Künstliche Intelligenz
Ohne Open Source keine digitale Souveränität, warnt die OSBA
Die Open Source Business Alliance (OSBA) hat der Großen Koalition nach 100 Tagen im Amt vorgeworfen, zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung von Open-Source-Software bislang nicht einzulösen. Trotz angekündigter Rekordinvestitionen im Bundeshaushalt 2025 würden Open Source und digitale Souveränität in den bisherigen Projekten der Bundesregierung praktisch keine Rolle spielen, kritisierte der Branchenverband.
Wichtige Projekte wie das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), openCode oder openDesk würden nur mit Minimalbeträgen bedacht. Laut OSBA benötigt das ZenDiS jährlich mindestens 30 Millionen Euro, geplant seien jedoch nur 2,6 Millionen – zu wenig, um die angekündigten Ziele umzusetzen.
Open Source by Default?
Auch beim kürzlich beschlossenen Entwurf für das Vergabebeschleunigungsgesetz sieht die OSBA ungenutztes Potenzial. Eine gesetzliche Vorgabe „Open Source by Default“ im Beschaffungsrecht könnte die Position europäischer IT-Anbieter stärken und Abhängigkeiten von US-Konzernen reduzieren – fehle jedoch im aktuellen Entwurf.

Ob Cloud, KI oder M365: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Software und Servcies aus den USA auf. Angesichts der politischen Verwerfungen seit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump fragen sich immer mehr IT-Verantwortliche: Wie kann ich Abhängigkeiten vermindern und die eigene IT souveräner, resilienter und damit zukunftssicherer aufstellen?
Der IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München liefert Antworten. Renommierte Experten erklären, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.
Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.
Im Digitalministerium werde derzeit am Deutschland-Stack gearbeitet – einem interoperablen, souveränen IT-Framework. Die OSBA kritisiert, dass bislang kein klares Bekenntnis zu Open Source erkennbar sei. Nur mit offenen Standards und quelloffener Software könne das Projekt zur digitalen Souveränität beitragen.
OSBA-Vorstand Peter Ganten forderte die Regierung auf, schnell eine eigenständige Open-Source-Strategie im Digitalministerium zu etablieren, bestehende Projekte angemessen zu finanzieren, Open-Source-Standards im Deutschland-Stack fest zu verankern und eine „Open Source by Default“-Regelung im Vergaberecht zu verankern. Andernfalls würden Milliarden an US-amerikanische Big-Tech-Konzerne abfließen und bestehende Abhängigkeiten verfestigt.
Kritik auch von der FSFE
Auch die Free Software Foundation Europe sieht die Forderung nach freier Software in der öffentlichen Verwaltung unerfüllt. „Wenn die Bundesregierung es mit technologischer Souveränität ernst meint, muss sie konsequent auf freie Software setzen. Das ist die entscheidende Voraussetzung für Herstellerunabhängigkeit, Wechselfähigkeit, Interoperabilität und echte Innovation“, erklärt Johannes Näder, Senior Policy Project Manager der FSFE. Die Regierung müsse eine sichere, langfristige Finanzierung freier Software und ihrer Initiativen wie dem ZenDiS gewährleisten und freie Software bei der öffentlichen Beschaffung Vorrang haben. Nur so ließe sich die riskante Abhängigkeit der Verwaltung von proprietären Anbietern lösen.
Die Open Source Business Alliance vertritt über 240 Unternehmen der Branche in Deutschland. Sie sieht Open Source und offene Standards als zentrale Grundlage für digitale Souveränität, Innovationsfähigkeit und Sicherheit im digitalen Wandel. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) setzt sich für die Förderung und den Schutz freier Software sowie die Stärkung digitaler Freiheitsrechte und Selbstbestimmung in Europa ein.
(odi)
Künstliche Intelligenz
KI-Boom: Rechenzentren in Deutschland wachsen rasant
Der KI-Boom lässt die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland stark wachsen. Laut einer aktuellen Studie des Branchenverbands Bitkom soll die installierte Leistung von derzeit knapp 3000 Megawatt bis 2030 auf über 5000 Megawatt steigen – ein Plus von rund 70 Prozent. Besonders dramatisch fällt das Wachstum bei KI-Rechenzentren aus: Deren Kapazität soll sich von 530 auf 2020 Megawatt vervierfachen.
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Die Branche investiert in diesem Jahr Rekordsummen: 12 Milliarden Euro fließen in IT-Hardware, weitere 3,5 Milliarden Euro in Gebäude und technische Infrastruktur. Aktuell sind in Deutschland rund 2000 Rechenzentren mit mindestens 100 Kilowatt Anschlussleistung in Betrieb, darunter 100 größere Anlagen mit mehr als 5 Megawatt.
Trotzdem bleibt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich zurück. Die USA verfügen bereits heute über zehnmal so viele Rechenzentrumskapazitäten, wie Deutschland bis 2030 plant. Jährlich bauen die Vereinigten Staaten mehr als das Vierfache der gesamten deutschen Kapazität neu auf. Mega-Rechenzentren speziell für KI-Anwendungen, wie sie in den USA und China existieren, fehlen hierzulande völlig.
Cloud dominiert, klassische RZ schrumpfen
Die Cloud treibt das Wachstum: Ihr Anteil an der Gesamtkapazität stieg von 29 Prozent im Jahr 2019 auf aktuell 49 Prozent. Klassische Rechenzentren verzeichnen dagegen einen Rückgang. Edge-Rechenzentren bleiben mit 240 Megawatt noch Nischenerscheinung.
Der Stromverbrauch der Rechenzentren steigt parallel: 2025 werden 21,3 Milliarden Kilowattstunden erwartet, gegenüber 20 Milliarden im Vorjahr und 12 Milliarden im Jahr 2015. Zwei Drittel entfallen auf die IT-Infrastruktur selbst, ein Drittel auf Kühlung und unterbrechungsfreie Stromversorgung. Die Energieeffizienz einzelner Server verbessert sich dabei kontinuierlich – bei Standardservern um 26 Prozent jährlich zwischen 2017 und 2022.
Frankfurt dominiert, neue Projekte im Nordosten
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Regional konzentriert sich die Rechenleistung stark: Der Großraum Frankfurt verfügt mit gut 1100 Megawatt über mehr als ein Drittel aller deutschen Kapazitäten. Mit großem Abstand folgen Bayern (420 MW) und Nordrhein-Westfalen (378 MW). Neue Großprojekte sind nicht nur in Frankfurt geplant (1800 MW), sondern auch in Brandenburg (888 MW) und möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 1000 Megawatt.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder fordert bessere Rahmenbedingungen: „Beim Thema Rechenzentren müssen Bund und Länder ‚all in‘ gehen und die Investitionshürden radikal senken. Hier entscheidet sich, ob Deutschland zur Datenkolonie wird oder auch im digitalen Zeitalter ein souveränes Land bleibt.“ Konkret verlangt der Verband schnellere Genehmigungsverfahren und eine stabile Versorgung mit günstigem Strom.
Alle Informationen zur Studie finden sich beim Bitkom.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Apple zeigt, wie App-Entwickler Liquid Glass einsetzen
Mit Liquid Glass hat Apple allen seinen Betriebssystemen einen neuen Look verpasst. Das Problem: Apps, die darauf noch nicht vorbereitet sind, fallen gegebenenfalls deutlich aus dem Rahmen, teilweise gibt es zudem auch Grafikfehler, wenn man sie auf den neuen Systemen ausführt. Developer müssen ihre Programme also möglichst anpassen. Wie das unter iOS 26, iPadOS 26 und macOS 26 aussehen kann, hat Apple nun in einer neuen Galerie auf seiner Entwickler-Website demonstriert, die über ein Dutzend Apps in „Vorher / Nachher“-Ansicht demonstriert. Hier sollen sich Developer Inspiration holen – und gegebenenfalls die Angst vor notwendigen Anpassungen verlieren.
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Leichte bis komplexe Anpassungen
Zu sehen ist etwa die App der Süßigkeitenkette Crumbl. Diese nutzt die durchgehende Scrollmöglichkeit für Inhalte, die erstmals die Dynamic Island abdeckt, zeigt neue Overlay-Menüs und die Integration der neuen Tab-Leiste. Ähnlich umgebaut wurde Tide Guide für Surfer, wo die verschiedenen Elemente Glaseffekte auslösen, die allerdings teils unschön ineinander übergehen – ein allgemeines Problem bei Liquid Glass. Grow Pal zeigt auf der Apple Watch durchsichtige Hintergründe samt Tasten (Standard unter watchOS 26), die Sonnenstands-App Lumy einen neuen glasigen Schieberegler. Ähnliche neuartige Animationselemente gibt es auch bei Sky Guide (Sternengucker-Werkzeug) und Photoroom (KI-Bildeditor) zu sehen.
Linearity Curve (Vektorgrafik) auf dem iPad bekam neue UI-Elemente mit den Liquid-Glass-typischen Abrundungen. Die Kreditkarten-Tracking-App CardPointers (macOS) bekam neue Farbverläufe und Glaskarten, wirkt unter Liquid Glass sogar etwas aufgeräumter. Die Optik von OmniFocus 4 (Taskmanager) auf dem iPad wurde nur minimal mit neuen Overlays angepasst. Die Schreib-App Essayist zeigt die Liquid-Glass-Abrundungen und neue Overlay-Menüs.
Umgestaltung kostet Zeit und Geld
Alles in allem gelingt es Apple mit der Galerie durchaus, Interesse an der Liquid-Glass-Umgestaltung zu wecken. Die Grundfrage bleibt allerdings, warum die neue Designsprache ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt kommt – während Apple in Sachen KI derart stark zurückliegt.
Zudem kosten die Anpassungen Entwickler sowohl Zeit als auch Geld. „Teams jeder Größe nutzen das neue Design und Liquid Glass, um natürliche, reaktionsschnelle Erlebnisse auf allen Apple-Plattformen zu schaffen“, lobt sich Apple dazu selbst.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Zertifikate: BGH-Urteil bringt Anbieter von Online-Lernkursen auf die Barrikaden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 2. Oktober (Az.: III ZR 173/24) Anbieter von Online-Lernkursen unter Druck gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten damit ein gut 7000 Euro teures Online-Coaching-Programm ohne behördliche Zulassung für nichtig. Auf Basis ihrer fortlaufenden Rechtsprechung stellten sie klar: Angebote wie der sogenannte „E-Commerce Master Club“, die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und bei denen Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind, fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist demnach zwingend, da ihr Fehlen den Vertrag nach Paragraf 7 FernUSG ungültig macht. Der BGH betont, dass der Schutz des FernUSG auch für Existenzgründer und Kleinunternehmer gilt, nicht nur für klassische Verbraucher.
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Dieses Urteil katapultiert die digitale Bildungswirtschaft nach eigener Darstellung in einen „rechtlichen Albtraum“. In einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) beklagten die Anbieter schon im August, dass das FernUSG aus dem Jahr 1976 – entworfen für den Postverkehr – heute voll auf die digitale Gegenwart pralle. Sie monierten, das Gesetz sei „realitätsfern, innovationsfeindlich“ und gefährde „massiv den digitalen Bildungsstandort“. Die völlig unzeitgemäße Auslegung zentraler Rechtsbegriffe schaffe ein „Klima der Angst und rechtlichen Unberechenbarkeit“. Der neue BGH-Spruch bedeutet laut dem Anbieter Digistore24, dass letztlich jeder Online-Zeichenkurs genauso zertifiziert werden müsse wie eine berufliche Weiterbildung. Da das Zulassungsverfahren langwierig, teuer und bürokratisch sei, stünden viele Kurse vor dem Aus. Zugleich zielten tausende Gerichtsverfahren auf eine Rückzahlung der Kursgebühren ab.
Reformstau als bildungspolitisches Versagen
Die Rechtsunsicherheit wird seit Langem durch widersprüchliche Auslegungen der Gerichte befeuert. So urteilte etwa das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, dass die „räumliche Trennung“ bei Online-Schulungen trotz Live-Setting gegeben sei, da sich Lehrende und Lernende in unterschiedlichen Räumen aufhielten. Im Gegensatz dazu sah das OLG Nürnberg die räumliche Trennung in einem virtuellen Klassenraum als nicht gegeben an, da ähnlicher Kontakt wie im Präsenzunterricht möglich sei. Auch beim Merkmal der „Überwachung des Lernerfolgs“ herrscht Uneinigkeit: Das OLG Stuttgart wertete bereits die Option, Fragen zu stellen, als Lernkontrolle. Das OLG Köln lehnte dagegen eine „WhatsApp-Fragen-Flatrate“ ab, da eine Überprüfung des Erfolgs durch den Lehrenden erfolgen müsse. Die Branche sieht den jahrelangen Reformstau als bildungspolitisches Versagen. Sie warnt, dass ein weiteres Abwarten zur „mutwilligen Gefährdung eines gesamten Wirtschaftssegments“ und zum Verlust des Anschlusses an die digitale Bildungszukunft führe.
Die Anbieter digitaler Wissensvermittlung fordern angesichts der BGH-Linie, die etwa die Lernkontrolle so weit fasst wie das OLG Stuttgart, von der Bundesregierung entschlossenes Handeln. Sie verlangen die sofortige Reform des FernUSG, um digitale Lernrealitäten widerzuspiegeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Nötig sei ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des veralteten Gesetzes, bis eine zeitgemäße Reform verabschiedet ist. Anstelle des langsamen und unflexiblen Zulassungsverfahrens soll ein digitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell etabliert werden, das Start-ups nicht ausbremst und Markteintrittsbarrieren abbaut. Ziel der von Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag versprochenen FernUSG-Modernisierung müsse ein Verbraucherschutz sein, der Vertrauen schafft und Orientierung gibt.
(nie)
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