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Datenschutz & Sicherheit

Neuer Schufa-Score: Auskunftei verspricht mehr Transparenz



Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt unter seiner Abkürzung Schufa, führt ab März 2026 einen neuen Score ein. Dieser soll für mehr Transparenz sorgen. Seit dem 3. Dezember gibt es außerdem in einer Beta-Phase die Möglichkeit eines „Dateneinblicks“ in die bonitätsrelevanten Daten, die der Schufa vorliegen. Die Auskunftei stand bislang in der Kritik, Verbraucherschützer bezeichneten sie als „Blackbox“.

Die SCHUFA Holding AG ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, das Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von über 65 Millionen Deutschen anbietet. Dritte wie Banken und Online-Händler können sich so über die prognostizierte Zahlungsmoral von möglichen Kund*innen informieren. Die Daten dafür erhält die Schufa ebenfalls von Banken, Kreditkartenunternehmen und Co., ihren rund 10.000 Vertragspartnern.

Eine entscheidende Rolle für diese Bonitätsabfrage spielt der Schufa-Score, der die Kreditwürdigkeit von Verbraucher*innen in einer Zahl zusammenfasst. Ursprünglich setzte sich die Punktzahl aus 250 Kriterien zusammen und ihre Berechnung blieb als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss. Der neue Score soll nun auf nur noch zwölf Kriterien beruhen und für alle Verbraucher*innen nachvollziehbar sein. Zu den Kriterien gehören etwa das Alter der ältesten Kreditkarte oder Zahlungsstörungen. Zwischen 100 und 999 Punkte kann man dann bekommen.

„Automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ ist grundsätzlich verboten

Im Dezember 2023 stufte der Europäische Gerichtshof das vorherige Scoring der Schufa als „eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene ‚automatisierte Entscheidung im Einzelfall’“ ein, „sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen“. Außerdem entschied der Gerichtshof, dass private Auskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Insolvenzregistern nicht länger als die Insolvenzregister selbst speichern dürfen, wie es vorher die Praxis war.



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Die frühere Ampel-Regierung nahm Anfang 2024 neue Regeln zum Scoring durch Auskunfteien in ihre geplante Reform des Bundesdatenschutzgesetzes auf. Der Paragraph 37a sollte die Nutzung von Namen, Anschriften, personenbezogenen Daten aus Sozialen Netzwerken und die Aktivitäten von Bankkonten durch Scoringunternehmen unterbinden. Die Datenschutz-Novelle schaffte es vor dem Ende der Ampel-Koalition allerdings nicht durch den Bundestag. Eine Neuauflage der Reform durch die aktuelle Regierung steht noch aus.

Jahrelange Kritik

Neben Bedenken an der Schufa aus der Politik sind auch Datenschützer unzufrieden mit den Geschäftspraktiken der Schufa. Im Februar 2024 reichte die österreichische Nichtregierungsorganisation noyb eine Beschwerde und Anzeige gegen die Schufa bei der hessischen Datenschutzbehörde ein. Das Unternehmen manipuliere Kunden, die eine Datenauskunft wollen, zu einer kostenpflichtigen Variante, so der Vorwurf der Datenschützer damals. Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb, fand dazu klare Worte:

Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen alle Daten sofort, kostenlos, leicht zugänglich und transparent zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen stehen im deutlichen Widerspruch zur aktuellen Geschäftspraxis, betroffenen Personen Ihre eigenen Daten zu verkaufen.

Die Schufa indes wies diese Vorwürfe immer zurück und betonte, die Vorgaben für die Erstellung von Datenkopien sogar überzuerfüllen.

Ab Ende März 2026 sollen alle Interessierten über einen Account ihren vereinfachten Score kostenlos abrufen und nachvollziehen können. Eine Sprecherin der Schufa bestätigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung jedoch auch Pläne des Scoring-Dienstleisters, „meineSchufa-Abonnements“ und andere monetarisierbare Angebote in den neuen Schufa-Account einzubinden.



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BSI prüft Passwort-Manager: Einige ermöglichen theoretisch Herstellerzugriff


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einige Passwort-Manager untersucht und dabei zumindest Verbesserungsbedarf festgestellt. So ermöglichen einige der getesteten Programme theoretisch möglicherweise den Herstellern, auf die gespeicherten Passwörter zuzugreifen. Das ist jedoch kein Grund, auf den Einsatz von Passwort-Managern zu verzichten, betont die oberste IT-Sicherheitsbehörde des Landes.

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Für die Untersuchung hat das BSI zehn Passwort-Manger ausgesucht, die gewisse Kriterien erfüllen: Sie müssen für die populärsten Betriebssysteme verfügbar sein, also Windows, macOS, Android und iOS. Zudem müssen die Anwendungen über sichere Vetriebskanäle verfügbar sein – Verbraucher sollten sie auch nur darüber beziehen, ergänzt die Behörde. Aus den 24 mit dieser Filterung in der Vorauswahl gelandeten Passwort-Managern landeten zwei der in den weitverbreitesten Webbrowsern integrierten im Testfeld, der Chrome-Passwort-Manager und der Mozilla-Firefox-Passwort-Manager. Aus den übrigen hat das BSI eine Zufallsauswahl getroffen: 1Password, Avira Password Manager, mSecure – Password Manager, PassSecurium, S-Trust Passwort-Manager und SecureSafe Password-Manager. Zusätzlich kamen stellvertretend für die App-Klasse der KeePass-Abkömmlinge KeePassXC und KeePass2Android in die Testaufstellung.

Im Dokument finden sich die Einschätzungen zu den Passwort-Managern konkret ab Seite 23. In 1Password hat das BSI keine Designfehler entdeckt. Der Avira-Passwort-Manager nutzt nicht überprüfbare kryptografische Algorithmen, was von Verbrauchern Vertrauen verlangt; die biometrische Authentifizierung sollten Nutzer deaktivieren und das Masterpasswort zusätzlich an einem sicheren Ort aufbewahren. Beim Chrome-Passwort-Manager bemängelt das BSI potenziellen Datenzugriff durch den Hersteller, sofern keine Passphrase von Nutzern gesetzt wurde; die On-Device-Verschlüsselung lasse theoretisch Zugriff bei aktiver Benutzung zu. Nicht alle Felder werden verschlüsselt, etwa Nutzernamen liegen im Klartext vor.

Bei Keepass2Android hat das BSI keine Bedenken angemeldet, lediglich ein Backup sollten Nutzerinnen und Nutzer selbst anlegen. Die Einordnung von KeePassXC sieht nahezu identisch aus, das BSI rät jedoch dazu, einen Zeitraum einzustellen, nach dem die App sich selbst gegen Zugriff sperrt. Der Mozilla Firefox Passwort Manager kann laut BSI bedenkenlos genutzt werden, sofern die Einstellung „Hauptpasswort setzen“ aktiviert wurde. Die Synchronisation mit dem Mozilla-Konto sollten Interessierte aktivieren oder alternativ selbst für eine Sicherung sorgen. Beim mSecure Password Manager könnte der Hersteller theoretisch auf die Daten zugreifen, auch sonst ist das BSI wenig angetan von der Reaktion des Herstellers: „Insgesamt erfüllt das Konzept nicht die üblichen Erwartungen an Passwortmanager. Weitere Eigenschaften stützen diese Sicherheitsbedenken“; wer mit dem Gedanken spielt, die Software zu nutzen, sollte prüfen, ob „dem Hersteller ohne objektive Grundlage das notwendige Vertrauen“ entgegenzubringen sei. Im Klartext: Finger weg davon.

Deutlicher wird das BSI bei PassSecurium: „Die Tatsache, dass der Hersteller jederzeit auf gespeicherte Passwörter von Nutzenden zugreifen kann, ist mit grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen an Passwort-Manager unvereinbar“, erklärt die Behörde. Von der Nutzung der Free/Standard-Apps 1.1.63 (Android) und 2.1.2 (iOS) raten die Beamten bis zur Verteilung des Master-Upgrades auf Version 3.x sogar konkret ab. Beim SecureSafe Password-Manager kann der Hersteller theoretisch auf die Daten zugreifen, da lediglich serverseitig ver- und entschlüsselt wird. Laut BSI muss man dem Hersteller daher vertrauen, dass die „kompensatorischen Maßnahmen“ effektiv derartige Zugriffe unterbinden. Hinter S-Trust Password Manager verbirgt sich die SecureSafe-App, sodass das hierfür Gesagte auch beim Sparkassen-Abkömmling gilt. Die Sparkassen werden den Betrieb davon zum 31. März 2026 einstellen.

Von dem Einsatz der letzten vier Produkte rät das BSI demnach eher ab. Die anderen Passwort-Manager haben keine derartig gravierenden Schwachstellen, wegen derer das BSI von der Nutzung abraten würde. Das BSI gibt in der Untersuchung noch die Hinweise, dass Verbraucher möglichst die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) nutzen sollten – idealerweise mit Hardware-Token und mit Einmal-Passwörtern (Time-Based One-Time Passwords, TOTP). Auf SMS-OTP sollten Nutzer hingegen verzichten, da diese etwa für SIM-Swapping anfällig seien.

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Ende 2024 hatte das BSI bereits Passwort-Manager untersucht. Damals ging es um Code-Analysen von Open-Source-Anwendungen. Dabei stießen sie auf Schwachstellen, deren Risiko die Behörde als „hoch“ eingestuft hatte.


(dmk)



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Tech-Gadget Flipper One: Neue Rendergrafiken des Innenlebens geben Rätsel auf


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Flipper One soll vielseitiger werden als sein Vorgänger mit der Versionsnummer Null. Nun hat Erfinder Pavel Zhovner auf seinem Telegram-Kanal erneut Bilder veröffentlicht, die ein voll bestücktes Gerät zeigen – allerdings nur als 3D-Rendering. Es verrät einige Details zur Ausstattung, verpixelt aber den SoC und andere Komponenten.

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Dass der Flipper One potenter als der Flipper Zero wird, hatte Zhovner bereits mehrfach bestätigt – das Gerät soll ein linuxbasierter Kleincomputer werden und Zhovner plant eine eigene Distribution. Und ein kürzlich veröffentlichtes Foto der Geräterückseite offenbarte bereits interessante Details. Jetzt gab es für Nutzer des russischsprachigen Kanals „Zhovner Hub“ neue Details zu entdecken.

Das neue Gerät wird offenbar aus zwei miteinander verbundenen PCBs bestehen. Die untere Platine beherbergt das ARM-SoC, die vom Vorgänger bekannten, jedoch nicht zu dessen Pinout kompatiblen GPIO-Pins, einen M.2-Steckplatz und große Teile der Peripherie.


Erstes Foto des oberen Flipper-One-PCB

Erstes Foto des oberen Flipper-One-PCB

Erstes Bild des Haupt-PCB des Flipper One: Ethernet und USB sind gut erkennbar, auch SIM- und SD-Schächte hat das Gadget.

(Bild: Pavel Zhovner)

Auf den grob aufgelösten Renderbildern lassen sich folgende Bauteile bereits gut erkennen:

  • eine Buchse vom Typ USB-A,
  • zweimal USB-C
  • ein HDMI-Anschluss, mutmaßlich Mini-HDMI,
  • 2×10 Pins GPIO (der Flipper Zero hat 18 Pins in einer Reihe),
  • zwei Ethernet-Buchsen,
  • ein M.2-Steckplatz für zwei verschiedene Modullängen,
  • ein Slot für Micro-SD-Karten und
  • ein SIM-Kartensteckplatz.

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Der im Gehäuseprototyp sichtbare Antennenanschluss ist lediglich angedeutet: An seiner Stelle findet sich auf dem PCB ein Steckkontakt, der wohl für die SMA-Buchse am Gehäuse vorgesehen ist.


Flipper One: Unterseite des PCB

Flipper One: Unterseite des PCB

Flipper One: An der Unterseite des Haupt-PCB sitzen der M.2-Slot und der SOC.

(Bild: Pavel Zhovner)

Auf der zweiten Platine findet sich das (im Screenshot durch Zhovner gepixelte) Display in bekannter Retro-Anmutung mit orangefarbenem Hintergrund. Links daneben hat der Entwickler ein kapazitives Touchpad untergebracht und ganz rechts scheint noch Platz für eine Klinkenbuchse – womöglich für Kopfhörer oder ein externes Mikrofon. Auch die vier Kontroll-LEDs für LAN1, LAN2, W-LAN und Internetzugriff und insgesamt 13 Taster für Bedienknöpfe lassen sich erspähen.


Flipper One: Oberer PCB

Flipper One: Oberer PCB

Flipper One: Auf dem oberen PCB sitzen Display, Bedientaster und Touchpad

(Bild: Pavel Zhovner)

Doch was verbirgt sich noch in den 3D-Grafiken? Was lugt da unter dem M.2-Steckkärtchen hervor? Und was hat es mit den verpixelten Chips auf sich? Der größte der vier ICs dürfte wohl der SoC sein – wahrscheinlich deutlich potenter als der STM32WB55RG auf dem Flipper Zero, der einen Cortex-M4-Kern mit 64 MHz Taktfrequenz als Application-Prozessor mitbringt –, die Funktion der drei anderen ist unklar. Auch der Pfostenstecker mit zwölf Pins an der Unterseite wird bei den bekannten Prototypen nicht nach außen geführt.

Wann der Flipper One erscheint, ist noch unbekannt, auch der Preis ist weiter ein Geheimnis. Der Flipper Zero ist derweil für knapp 230 Euro erhältlich, Erweiterungen für WLAN und Bewegungssteuerung schlagen mit gut vierzig sowie knapp sechzig Euro zu Buche.


(cku)



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Ein dunkler Tag für den Jugendschutz im Netz


Am 10. Dezember beginnt das Social-Media-Verbot in Australien. Menschen unter 16 Jahren dürfen Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube nicht mehr nutzen. Hunderttausende Jugendliche verlieren Schätzungen zufolge ihre Accounts. Die australische Regierung hofft damit, junge Menschen vor den Gefahren des Internet zu bewahren.

Der australische Social-Media-Bann ist vor allem Symbolpolitik, und nur aus dieser Perspektive ist er ein Erfolg. Denn weltweit schauen jetzt Konzerne, Politik und Medien nach Australien. Vermutlich klopfen sich die Verantwortlichen allein deshalb schon auf die Schultern. Regierungen anderer Länder könnten sich das australische Modell sogar zum Vorbild nehmen. Hoffentlich tun sie das nicht.

Denn die australische Regierung erweckt nur den Eindruck von Handlungsfähigkeit. Es scheint nur so, als könnte sie harte Kante gegen Tech-Konzerne zeigen, die andere Regulierungsversuche oftmals geschickt umschiffen. In Wahrheit ist den betroffenen Jugendlichen mit dem Social-Media-Bann nicht geholfen. Ihre Bedürfnisse und Probleme spielen keine Rolle; die Regulierung verfehlt ihr Ziel.

Schon wer Social Media mit Alkohol oder Tabak vergleicht, hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht um nachweislich schädliche Substanzen, sondern um vielfältige, digitale Räume. In solchen digitalen Räumen suchen Jugendliche Spaß und soziale Kontakte, Aufklärung und Vorbilder. Das australische Social-Media-Verbot versperrt Jugendlichen lediglich den offiziellen Zugang zu einer Auswahl dieser Räume.

Was junge Menschen statt plumper Sperren brauchen, sind sichere, digitale Räume. Sie brauchen Kompetenzen, um sich zunehmend eigenständig in diesen digitalen Räumen zu bewegen. Und sie brauchen Vertrauenspersonen, die Zeit haben, sie einfühlsam zu begleiten.

Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann



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Die Konsequenz des australischen Verbots: Junge Menschen werden ihren Bedürfnissen nach Spaß und Gemeinschaft, ihrer Neugier und ihrem Durst nach neuen Erfahrungen anderswo im Netz weiter nachgehen. Viele werden auf weniger bekannte Websites ausweichen. Und auf Dienste, die nicht vom Verbot betroffen sind, etwa Spiele und Messenger wie WhatsApp. Gerade WhatsApp ist für viele Kinder und Jugendliche selbst ein soziales Netzwerk und Schauplatz für Mobbing. Andere Jugendliche wiederum dürften die Altersschranken mithilfe von VPN-Software oder anderen Tricks digitaler Selbstverteidigung einfach überwinden.

Mutige Netzpolitik sieht anders aus

Das Social-Media-Verbot in Australien führt sogar zu noch mehr Kontrollverlust. Zuvor hatten Regulierungsbehörden klare Ansprechpersonen bei den großen Konzernen. Wenn auch widerspenstig haben sie zunehmend Maßnahmen für mehr Jugendschutz umgesetzt. Künftig müssen sich Plattformen wie TikTok und Instagram nicht einmal mehr darum bemühen, sichere Räume für australische Jugendliche unter 16 Jahren zu schaffen. Weil unter 16-Jährige dort offiziell nicht mehr sein dürfen.

Der Social-Media-Bann in Australien ist nicht mutig oder radikal, er ist eine Scheinlösung. Mutige Netzpolitik würde widerspenstige Tech-Konzerne unter Androhung hoher Geldbußen in die Verantwortung nehmen und sich nicht davor scheuen, das vor Gericht auszufechten. Weg mit manipulativen Designs; weg mit auf Sogwirkung optimierten Feeds, die jüngere und ältere Menschen stundenlang an den Bildschirm fesseln. Her mit sicheren Voreinstellungen, die verhindern, dass Fremde mit krimineller Energie Kontakt zu Minderjährigen anbahnen können. Her mit fair bezahlten und gut ausgestatteten Moderationsteams, die Meldungen von Nutzer*innen sorgfältig bearbeiten.

Das und mehr liefert Australien nicht. Stattdessen lässt der Staat die Jugendlichen mit ihren Problemen und Bedürfnissen allein. Das macht den 10. Dezember zu einem dunklen Tag für Jugendliche in Australien – und auch für Erwachsene.

Denn Millionen Menschen müssen in Australien künftig für ihre digitale Teilhabe den Ausweis zücken, um die Altersschranken zu überwinden. Massenhaft werden dabei sensible Daten bei teils zweifelhaften Drittanbietern landen. Nach diesem Schatz dürften sich sowohl Polizeibehörden als auch Online-Kriminelle schon jetzt die Finger lecken.



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