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Neue iPhones der 17er-Reihe: Bericht über Preiserhöhungen für alle Modelle


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Wie viel teurer werden iPhone 17, 17 Pro, 17 Pro Max und das 17 Air? Dass Apple eine allgemeine Preiserhöhung bei seinen Smartphones zu planen scheint, ist bereits seit Frühjahr bekannt. Nun gibt es eine erste Einschätzung dazu, wie stark diese ausfallen könnte: Laut einer Notiz an Investoren der Investmentgesellschaft Jefferies wird Apple offenbar vergleichsweise milde an der Preisschraube drehen.

Wie Analyst Edison Lee meldet, werde Apple ein Preisplus von mindestens 50 US-Dollar bei den Modellen 17 Air (das Lee „Slim“ nennt), 17 Pro und 17 Pro Max ansetzen, es gibt aber auch Gerüchte, dass alle Modellreihen betroffen sind. In den USA würde das bedeuten, dass das Einstiegsmodell iPhone 17 dann 849 Dollar statt bislang 799 Dollar kostet.

Das iPhone 17 Pro Max würde bei 1249 Dollar beginnen statt bei 1199 Dollar (jeweils ohne Sales Tax). Beim 17 Air ist allerdings noch gar nicht bekannt, welchen Preis Apple ansetzt, da es keinen direkten Vorgänger hat – das aktuelle 16-Plus-Modell, das das besonders dünne Gerät wohl ersetzt, wird ab 899 Dollar verkauft. Jefferies bewertet die Apple-Aktie aktuell mit „Halten“, nicht jedoch mit „Kaufen“. Im zweiten Quartal soll es Apple in den USA gelungen sein, bis zu 22 Prozent Wachstum über die Mobilfunkanbieter zu erzielen (Apple veröffentlicht am heutigen Donnerstag seine Quartalszahlen).

Grund für die Preiserhöhungen sei, dass Apple „steigende Komponentenkosten“ plus die unter der Trump-Administration durchgesetzten Zölle auf China-Waren ausgleichen müsse. Apple hatte große Produktionskapazitäten nach Indien verlagert, allerdings drohen auch hier Strafzölle, denn die USA wollen, dass Apple das iPhone „zurück in die Heimat“ holt, obwohl es dort noch nie produziert worden war. Apple will bei seinem Marketing angeblich darauf achten, die Preiserhöhung nicht mit Zöllen in Verbindung zu bringen.

Welche Preisveränderungen es in Europa geben wird, ist derzeit noch unklar. Apple verlangt hierzulande grundsätzlich mehr Geld – trotz gefallenen Dollar-Kurses. So zahlt man für das günstige iPhone 16 aktuell 949 Euro ohne Vertrag, bei den Pro-Modellen geht es bei 1199 Euro los. Maximal kann man für ein vollausgestattetes iPhone 16 Pro Max (1 TByte) insgesamt 1949 Euro bei Apple lassen. Die neuen iPhones der 17er Reihe werden im September erwartet.


(bsc)



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Volkswagen: Der Konzern macht Verluste


Der Volkswagen-Konzern hat die schwierige Lage in der Branche und bei seiner Sportwagenmarke Porsche AG im dritten Quartal voll zu spüren bekommen. Unter dem Strich stand ein Verlust von 1,07 Milliarden Euro, wie das Dax-Unternehmen in Wolfsburg mitteilte. Ein Jahr zuvor hatte Volkswagen nach Steuern noch einen Gewinn von 1,56 Milliarden Euro erzielt.

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Volkswagen hatte bereits im September die eigenen Prognosen gesenkt und dabei mitgeteilt, der Umbau bei Porsche belaste den Konzern mit 5,1 Milliarden Euro, unter anderem wegen einer Abschreibung auf den Firmenwert von Porsche. Dabei lief es im dritten Quartal im Tagesgeschäft bei Volkswagen sogar etwas besser, der Umsatz kletterte unerwartet um 2,3 Prozent auf 80,3 Milliarden Euro. Auch beim Mittelzufluss aus dem Fahrzeuggeschäft, also ohne Finanzdienstleistungen gerechnet, blieb mit 3,15 Milliarden Euro Netto-Cashflow etwas mehr übrig. Den im September gesenkten Jahresausblick bestätigte das Management.

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(mfz)



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Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck


Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Karen Mücke

Karen Mücke

Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.

(Bild: 

Photogenika

)

Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.

Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.

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Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.

Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.

Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.

Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.

Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.

Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.

Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.

Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.

Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.

Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.

Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.


(mack)



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Überschallflugzeug: Nasa und Lockheed Martin testen X-59


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Das nadelförmige Überschall-Experimentalflugzeug X-59 der Nasa hat am Dienstag vom kalifornischen Palmdale aus seinen Jungfernflug absolviert. Dabei wurden zunächst die grundlegenden Systeme getestet. Überschallgeschwindigkeit erreichte das Flugzeug noch nicht.

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Die X-59 der Nasa soll Überschallgeschwindigkeit erreichen und dabei besonders leise fliegen. Das Flugzeug ist als Forschungsflugzeug konzipiert, um mit ihm im Rahmen des Quesst-Programms (Quiet Supersonic Transport) neue Techniken zu entwickeln, die Überschallflüge leiser machen sollen. Das Ziel: Das Fluggeräusch und der Überschallknall, der gemeinhin beim Durchbrechen der Schallmauer auftritt, sollen minimiert werden.

Bei dem ersten Testflug der X-59, der von Palmdale zum Armstrong Flight Research Center der Nasa in Edwards im US-Bundesstaat Kalifornien führte, konnte die von Lockhheed Martin gebaute Maschine das allerdings noch nicht unter Beweis stellen. Auf dem eine Stunde und sieben Minuten dauernden Flug erreichte das Flugzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 385 km/h bei einer Flughöhe von 3600 m.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Das Werbevideo von Lockheed Martin zeigt die X-59 und das Abheben zum Erstflug.

Bei dem Flug ging es nicht darum, das Flugzeug auszureizen, sondern die generellen Funktionen und die Sicherheit des Flugzeugs in einer ersten von drei Testphasen zu verifizieren. Der Testpilot Nils Larson und die Bodencrew prüften dabei die kritischen Systeme der X-59 wie etwa die Bordinstrumente, Flugsteuerung, den Autopilot, die Triebwerke und Luftdatenmessung. Ein besonderes Augenmerk galten dabei der Bordelektronik. Denn der Pilot kann die Maschine nur sehr eingeschränkt über Sicht fliegen. Nach vorn hat der Pilot keine Möglichkeit zu sehen, weil ein Fenster fehlt. Das ist überflüssig, weil die lange Bugnase im Weg ist.

Laut Lockheed Martin sei der erste Test „genau wie geplant“ verlaufen. Die erwarteten Flugeigenschaften wurden auf dem Flug bestätigt. In der ersten Testphase sollen nun weitere Flüge stattfinden, die nach und nach ausgeweitet werden, um Überschallgeschwindigkeit zu erreichen. Die Nasa und Lockheed Martin Skunk Works wollen neben technischen Entwicklungen dadurch auch feststellen, wie die optimale Geschwindigkeit und Flughöhe aussieht, um einen möglichst leisen Überschallknall zu erzielen.

Die Geräuschentwicklung gilt als größtes Hindernis bei Überschallflügen in der zivilen Luftfahrt. Aufgrund der Lärmbelästigung und daraus resultierenden gesetzlichen Auflagen sind mit derzeitiger Technik noch keine Überschallflüge über Land zu realisieren. Die Nasa und Lockheed Martin wollen das Forschungsflugzeug dazu nutzen, die damit entwickelten Techniken in die zivile Luftfahrt zu überführen. Eine solche neue Generation von Überschallflugzeugen könnte dann Passagiere und Fracht mit höherer Geschwindigkeit und damit schneller transportieren.

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(olb)



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