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Mutmaßlicher Cybercrime-Drahtzieher auf Mallorca gefasst


Nach jahrelangen Ermittlungen ist ein mutmaßlich führender Betreiber von Fake-Onlineshops und mutmaßlicher Drahtzieher einer illegalen Handels-Plattform gefasst worden. Der 35 Jahre alte Mann aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er sei vor zwei Tagen auf Mallorca festgenommen worden und sitze in Auslieferungshaft, wie das Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg mitteilte.

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Der Verdächtige hatte demnach seit Jahren unter falscher Identität auf der spanischen Insel gelebt und gilt als einer der mutmaßlich führenden Köpfe in der deutschsprachigen sogenannten Underground Economy. Dabei handelt es sich um kriminelle Netzwerke im Darknet sowie im Internet, die illegale Waren und Dienstleistungen anbieten.

Er gilt zudem als Betreiber der kurz nach ihrer Abschaltung neu aufgebauten illegalen Online-Handelsplattform „Crimenetwork“, wie gleichzeitig die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilten. Die Neuauflage der Plattform, auf der gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente angeboten wurden, wurde demnach am Tag der Festnahme abgeschaltet.

Deren rund 22.000 Nutzer hatten ihre Transaktionen über Kryptowährungen abgewickelt – Umsätze in Millionenhöhe stehen im Raum. Ermittler fanden umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten und stellten rund 194.000 Euro sicher. Weitere Angaben gab es dazu noch nicht. Wann der 35-Jährige nach Deutschland ausgeliefert wird, ist den Angaben zufolge noch offen.

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen März 2023 und Januar 2025 mehr als 40 täuschend echt gestaltete Shops im Internet betrieben zu haben. Die Betrugsopfer hatten Produkte bestellt und Geld überwiesen, aber niemals Ware erhalten. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 323.000 Euro.

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Ermittler vor allem der Polizeipräsidien Reutlingen und Offenburg hätten maßgeblich dazu beigetragen, den Verdächtigen zu identifizieren, hieß es. Die bislang identifizierten Opfer stammten unter anderem aus Offenburg, Reutlingen, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Betroffen seien darüber hinaus Menschen aus zahlreichen Landkreisen in Baden-Württemberg und aus allen anderen deutschen Bundesländern.

Gleichzeitig zur Festnahme seien neben der Wohnung des Mannes auf Mallorca auch Objekte in Deutschland durchsucht worden, darunter die von zwei mutmaßlichen Komplizen aus Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein und Unna in Nordrhein-Westfalen. In der Wohnung des Hauptverdächtigen auf Mallorca sicherten die Ermittler Bitcoin im Wert von rund 314.000 Euro. Auch Datenträger seien beschlagnahmt worden.

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(nen)



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Verbraucherschützer fordern Safety by Design für alle statt Social-Media-Verbote


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft großen Social-Media-Plattformen vor, Minderjährige nicht ausreichend vor gesundheitsgefährdenden Mechanismen zu schützen. Dies habe eine aktuelle Untersuchung des Verbands ergeben. Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube setzen demnach die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zum Kinder- und Jugendschutz nur unzureichend um. Der vzbv fordert in der Konsequenz allerdings kein pauschales Social-Media-Verbot für Heranwachsende bis zu einer festgelegten Altersgrenze, sondern will, dass Plattformen ihre Dienste nach dem Prinzip „Safety by Design“ für alle Nutzerinnen und Nutzer sicherer gestalten müssen. Bestehende Regulationen müssen durchgesetzt und auch unter Gesichtspunkten eines besseren Jugendschutzes konkretisiert werden.

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Der vzbv hat nach eigenen Angaben vom 13. März bis zum 1. Juni 2026 die fünf reichweitenstärksten Plattformen unter Jugendlichen hinsichtlich ihrer Mindestalter-Regelungen, Empfehlungsalgorithmen, Endlosfeeds, Auto-Play-Funktionen, Kontakteinstellungen und Datenerhebungspraktiken untersucht. Die Ergebnisse zeigen laut vzbv ein systemisches Untererfüllen der DSA-Pflichten. Personalisierte Empfehlungsfeeds förderten exzessive Nutzungszeiten, während das Deaktivieren dieser Mechanismen durch versteckte Einstellungen und mehrstufige Opt-out-Prozesse erschwert werde.

„Die Geschäftsmodelle vieler Social-Media-Plattformen zielen darauf ab, Minderjährige möglichst lange online zu halten. Das steigert die Werbeeinnahmen der Anbieter, ist aber gesundheitsgefährdend. Funktionen wie endloses Scrollen können süchtig machen. Es ist allerhöchste Zeit gegenzusteuern“, erklärte hierzu vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Der Verband identifizierte auf allen untersuchten Plattformen verhaltensmanipulierende Mechanismen (Dark Patterns). Dazu zählen wiederkehrende Pop-ups zur Freigabe von Standort und Kontakten, die mit FOMO-Narrativen (Fear Of Missing Out – Angst, etwas zu verpassen) arbeiten, sowie Standardeinstellungen, die Kontaktgesuche völlig Fremder zulassen. Bei TikTok bemängelt der vzbv den besonders starken Auto-Play-Mechanismus im „For You“-Feed, bei Snapchat die Streaks und den Snap-Score als explizite Engagement-Gamification, bei Instagram die offenen Kontaktvorschläge und bei YouTube die „Up next“-Empfehlungen.

Besonders kritisch bewertet der vzbv die Kontaktmöglichkeiten bei Minderjährigen-Konten. Zwar schränken alle Plattformen Direktnachrichten für junge Nutzer ein, doch lassen sich diese Beschränkungen zum Teil leicht lockern. Fremde können so weiterhin Minderjährige erreichen – ein Risiko für Grooming, Belästigung und sexualisierte Gewalt, das laut Untersuchung bei chat- und livestreamingbasierten Funktionen besonders hoch ausfällt. Die Altersverifikation beschränkt sich in der Regel auf eine Selbstauskunft per Geburtsdatum, die Jugendliche trivial umgehen können.

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„Minderjährige haben ein Recht auf sichere digitale Teilhabe. Statt sie durch ein Verbot auszuschließen, müssen Plattformen ihre Dienste sicherer gestalten – und zwar für alle“, betonte Pop. Konkret fordert der vzbv, dass suchtfördernde Funktionen wie Endlos-Scroll, Auto-Play und manipulative Empfehlungsalgorithmen standardmäßig für alle Nutzer deaktiviert werden. Zudem solle die EU-Kommission die DSA-Vorgaben konkretisieren und mit dem geplanten Digital Fairness Act verbindliche Regeln gegen Dark Patterns und sogenannte Attention Traps schaffen.

Die vzbv-Untersuchung fällt in eine der bisher heißesten Phasen in der politischen Debatte um den digitalen Jugendschutz. Am 24. Juni wird die von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) im vergangenen Jahr eingesetzte Kommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Ergebnisse veröffentlichen. Prien kündigte bereits an, dass die Kommission knapp 50 Empfehlungen herausgeben werde. Im Vorlauf zu diesem Termin hatten sowohl der Deutsche Ethikrat als auch die Bildungsministerkonferenz (BMK) ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche abgelehnt. Der Ethikrat empfiehlt nur für einige Angebote strikte Alterskontrollen, die BMK stellte den Medienkompetenzerwerb in den Vordergrund.

Gegen diese eingeschlagene Richtung wehrt sich unter anderem die Initiative „Smarter Start ab 14“, die in einem offenen Brief an die Bundesregierung erneut ein striktes Social-Media-Mindestalter von 16 Jahren fordert. International hatte zuletzt die Regierung des Vereinigten Königreichs ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige versprochen. Dies hatte allerdings Premier Keir Starmer von der Labour-Partei getan, der kurze Zeit später seinen Rücktritt ankündigte. Ob seine politischen Nachfolger das geplante Verbot „Australia plus“ weiterhin verfolgen werden, ist damit aktuell unklar.


(kbe)



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EU-Gesetz gegen Sextortion und Kindesmissbrauch im Netz


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Die EU zieht im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und deren digitale Verbreitung die Zügel an. Nach intensiven Verhandlungen haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission auf eine weitreichende Reform der entsprechenden strafrechtlichen EU-Richtlinie geeinigt. Damit wollen die Gesetzgeber auf die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre reagieren. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben stammen von 2011 und gelten angesichts der rasanten Digitalisierung als überholt.

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Ein Fokus der Gesetzesreform liegt auf der Kriminalisierung technologiegestützter Tatbestände. Erstmals wird die bloße Zahlung für den Zugang zu Live-Streams, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, EU-weit unter Strafe gestellt. Damit reagiert die Politik auf ein Geschäftsmodell im Darknet und auf verschlüsselten Plattformen, bei dem Täter Missbrauchshandlungen in Echtzeit gegen Bezahlung übertragen. Bislang gab es in vielen Mitgliedstaaten rechtliche Lücken beim Konsum solcher Live-Übertragungen, da kein klassisches Besitzdelikt an einer heruntergeladenen Datei vorlag.

Neben dem Streaming soll die neue Richtlinie auch gegen den Missbrauch Künstlicher Intelligenz vorgehen. Das Designen, Anpassen, Besitzen oder Verbreiten von KI-Systemen, die speziell für die Generierung von Missbrauchsmaterial oder Deepfakes entwickelt wurden, wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Ebenfalls unter Strafe gestellt wird das Verfassen, Besitzen und Verbreiten von digitalen Anleitungen und Prompts, die detailliert beschreiben, wie Missbrauchsmaterial erzeugt oder sexuelle Gewalt an Kindern verübt werden kann.

Laut der Kommission stieg die Zahl der Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet von einer Million im Jahr 2010 auf mehr als 23 Millionen 2025. Allein im vergangenen Jahr umfasste das fast 62 Millionen Dateien, vor allem Bilder und Videos. Auch das Phänomen des Cybergroomings verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren einen dreißigfachen Anstieg.

Auch beim Phänomen der digitalen sexuellen Erpressung (Sextortion) schafft die EU eine einheitliche Strafbarkeit. Täter, die Minderjährigen mit der Veröffentlichung intimer Bilder drohen, um Geld oder weiteres Bildmaterial zu erpressen, müssen künftig mit harten Konsequenzen rechnen. Gleichzeitig wird der Tatbestand des Groomings erheblich ausgeweitet. Die Strafbarkeit greift nun in bestimmten Situationen auch dann, wenn Jugendliche das gesetzliche Schutzalter bereits erreicht haben, die Täter aber mit Zwang, Drohungen oder unter Vorspiegelung einer falschen Identität als Gleichaltrige agieren.

Um die Verbreitung von illegalem Material im Netz effektiv einzudämmen, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, auf ihrem Staatsgebiet gehostete Missbrauchsinhalte unverzüglich zu löschen oder den Zugang für Internetnutzer konsequent zu sperren. Neben den rein digitalen Delikten bringt die Reform erhebliche Verschärfungen bei den Höchststrafen und den Verjährungsfristen mit sich.

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Für die gravierendsten Straftaten wie schweren sexuellen Missbrauch wird die Verjährungsfrist auf bis zu 32 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers angehoben. Damit trägt die EU der Erkenntnis Rechnung, dass Betroffene oft Jahrzehnte benötigen, um das Erlebte zu verarbeiten und Anzeige zu erstatten. Ferner stärkt das Gesetz die Rechte der Überlebenden durch den garantierten Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, psychologischer Hilfe und Rechtsbeistand.

Für Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit Kindern stehen, wird eine strenge Meldepflicht bei konkretem Verdacht eingeführt. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen das Parlament und der Rat den ausgehandelten Text noch formal absegnen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsländer drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Strafrecht umzusetzen.


(kbe)



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Gardena Smart System im Test: Garten automatisch mähen und bewässern


Was macht man eigentlich als fleißigen Gärtner, wenn man in den Urlaub fährt? Wer hält das Gras kurz und die liebevoll gezogenen Gemüsepflanzen lebendig? Smart Gardening will die Antwort auf diese Fragen sein: mit app- und sensorgesteuerten Rasenmäher-Robotern und mit schlauen Bewässerungssystemen. Wir wollten wissen, ob die ihre Arbeit ebenso gut oder sogar besser erledigen, als die Nachbarn. Stellvertretend haben wir für diesen Test das einsteigerfreundliche Smart System von Gardena ausgewählt.

Hier spielen verschiedene Komponenten zusammen: In unserem Fall waren das es Mäher, Bodensensor und Bewässerung. Während des etwa achtwöchigen Tests musste der Roboter eine abgesteckte, knapp 300 Quadratmeter große Rasenfläche kurzhalten und das Bewässerungssystem sollte sich um die Gemüsepflanzen im Hochbeet sowie um ein paar Tomatenpflanzen in Kübeln kümmern.


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Für die einen ist Gartenarbeit Erholung, für die anderen einfach nur anstrengend. Wir erklären, wie Sie Ihren Garten smarter machen und worauf Sie bei Mährobotern, Vernetzung und automatischer Bewässerung achten sollten.

Grundsätzlich klappte das alles prima. Doch ein Selbstläufer ist das System nicht. Damit es funktioniert, muss man einige Voraussetzungen erfüllen – vordergründig in Hinblick auf den Rasenmäher-Roboter.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gardena Smart System im Test: Garten automatisch mähen und bewässern“.
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