Connect with us

Künstliche Intelligenz

Potenziell drastische Folgen: China sanktioniert Export weiterer Seltener Erden


Die Volksrepublik China hat neue Exportkontrollen gegen die verbleibenden fünf Seltenen Erden verfügt, die dem Land die „komplette Kontrolle über die gesamte Lieferkette für hochentwickelte Halbleiter geben könnte“. Das berichtet die Financial Times, die Einordnung stammt von Jimmy Goodrich, einem Experten an der University of California. Betroffen sind laut Reuters die Elemente Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium. Genauso wie bereits sanktionierte zwölf Metalle der Seltenen Erden sind sie von grundlegender Bedeutung für die Herstellung moderner Gerätschaften. Deren Export muss von China genehmigt werden. Laut der Financial Times legt China sogar eine Zustimmungspflicht für Transaktionen fest, an denen keine chinesische Firma beteiligt ist.

China hat die Ausfuhr mehrerer Seltener Erden im Frühjahr komplett untersagt. Damit reagierte die Volksrepublik auf die massiven Zölle, die US-Präsident Donald Trump gegen das Land verhängt hat. Anders als anfangs vermeldet galten sie aber für alle Staaten, nicht nur die USA. Zwar haben einige Vereinbarungen mit Europa und den USA die Situation danach entspannt, erklärt Reuters, trotzdem hat der Schritt die Abhängigkeit der restlichen Welt von den in China gewonnenen Stoffen deutlich gemacht. Im Juli hat das Europaparlament die EU-Kommission zu raschen Maßnahmen aufgefordert und Pekings Entscheidung „aufs Schärfste“ verurteilt. Die dort verfügte Verschärfung erfolgt nun vor einem erwarteten Treffen von Staatschef Xi Jinping mit Trump.

Mit der jetzt verfügten Exportkontrolle untersagt China laut der Financial Times alle Transaktionen der Seltenen Erden oder von Produkten, in denen sie vorkommen, wenn darin auch nur der geringste Anteil davon aus China stammt. Die Volksrepublik orientiert sich damit an Handelsbeschränkungen, wie sie die USA verhängt und die regelmäßig auch außerhalb des Landes befolgt werden müssen. Noch sei aber unklar, wie China die Sanktionen prüfen und durchsetzen will. Laut Goodrich würde aber kein Halbleiterunternehmen, das in China aktiv ist, einen Verstoß gegen die Vorgaben riskieren. Die sollen demnach ab dem 1. Dezember gelten, es ist also möglich, dass darüber noch verhandelt werden wird. Die militärische Nutzung will China komplett untersagen.

Seltene Erden sind für die Herstellung vieler Hightech-Produkte und beispielsweise Akkus unverzichtbar, China dominiert schon länger den Weltmarkt. Für die Volksrepublik machen sie nur einen geringen Teil der Ausfuhren aus, die Exportbeschränkungen richten also im Land wenig wirtschaftlichen Schaden an. Gleichzeitig haben sie für verschiedene strategische Industrien in aller Welt erhebliche Auswirkungen. Zwar haben manche Hersteller versucht, Bestände anzulegen, aber die werden nicht ewig reichen. Auch deshalb hat eine übergroße Mehrheit der EU-Abgeordneten im Juli gefordert, dass die EU im eigenen Hoheitsgebiet den Abbau kritischer Rohstoffe betreiben und Verarbeitungskapazitäten wiederherstellen müsse.


(mho)



Source link

Künstliche Intelligenz

iX-Workshop: Hochverfügbares Proxmox VE-Cluster mit Ceph Storage


Virtualisierung und hochverfügbare Speichersystemen spielen eine immer größere Rolle in den Unternehmen. Proxmox VE stellt dabei eine unabhängige, offene und benutzerfreundliche Alternative zu VMware und Hyper-V dar.

In dem praxisorientierten Workshop Proxmox VE-Cluster mit Ceph-Speichersystem einrichten lernen Sie, was Proxmox VE und Ceph sind, welche Vorteile sie bieten und wie Sie diese Technologien optimal einsetzen können. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Konzepten, bewährten Vorgehensweisen und Methoden zur Fehlersuche vertraut gemacht, um diese Technologien erfolgreich im produktiven Einsatz zu nutzen. Sie erwerben umfassendes Wissen über die Einrichtung und Verwaltung eines hochverfügbaren Proxmox-Clusters und erfahren, wie Sie Ceph als skalierbare, verteilte Speicherlösung in Proxmox integrieren und für maximale Redundanz und Performance konfigurieren können.

Nach einer Einführung in die Konzepte wird Schritt für Schritt eine Cluster- und Speicherinstallation durchgeführt – von der Grundkonfiguration und Netzwerkeinstellungen bis hin zu fortgeschrittenen Ceph-Konfigurationen. Dabei lernen Sie, Risiken wie Datenverlust und Ausfallzeiten zu minimieren und erhalten wertvolle Tipps zur Fehlervermeidung und -behebung sowie Best Practices für den produktiven Einsatz.

Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren mit Erfahrung in der Serveradministration, die Proxmox VE und Ceph zur Verbesserung ihrer Infrastruktur einsetzen möchten, sowie an Personen, die erste praktische Erfahrung mit Proxmox und Ceph sammeln möchten, aber bereits vertraut mit Konzepten der Virtualisierung und Netzwerkinfrastrukturen sind.

Oktober
16.10.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
Dezember
03.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 04. Nov. 2025

Ihr Trainer Yannick Haymann ist Gründer und Senior Consultant der Sysfacts AG. Seit über 15 Jahren betreut und berät er Kunden mit komplexen Infrastrukturen in verschiedensten Datacenter-Projekten.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte


(ilk)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

iOS 26 im Unternehmen: Das ist neu bei Apples iPhone-Betriebssystem


Die Hardwaregrenzen, die Apple definiert, müssen IT-Entscheider bei ihrer Gerätestrategie berücksichtigen: iOS 26 unterstützt alle Modelle ab dem iPhone 11, einschließlich des iPhone SE 2. Apple-Intelligence-Features funktionieren nur auf dem iPhone 15 Pro/Pro Max sowie der gesamten iPhone-16-Serie. Insofern betrifft es auch das Mobile Device Management (MDM), das eine granuläre Konfiguration von Apple-Intelligence-Funktion auf dienstlichen Geräten ermöglicht.

  • Mit den neuen Systemen baut Apple das Declarative Device Management aus.
  • Die Neuerungen verkürzen die Onboarding-Zeit.
  • Neue Frameworks stärken Zero-Trust-Architekturen.

Der Apple Business Manager (ABM) ist ein unverzichtbares Werkzeug für Administratoren. Mit ihm bereiten Sie Apple-Accounts und Unternehmensgeräte vor, ordnen neue Geräte einem MDM-System zu und verteilen App-Lizenzen (ehemals Volume‑Purchase‑Programm). Das Update auf iOS 26 ermöglicht es Administratoren, die Anmeldung privater Apple-Accounts auf dienstlichen Endgeräten zu untersagen. Anwender können diese Geräte dann nur noch mit einem verwalteten Apple-Account einrichten. Das verhindert Datenabfluss, etwa durch das Synchronisieren des Desktops eines Firmen-Macs mit der privaten iCloud des Anwenders. Außerdem reduziert es Supportanfragen zu dem Chaos, das bisweilen entsteht, wenn Anwender private und dienstliche Bilder über die Fotos-App vermischen.

Der Administrator erhält die Option, eine Liste der persönlichen Apple-Accounts einzusehen, die in Konflikt mit der Unternehmensdomäne stehen. So kann er betroffene Mitarbeiter kontaktieren und sie bei der Umstellung auf ein verwaltetes Konto unterstützen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „iOS 26 im Unternehmen: Das ist neu bei Apples iPhone-Betriebssystem“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Drohnenführerschein: Amt hebt Kostenbescheid für vier Jahre alte Prüfungen auf


Ende Juli berichtete heise online, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zweifelhafte Kostenbescheide in Höhe von 25 bis 45 Euro an Drohnenfans verschickt. Diese richteten sich an Bürger, die vor sage und schreibe vier Jahren den Kompetenznachweis A1/A3 – umgangssprachlich „kleiner Drohnenführerschein“ – erworben beziehungsweise sich (zugleich) als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs registriert hatten. Für Kritik sorgte damals auch und vor allem, dass die Bescheide sogar an Nutzer gingen, die besagte Bescheinigungen zwischen dem 18. Juni 2021 (dem Beginn der Kostenpflicht) und dem 15. August 2021 erworben hatten, obwohl das LBA auf Nachfrage von heise online selbst erklärte, dass die Informationen zur Gebührenpflicht in diesem Zeitraum wohl nicht auf dem offiziellen Onlineportal des Amtes veröffentlicht worden waren. So konnte das Luftfahrt-Bundesamt nur sagen, dass Nutzer diese Information „spätestens ab dem 16. August 2021“ auf besagter Seite erhielten. Dennoch trieb das LBA das Geld seinerzeit unbeirrt ein.

Doch nun scheint es eine Wende zu geben: So erhielt heise online von seinem Leser Jörn Ahrens die Nachricht, dass sein Gebührenbescheid nach seinem Widerspruch aufgehoben wird – sprich: Ahrens muss nicht zahlen beziehungsweise bekommt sein Geld zurück, Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Der entsprechende Bescheid über 45 Euro, der Widerspruch und der Aufhebungsbescheid liegen heise online vor. Laut Ahrens hat er den Drohnenführerschein und die Registrierung am 11. Juli 2021 abgelegt beziehungsweise vorgenommen – also genau im strittigen Zeitraum. Der Betroffene hatte in seinem Widerspruch daher auch geltend gemacht, dass es zu diesem Zeitpunkt an der Aufklärung hinsichtlich der anfallenden Kosten mangele. Insofern ist davon auszugehen, dass das Luftfahrt-Bundesamt hier seine ursprüngliche Ansicht geändert hat – auch wenn es (wie üblich) im Aufhebungsbescheid keine konkreten Gründe für seine Entscheidung nennt.

Nach Informationen von heise online waren Betroffene zuvor mit entsprechend begründeten Widersprüchen gescheitert und hatten darauf gezahlt, um sich keinem Mahnverfahren und den damit verbundenen weiteren Kosten auszusetzen. Hinzu dürfte eine Reihe von Drohnenfans kommen, die gleich gezahlt und auf einen Widerspruch verzichtet haben, da sie aufgrund von Berichten anderer keine Erfolgsaussichten sahen. heise-online-Leser Thomas Spangenberg hatte auf Nachfrage sogar vom LBA den vorsorglichen Hinweis erhalten, dass ein erfolgloser Widerspruch mit Kosten (in der Regel in Höhe von mindestens 40 Euro) verbunden sei. Hinzu kamen eventuell Mahngebühren, da manche erst durch eine Mahnung überhaupt von dem Kostenbescheid erfuhren. Schließlich hatte das LBA den Gebührenbescheid online im persönlichen „Betreiber-/Fernpilotenkonto“ hinterlegt und darauf lediglich in einer Mail an die seinerzeit angegebene Adresse hingewiesen.



Zur Kasse bitte: Seit dem 18. Juni 2021 muss man für den EU-Leistungsnachweise A1/A3 und die Registrierung als Drohnenbetreiber bezahlen – insgesamt 45 Euro. Der Screenshot stammt aus einem Kostenbescheid.

Das wirft die Frage auf, wie das Luftfahrt-Bundesamt mit ebendiesen Fällen umgehen will. Erhalten diejenigen, die bereits gezahlt haben, obwohl sich ihre Bescheide auf den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2021 und dem 15. August 2021 bezogen, ihr Geld nun auch zurück? Und macht es dabei nach Ansicht des LBA einen Unterschied, ob diese Personen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, der dann abgelehnt wurde? Diese Fragen hat heise online dem Amt zukommen lassen, eine Antwort steht bislang noch aus.


(nij)



Source link

Weiterlesen

Beliebt