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Montag: Smartphonehersteller gegen Indien, Datenschutzpanne bei Lohnabrechnungen


Betriebssysteme von Smartphones sollen in Indien künftig diverse Sicherheitsstandards erfüllen müssen, die den Herstellern überhaupt nicht schmecken. Denn diese befürchten, indischen Behörden damit Geschäftsgeheimnisse wie proprietären Quellcode preisgeben müssen. Die Branche protestiert gegen die indischen Pläne. Hierzulande hat ein mangelhafter Reparaturversuch im Lodas-System zur Fehlzustellung sensibler Mandantendaten bei der Datev geführt und Kunden in Erklärungsnot gebracht. Denn Lohnabrechnungen wurden versehentlich an die falschen Adressaten verschickt, als Datev-Techniker eine Störung im Rechenzentrum beheben wollten. Derweil ist Piraterie beim Virtual-Reality-Headset Meta Quest leicht zugänglich, weitverbreitet und gut organisiert, was insbesondere an der einfach zu nutzenden Plattform „Rookie Sideloader“ liegt. Wir klären, was Entwickler und Meta zu dem Missstand sagen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Indien will Smartphonehersteller zum Einhalten von insgesamt 83 Sicherheitsstandards verpflichten. Die stehen den Geschäftsinteressen der Unternehmen teilweise deutlich entgegen und werden von ihnen vehement abgelehnt. Denn dieser Anforderungskatalog enthält offenbar eine Reihe weitreichender Vorgaben, deren Erfüllung teilweise unrealistisch erscheint. Dazu gehört die Anforderung einer „vollständigen Sicherheitsbewertung“. Denn um diese überprüfen zu können, sollen indische Testlabore Zugriff auf den Quellcode der Smartphones bekommen. Dieser wird von den Herstellern jedoch argwöhnisch gehütet und externen Stellen in aller Regel nicht zugänglich gemacht. Deshalb fordert die Branche, den Vorschlag fallen zu lassen: Indien plant diverse Pflichten für Smartphonehersteller wie Quellcodezugriff.

Der Jahresauftakt verlief für viele Steuerberater und Personalabteilungen turbulenter als erhofft. Was zunächst als vermeintlich einfache technische Störung im Rechenzentrum des Nürnberger IT-Dienstleisters Datev begann, weitete sich innerhalb von 48 Stunden zu einer handfesten Datenschutzpanne aus. Betroffen war mit dem System Lodas eines der Flaggschiffe des Softwarehauses, das „individuelle Lösungen für Ihre Lohnbuchhaltung“ verspricht. Doch jetzt gab es Probleme mit „Probeabrechnungen“ zur Qualitätskontrolle, die wahllos an fremde Mandanten verschickt wurden. Damit gelangten teils sensible Daten in fremde Kanzleien und Firmen. Allerdings seien diese zur Verschwiegenheit verpflichtet, versichert die Datev nach dieser Datenpanne: Wenn die Lohnabrechnung beim Falschen landet.

Das größte VR-Ökosystem steht derzeit an mehreren Fronten unter Druck. Die Verkaufszahlen der Meta Quest sind rückläufig und Nutzer geben deutlich weniger Geld für Spiele aus als noch vor einigen Jahren. Auch das Publikum hat sich gewandelt: Meta Quest wird heute besonders intensiv von Kindern und Jugendlichen genutzt, die kostenlose Multiplayer-Erlebnisse bevorzugen. Studios, die klassische Singleplayer-Spiele entwickeln, haben mit einbrechenden Umsätzen zu kämpfen und sind vielfach von Entlassungen oder Schließungen betroffen. Einer der Gründe ist eine florierende Piraterie-Szene, denn die mit Abstand meistgenutzte Plattform „Rookie Sideloader“ vereinfacht die Verbreitung raubkopierter VR-Spiele: Auf Meta Quest grassiert die Piraterie.

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Die juristische Auseinandersetzung über die dynamische Einbindung von Google Fonts geht in die nächste und entscheidende Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei zentrale Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Fall könnte das Ende für ein Geschäftsmodell bedeuten, das in den vergangenen Jahren tausende Webseite-Betreiber in Atem hielt: die systematische Provokation von Datenschutzverstößen zum Zweck massenhafter Abmahnungen. Der EuGH soll entscheiden, ob dynamische IP-Adressen immer personenbezogen sind und Abmahnwillige Datenschutzverstöße gezielt in industriellem Maßstab provozieren dürfen, um abzukassieren bei der Google-Fonts-Abmahnwelle: BGH schickt Grundsatzfragen zu IP-Adressen an den EuGH.

In den vergangenen Tagen haben mehrere Nutzer offenbar unabhängig voneinander Angebote für Valves neue Steam Machine im Onlineshop der großen tschechischen Handelskette Smarty.cz entdeckt. Auffällig daran sind die Preise, die sich im Quelltext der Webseite finden. Inklusive der tschechischen Umsatzsteuer von 21 Prozent kostet das Modell mit 512-GByte-SSD rund 988 Euro, die Version mit 2-TByte-SSD rund 1111 Euro. Der Aufpreis von 123 Euro entspricht den derzeit gängigen Marktpreisen für SSDs, der Rahmen erscheint also realistisch. Ob es sich dabei nur um Platzhalter handelt, wie sie in Onlineshops häufig eingesetzt werden, lässt sich allerdings nicht beurteilen: Erster Händler listet Steam Machine ab knapp 1000 Euro – aber das heißt wenig.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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Bayerns Staatsregierung streitet lautstark über Microsoft-Vertrag


Die Überlegungen zur Zusammenführung bestehender Vertragslizenzen in Bayern mit dem US-Konzern Microsoft haben in der Staatsregierung einen offenen Streit zwischen der regierenden CSU und den ebenfalls regierenden Freien Wählern hervorgerufen. Nachdem Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) die seit Monaten laufenden Gespräche mit dem US-Konzern öffentlich infrage gestellt hatte, hagelte es nun Kritik von Finanzminister Albert Füracker (CSU). Er warf Mehring Äußerungen vor, „die an Fake-News grenzen“.

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„Die Sicherheit der Daten des Freistaats Bayern ist unser zentrales Anliegen. Die Äußerungen des bayerischen Digitalministers sind insoweit für mich nicht nachvollziehbar“, betonte Füracker. Ein Ziel der aktuellen Überlegungen sei auf Basis eines seit Jahren bestehenden Rahmenvertrages mit Microsoft die Konsolidierung bestehender Lizenzen, um Kosten für den Freistaat zu sparen. Diesen habe das Digitalministerium selbst abgeschlossen. „Um es ganz klar zu sagen: Ein neuer Rahmenvertrag steht daher nicht im Raum.“

Mehring hatte in der Augsburger Allgemeinen gefordert, die Verwendung von Programmen des US-Softwarekonzerns in bayerischen Verwaltungen und einen neuen langfristigen Vertrag angesichts geopolitischer Risiken auf den Prüfstand zu stellen: „Als Digitalminister halte ich eine ergebnisoffene Neubewertung dieses Projekts für geboten.“

Konkret geht es bei den Verhandlungen mit Microsoft darum, die Verwaltungen von Staat und Kommunen komplett auf das weitverbreitete System Microsoft 365 umzustellen. Bereits jetzt werden die Anwendungen des US-Konzerns in der großen Mehrheit von Behörden verwendet. Die Kommunen und staatlichen Behörden könnten dann – wenn sie es wollten – eine der zentral verhandelten Lizenzen nutzen. Ein konkreter Zeitplan ist noch nicht absehbar, ursprünglich war ein Vertragsabschluss bis Ende 2025 angestrebt worden.

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Kritiker befürchten aber, dass sich Bayern mit dem Lizenzvertrag noch enger und langfristig an den Tech-Giganten bindet. In der Folge warnen sie vor einem Verlust der digitalen Souveränität. Dagegen hatten deutsche Firmen und bayerische Oppositionsparteien bereits wiederholt protestiert und vor hohen Folgekosten sowie Risiken für die Sicherheit der Daten gewarnt.

Diese Kritik ist aus Sicht des Finanzministeriums überflüssig, da die Datenhoheit und damit die digitale Souveränität gar nicht zur Debatte steht. „Bayern setzt daher weiter voll auf seine eigenen, staatlichen Rechenzentren. Auch bei einem Einsatz von Microsoft als Arbeitswerkzeug für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher die digitale Souveränität des Freistaats voll gewährleistet.“ Finanzminister Füracker warf Mehring einen „Schlingerkurs“ vor, der insbesondere mit Blick auf die Kommunen kein Vertrauen schaffe.

Mehring bestätigte, dass die Idee für den Lizenzvertrag vor „Jahren aus dem Wunsch der bayerischen Kommunen, eine einheitliche Lösung für den ganzen Freistaat zu finden“, entstanden sei. „Seither hat sich die geopolitische Lage jedoch fundamental verändert und digitale Souveränität ist zu einem Masterthema unserer Zeit geworden“, sagte er. Vor einer endgültigen Entscheidung müsse das Projekt deshalb grundsätzlich neu bewertet werden.

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(mho)



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Apple veröffentlicht Gehälter und Aktienzuteilungen von Tim Cook & Co.


Apple hat passend zu seiner nächsten Aktionärsversammlung am 24. Februar im Rahmen einer Vorlage samt Proxy Statement diverse Details zur aktuellen Kompensation wichtiger Manager des Konzerns publiziert. Dabei handelt es sich um die sogenannten „Named Executive Officers“ für das Jahr 2025. also ausgewählte Mitglieder der Führungsebene. In diesem Jahr sind dies CEO Tim Cook, Finanzchef (CFO) Kevan Parekh, Hausjuristin (General Counsel) Kate Adams, Chief Operating Officer Sabih Khan, der Ex-Finanzchef Luca Maestri und die Retail- und Personalchefin Deirdre O’Brien.

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Cook selbst erhielt laut dem Dokument im Jahr 2025 insgesamt 74,29 Millionen US-Dollar. Diese setzte sich aus einem Grundgehalt von 3 Millionen und einem Bargeldbonus von 12 Millionen zusammen, der mit Apples finanzieller Performance einhergeht. Der weitaus größte Teil waren mit 57,53 Millionen Dollar aber Aktienzuteilungen.

Schließlich gab es noch „all other compensation“ in Höhe von 1,7 Millionen Dollar. Darin steckt unter anderem ein Beitrag für Cooks Rentenversicherung (401(k)-Plan) in Höhe von 21.000 Dollar, eine Lebensversicherung für knapp 2900 Dollar, Urlaubsgeld in Höhe von rund 57.000 Dollar, Sicherheitsausgaben in Höhe von genau 887.870 Dollar sowie Privatflüge für 789.991 Dollar. Cook darf letztere „für alle geschäftlichen und privaten“ Reisen nutzen, das sei aus „Sicherheits- und Effizienzgründen“ notwendig.

Gegenüber Cook steckten andere Manager zurück: So bekamen Adams, Khan und O’Brien jeweils insgesamt knapp 27 Millionen Dollar, Parekh, der den langjährigen CFO Maestri abgelöst hatte, gut 22 Millionen sowie Maestri selbst, der sich inzwischen unter anderem um Apples Immobilienportfolio kümmert, 15,4 Millionen. Auch hier sind die Aktienzuteilungen bei weitem wichtigster Bereich der Kompensation. Bei „all other compensation“, also Privatjets und Sicherheit, sind alle Manager außer Cook sparsam, erhielten im Schnitt knapp 22.000 Dollar. Nur Deirdre O’Brien war für Apple wohl aufgrund ihrer Apple-Store-bedingten Reisetätigkeit mit rund 37.800 Dollar nicht ganz doppelt so teuer.

Apples Aufsichtsrat, das Board of Directors, zu dem neben Cook die von außerhalb angeheuerten Wirtschaftsgrößen Wanda Austin, Alex Gorsky, Andrea Jung, Art Levinson, Monica Lozana, Ron Sugar und Sue Wagner gehören, erhielten Entschädigungen in Höhe von 100.000 bis 145.000 Dollar, Levinson als Vorsitzender (Chairman) 275.000 Dollar. Neben diesen Bargeldzahlungen kamen jeweils knapp 310.000 Dollar an Aktienzuteilungen, Levinson kam auf knapp 275.000 Dollar. Hinzu kamen Reise- und sonstige Kosten zwischen 338 (Wagner) und 16.248 (Sugar) Dollar.

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(bsc)



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Probleme lösen mit dem c’t-Notfall-Windows 2026


Nachdem Sie den Stick mit dem c’t-Notfall-Windows, wie in der Bauanleitung beschrieben, eingerichtet haben, ist er einsatzbereit. Dieser Artikel führt Schritt für Schritt durch alles hindurch: vom Stick booten, sich einen Überblick verschaffen, die Onlineverbindung aktivieren, BitLocker-geschützte Laufwerke entsperren und so weiter. Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen helfen Ihnen beim Restaurieren des Bootloaders und beim Zurücksetzen eines vergessenen Windows-Kennworts.

In unserem Notfallsystem stecken Werkzeuge zum Beheben vieler weiterer Probleme, eine Übersicht liefert die Tabelle. Zudem finden Sie am Ende dieses Beitrags eine Literaturliste mit Verweisen auf viele weitere Praxis- und Grundlagenartikel rund um unser Notfallsystem. Zwei Themenbereichen widmen wir separate Artikel: der Suche nach Viren, Trojanern und anderen Schädlingen sowie dem Nachinstallieren von Treibern.

Falls Ihnen die Schritt-für-Schritt-Anleitungen in diesen Artikeln bekannt vorkommen, dann täuschen Sie sich nicht. So wie wir unser Notfall-Windows nicht in jedem Jahr komplett neu, sondern immer weiter entwickeln, verfahren wir auch mit den Anleitungen: Wir überprüfen und aktualisieren sie und berücksichtigen dabei nicht nur technische Änderungen, sondern auch Leser-Feedback. Verwenden Sie bitte stets die Anleitungen, die zur jeweiligen Version des Notfallsystems gehören.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Probleme lösen mit dem c’t-Notfall-Windows 2026“.
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