Künstliche Intelligenz
Nvidia: DLSS 4.5 mit dynamischer Frame Generation jetzt verfügbar
Nvidia hat die dynamische Frame Generation als Beta-Feature in der Nvidia-App veröffentlicht. Nutzer können darin nun einerseits die Bildrate bis zu sechsfach statt wie bisher vierfach erhöhen. Interessant ist aber vor allem die Möglichkeit, den Faktor der Frame Generation dynamisch einzustellen, um eine anvisierte Bildrate zu halten. Dynamische Frame Generation ist Teil von Nvidias KI-Suite DLSS 4.5. Voraussetzung ist eine RTX-50-Grafikkarte von Nvidia.
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Bei DLSS Frame Generation legt eine Nvidia-Grafikkarte mithilfe von Bewegungsvektoren künstlich generierte Bilder zwischen normal gerenderte Frames. Dadurch sieht das Spiel flüssiger aus. Das Verfahren hat aber auch einige Nachteile: Die Eingabeverzögerung steigt, zudem können interpolierte Frames Artefakte aufweisen. Deswegen ergibt Frame Generation vor allem dann Sinn, wenn die Ausgangsbildrate oberhalb von 50 FPS liegt – das sorgt für eine spielbare Eingabeverzögerung und macht Artefakte weniger sichtbar.
Faktor wird automatisch richtig eingestellt
Nvidia-Nutzer tun gut daran, den Faktor der Frame Generation mit Bedacht einzustellen. Dabei sind Ausgangsbildrate und die Bildwiederholfrequenz des Monitors die entscheidenden Maßstäbe: Bekommt man bei einem Spiel in der Regel 60 FPS und spielt auf einem 120-Hz-Monitor, sollte man nur zweifache Frame Generation einstellen. Dynamische Frame Generation nimmt Nutzern diese Abwägungen ab und sichert sie zusätzlich gegen Schwankungen der Bildrate ab. Sinkt die Ausgangsbildrate deutlich unter 60, kann dynamische Frame Generation in diesem Fall etwa automatisch vom Faktor 2 auf 3 umstellen.

In der Nvidia-App kann man nun dynamische Frame Generation einstellen. Voraussetzung ist eine RTX-50-Grafikkarte – und Support für das jeweilige Spiel.
(Bild: heise medien)
Um dynamische Frame Generation zu nutzen, muss man die aktuelle Version der Nvidia-App herunterladen und die Beta-Features aktivieren. Anschließend kann man dynamische Frame Generation in den Grafik-Einstellungen der App entweder global oder für individuelle Spiele einschalten. Dazu wählt man im DLSS Override – Frame Generation „dynamisch“ aus. Dort kann man auf Wunsch auch eine anvisierte Bildrate einstellen, standardmäßig geht das System von der maximalen Bildwiederholfrequenz des Monitors aus.
DLSS 5 funktioniert anders
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DLSS 4.5 hat abseits des Namens nichts mit DLSS 5 zu tun, das zuletzt hohe Wellen schlug: DLSS 4.5 nutzt Frame Generation und Upscaling, um die Bildrate von Spielen bei möglichst geringem Qualitätsverlust zu verbessern. DLSS 5 ist dagegen eine Technik, bei der ein KI-Modell aus Farben und Bewegungsvektoren annähernd fotorealistische Grafik mit KI-Touch baut und damit die Optik eines Spiels grundlegend verändert. DLSS 5 kostet Leistung, während vorherige DLSS-Versionen Leistung einsparen sollen.
Das Update der Nvidia-App bringt zudem eine Vorschau von Auto Shader Compilation: ein System, das die Shader bei DirectX-12-Spielen nach Treiber-Updates automatisch neu anlegen soll, damit die Kompilierung beim nächsten Spielstart bereits erledigt ist. Diese Funktion testet Nvidia noch und ist standardmäßig deaktiviert.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
E-SUV BMW iX3 40: Einstiegsmodell mit 235 kW und 635 km Reichweite
Nur wenige Wochen nach der Markteinführung des neuen BMW iX3 in Deutschland bringt BMW eine günstigere, zweite Antriebsvariante heraus. Das neue Einstiegsmodell BMW iX3 40 ist als Basis-Version des iX3 mit Heckantrieb mit stromerregter Synchronmaschine (SSM) ausgestattet und leistet 235 kW. Das Drehmoment gibt der Hersteller mit 500 Nm an. Von null auf 100 km/h sollen damit 5,9 Sekunden vergehen, abgeregelt wird erst bei 200 km/h.
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Gleiche Ladedauer wie beim iX 50
Ein statt den 108,7 kWh des iX3 50 xDrive netto nur 82,6 kWh fassender Akku soll bei einem kombinierten WLTP-Verbrauch von 14,6 kWh/100 km eine Reichweite von bis zu 635 Kilometer ermöglichen. Deutlich geringer ist trotz 800–Volt-Spannungslage des Cell-to-Pack-Speichers die maximale DC-Ladeleistung mit 300 kW als die des bislang einzigen erhältlichen BMW iX3 50 Xdrive. Allerdings hat BMW die Akkukapazität so gewählt, dass die Ladung von 10 auf 80 Prozent mit 21 Minuten gleich lang dauert. Fürs AC-Laden wird der iX3 40 serienmäßig mit einem 11-kW-AC-Ladegrät geliefert, der 22-kW-Lader kostet Aufpreis.
Wie bereits für den iX3 50 bietet BMW eine bidirektionale Ladefunktion an, die es ermöglicht, den Wagen als Energiespeicher zu Hause zu nutzen, was besonders sinnvoll in Verbindung mit einer eigenen Stromerzeugung, beispielsweise per Photovoltaik ist.
Da der BMW i3 auf der gleichen technischen Basis aufbaut, dürfte die kommende i3-Antriebsvariante mit ähnlichen Eckdaten zu erwarten sein. Der BMW iX3 40 ist ab Sommer 2026 zu einem Preis ab 63.400 Euro erhältlich, rund 7500 Euro günstiger als der iX 50, aber etwas über den zunächst angekündigten 60.000 Euro.
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(fpi)
Künstliche Intelligenz
Rocket Lab übernimmt Laserkommunikationsunternehmen Mynaric
Das US-Raumfahrtunternehmen Rocket Lab darf das deutsche Unternehmen Mynaric kaufen. Die deutschen Behörden haben die Übernahme des Herstellers von Laserkommunikationssystemen genehmigt.
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Die Transaktion sei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft und genehmigt worden, teilte Rocket Lab mit. Das Unternehmen gehe davon aus, dass die Übernahme im April abgeschlossen werde.
„Laserkommunikation ist ein entscheidender Faktor für die Satellitenkonstellationen von heute und morgen“, sagte Peter Beck, Chef und Gründer von Rocket Lab. Mit der Übernahme von Mynaric sei das Unternehmen „der Erweiterung unserer Möglichkeiten, die deutsche und europäische Raumfahrtindustrie in viel größerem Umfang zu unterstützen, einen spannenden Schritt näher gekommen.“
Die Übernahme wurde vom Wirtschaftsministerium lange und gründlich geprüft. Das Ministerium hat diese auch nur unter Auflagen genehmigt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet: „Die Auflagen garantieren den Verbleib des geistigen Eigentums, der Produktion sowie Forschung und Entwicklung von Schlüsseltechnologien und -produkten von Mynaric in Deutschland und Europa.“
Keine Mynaric-Produkte für China
Dazu gehört auch, dass deutsche und europäische Kunden aus dem Rüstungssektor Zugriff auf die Produkte von Mynaric bekommen. Einen Verkauf von Mynaric-Produkten nach China untersagte die Bundesregierung vor einigen Jahren.
Das in München ansässige Unternehmen Mynaric ist eine Ausgründung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Es vermarktet eine Technik für Laserkommunikation, die vom Institut für Kommunikation und Navigation des DLR entwickelt wurde. Damit lassen sich deutlich höhere Datenübertragungsraten erzielen als per Funk und soll vor allem für die Kommunikation zwischen Satelliten eingesetzt werden.
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Wegen Verzögerungen bei der Serienfertigung des Kommunikationsterminals Condor Mk3 geriet Mynaric in eine wirtschaftliche Schieflage, sodass das Unternehmen von der Börse genommen werden musste. Rocket Lab, das bereits zu den Kunden von Mynaric gehörte, unterbreitete bereits im März vergangenen Jahres ein Kaufangebot.
Entsprechend den Auflagen der Bundesregierung verbleibt der Unternehmenssitz in München, wodurch Rocket Lab nach eigenen Angaben seine erste Präsenz in Europa etabliert. Das sei die Chance für das Raumfahrtunternehmen, nach Europa zu expandieren. Das in Neuseeland gegründete Unternehmen baut die wiederverwendbare Rakete Electron, die Kleinsatelliten ins All bringt, sowie Bauteile für Satelliten. Neben der Kleinrakete Electron entwickelt Rocket Lab die größere Neutron, die bis zu 13 Tonnen Nutzlast in den niedrigen Erdorbit bringen soll.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Mehrere Bundesländer wollen die Informationsfreiheit einschränken
Die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns steht vor einer Zerreißprobe. Was Anfang 2025 auf Bundesebene am Widerstand der Zivilgesellschaft scheiterte, kehrt durch die Hintertür der Landesgesetzgebungen zurück. Voriges Jahr legte es CDU-Verhandlungsführer Philipp Amthor darauf an, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes faktisch abzuschaffen. Nun erfolgt die Demontage der Transparenzrechte schrittweise in den Ländern. Den Anfang machte Berlin: Die schwarz-rote Koalition entkernte vorige Woche unter dem Banner des Katastrophenschutzes das Berliner IFG.
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Der Hauptstadt-Fall zeigt ein Muster, das in anderen Bundesländern Schule zu machen droht. Als Reaktion auf Anschläge auf die Strominfrastruktur drückte der Senat im Abgeordnetenhaus Änderungen durch, die weit über den Schutz kritischer Anlagen hinausgehen.
Zehn neue Ausnahmetatbestände erschweren den Zugang zu Informationen in Sektoren wie Verkehr, Energie, Kultur und Finanzen. Nur die Kulturverwaltung ist ausgenommen, in der Rechercheure vom Portal FragDenStaat jüngst mithilfe des Auskunftsrechts eine Fördermittelaffäre der Berliner CDU aufdeckten.
Domino-Effekt in den Ländern
Dieser Dammbruch wirkt laut FragDenStaat wie ein Startsignal für Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In Kiel plant die schwarz-grüne Landesregierung, den Kreis auskunftspflichtiger Stellen zu beschneiden. Sparkassen, Kreditinstitute sowie Kammern und Berufsverbände sollen komplett aus der Transparenzpflicht fallen. Datenschützer kritisieren zudem das Vorhaben, bei angeblich missbräuchlichen Anfragen die Identität der Absender einzufordern. Das untergräbt das Prinzip der anonymen Behördenanfrage und schreckt Whistleblower sowie Journalisten ab. Auch der Verfassungsschutz soll in Schleswig-Holstein künftig ganz im Verborgenen agieren.
In Thüringen zeichnet sich ein Angriff auf die proaktive Transparenz ab. Ein Gesetzentwurf der von CDU, SPD und BSW getragenen Landesregierung sieht vor, Veröffentlichungspflichten für Kommunen zu reduzieren. Dokumente, die bisher von Amts wegen zugänglich waren, verschwinden wieder in den Schubladen. Ferner soll die Landesdatenschutzbehörde als Instanz zur Durchsetzung von Informationsrechten geschwächt werden.
Informierte Debatten in Gefahr
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In Mecklenburg-Vorpommern hat die SPD-Linke-Regierung vor, das Recht auf Information an die Meldebescheinigung zu koppeln. Nur wer seinen Erstwohnsitz im Land hat, darf künftig Anfragen stellen. Das würde einen Grundsatz der Informationsfreiheit abschaffen, da staatliches Handeln von allgemeinem öffentlichem Interesse und nicht an geografische Grenzen gebunden ist. Überregionale Medien oder Transparenzinitiativen würden ausgesperrt.
Die Argumentationsmuster der Regierungen gleichen sich: Sicherheitsbedenken und Entlastung der Verwaltung rechtfertigen den verwehrten Blick in die Akten. Doch wenn der Zugang zu Daten über Wasserversorgung, Finanzen oder Telekommunikation zur Geheimsache wird, schwindet die Basis für eine informierte Debatte.
(wpl)
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