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Pixel 6a: Pflichtupdate zur Reduzierung der Akkukapazität erscheint am 8. Juli


Mitte Juni hatte Google über Akkuprobleme beim Pixel 6a informiert und ein obligatorisches Software-Update angekündigt, um eventuelle Überhitzungsprobleme zu reduzieren. Jetzt hat der Konzern einen Termin für die Verteilung des Updates genannt und erklärt, dass nur bei betroffenen Geräten neue Funktionen zur Akkuverwaltung einziehen würden.

Wie Google in einem Support-Dokument erklärt, erhalten alle Pixel-6a-Modelle das Pflicht-Update. Jedoch wird die neue Akkuverwaltung lediglich bei einer nicht näher spezifizierten Anzahl „betroffener Geräte“ aktiviert. Damit soll bei diesen das Risiko einer potenziellen Akkuüberhitzung verringert werden.

„Bei einigen Nutzern werden die Änderungen früher als bei anderen sichtbar, da die Akkuverwaltungsfunktionen erst aktiviert werden, wenn ein betroffenes Gerät 400 Ladezyklen erreicht hat“, erklärt Google. Eine erste Erinnerung wird laut Konzern beim Erreichen von 375 Ladezyklen an ein betroffenes Gerät gesendet.

Google erklärt ferner, dass mit der neuen Akkufunktion die Akkukapazität und die Ladeleistung auf betroffenen Geräten reduziert werde. Dies könne dazu führen, dass „die Akkulaufzeit zwischen Ladevorgängen auf betroffenen Geräten kürzer ausfällt“. Nutzer betroffener Geräte könnten zudem weitere Veränderungen bemerken, zu denen etwa „eine verringerte Ladeleistung oder kurzfristige Änderungen bei der Anzeige des Akkustands auf dem Smartphone, während es die neue Akkukapazität ermittelt“ gehören.

Google bietet Nutzern eines betroffenen Geräts einen kostenlosen Austausch des Akkus an. Hierfür bietet der Konzern ähnlich wie etwa beim Pixel 4a und 7a eine Support-Webseite an, auf der sie erfahren können, ob ihr Gerät für einen Akkuwechsel qualifiziert ist.

In Deutschland müssen Besitzer des Geräts für den Akkutausch einen zugelassenen Reparaturshop besuchen, eine Einsendeoption wie etwa in den USA gibt es nicht. Google weist überdies darauf hin, dass Geräte, die weitere Schäden aufweisen, die „durch Flüssigkeiten, scharfe Gegenstände oder übermäßige Gewalt entstanden“ seien, „möglicherweise“ ein kostenloser Akkutausch im Rahmen des Programms verwehrt werde.

Alternativ zur Reparatur bietet Google auch eine Einmalzahlung oder einen Rabattcode für Google-Hardware an, der beim Kauf eines anderen Pixel-Smartphones im Google-Store eingelöst werden kann. Nutzer haben Google zufolge ab dem 8. Juli ein Jahr Zeit, ihr Gerät zu registrieren und eine der Supportoptionen zu wählen.


(afl)



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Automatische Schadensermittlung per KI: Scanner jetzt an vier deutschen Airports


Das norwegische Unternehmen Wenn ASA hat jetzt auch am Frankfurter Flughafen KI-Scanner installiert, die Mietwagen bei der Abfahrt und vor der Rückgabe für die automatisierte Suche nach Schäden ablichten. Damit könnten nun am vierten deutschen Airport „zehntausende vollautomatisierte Fahrzeuginspektionen pro Jahr“ stattfinden, erklärte das Unternehmen. Das verspreche „maximale Transparenz“ und weniger Streitfälle. Eingesetzt wird die Technik demnach hierzulande bereits an den Flughäfen von Berlin, München und Stuttgart, darüber hinaus in Wien und an Airports in Großbritannien, Norwegen sowie Dänemark. Als Nächstes sollen noch in diesem Monat KI-Scanner in Hamburg eingerichtet werden.

Die KI-Scanner von Wenn ASA wurden in Deutschland zuerst am Flughafen München installiert. Überprüft werden damit die Fahrzeuge von allen dort ansässigen Autovermietern. Allein dort wurden seit dem Frühjahr 2023 etwa 1,8 Millionen Fahrzeugscans vorgenommen, erklärt das Unternehmen. Die anderen Flughäfen in Deutschland sind danach dazu gekommen. Pro Fahrzeug werden jeweils 160 hochauflösende Bilder aufgenommen, die eine umfassende Dokumentation ermöglichen sollen. Damit ließen sich Kratzer, Dellen und Lackschäden mittels einer KI-basierten Analyse präzise erkennen. Außerdem könne die Technik nahtlos in die Systeme der jeweiligen Vermieter integriert werden, versichert Wenn ASA.

Das System des norwegischen Unternehmens funktioniert damit so wie eine Technik, die der US-Autovermieter Hertz seit dem Frühjahr benutzt. Dort gab es aber erst vor wenigen Tagen Kritik an dem Umgang mit erkannten Schäden, dem intransparenten Umgang mit den dafür erhobenen Kosten und der fehlenden Möglichkeit zur Nachfrage. Ein Kunde hatte öffentlich gemacht, wie er das System erlebt hat, nachdem er einen Leihwagen mit einer kleinen Schramme zurückgegeben hat. Zwei Drittel der direkt erhobenen Kosten in Höhe von 440 US-Dollar waren demnach für die Reparatur fällig, ein Drittel wurde für die Verarbeitung der Schadenserkennung und eine nicht näher erläuterte Gebühr eingefordert.


(mho)



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„Service Desk“: Bundesnetzagentur will Firmen beim KI-Einsatz besser beraten


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat am Donnerstag bei einer Konferenz in Frankfurt ein neues Beratungsangebot präsentiert: den KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde will auf dem Portal praxisnahe Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung der EU bieten. Enthalten ist etwa ein interaktiver „Compliance-Kompass“. Mit diesem Werkzeug sollen Nutzer leicht und schnell prüfen können, ob und in welchem Umfang der AI Act für die von ihnen eingesetzten KI-Systeme anwendbar ist und welche Regeln sie deswegen eventuell befolgen müssen.

Die KI-Verordnung folgt generell einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist es, einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz festzulegen. Gefährliche Praktiken wie der Einsatz von KI für Social Scoring, für das wahllose Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder menschlicher Schwächen und die Manipulation des freien Willens werden untersagt. Verboten wird auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Jenseits solcher inakzeptabler Techniken können KI-Systeme mit hohem Risiko nur auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie verbindliche Anforderungen erfüllen.

Der Kompass der Bundesnetzagentur soll nun Hinweise liefern, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzpflichten bestehen und ob die genutzte Technik als hochriskant oder gar verboten eingestuft werden könnte. Ferner stellt der KI-Service-Desk allgemeine Informationen über eine Frage-Antwort-Liste und Beispiele bereit, um die Vorgaben des AI Acts besser einordnen zu können. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der KI-Verordnung führen. Das Angebot richtet sich an vor allem an die Wirtschaft – und dort insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups. Die private Nutzung von KI-Systemen ist von den Regeln nicht betroffen.

Der Online-Sekretär soll auch Orientierung bieten rund um die bereits geltenden Vorschriften zum Vorbereiten von Arbeitskräften. Demnach sind alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln, seit Februar verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz in der Belegschaft zu sorgen. Dazu finden sich auf dem Portal etwa Hinweise auf kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiter. Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor 2. August 2025 in den Markt eingeführt wurden, müssen die Vorgaben der Verordnung dann zwei Jahre später ab 2027 erfüllen.

„Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um innovative KI-Lösungen zu entwickeln und erfolgreich einzusetzen“, betonte Wildberger. „Wir wollen sie dabei bestmöglich unterstützen.“ Der Minister will die Hilfeseite auch als Signal verstanden wissen, „wie wir uns eine nationale KI-Aufsicht vorstellen: wirtschafts- und innovationsfreundlich, mit schlanken, schnellen Strukturen und klarer Orientierung“ für Firmen. Die Bundesnetzagentur soll planmäßig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung hierzulande spielen. Darauf bereitet sie sich aktuell vor. Die Behörde ist vorgesehen als Schnittstelle zum KI-Büro der EU-Kommission und zu den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Im Mai startete sie mit hessischen Partnern ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors.


(mho)



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Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail


Für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit dem Staat leistet Deutschland sich einen ganzen Zoo an Tools. Die 2011 gestartete De-Mail hat sich nicht durchgesetzt und stirbt langsam, aber sicher. Privatpersonen sollen inzwischen das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) im Nutzerkonto BundID nutzen, um Bescheide von Behörden zu empfangen. Antworten können sie dort allerdings nicht, diese Funktion ist noch in Arbeit.

Für die digitale Kommunikation mit Gerichten braucht man ein anderes Tool, zum Beispiel die Browseranwendung MJP („Mein Justizpostfach“). Wer seinen Steuerbescheid digital empfangen will, muss sich bei „Mein Elster“ einloggen. Und Unternehmen kommunizieren wiederum über zwei andere zwei Postfächer mit Behörden. Hinzu kommen diverse Postfächer für Berufsgruppen wie Anwälte und Notare sowie Messenger für den Gesundheitssektor und für die behördeninterne Kommunikation.

Viele dieser Tools sollen ähnliche Aufgaben erfüllen, werden aber trotzdem von unterschiedlichen Ministerien und Behörden unabhängig voneinander weiterentwickelt. Untereinander kompatibel sind sie in der Regel nicht, man kann also nicht von einem Tool zum anderen kommunizieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail“.
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