Künstliche Intelligenz
„Pfizergate“: Die verschwundenen SMS der EU-Kommissionspräsidentin
 
Die New York Times hat zwar im Streit um die Herausgabe von SMS von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem Gericht der EU in Luxemburg Recht bekommen. In der Sache hat das der Zeitung und der Öffentlichkeit aber letztlich nichts gebracht: Die Kommission musste erneut über das Begehr der Times um Offenlegung des SMS-Austauschs zwischen von der Leyen und Albert Bourla, dem Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, zu milliardenschweren Lieferungen von Covid-19-Impfstoffen befinden. Doch die Brüsseler Regierungsinstitution mauert weiter und behauptet, zentrale Kurznachrichten seien längst gelöscht worden.
Die Kommission habe mit Schreiben vom 28. Juli mitgeteilt, die umstrittenen SMS könnten nicht mehr übermittelt werden, berichtet die New York Times. Nachdem der Journalist Alexander Fanta im Mai 2021 erstmals Zugang zu den Textnachrichten verlangt hatte, entschied von der Leyens Kabinettschef Björn Seibert demnach trotzdem, die SMS vom Handy der Kommissionspräsidentin nicht zu speichern. Seibert habe die Nachrichten im Sommer 2021 gelesen und sei zu dem Schluss gekommen, dass sie lediglich der Terminvereinbarung für Telefonate während der Corona-Pandemie dienten.
Aus diesem Grund seien die Mitteilungen nicht in einer Form archiviert worden, die eine spätere öffentliche Einsicht ermöglicht hätte, heißt es weiter. Laut der Auskunft seien die Nachrichten inzwischen gelöscht und nicht wiederherstellbar, da von der Leyens Smartphone mehrfach ausgetauscht und die Daten dabei nicht übertragen worden seien. Inhalte sollen im Vorfeld auf den älteren Geräten gelöscht und die Telefone dann recycelt worden sein. Die SMS seien so spätestens seit Juli 2023 nicht mehr vorhanden gewesen.
Keine „wichtigen“ Informationen
Schon zu diesem Zeitpunkt untermauerte die Kommission ihre Behauptung, auf Basis der europäischen Informationsfreiheitsregeln keine Einblicke in den SMS-Austausch gewähren zu können. Nach der Verordnung zur Akteneinsicht für EU-Gremien gebe es nur eine Pflicht, so die Argumentation damals, Dokumente aufzubewahren, „wenn sie wichtige Informationen enthalten, die nicht von kurzer Dauer sind“. Das gelte ferner, sobald Maßnahmen „seitens der Kommission oder einer ihrer Dienststellen“ erforderlich seien. Die erfragten SMS hätten diese Kriterien nicht erfüllt.
Bei dem Gerichtsstreit geht es um einen Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Bundesnetzagentur verschärft Sicherheitsanforderungen für TK-Anbieter
 
Auf die Betreiber von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen kommen erhöhte Sicherheitsvorschriften zu. Die Bundesnetzagentur hat dazu am Montag den Entwurf eines neuen Anforderungskatalogs veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Basis für die umfassende Novelle ist Paragraf 167 Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit dem Schritt will die Regulierungsbehörde den Katalog an die TKG-Novelle 2021 und den aktuellen Stand der Technik anpassen. Ziel ist, die Schutzmaßnahmen der Anbieter von TK-Diensten gegen aktuelle Bedrohungen und neue, technologiegetriebene Gefährdungspotenziale auch im Lichte der jahrelangen Huawei-Debatte zu verschärfen.
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Eine wesentliche Neuerung ist die Erweiterung des Adressatenkreises aufgrund der überarbeiteten Definition von Telekommunikationsdiensten nach Paragraf 3 TKG. Einbezogen werden Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste – dazu gehören Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema. Diese müssen demnach künftig angemessene Vorkehrungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten treffen.
Um die Maßnahmen verhältnismäßig zu halten, unterteilt die Behörde die Verpflichteten in drei Stufen von Gefährdungspotenzialen, die wiederum mit einem spezifischen Anforderungsprofil einhergehen. Ein erhöhtes Gefährdungsrisiko liegt vor, wenn eine „herausragende Bedeutung für das Gemeinwohl“ besteht. Entsprechende Betreiber müssen die vorgesehenen vollumfänglichen Schutzmaßnahmen einhalten. Ein „normales“ oder „gehobenes“ Gefährdungspotenzial soll vorliegen, wenn Anbieter weniger als zehn Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro haben beziehungsweise eine überschaubare „Bedeutung für das Gemeinwohl“ haben.
Regierung kann kritische Komponenten verbieten
Den Kern der Verschärfung bildet die Behandlung von 5G-Netzen, die ein zentrales neues Gefährdungspotenzial darstellen und pauschal dem erhöhten Gefährdungspotenzial zugeordnet werden. Der Regulierer begründet das damit, dass 5G-Netze das künftige Rückgrat digitalisierter Volkswirtschaften darstellten, Milliarden von Systemen verbänden und sensible Informationen in Kritischen Infrastrukturen (Kritis) verarbeiteten.
Betreiber eines öffentlichen 5G-Mobilfunknetzes sollen daher zusätzlich spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. So trifft sie dem Entwurf nach etwa die Pflicht, kritische Funktionen und zugehörige Komponenten im Sinne des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festzulegen sowie diese Bestandteile zertifizieren zu lassen.
Laut der gesetzlich verankerten „Huawei-Klausel“ kann die Bundesregierung den Einsatz „kritischer Komponenten“ bei „voraussichtlichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ untersagen. Hersteller müssen eine Garantieerklärung abgeben.
Huawei-Klausel wird umgesetzt
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Die vorgesehenen 5G-Sonderregelungen umfassen zudem Anforderungen zur Diversität in der Lieferkette und im Netzaufbau zum Reduzieren systemischer Risiken. Hinzu kommen sollen spezifische Maßnahmen zum Schutz der Identität und Privatheit der Teilnehmer sowie zum Sicherstellen der Vertraulichkeit und Integrität von Nutz- und Signalisierungsdaten. Enthalten sind ferner besondere Schutzvorkehrungen gegen Angriffe auf eine virtuelle Netzarchitektur sowie beim Einsatz von Cloud-Diensten.
Mit Anhang C konkretisiert die Bundesnetzagentur die technischen Anforderungen für paketvermittelte Netze, deren Anbindung an das Internet ein erhebliches Gefahrenpotenzial birgt. Die Maßnahmen decken aktuelle Cyber-Bedrohungen wie DDoS-Angriffe sowie Vorgaben zum Implementieren von DNSSEC (DNS Security Extensions) und Schutzmechanismen gegen Cache-Poisoning ab. Auch die Inter-Domain-Routing-Sicherheit soll erhöht werden durch Vorkehrungen zum Absichern des BGP-Routings (Border Gateway Protocol). Die Weitergabe falscher Routing-Informationen will die Behörde verhindern, Datenverkehr mit gefälschten Quell-IP-Adressen unterbinden. Enthalten sind zudem weitere Vorschriften zum Schutz vor Malware sowie zur Abwehr von Spam und Phishing.
Der Entwurf stellt im Kern die technische und regulatorische Umsetzung der politischen Entscheidung dar, die Sicherheit deutscher 5G-Netze signifikant zu erhöhen. Zugleich sollen die Risiken, die von Komponenten aus nicht-vertrauenswürdigen Staaten wie China ausgehen könnten, gemindert werden.
Stabile Datenverbindung „überlebenswichtig“
„Aufgrund der sich verändernden Gefährdungslage ist nachvollziehbar, dass der Sicherheitskatalog auf den Prüfstand gestellt wird“, erklärte Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), heise online. „Telekommunikationsanbieter tragen eine große Sicherheitsverantwortung, da stabile Datenverbindungen in vielen Bereichen überlebenswichtig sind.“ Auch mit Blick auf die aktuelle geopolitische Lage investierten die Betreiber schon von sich aus immer stärker in die IT- und Netzsicherheit.
Im Einklang mit den Gesetzesvorgaben hat der Regulierer das Papier gemeinsam mit dem BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider erstellt. Hersteller und Verbände können bis zum 19. Dezember Stellung dazu nehmen, bevor die Vorschriften finalisiert werden.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
YouTube verschärft Regeln für Spielegewalt und Glücksspiel
 
Noch bis zum 17. November 2025 haben YouTuber Zeit, ihre Inhalte auf die Einhaltung von neuen Regeln zu prüfen. Bis dahin müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen, was die Darstellung von Gewalt aus digitalen Spielen oder Glücksspiel betrifft. Darauf weist die Videoplattform in einem Supportbeitrag hin.
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Die neuen Regeln ergänzen unter anderem die schon bestehenden für Gewaltinhalte aus Spielen. Nun sollen dem Beitrag zufolge auch Szenen mit „realistischen menschlichen Spielfiguren“ einer Altersbeschränkung unterliegen, wenn gegen diese „Folter“ oder „massenhafte Gewalt gegen Nicht-Kombatanten“ zu sehen ist. Gemeint sind wohl unter anderem Zivilisten in Kriegsspielen. Das wurde bereits vor 16 Jahren in einer Mission von „Call of Duty: Modern Warfare 2“ zum Diskussionsgegenstand – die fragliche Szene wurde dann nach einem Patch überspringbar.
Videos ändern oder sie werden eingestuft
Entscheidend für eine solche Altersbeschränkung bei YouTube ist auch für bestehende Videos die Dauer der Gewaltdarstellung und die Art, wie sie präsentiert wird. Wenn Creator an ihren Clips nichts ändern, sollen sie automatisch als nur für Erwachsene gekennzeichnet werden. Dem kann man entgehen, indem die Videos geändert werden: Dafür freigeschaltete Accounts können ohne neues Hochladen und Verlust der Abrufzahlen Teile aus Videos herausschneiden oder Szenen mit einer Unschärfe versehen. Wenn man das nicht macht, werden die fraglichen Videos laut YouTube altersbegrenzt, es gibt jedoch keine Verwarnung („strike“) für den Kanal.
Eine weitere Verschärfung für Inhalte auf YouTube betrifft die Darstellung von und Werbung für Glücksspiele. Auch „social casinos“, bei denen man um virtuelle Währungen – die sich teils für echtes Geld kaufen lassen – sollen nun nur noch Erwachsenen gezeigt werden. Reines Glücksspiel mit realen Währungen ist, zumindest de facto, schon länger auf YouTube verboten. Das gilt nun auch, wenn in den Casinos um virtuelle Gegenstände wie NFTs oder Zusatzinhalte für Spiele wie Skins gespielt wird.
Die neuen Regeln für YouTube kommen kurz nachdem die Google-Tochter ihre Inhalte und Werbeformen für die Darstellung auf Smart-TVs angepasst hat. Da diese seit Jahren eine stark wachsende Plattform für YouTube sind, will das Unternehmen sich offenbar dort auch familienfreundlicher zeigen.
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(nie)
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Trump: Nvidias leistungsfähigster KI-Chip Blackwell nur für die USA
 
Die fortschrittlichsten KI-Chips des US-Halbleiterkonzerns Nvidia bleiben US-Unternehmen vorbehalten und dürfen nicht nach China und andere Länder geliefert werden. Das sagte US-Präsident Donald Trump in einem am Sonntag ausgestrahlten Fernsehinterview des US-amerikanischen Fernsehsenders CBS.
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„Die fortschrittlichsten Chips werden wir niemandem außer den Vereinigten Staaten zur Verfügung stellen“, so Trump in dem CBS-Format „60 Minutes“. Er wiederholte damit Äußerungen, die er zuvor gegenüber Journalisten an Bord der Air Force One gemacht hatte. „Der neue Blackwell, der kürzlich vorgestellt wurde, ist jedem anderen Chip zehn Jahre voraus, aber nein, wir geben diesen Chip nicht an andere weiter“, hatte er am Wochenende während eines Fluges erklärt.
Weniger leistungsfähige Chips nach China
Die Äußerungen des US-Präsidenten deuten laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters darauf hin, dass die US-Regierung strengere Beschränkungen für hochmoderne US-amerikanische KI-Chips verhängen könnte als bislang angenommen. Diese könnten dann nicht nur China betreffen. Erst Ende vergangener Woche kündigte Nvidia an, mehr als 260.000 Blackwell-KI-Chips nach Südkorea und einige der größten Unternehmen des Landes, darunter Samsung Electronics, zu liefern.
Trump schloss in dem CBS-Interview nicht aus, dass China eine weniger leistungsfähige Version des Blackwell-Chips von Nvidia erwerben könnten. „Wir werden ihnen den Handel mit Nvidia gestatten, aber nicht in Bezug auf die fortschrittlichsten Chips“, sagte er. Das wiederum hat laut Reuters Kritik von China-Hardlinern in Washington hervorgerufen. Sie befürchten, dass dadurch die militärischen Fähigkeiten Pekings gestärkt und Chinas Entwicklung im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) beschleunigt werden könnte.
Die chinesische Regierung hindert laut Medienberichten ihrerseits Unternehmen im Land daran, abgespeckte Nvidia-Chips zu nutzen. Nvidia-Chef Jen-Hsun Huang wiederum versucht der US-Regierung zu vermitteln, dass in China ein starker Konkurrent für US-amerikanische Chips entstehen könnte, sollte der dortige Markt für Nvidia verschlossen bleiben. Zudem erklärte Huang laut Reuters, dass Nvidia Zugang zum chinesischen Markt benötige, um die Forschung und Entwicklung in den USA zu finanzieren. In der vergangenen Woche wurde Nvidia als erstes Unternehmen mit fünf Billionen US-Dollar bewertet. Vor seiner Asien-Reise hatte Trump in Aussicht gestellt, dass er mit Chinas Staatschef Xi Jinping auch über die neuen Blackwell-Chips von Nvidia sprechen wolle, erklärte aber, dass das Thema letztendlich nicht zur Sprache gekommen sei.
Vorgehen gegen Chinas Technologiesektor
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Bereits unter Präsident Joe Biden hat die US-Regierung weitreichende Exportbeschränkungen für besonders schnelle KI-Chips von US-Chipherstellern wie Nvidia nach China erlassen. Im Sommer erteilte Washington zwar erste Genehmigungen für den Export von Nvidias H20-Beschleunigern nach China, im Gegenzug gibt es eine Gewinnbeteiligung für die US-Regierung. Aber gerade der Halbleitersektor steht wegen Trumps Zollpolitik unter Druck.
Im Juli senkte US-Präsident Trump per Dekret die regulatorischen Hürden für Entwicklung und Export von KI, um den Vorsprung der USA gegenüber China in diesem Bereich zu erhalten. Zugleich versuchen die Vereinigten Staaten, China im KI-Wettlauf von US-Technologie abzuschneiden und nehmen unter Trump Chinas Technologiesektor ins Visier. Ende September erweiterte Washington eine schwarze Handelsliste mit Hunderten chinesischen Unternehmen.
(akn)
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