Künstliche Intelligenz
Nvidias N1X-Prozessor: So viele Shader-Kerne wie in einer GeForce RTX 5070
Der Vergleichs-Benchmarks Geekbench gibt weitere Details zu Nvidias kommendem ARM-Prozessor N1X preis. Dieses Mal hat ein Nutzer eines Vorseriensystems ein OpenCL-Ergebnis hochgeladen. Dieser Test läuft auf der integrierten Grafikeinheit, weshalb Geekbench die wichtigsten GPU-Merkmale ausliest.
Demnach hat die GPU 48 Compute Units, im Nvidia-Sprech Shader-Multiprozessoren (SMs). Bei Nvidias Blackwell-Architektur sitzen in jedem SM 128 Shader-Kerne, was beim N1X 6144 ergäbe. Genauso viele Shader-Kerne sitzen im Grafikchip der GeForce RTX 5070, allerdings sollten Interessierte mit einer deutlichen niedrigeren Leistung beim N1X rechnen.
Weniger Leistung im Prozessorgewand
Ein Kombiprozessor hat ein viel engeres Energiebudget, was in niedrigeren Taktfrequenzen resultiert. Geekbench hat 1048 MHz ausgelesen, was 12,9 Teraflops FP32-Rechenleistung entspräche. Eine GeForce RTX 5070 schafft in Spielen das 2,4-Fache (31 Teraflops). Der N1X-Wert muss allerdings nicht final sein und kann sich je nach System erheblich unterscheiden. Die GPU in AMDs schnellstem Kombiprozessor für Endkunden, Strix Halo alias Ryzen AI Max 300, gilt mit 2560 Shadern bereits als stark.
Zusätzlich zur geringeren elektrischen Leistungsaufnahme muss sich der N1X im Vergleich zur GeForce RTX 5070 mit langsamerem LPDDR5X- statt GDDR7-Speicher begnügen. Geekbench hat 128 GByte ausgelesen, wahrscheinlich an 256 Bit. CPU-seitig gibt Geekbench erneut zwei 10-Kern-Verbunde an, also 20 Kerne insgesamt.
Bisher hat Nvidia den N1X nicht offiziell angekündigt. Seine Existenz gilt jedoch als offenes Geheimnis. Er soll für Desktop-PCs und High-End-Notebooks gedacht sein.
GB10-Zwilling
Vor dem N1X für Notebooks bringt Nvidia den bereits angekündigten GB10 für Mini-Workstations. Sofern sich die Geekbench-Spezifikationen bewahrheiten, dürfte es sich um identische oder nahezu gleiche Chips handeln.
Auch der GB10 hat 20 CPU-Kerne (je 10 Cortex-X925 und -A725) sowie ein 256 Bit breites Speicher-Interface für bis zu 128 GByte LPDDR5X-RAM. Zur GPU hat Nvidia bisher nicht viel offiziell verraten. Allerdings sind im Award zur Hardware-Messe Computex ebenfalls 6144 Shader-Kerne vermerkt.
Nvidia entwickelt seine Kombiprozessoren zusammen mit Mediatek. Zuletzt kamen Gerüchte auf, dass Nvidia die Vorstellung auf das erste Quartal 2026 verschoben haben soll. Unsere Quellen nannten uns sogar das zweite Quartal 2026.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Soziale Netze werden versuchen, Unter-16-jährige Australier auszuschließen
„Age bans won’t work“, verweist Tiktok auf Experteneinschätzungen. „Rechtliche Altersgrenzen werden nicht funktionieren.“ Dennoch wird der chinesische Videodienst das im Eilverfahren beschlossene australische Soziale-Netze-Verbot für alle Unter-16-Jährigen nach bestem Bemühen, wie vorgeschrieben, ab 10. Dezember umsetzen. Das hat eine Vertreterin am Dienstag (Ortszeit) bei einer Anhörung im Senat Australiens betont. Sie verwies allerdings darauf, dass das Verbot Kinder in Ecken des Internet drängen werde, wo überhaupt keine Regeln eingehalten würden.
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Auch Vertreterinnen Meta Platforms und Snaps, das den Messaging-Dienst Snapchat betreibt, gelobten, sich um Einhaltung der von ihnen abgelehnten Vorschriften bemühen zu werden. Snap vertritt den Standpunkt, laut Gesetzestext vom Verbot ausgenommen zu sein. Das Gesetz enthält eine Ausnahme für Dienste, die ausschließlich oder primär für Sprachverbindungen, Videotelefonate und/oder Messaging genutzt werden. Und australische Snapchat-Nutzer würden 75 Prozent der Nutzungszeit genau diese Teile des Angebots nutzen. Außerdem könnten Nutzer nicht ungefragt mit andere Nutzern kommunizieren, das sei erst nach beidseitiger Zustimmung möglich. Überdies könnten Erziehungsberechtigte Einblick in die Nutzung ihrer Kinder nehmen.
Doch die Datenschutzbehörde und der Esafety Commissioner Australiens haben Snap die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung verweigert. Snap fühlt sich im Vergleich zu Whatsapp, Facebook Messenger und iMessage ungerecht behandelt, wird sich der Entscheidung aber beugen.
Meta Platforms unterstrich, dass Australiens Altersgrenze von 16 Jahre weltweit einzigartig sei. Die Systeme des Konzerns seien darauf trainiert, Unter-13-Jährige sowie Unter-18-Jährige auszumachen. Meta werde versuchen, fortan Australische 14- und 15-Jährige auszumachen, doch sei dies notwendigerweise weniger zuverlässig. Überhaupt setze Meta auf „age assurance“ nicht unbedingt auf „age verficiation“; letzteres verlange den Bezug auf ein amtlich festgestelltes Geburtsdatum, also in der Regel amtliche Ausweise. Konkret setze Meta auf den externen Dienstleister Yoti, der Nutzer vor die Wahl stellt, einen Ausweis vorzulegen oder ein Video von sich selbst hochzuladen, anhand dessen das Alter geschätzt wird. Diese Daten erhält Meta aber nicht, sie verbleiben bei Yoti.
Junge Nutzer können Konten einfrieren
Wie die Umsetzung des Verbots aus Nutzersicht aussehen wird, ist im Detail ungeklärt und könnte sich zwischen den drei Anbietern in Details unterscheiden. Grundsätzlich soll es auf die Wahl zwischen Kontolöschung und Kontodeaktivierung hinauslaufen. Letzteres erlaubt spätere Reaktivierung. Hinzu kommen bei Snap und Tiktok Angebote zum Download eines Archivs beziehungsweise der eigenen Inhalte.
Snap betonte, einen „humanen Zugang“ zu suchen. Gerade für Nutzer, die zum Stichtag 10. Dezember 2025 kurz vor ihrem 16. Geburtstag stehen, wäre es schmerzhaft, würde ihr Konto zwangsweise gelöscht. Anwender, die irrtümlich für 15 oder jünger gehalten werden, könnten sich durch Vorlage eines amtlichen Ausweises freibeweisen.
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Insgesamt dürften in Australien größenordnungsmäßig 1,5 Millionen Konten betroffen sein. Meta erwartet, zirka 150.000 Facebook-Konten und doppelt so viele Instagram-Zugänge zu deaktivieren. Tiktok zählt nach eigenen Angaben rund 200.000 australische Konten, deren Altersangabe 13 bis 15 Jahre ist. Bei Snap sind es 440.000. Wie Meta setzt auch Snap auf automatisierte Systeme, die das Nutzerverhalten analysieren und versuchen, Konten mit fälschlich höheren Altersangaben zu finden und zu deaktivieren.
Ein Senator wollte bei der Anhörung von den drei Datenkonzernen wissen, wie australische Behörden das Kinderverbot durchsetzen sollen, wenn Erziehungsberechtigte ihren eigenen Kindern dabei helfen, das Verbot zu umgehen. Dabei gestand er ein, dass das nicht Problem der Anbieter sei. Eine wirkliche Antwort hat er nicht erhalten.
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Inquiry „Internet Search Engine Services Online Safety Code“
by the Australian Senate Environment and Communications References Committee
(ds)
Künstliche Intelligenz
Softwarelizenzen: Bei Microsoft wechselt die Ampel auf Grün, Broadcom bleibt Rot
Broadcoms Lizenz-Tyrannei zwingt europäische Cloud-Anbieter in die Knie. Das ist die dringlichste Warnung in dem am Dienstag veröffentlichten dritten Bericht des European Cloud Competition Observatory (ECCO). Für dieses Wettbewerbsbarometer rund um faire Softwarelizenzen zeichnet vor allem der Branchenverband Cloud Infrastructure Service Providers in Europe (CISPE) verantwortlich. Er hebt hervor: Seit der Herausgabe des zweiten ECCO-Berichts im Mai habe sich die globale Situation für Marktteilnehmer durch Broadcoms neues, „unlauteres“ Lizenzierungsverhalten gegenüber europäischen Cloud-Anbietern und deren Kunden noch einmal „nur verschlechtert“.
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CISPE fordert in dem aktuellen Bericht von Broadcom, „vorhersehbare und faire Geschäftsbeziehungen“ wiederherzustellen. Der Verband zählt dazu vor allem eine Vorankündigungsfrist von mindestens sechs Monaten für Änderungen bei Verträgen, Preisen oder Konditionen vor einer Verlängerung.
Ein weiterer Appell zielt auf bessere Unterstützung kleinerer Cloud-Service-Provider (CSP), etwa durch zusätzliche Fristverlängerungen von mehr als sechs Monaten für die Aufnahme in das Programm für White-Label-Kunden. Broadcom müsse den „erheblichen Gesamtpreisanstieg“ durch Bündelprodukte nach der Übernahme der marktbeherrschenden Virtualisierungssoftware VMware stoppen. Der Konzern weigere sich jedoch nachdrücklich, auf die erhobenen Bedenken einzugehen. Die Folge: Viele europäische Kunden seien bei der Vertragsverlängerung mit Lizenzkosten konfrontiert, die um das „Zehnfache oder mehr“ stiegen.
Auswirkungen auf Kunden und den Cloud-Markt
Cloud-Anbieter, die zur Erbringung ihrer Dienste auf die Virtualisierungswerkzeuge der Marken Broadcom oder VMware angewiesen seien, sähen sich einer „unmöglichen Wahl“ gegenüber, heißt es in der Analyse: Sie müssten entweder den drastischen Kostenanstieg und langwierige Vertragsbindungen akzeptieren oder einen langwierigen, teuren und potenziell ruinösen Übergang zu alternativen Anbietern wagen. Für einige Arbeitsschritte gebe es aufgrund von Zertifizierungen keine Alternativen.
Broadcom hat die Situation für Anbieter und Kunden laut dem Bericht noch weiter verschärft, indem die unterste Partnerebene, auf die sich viele kleinere Unternehmen stützten, gestrichen wurde. Das überarbeitete Partnerprogramm verwehre Kunden das Portieren bestehender Lizenzen zu anderen Cloud-Anbietern. Die meisten CSP würden dadurch effektiv vom Markt ausgeschlossen. Zudem schreibe der Konzern feste Start- und Enddaten für Lizenzen vor, die nicht mit Kundenverträgen abgestimmt werden könnten. Dienstanbieter müssten Broadcom so zusätzliche Gebühren zahlen, ohne entsprechende Einnahmen zu erzielen. Bei großen Deals kassiere das Unternehmen dadurch unfair jeweils „viele Tausend Euro“.
Angesichts dieser eskalierenden Situation hat CISPE im Juli beim Gericht der EU eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Übernahme von VMware durch Broadcom eingereicht. Insgesamt zeigt CISPE der Firma weiter die rote Karte. Broadcom hielt der Schelte bereits mehrfach entgegen: Die Kundenbindungsrate sei konstant geblieben, was für den gebotenen Wert der Programme spreche.
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Microsoft, SAP und Citrix im Visier
Microsoft erhält hingegen den Status „Grün“. Die Bewertung hat sich damit zum zweiten Mal in Folge verbessert. Der Fortschritt resultiert ECCO zufolge aus einer im Juli erzielten Vereinbarung, die zu faireren Lizenzbedingungen für europäische Cloud-Anbieter geführt hat. Dadurch soll Wettbewerb mit Microsofts eigener Azure-Plattform auf Augenhöhe ermöglicht werden. Voriges Jahr hat CISPE überraschend seine Wettbewerbsbeschwerde gegen den US-Konzern bei der EU-Kommission zurückgenommen.
Gleichzeitig trat Microsoft dem Verband als Mitglied ohne Stimmrecht bei. Das Unternehmen sagte dabei Korrekturen seiner Vertragsklauseln für die eigenen Cloud-Dienste zu. Zudem sollen rund 20 Millionen Euro an CISPE geflossen sein.
Zugleich äußert die Beobachtungsstelle erste Bedenken gegen zwei weitere große Softwarekonzerne, die ihre Marktdominanz potenziell missbrauchen, um Kunden zu binden und den Wettbewerb europäischer Cloud-Anbieter zu behindern: Bei SAP erwecken die Lizenzbedingungen demnach den Eindruck, Kunden in die eigene Cloud zu drängen und Lösungen rivalisierender europäischer CSP auszuschließen. Citrix gerät in den Fokus, da es dem Beispiel von Broadcom folgen und einseitige, dramatische Änderungen der Lizenzbedingungen vornehmen könnte.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Weiße Flecken: Funklöcher halb so groß wie Schleswig-Holstein
Seit Jahren wird seitens politisch Verantwortlicher und Telekommunikationsunternehmen versprochen, die sogenannten weißen Flecken zu beseitigen: Orte, an denen es keine Versorgung mit Mobilfunk gibt. Doch die Realität ist eine andere, wie eine Auswertung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nun aufzeigt.
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Auf 23.502 Quadratkilometern in Deutschland ist keine Sendestation mit 4G oder 5G erreichbar, egal von welchem Anbieter, zeigt die am Dienstag veröffentlichte Auswertung des BMDS. Über 22.000 der Funklöcher (rund 95 Prozent) sind dabei kleiner als ein Quadratkilometer.
Doch auch große Löcher gibt es weiterhin: 47 mit einer Größe über 20 Quadratkilometern zählte das Ministerium auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur, der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) und des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).
Bayern unangefochtener Spitzenreiter
Zwei Drittel der Funklöcher liegen laut BMDS im Süden und Südwesten Deutschlands. Der Großteil der unterversorgten Fläche entfällt allerdings auf Waldgebiete: bei 82,7 Prozent der weißen Flecken wurde zwischen den Baumstämmen kein Funkmast angepflanzt.
Absolut betrachtet liegt Bayern mit weitem Abstand vor allen anderen Bundesländern: 2296,76 Quadratkilometer haben keinerlei schnellen Mobilfunkempfang, auf Platz zwei folgt Baden-Württemberg (1110,53) vor Hessen und Rheinland-Pfalz mit je gut 660 nicht abgedeckten Quadratkilometern. In Bayern sind demnach 7200 Haushalte ohne breitbandigen Mobilfunkzugang, in Baden-Württemberg sind es 8000 Haushalte.
Einen Teil der weißen Flecken erklären sich die Autoren der Studie mit Schwierigkeiten, die die Mobilfunkunternehmen etwa bei der Erschließung von geografisch schwer zugänglichen Randlagen haben. Das sind etwa Grenzregionen oder Naturschutzgebiete, wo die Errichtung schwerer fällt und langwieriger Genehmigungsprozesse sowie der Errichtung weiterer Infrastruktur bedarf.
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Erschließung erschwert
Sendemasten sind ohne Strom und Zufahrtswege nicht möglich. Und in Grenzregionen ist Koordination mit dem Regulierer im jeweiligen Nachbarstaat zwingend nötig. Allerdings gibt es auch Indizien, die dagegen sprechen: Während Bayern und Baden-Württemberg viele Problemzonen aufweisen, sind Sachsen und das Saarland davon wenig betroffen – trotz großer Grenzregionen und im Falle Sachsens dort auch vorhandener Naturschutzgebiete.
Nachdem der Gesetzgeber den Mobilfunkausbau ins „überragende öffentliche Interesse“ gestellt hat, setzt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) nun auf konkrete Lösungen für die einzelnen Lücken. „Die vorliegende Studie liefert eine fundierte Datengrundlage, die uns hilft, Versorgungslücken besser zu priorisieren, gezielter zu schließen und den Netzausbau messbar voranzubringen“, sagte Wildberger in Berlin.
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Offen ist laut Ministerium noch, ob es dafür auch neue Förderinstrumente geben soll. Einige der in der Vergangenheit dafür getroffenen Maßnahmen für den Bau von Mobilfunkmasten zogen sich besonders lange – anders als von verantwortlichen Ministern erhofft.
(vbr)
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