Künstliche Intelligenz
Montag: Smartphonehersteller gegen Indien, Datenschutzpanne bei Lohnabrechnungen
Betriebssysteme von Smartphones sollen in Indien künftig diverse Sicherheitsstandards erfüllen müssen, die den Herstellern überhaupt nicht schmecken. Denn diese befürchten, indischen Behörden damit Geschäftsgeheimnisse wie proprietären Quellcode preisgeben müssen. Die Branche protestiert gegen die indischen Pläne. Hierzulande hat ein mangelhafter Reparaturversuch im Lodas-System zur Fehlzustellung sensibler Mandantendaten bei der Datev geführt und Kunden in Erklärungsnot gebracht. Denn Lohnabrechnungen wurden versehentlich an die falschen Adressaten verschickt, als Datev-Techniker eine Störung im Rechenzentrum beheben wollten. Derweil ist Piraterie beim Virtual-Reality-Headset Meta Quest leicht zugänglich, weitverbreitet und gut organisiert, was insbesondere an der einfach zu nutzenden Plattform „Rookie Sideloader“ liegt. Wir klären, was Entwickler und Meta zu dem Missstand sagen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Indien will Smartphonehersteller zum Einhalten von insgesamt 83 Sicherheitsstandards verpflichten. Die stehen den Geschäftsinteressen der Unternehmen teilweise deutlich entgegen und werden von ihnen vehement abgelehnt. Denn dieser Anforderungskatalog enthält offenbar eine Reihe weitreichender Vorgaben, deren Erfüllung teilweise unrealistisch erscheint. Dazu gehört die Anforderung einer „vollständigen Sicherheitsbewertung“. Denn um diese überprüfen zu können, sollen indische Testlabore Zugriff auf den Quellcode der Smartphones bekommen. Dieser wird von den Herstellern jedoch argwöhnisch gehütet und externen Stellen in aller Regel nicht zugänglich gemacht. Deshalb fordert die Branche, den Vorschlag fallen zu lassen: Indien plant diverse Pflichten für Smartphonehersteller wie Quellcodezugriff.
Der Jahresauftakt verlief für viele Steuerberater und Personalabteilungen turbulenter als erhofft. Was zunächst als vermeintlich einfache technische Störung im Rechenzentrum des Nürnberger IT-Dienstleisters Datev begann, weitete sich innerhalb von 48 Stunden zu einer handfesten Datenschutzpanne aus. Betroffen war mit dem System Lodas eines der Flaggschiffe des Softwarehauses, das „individuelle Lösungen für Ihre Lohnbuchhaltung“ verspricht. Doch jetzt gab es Probleme mit „Probeabrechnungen“ zur Qualitätskontrolle, die wahllos an fremde Mandanten verschickt wurden. Damit gelangten teils sensible Daten in fremde Kanzleien und Firmen. Allerdings seien diese zur Verschwiegenheit verpflichtet, versichert die Datev nach dieser Datenpanne: Wenn die Lohnabrechnung beim Falschen landet.
Das größte VR-Ökosystem steht derzeit an mehreren Fronten unter Druck. Die Verkaufszahlen der Meta Quest sind rückläufig und Nutzer geben deutlich weniger Geld für Spiele aus als noch vor einigen Jahren. Auch das Publikum hat sich gewandelt: Meta Quest wird heute besonders intensiv von Kindern und Jugendlichen genutzt, die kostenlose Multiplayer-Erlebnisse bevorzugen. Studios, die klassische Singleplayer-Spiele entwickeln, haben mit einbrechenden Umsätzen zu kämpfen und sind vielfach von Entlassungen oder Schließungen betroffen. Einer der Gründe ist eine florierende Piraterie-Szene, denn die mit Abstand meistgenutzte Plattform „Rookie Sideloader“ vereinfacht die Verbreitung raubkopierter VR-Spiele: Auf Meta Quest grassiert die Piraterie.
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Die juristische Auseinandersetzung über die dynamische Einbindung von Google Fonts geht in die nächste und entscheidende Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei zentrale Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Fall könnte das Ende für ein Geschäftsmodell bedeuten, das in den vergangenen Jahren tausende Webseite-Betreiber in Atem hielt: die systematische Provokation von Datenschutzverstößen zum Zweck massenhafter Abmahnungen. Der EuGH soll entscheiden, ob dynamische IP-Adressen immer personenbezogen sind und Abmahnwillige Datenschutzverstöße gezielt in industriellem Maßstab provozieren dürfen, um abzukassieren bei der Google-Fonts-Abmahnwelle: BGH schickt Grundsatzfragen zu IP-Adressen an den EuGH.
In den vergangenen Tagen haben mehrere Nutzer offenbar unabhängig voneinander Angebote für Valves neue Steam Machine im Onlineshop der großen tschechischen Handelskette Smarty.cz entdeckt. Auffällig daran sind die Preise, die sich im Quelltext der Webseite finden. Inklusive der tschechischen Umsatzsteuer von 21 Prozent kostet das Modell mit 512-GByte-SSD rund 988 Euro, die Version mit 2-TByte-SSD rund 1111 Euro. Der Aufpreis von 123 Euro entspricht den derzeit gängigen Marktpreisen für SSDs, der Rahmen erscheint also realistisch. Ob es sich dabei nur um Platzhalter handelt, wie sie in Onlineshops häufig eingesetzt werden, lässt sich allerdings nicht beurteilen: Erster Händler listet Steam Machine ab knapp 1000 Euro – aber das heißt wenig.
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Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
ProtectEU: Brüssels digitale Aufrüstung gegen den Terrorismus
Die EU-Kommission hat am Donnerstag mit der Agenda ProtectEU ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend modernisieren soll. Im Zentrum steht die Erkenntnis, dass die Grenze zwischen physischer und digitaler Welt bei terroristischen Aktivitäten zunehmend verschwimmt. Die Zahl klassischer Großanschläge ist zwar zurückgegangen. Parallel sieht sich die EU laut der Kommission mit einer neuen Qualität der Bedrohung konfrontiert, bei der Kleinstgruppen und Einzeltäter sich in geschlossenen Foren radikalisieren, Künstliche Intelligenz (KI) zur Planung nutzen und sich über anonyme digitale Kanäle finanzieren.
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Ein Schwerpunkt der neuen Strategie liegt daher auf der Überwachung und Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Dabei setzt die Kommission auf eine Verzahnung des Digital Services Act (DSA) mit der Verordnung über terroristische Online-Inhalte.
Ziel ist es, die Verbreitung von Propaganda und Rekrutierungsvideos durch automatisierte Verfahren drastisch zu erschweren. Dafür ist etwa eine verstärkte Kooperation mit Online-Dienstleistern im Rahmen des EU-Internetforums vorgesehen. Das bisherige Krisenprotokoll soll ferner in einen umfassenden Online-Reaktionsrahmen überführt werden, um bei akuten Bedrohungen schneller und koordinierter zwischen Behörden und Plattformen zu kommunizieren.
Algorithmen & Co: Die technologische Front
Besorgnis bereitet Sicherheitsbehörden seit Längerem die technische Aufrüstung auf der Täterseite. Die Agenda nennt hier den Missbrauch von 3D-Drucktechnologie zur Herstellung von Schusswaffen sowie den Einsatz von Drohnen. Um einen Vorsprung für staatliche Dienste zu wahren, soll die Sicherheitsforschung im Rahmen von Programmen wie Horizont Europa ausgebaut werden. Dabei legt die Kommission den Fokus auf Früherkennung und Abwehr solcher technologischen Bedrohungen.
Die Rolle von KI erachten die Autoren als zwiespältig: Sie dient ihnen zufolge einerseits als Werkzeug für terroristische Akteure, soll aber andererseits durch verstärkte Investitionen in die europäische Analysekapazität zur Mustererkennung und Bedrohungsanalyse eingesetzt werden.
Ein weiteres Feld ist die Radikalisierung von Minderjährigen über soziale Medien und Gaming-Plattformen. Die EU-Kommission reagiert darauf mit einem neuen Programm zur digitalen Resilienz und der Einrichtung von Zentren zum Wissensaustausch (Knowledge Hubs), um der gezielten Manipulation junger Menschen im Netz entgegenzuwirken. Dabei geht es etwa um das Löschen von Inhalten, aber auch um die Stärkung der kritischen Medienkompetenz und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in digitalen Räumen. Dafür will die Kommission Millionenbeträge bereitstellen.
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Gläserne Finanzströme und Crypto Wars
Um die logistische Basis des Terrors zu treffen, rücken die Finanzströme stärker in den Fokus der Ermittler. Diese werden laut der Agenda vermehrt über Kryptowährungen und moderne Online-Zahlungssysteme abgewickelt. Ein geplantes, europäisches System zum Abruf von Finanzdaten soll künftig sicherstellen, dass Geldflüsse schneller nachverfolgt und die Finanzierung extremistischer Zellen im Keim erstickt werden können. Parallel dazu sollen die Mandate von Europol und Eurojust gestärkt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Analyse von Massendaten und der grenzüberschreitenden digitalen Spurensicherung effektiver zu unterstützen.
Auch an den Grenzen setzt die EU verstärkt auf digitale Lösungen und die Ausweitung der Datenerfassung. So erwägt die Kommission, das System zum Austausch von Fluggastdaten auf private Flüge sowie auf den See- und Landverkehr auszuweiten. Gleichzeitig soll der Informationsaustausch über Treffer im Schengener Informationssystem automatisiert und intensiviert werden. Durch die Umsetzung eines Fahrplans für den heftig umstrittenen „rechtmäßigen Zugriff auf Daten“ im Klartext will die Kommission sicherstellen, dass Strafverfolger trotz Verschlüsselung und komplexer Netzstrukturen notwendige Informationen zeitnah erhalten.
Globale Kooperation in einer vernetzten Welt
Da digitale Bedrohungen nicht an den Außengrenzen der EU haltmachen, sieht die Agenda eine Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit mit strategischen Partnern vor. Diese umfasst den verbesserten Datenaustausch von Europol mit Drittstaaten sowie die engere Anbindung von Partnerregionen wie dem Westbalkan und dem Mittelmeerraum an europäische Frühwarnsysteme. Nur durch eine global vernetzte Sicherheitsstruktur, die technologisch auf Augenhöhe mit den Akteuren agiert, lässt sich laut der Kommission die Resilienz gegenüber den sich ständig wandelnden Methoden des modernen Extremismus nachhaltig steigern.
ProtectEU markiert so den Versuch, die europäische Sicherheitspolitik durch den Einsatz moderner Technologien weiter aufzurüsten. Besonders herausfordernd wird es sein, diesen Ansatz mit den europäischen Grundrechten und dem Datenschutz in Einklang zu bringen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
„Keine plausible Klage“: xAI-Klage gegen OpenAI ist vorerst abgewiesen
Ein US-Bundesgericht hat die Klage von Elon Musks KI-Unternehmen xAI gegen den Konkurrenten OpenAI, in der es um den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen geht, vorerst abgewiesen. xAI habe keine Tatsachen vorbringen können, die den Vorwurf stützen, dass OpenAI die ehemaligen xAI-Mitarbeiter zum Diebstahl von Firmengeheimnissen angestiftet habe, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Gericht gibt damit OpenAIs Antrag auf Einstellung des Verfahrens vorübergehend statt, lässt xAI aber noch eine Chance bis zum 17. März, die Klageschrift nachzubessern (US District Court Northern California 3:25-CV-08133).
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Vermeintlicher Diebstahl
xAI hatte im September des vergangenen Jahres wegen des vermeintlichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen Klage gegen OpenAI eingereicht. Demnach sollen ehemalige Angestelle von xAI, die jetzt bei OpenAI arbeiten, Geschäftsgeheimnisse mitgenommen haben. OpenAI weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Klage als Belästigungskampagne seitens xAI.
Die Vorwürfe in der Anklageschrift richteten sich nicht das Unternehmen OpenAI, sondern individuelle Abgestellte, führt die Richterin aus. xAI behaupte nicht, dass OpenAI ihnen den Diebstahl der Betriebsgeheimnisse aufgetragen hätte. „xAI kann zwar Ansprüche wegen Veruntreuung gegen einige seiner ehemaligen Mitarbeitenden geltend machen, erhebt jedoch keine plausible Klage wegen Veruntreuung gegen OpenAI, das in diesem Fall der einzige Angeklagte ist“, schreibt die Richterin weiter. Die Klage weist sie daher ab.
Neben dem Unternehmen hinter ChatGPT hat xAI auch eine separate Anklage gegen Xuechen Li, einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma erhoben, berichtet Reuters. Er habe zugegeben, den gesamten Programmcode von xAI gestohlen zu haben, heiße es in der Anklageschrift. xAI fordere daher eine einstweilige Verfügung gegen Lis Beschäftigung bei OpenAI.
Nicht die erste rechtliche Auseinandersetzung
Anfang 2026 hat Musk OpenAI und dessen Partner Microsoft auf bis zu 134 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verklagt, davon allein 109,4 Milliarden von OpenAI. Die Unternehmen hätten durch seine frühere Beteiligung an der ChatGPT-Entwicklung sowie durch von Musk beigesteuertes Risikokapital unrechtmäßige Gewinne erzielt. Die Unternehmen haben die Klage angefochten. Die ersten Anhörungen werden nach Informationen von Reuters im April erwartet.
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Im Vergangenen Jahr hatte xAI unter Berufung auf das Kartellrecht zudem Klage gegen Apple und OpenAI erhoben. Die Unternehmen sollen sich zur Wettbewerbsbehinderung gegen Grok verbündet haben.
(mho)
Künstliche Intelligenz
„Höhepunkt des Wahnsinns“: Analyse zerpflückt Pläne für Rechenzentren im All
Der Ansturm auf die Entwicklung von Rechenzentren in der Erdumlaufbahn hat einen „Höhepunkt des Wahnsinns“ erreicht und bringt die Gefahr mit sich, dass die teilhabenden Akteure den dringend nötigen Ausbau der Infrastruktur auf der Erde vernachlässigen. Das ist das Fazit einer Analyse von Gartner zu Plänen für „orbitale Rechenzentren“, mit denen sich zuletzt nicht nur Elon Musk hervorgetan hat. Solche Strukturen „sind wirtschaftlich nicht rentabel, können mit terrestrischen Rechenzentren nicht mithalten und bleiben hinter flüssigkeitsgekühlten sowie mit Atomenergie betriebenen Anlagen, die ans Netz angeschlossen sind, zurück“, heißt es darin in eindeutigen Worten. Wer daran arbeite, vergeude nicht nur Geld, sondern Zeit.
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Mehrere hohe Hindernisse
Die Vorstellung, dass man Daten von der Erde ins All sendet, damit sie dort verarbeitet und wieder zur Erde zurückgesendet werden, sei „nicht realisierbar“, weil die Übertragungsraten einen Flaschenhals darstellten, heißt es in der Analyse, die heise online vorliegt. Als weiteres Hindernis werden die hohen Kosten für den Start von Nutzlast ins All aufgeführt. Schließlich fühlt sich Autor Bill Ray bemüßigt, daran zu erinnern, dass im All Vakuum herrsche. Dort gebe es keine Luft, über die Wärme abgeleitet werden kann. Stattdessen sei man auf ineffiziente und langsame Alternativen angewiesen, etwa mithilfe von Ammoniak. Für die Wartung einer derart komplexen Infrastruktur müssten statt Astronauten künftig Ingenieure ins All geschickt werden: „Eine Fähigkeit, die gegenwärtig nicht existiert.“
Während orbitale Rechenzentren aus diesen Gründen unrealistisch seien, bestehe die Gefahr, dass bei der Arbeit daran bessere Alternativen und essenzielle Investitionen vernachlässigt werden, heißt es weiter. Dabei verweist der Autor etwa auf Rechenzentren, die im Wasser versenkt werden. Solche hat beispielsweise Microsoft entwickelt. Auch an abgelegenen Orten wie der Arktis, Island oder in den Wüsten Saudi-Arabiens könnten Rechenzentren ohne allzu hinderliche Genehmigungsprozesse errichtet werden. Sollte jetzt aber die „Blase“ um Rechenzentren im All zu lange anhalten, bestünde die reale Gefahr, dass die terrestrische Infrastruktur nicht umfassend genug ausgebaut wird.
Dass sich aus den Plänen für orbitale Rechenzentren ein neues Wettrennen ins All entwickeln könnte, deutet sich seit einer Weile an. Projekte gibt es unter anderem bei Google und Amazon, am lautesten ist aber einmal mehr Elon Musk. Der behauptet, dass der Erdorbit schon in wenigen Jahren der günstigste Ort für KI-Rechenzentren sein werde. Das sieht man bei Gartner anders. Trotzdem will der Analyst nicht ausschließen, dass er Unrecht hat. Wer Sorge habe, etwas zu verpassen, solle die Kosten für den Transport von Nutzlast ins All im Auge behalten. Aber nur ein signifikanter Preisverfall könnte darauf hindeuten, dass er nicht ganz richtig lag. Die restlichen Probleme blieben würden dann aber. Möglich sei auch, dass die Politik derartige Projekte vorantreibe, „unabhängig von der Rentabilität“.
Innovationen möglich
Selbst wenn orbitale Rechenzentren für die Verarbeitung von terrestrischen Daten nicht effizient genutzt werden könnten, solle man im Blick behalten, ob die Arbeiten daran Innovationen zutage förderten, schreibt der Gartner-Analyst noch. Dabei bezieht er sich auf Technik für die Kommunikation zwischen Satelliten. Auch die Arbeit an Kühlsystemen könnte Erfindungen mit sich bringen. Schließlich erwartet er noch, dass im Zuge der Arbeit innovative Verfahren entwickelt werden, um Rechenaufgaben auf mehrere Satelliten verteilen zu können. Im All selbst dürften auf absehbare Zeit trotzdem nur Rechenaufgaben an Daten erledigt werden, die auch dort gesammelt werden – etwa von Erdbeobachtungssatelliten.
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(mho)
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