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Altersüberprüfung: EU-Rechtsberater warnen vor Umgehungsoption durch VPNs


Die Bemühungen der EU um einen strengeren Jugendschutz im digitalen Raum steuern auf einen neuen Konflikt zu: Virtual Private Networks (VPNs). Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission arbeiten aktuell mit Hochdruck an Systemen, um Minderjährige im Netz vor Pornografie oder Glücksspiel zu schützen. Doch nun rücken technische Werkzeuge zum Umgehen dieser Hürden in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) warnt in einer jetzt publik gewordenen Analyse eindringlich vor einem drastischen Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfungen zu umgehen.

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Die Rechtsexperten der EU-Abgeordneten bezeichnen diesen Trend explizit als „Regelungslücke, die geschlossen werden muss“. Sie sehen darin ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit künftiger EU-Gesetze. Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, in denen bereits strikte Online-Verifikationspflichten gelten. Sobald Gesetze in Kraft traten, die Plattformen zur Altersprüfung verpflichteten, dominierten dort laut dem EPRS VPN-Apps die Download-Charts.

VPNs verschlüsselten den Datenverkehr und ersetzten die IP-Adresse des Nutzers durch die eines Servers in einer anderen Region, heißt es in der Handreichung, auf die das Magazin Cyberinsider aufmerksam gemacht hat. So könnten regionale Sperren und Identitätschecks effektiv ausgehebelt werden. Das Hintergrundmaterial des EPRS ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme: Es läuft auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. So müssten die Anbieter sicherstellen, dass ihre Technologie nicht als Werkzeug zum Aushebeln von Jugendschutzmaßnahmen zweckentfremdet wird.

Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als essenzielle Werkzeuge für das Homeoffice, den Schutz vor unbefugter Überwachung und den freien Zugang zu Informationen in autoritären Regimen. Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten warnen seit Langem in Brandbriefen an die Politik, dass eine Identitätspflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz deutlich schwächen und neue Risiken durch eine zentrale Datenerfassung schaffen würde. Wenn der Zugang zum „Verschlüsselungs-Tunnel“ nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre, verlören VPNs ihre Kernfunktion als Werkzeug für Whistleblower und Journalisten.

Zugleich bleibt die technische Umsetzung der Altersprüfung selbst ein Problemfeld, wie die EPRS-Forscher einräumen. Erst kürzlich deckten Sicherheitsforscher Mängel in einer offiziellen Demo der Altersverifikations-App der Kommission auf.

Von der Politik perlen solche Appelle teils ab: Utah etwa hat bereits ein Gesetz verabschiedet, das an die physische Präsenz eines Nutzers über die IP-Adresse hinaus anknüpft, um VPN-Maskierungen rechtlich ins Leere laufen zu lassen. Auch auf EU-Ebene deutet der EPRS an, dass eine Novelle des EU Cybersecurity Act spezifische Anforderungen enthalten könnte, um den Missbrauch von VPNs zum Umschiffen legaler Schutzmechanismen zu verhindern.

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Die Kommission hat mit einer Empfehlung Ende April die Flucht nach vorn angetreten, um einen Flickenteppich nationaler Alleingänge zu verhindern. Bis Ende 2026 sollen die EU-Länder flächendeckend Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen, die auf der technischen Blaupause der Brüsseler Regierungsinstitution basieren. Diese Open-Source-Lösung soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne ihre gesamte Identität preiszugeben. Die Regierungen können diese Funktion entweder in eigenständigen Apps anbieten oder direkt in die kommende europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) integrieren.

Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie wie „Zero-Knowledge-Proofs“. Ein Nutzer muss gegenüber einer Webseite lediglich bestätigen, dass er beispielsweise über 18 Jahre alt ist, ohne Name oder Wohnort zu übermitteln. Ein offizielles EU-Rahmenwerk mit Listen vertrauenswürdiger Anbieter soll sicherstellen, dass nur geprüfte technische Lösungen zum Einsatz kommen, die laufend auf ihre Sicherheit und Konformität überwacht werden.

Doch zwischen der regulatorischen Wahrnehmung und der tatsächlichen Nutzung der Verschlüsselungstools klafft eine Lücke, legt eine Studie der University of Michigan nahe. Demnach nutzen über 82 Prozent der Befragten VPNs primär zum Schutz vor allgemeinen Bedrohungen durch Cyberkriminelle sowie zum Absichern ihrer Privatsphäre. Den Wissenschaftlern zufolge gibt es noch keine empirischen Belege dafür, dass VPNs tatsächlich in großem Stil und primär zum Aushebeln von Jugendschutzfiltern angeschafft würden.

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(nie)



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EU-Gesetz gegen Sextortion und Kindesmissbrauch im Netz


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die EU zieht im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und deren digitale Verbreitung die Zügel an. Nach intensiven Verhandlungen haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission auf eine weitreichende Reform der entsprechenden strafrechtlichen EU-Richtlinie geeinigt. Damit wollen die Gesetzgeber auf die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre reagieren. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben stammen von 2011 und gelten angesichts der rasanten Digitalisierung als überholt.

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Ein Fokus der Gesetzesreform liegt auf der Kriminalisierung technologiegestützter Tatbestände. Erstmals wird die bloße Zahlung für den Zugang zu Live-Streams, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, EU-weit unter Strafe gestellt. Damit reagiert die Politik auf ein Geschäftsmodell im Darknet und auf verschlüsselten Plattformen, bei dem Täter Missbrauchshandlungen in Echtzeit gegen Bezahlung übertragen. Bislang gab es in vielen Mitgliedstaaten rechtliche Lücken beim Konsum solcher Live-Übertragungen, da kein klassisches Besitzdelikt an einer heruntergeladenen Datei vorlag.

Neben dem Streaming soll die neue Richtlinie auch gegen den Missbrauch Künstlicher Intelligenz vorgehen. Das Designen, Anpassen, Besitzen oder Verbreiten von KI-Systemen, die speziell für die Generierung von Missbrauchsmaterial oder Deepfakes entwickelt wurden, wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Ebenfalls unter Strafe gestellt wird das Verfassen, Besitzen und Verbreiten von digitalen Anleitungen und Prompts, die detailliert beschreiben, wie Missbrauchsmaterial erzeugt oder sexuelle Gewalt an Kindern verübt werden kann.

Laut der Kommission stieg die Zahl der Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet von einer Million im Jahr 2010 auf mehr als 23 Millionen 2025. Allein im vergangenen Jahr umfasste das fast 62 Millionen Dateien, vor allem Bilder und Videos. Auch das Phänomen des Cybergroomings verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren einen dreißigfachen Anstieg.

Auch beim Phänomen der digitalen sexuellen Erpressung (Sextortion) schafft die EU eine einheitliche Strafbarkeit. Täter, die Minderjährigen mit der Veröffentlichung intimer Bilder drohen, um Geld oder weiteres Bildmaterial zu erpressen, müssen künftig mit harten Konsequenzen rechnen. Gleichzeitig wird der Tatbestand des Groomings erheblich ausgeweitet. Die Strafbarkeit greift nun in bestimmten Situationen auch dann, wenn Jugendliche das gesetzliche Schutzalter bereits erreicht haben, die Täter aber mit Zwang, Drohungen oder unter Vorspiegelung einer falschen Identität als Gleichaltrige agieren.

Um die Verbreitung von illegalem Material im Netz effektiv einzudämmen, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, auf ihrem Staatsgebiet gehostete Missbrauchsinhalte unverzüglich zu löschen oder den Zugang für Internetnutzer konsequent zu sperren. Neben den rein digitalen Delikten bringt die Reform erhebliche Verschärfungen bei den Höchststrafen und den Verjährungsfristen mit sich.

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Für die gravierendsten Straftaten wie schweren sexuellen Missbrauch wird die Verjährungsfrist auf bis zu 32 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers angehoben. Damit trägt die EU der Erkenntnis Rechnung, dass Betroffene oft Jahrzehnte benötigen, um das Erlebte zu verarbeiten und Anzeige zu erstatten. Ferner stärkt das Gesetz die Rechte der Überlebenden durch den garantierten Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, psychologischer Hilfe und Rechtsbeistand.

Für Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit Kindern stehen, wird eine strenge Meldepflicht bei konkretem Verdacht eingeführt. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen das Parlament und der Rat den ausgehandelten Text noch formal absegnen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsländer drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Strafrecht umzusetzen.


(kbe)



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Gardena Smart System im Test: Garten automatisch mähen und bewässern


Was macht man eigentlich als fleißigen Gärtner, wenn man in den Urlaub fährt? Wer hält das Gras kurz und die liebevoll gezogenen Gemüsepflanzen lebendig? Smart Gardening will die Antwort auf diese Fragen sein: mit app- und sensorgesteuerten Rasenmäher-Robotern und mit schlauen Bewässerungssystemen. Wir wollten wissen, ob die ihre Arbeit ebenso gut oder sogar besser erledigen, als die Nachbarn. Stellvertretend haben wir für diesen Test das einsteigerfreundliche Smart System von Gardena ausgewählt.

Hier spielen verschiedene Komponenten zusammen: In unserem Fall waren das es Mäher, Bodensensor und Bewässerung. Während des etwa achtwöchigen Tests musste der Roboter eine abgesteckte, knapp 300 Quadratmeter große Rasenfläche kurzhalten und das Bewässerungssystem sollte sich um die Gemüsepflanzen im Hochbeet sowie um ein paar Tomatenpflanzen in Kübeln kümmern.


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Für die einen ist Gartenarbeit Erholung, für die anderen einfach nur anstrengend. Wir erklären, wie Sie Ihren Garten smarter machen und worauf Sie bei Mährobotern, Vernetzung und automatischer Bewässerung achten sollten.

Grundsätzlich klappte das alles prima. Doch ein Selbstläufer ist das System nicht. Damit es funktioniert, muss man einige Voraussetzungen erfüllen – vordergründig in Hinblick auf den Rasenmäher-Roboter.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gardena Smart System im Test: Garten automatisch mähen und bewässern“.
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Canyon V2X-Technik: E-Bikes kommunizieren mit Autos und Infrastruktur


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Der Koblenzer Fahrradhersteller Canyon will die aus der Automobilbranche bekannte Vehicle-to-Everything-Kommunikation (V2X) auf Fahrräder bringen. Auf der Eurobike 2026 in Frankfurt präsentiert das Unternehmen mit dem Roadlite:ON V2X ein Konzept-E-Bike, das direkt mit Autos und vernetzter Verkehrsinfrastruktur kommunizieren kann. Technisch bemerkenswert ist dabei vor allem der Versuch, etablierte Car2X-Standards der Automobilindustrie in ein seriennahes Fahrradsystem zu integrieren.

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V2X steht für Kommunikation zwischen Fahrzeugen und was-auch-immer, also beispielsweise von Fahrzeugen unter einander, zwischen Fahrzeugen und Straßeninfrastruktur, zwischen Fahrzeugen und Fußgängern oder Radfahrern, etc. Die EU-Kommission bevorzugt den Begriff Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS). Während moderne Fahrzeuge zunehmend Daten über Position, Geschwindigkeit oder Gefahrenlagen austauschen, bleiben Fahrräder dabei bislang außen vor. Canyon sieht darin eine Lücke im Sicherheitskonzept zukünftiger Verkehrssysteme und hat gemeinsam mit Partnern aus der Automobilbranche einen Prototypen entwickelt.

Kernstück des Systems ist ein am Unterrohr montiertes V2X-Nano-Board des Unternehmens Nfiniity. Ergänzen ist im Steuerohr eine kombinierte V2X- und GPS-Antenne verbaut. Die Hardware sendet kontinuierlich Positions- und Bewegungsdaten des Fahrrads an andere Verkehrsteilnehmer sowie an kompatible Infrastruktur.

Laut Canyon wurde die Lösung mit Unterstützung der Volkswagen Group erprobt. Für die Entwicklung und Validierung kam unter anderem die Car2X-Testumgebung CANoe.Car2x von Vector zum Einsatz, die in der Automobilbranche zu Simulation und Analyse von V2X-Kommunikation verwendet wird. In Deutschland gehört Car2X beispielsweise beim Volkswagen ID.7 zur Serienausstattung und ist als Option für den Golf sowie weiteren elektrischen Modellen erhältlich.

Die Idee dahinter: Vernetzte Autos sollen Radfahrende auch dann erkennen können, wenn diese durch Gebäude, parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse verdeckt sind. Nähert sich beispielsweise ein Auto einer unübersichtlichen Kreuzung, kann das Fahrzeug bereits vor dem Sichtkontakt über die Anwesenheit des Fahrrads informiert werden.

Die Kommunikation funktioniert nicht nur in Richtung Auto. Erkennt das System ein potenziell kollisionsrelevantes Fahrzeug, erhält auch die Radfahrerin oder der Radfahrer eine Warnung. Die Warnung erfolgt laut Canyon über eine haptische Rückmeldung im Lenkergriff. Zusätzlich können visuelle Hinweise auf einem verbundenen Smartphone, einer Smartwatch oder einem Fahrradcomputer angezeigt werden.

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Schwarzes Kästchen an weißem Fahrradrahmen

Schwarzes Kästchen an weißem Fahrradrahmen

Konnektivitätsmodul im Rahmen

(Bild: Steffen Herget / heise medien)

Für den Einsatz im Fahrrad stellt insbesondere die Miniaturisierung der Komponenten eine Herausforderung dar. Im Gegensatz zu Autos stehen deutlich weniger Bauraum und Energiereserven zur Verfügung. Canyon zufolge mussten sowohl die Funktechnik als auch die Positionierungssysteme so kompakt ausgelegt werden, dass sie sich in einen Fahrradrahmen integrieren lassen.

Das Konzept geht über die Kommunikation zwischen Auto und Fahrrad hinaus. Das Roadlite:ON V2X soll auch mit vernetzter Verkehrsinfrastruktur kommunizieren können. Als Beispiel nennt Canyon Ampelanlagen, die Radfahrenden eine sogenannte grüne Welle ermöglichen sollen.

Derartige Infrastrukturprojekte werden bereits in mehreren europäischen Städten erprobt, unter anderem in Darmstadt in Deutschland, Spanien und den Niederlanden. Voraussetzung ist allerdings, dass die verwendeten Kommunikationsstandards zwischen Fahrzeugen, Fahrrädern und Infrastruktur interoperabel bleiben.

Als technische Basis dient ein Roadlite:ON-E-Bike mit Carbonrahmen, Riemenantrieb und dem neuen Bosch-Nabenmotor Hub Line. Der Bosch-Akku übernimmt dabei nicht nur die Versorgung des Antriebssystems, sondern speist auch die Kommunikationshardware. Nach Angaben von Canyon bleibt genügend Energiereserve für die V2X-Funktionen verfügbar, selbst wenn die Motorunterstützung aufgrund eines niedrigen Ladezustands bereits eingeschränkt wird.



Smarter Fahrradhelm mit Display

(Bild: Steffen Herget / heise medien)

Zusätzlich integriert das Konzept weitere Assistenzsysteme. Dazu gehören ein dynamisches Bremslicht sowie ein Radarsystem, das den Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern überwacht und Informationen über Fahrmanöver bereitstellen soll.

Die technische Grundlage für eine breitere Einführung existiert bereits. Nach Angaben von Canyon sind in Europa inzwischen mehrere Millionen V2X-fähige Fahrzeuge unterwegs, in Deutschland sollen es alleine mehr als zwei Millionen VW-Fahrzeuge sein. Allerdings entfaltet die Technik ihren Nutzen abhängig von der Zahl teilnehmender Verkehrsteilnehmer.

Genau darin liegt derzeit die größte Herausforderung. Solange nur wenige Fahrräder und Autos entsprechende Funktechnik besitzen, haben Hersteller kaum Anreiz, spezielle Schutzfunktionen für Radfahrende zu priorisieren. Canyon versteht das Roadlite:ON V2X daher ausdrücklich als Technikdemonstrator und als Einladung an weitere Fahrradhersteller, kompatible Systeme zu entwickeln.

Ob und wann die V2X-Technik den Weg in Serienfahrräder findet, ließ das Unternehmen offen. Denkbar ist ein Markteinstieg im kommenden Jahr, denn im Prinzip ist das System serienreif, wie Canyon im Gespräch mit heise auf der Eurobike betont hat. Die präsentierte Hardware basiert auf seriennahen Komponenten und soll zeigen, dass eine Integration der Technik in Alltagsfahrräder technisch möglich ist.


Weißes Fahrrad mit Sportlenker von schräg vorne, dahinter sitzt auf einer Büste ein weißer Helm

Weißes Fahrrad mit Sportlenker von schräg vorne, dahinter sitzt auf einer Büste ein weißer Helm

Canyon Predict

(Bild: Steffen Herget / heise medien)

Mit dem Predict-Bike, einem weiteren Konzept, verfolgt Canyon einen anderen Ansatz als beim Roadlite:ON V2X. Predict kombiniert Kameras, Radar, Bewegungssensoren und eine lokal arbeitende, selbst entwickelte KI, die kontinuierlich die Umgebung des Fahrrads analysiert. Die Software soll potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewerten und Warnungen über ein integriertes Display, haptische Signale am Lenker oder einen vernetzten Smart-Helm ausgeben. Anders als klassische Assistenzsysteme beschränkt sich Predict nicht auf die Erkennung einzelner Objekte, sondern soll aus den Sensordaten ein umfassendes Situationsmodell erzeugen und Risiken vorhersagen. Dazu können auch etwa Neigung des Rades und Lenkeinschlag zählen, um zu bewerten, wohin man das Rad derzeit steuert.

Das System im Roadlite:ON V2X setzt dagegen mit der Fahrzeug-zu-X-Kommunikation nicht auf Vorhersagen, sondern Erkennung der aktuellen Situation im Verkehr. Mittels Funk lassen sich auch Gefahren erkennen, die von den bordeigenen Sensoren nicht erfasst werden können, etwa Fahrzeuge hinter Gebäuden, an verdeckten Einmündungen oder außerhalb der Sichtlinie von Kamera und Radar.


Detailaufnahme der Sensoreinheit am vorderen Ende des Rahmens, Aufschrift "Cognitive Core Road Safety Assistant"

Detailaufnahme der Sensoreinheit am vorderen Ende des Rahmens, Aufschrift "Cognitive Core Road Safety Assistant"

Radar- und Kameraeinheit des Canyon Predict

(Bild: Steffen Herget / heise medien)

Nach Angaben von Canyon sind beide Systeme nicht als konkurrierende Lösungen gedacht, sondern können als Ganzes oder in Teilen in einem einzigen Fahrrad zusammengeführt werden. Auch der vernetzte Helm mit kleinem Display und motorisiertem Visier samt Reinigungsfunktion kann separat verwendet werden. Ein Fahrrad, das Predict und V2X kombiniert, könnte sowohl sehen, was um es herum passiert, als auch erfahren, was hinter der nächsten Häuserecke oder an der kommenden Kreuzung geschieht. Die Kombination aus Edge-KI und V2X-Kommunikation gilt bei Canyon daher als langfristige Vision für eine neue Generation vernetzter Fahrrad-Sicherheitsassistenten.

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(sht)



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