßnahmen für DNS-Sperren verpflichten lokale Internetanbieter dazu, den Zugriff ihrer Kunden auf rechtswidrige Seiten zu erschweren. Solche Mittel sind weltweit verbreitet, gelten aber als leicht zu umgehen. In jüngster Zeit richten sich die Sperranträge daher verstärkt auch gegen andere Vermittler wie DNS-Resolver. Entsprechende, heftig umstrittene Erlasse sind etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien bekannt. Der in Zürich ansässige DNS-Dienst Quad9 etwa sah sich 2023 gezwungen, eine globale Sperre gegen das Portal Canna.to und eine Zweitdomain einzurichten. Grund: Das Landgericht Hamburg drohte dem DNS-Resolver im Streit über die Zugangsermöglichung zu den Download-Seiten mit urheberrechtlich geschützten Songs von Sony Music ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Das Oberlandesgericht Dresden stufte Quad9 wenig später aber nicht als Täter ein.
Seit einigen Monaten ergehen einschlägige Anordnungen gegen Zugangsanbieter und DNS-Resolver auch in Belgien. Dies löste erheblichen Widerstand aus. So stellte etwa Cisco seinen OpenDNS-Dienst in dem Land ein. Schattenbibliotheken sind auch hierzulande Rechteverwertern ein Dorn im Auge: Vodafone, Telekom, 1&1 sowie Telefónica erschweren den Zugang ihrer Kunden zu Sci-Hub seit 2024 mit DNS-Sperren. Den Maßnahmen zugrunde liegt eine Empfehlung der privaten Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sich jüngst neu ausrichtete.
(nen)
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August 1, 2025 at 6:46 pm
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