Künstliche Intelligenz
Raspi-Aktie schießt nach Geschäftsbericht um 60 Prozent hoch
Die Aktie der Raspberry Pi Plc. ist binnen eines einzelnen Tages zwischenzeitlich um über 60 Prozent hochgeschossen. Grund ist der Geschäftsbericht zum Jahresabschluss 2025.
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Die Zahlen selbst liegen über den Erwartungen. Vor allem ist es aber der Ausblick, der Anleger positiv stimmt: Firmenchef Eben Upton berichtet über einen starken Start ins Jahr 2026. Auch die Speicherkrise könne der Raspi-Hersteller weitgehend umschiffen.
Mit 5,60 Euro lag die Raspi-Aktie am Vormittag noch über dem Hoch aus dem Februar. Damals war der Wert vorübergehend gestiegen, weil Raspberry-Pi-Einplatinencomputer für die Nutzung mit KI-Agenten wie OpenClaw und PicoClaw aufgebauscht wurden. Inzwischen hat sich die Aktie bei etwa 5,20 Euro eingependelt.
Trotz der aktuellen Kurssteigerung reicht die Raspi-Aktie gerade einmal an den Vorjahreswert heran. Das Allzeithoch von Anfang 2025 ist noch unerreicht. Damals kostete eine Aktie über 9 Euro.
Mehr Mikrocontroller als Boards verkauft
Die Raspberry Pi Plc. hat im gesamten Jahr 2025 rund 323,2 Millionen US-Dollar eingenommen, 25 Prozent mehr als 2024. Weil die Ausgaben nicht so stark gestiegen sind wie der Umsatz, wächst der Nettogewinn um 85 Prozent auf 21,7 Millionen US-Dollar.
Erstmals in der Firmengeschichte hat der Hersteller mehr einzelne Chips verkauft als Einplatinencomputer und Module. 8,4 Millionen zu 7,6 Millionen war der Stand 2025. Die Raspberry Pi Plc. verkauft vor allem die selbst entworfenen Mikrocontroller an andere Hersteller, etwa den RP2350 und RP2040. Die Prozessoren auf den Raspi-Boards stammen von Broadcom, sie werden nicht von Raspberry Pi Plc. verkauft.
Der einzige Posten, der signifikant sinkt, ist die Cash-Reserve. Die Firma nennt 28,1 Millionen statt 45,8 Millionen. Darin sind allerdings schon 52,2 Millionen US-Dollar an getilgten Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten enthalten. Der Wert kommt daher gut an. Für Forschung und Entwicklung hat der Hersteller 11,1 Millionen US-Dollar ausgegeben, 28 Prozent mehr als 2024.
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Speichersituation bleibt angespannt
Die Bruttomarge ist leicht von 24,4 auf 24,1 Prozent gesunken, vermutlich aufgrund der steigenden Speicherpreise Richtung Jahresende. Die größten Kostensteigerungen kamen erst nach Jahresabschluss. Laut eigenen Angaben kostet das LPDDR4-RAM auf aktuellen Raspis inzwischen siebenmal so viel wie noch 2025. Der Hersteller erwartet eine angespannte Liefersituation bis mindestens 2027.
„Auch wenn die Lage auf dem DRAM-Markt die Prognosen für das zweite Halbjahr erschwert, verfügen wir über die notwendigen Lagerbestände, Lieferantenbeziehungen und Preisgestaltungsflexibilität, um diese Situation erfolgreich zu meistern. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass die Rentabilität für das Gesamtjahr den Marktschätzungen entsprechen wird, während der Umsatz deutlich höher ausfallen dürfte“, heißt es im Geschäftsbericht.
Heißt: Preise für Raspi-Produkte könnten weiter steigen. Aufgrund der höheren Preise erwartet der Hersteller höhere Umsätze, die sich allerdings nicht auf den Gewinn niederschlagen. Konkrete Umsatzerwartungen nennt die Firma nicht.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Push-Benachrichtigungen sollen elektronische Patientenakte attraktiver machen
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird um weitere Funktionen erweitert. Dazu erhalten die ePA-Apps der gesetzlichen Krankenkassen schrittweise Updates. Zu den Neuerungen zählen Push-Benachrichtigungen über Aktivitäten in der ePA sowie der elektronische Medikationsplan (eMP) als Bestandteil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP), der jedoch zunächst vermutlich von den wenigsten Ärzten und Apothekern genutzt wird.
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Push-Benachrichtigungen
Mit den Push-Benachrichtigungen können sich Versicherte informieren lassen, wenn neue Dokumente in ihrer Patientenakte abgelegt werden oder Leistungserbringer auf die ePA zugreifen. Welche Ereignisse eine Benachrichtigung auslösen sollen, können Nutzer in der App selbst festlegen, „etwa, wenn nach dem Krankenhaus-Aufenthalt der Entlassbrief hochgeladen wird oder wenn die neue Facharzt-Praxis auf die eigene Akte zugreift. Das schafft noch mehr Transparenz, Überblick und Souveränität über die eigenen Gesundheitsdaten in der Patientenakte“, heißt es dazu von der Gematik.

Zu einer weiteren Neuerung zählt der eMP. Im Vergleich zur seit Anfang 2025 verfügbaren elektronischen Medikationsliste (eML) soll er künftig eine umfassendere Übersicht bieten. Laut Gematik stellt er „nicht nur eine Übersicht über das Verordnungs- und Abgabegeschehen [dar], sondern eine darüberhinausgehende Darstellung der aktuellen und institutionsübergreifenden Gesamtmedikation eines Versicherten mit weiterführenden Hinweisen, die die versicherte Person darin unterstützen, die Therapie sicher und erfolgreich umzusetzen“. Zudem können Einrichtungen laut Gematik künftig Nachträge zu frei verkäuflichen Arzneimitteln (OTC) und Betäubungsmitteln in der Liste ergänzen.
Die neuen Funktionen, die in den meisten ePAs bereits vorhanden sein müssten, werden nach dem Update nicht zwangsläufig sofort angezeigt. Außerdem gibt es bei vielen Krankenkassen keine Hinweise zu den Updates – weder in der App noch in den Play Stores. In Einzelfällen kann es helfen, den App-Cache zu löschen und auch dann kann es erfahrungsgemäß – je nach Krankenkasse und Betriebssystem – zu Abweichungen bei der Umsetzung kommen.
Zur Verfügbarkeit des eMP stellt die Gematik klar: „Der elektronische Medikationsplan wird ab Mitte Juli schrittweise ausgerollt und von den Herstellern schrittweise zur Verfügung gestellt. Er ist also bisher nicht in allen Primärsystemen verfügbar. Wie auch bei der Einführung der ePA findet die Pilotierung in den Modellregionen statt, bevor der Rollout in ganz Deutschland startet“. Die Pilotierung habe sich bewährt; in Zukunft wolle die Gematik über die Ergebnisse informieren.
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Volltextsuche in Arbeit, KI-Wunsch
Nach Angaben des IT-Dienstleisters Bitmarck steht die Version 3.1.3 für rund 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen bereit. Das Update steht nun über die App-Stores zur Verfügung und wird schrittweise an die Versicherten ausgerollt. Noch 2026 soll eine Volltextsuche für Dokumente in der elektronischen Patientenakte hinzukommen, die vorwiegend Ärzteverbände schon seit Jahren fordern. Ferner fordert Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung, „die Möglichkeit, auch künstliche Intelligenz in der ePA anwenden zu dürfen“.
(mack)
Künstliche Intelligenz
„Größter kosmischer Film“: Rubin Observatory beginnt seine Hauptmission
Das neue Vera C. Rubin Observatory hat jetzt damit begonnen, den „größten kosmischen Film aufzunehmen, der je erstellt wurde“. So bezeichnet der kommissarische Leiter der US-Forschungsbehörde National Science Foundation (NSF) den Beginn der Arbeit an der Legacy Survey of Space and Time (LSST). Sie ist auf ein Zeitfenster von zehn Jahren ausgelegt. Dafür wird das Observatorium fortan jede Nacht etwa 1000 Aufnahmen des Sternenhimmels machen und damit alle paar Tage den kompletten Nachthimmel der Südhalbkugel ablichten. Dadurch entsteht nicht nur ein gigantischer Zeitraffer, das Instrument wird auch jede Nacht mehrere Millionen Veränderungen am Nachthimmel entdecken und damit zahlreiche Folgebeobachtungen ermöglichen.
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Sieben Millionen Alerts pro Nacht
Wie leistungsfähig die Entdeckungsmaschine ist, hat sie bereits direkt nach ihrer Inbetriebnahme gezeigt. Allein in der ersten Nacht hat das Observatorium 800.000 Hinweise auf Veränderungen am Sternenhimmel verschickt. Damit wurden Astronomen und Astronominnen auf bislang unbekannte Asteroiden, sowie explodierende oder veränderliche Sterne aufmerksam gemacht. Ab jetzt sammelt das Observatorium jede Nacht ungefähr 10 Terabyte an Daten, sieben Millionen Warnhinweise werden pro Nacht erwartet. Indem das Teleskop über zehn Jahre jeden Punkt am Himmel ungefähr 800 Mal beobachtet, soll es „subtile Ereignisse aufdecken, sich bewegende Objekte finden und die beschleunigte Expansion des Universums untersuchen“, erklären die Verantwortlichen.
Das Vera C. Rubin Observatory steht in Chile, das Herzstück ist die weltweit größte Digitalkamera. Die heißt genauso wie das zentrale Forschungsprojekt Legacy Survey of Space and Time und hat ein Sensorfeld aus 189 individuellen sogenannten Charge-Coupled-Device-Sensoren (CCD) mit jeweils 16 Megapixeln. In ihrem Observatorium profitiert die gigantische Digitalkamera von einem Spiegel mit einem Durchmesser von 8,4 Metern und einem besonders großen Sichtfeld. Benannt ist das neue Observatorium nach der Astronomin Vera C. Rubin, die unser Verständnis von Galaxien revolutioniert und entscheidend zur Beschreibung der sogenannten Dunklen Materie beigetragen hat.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Oberstes US-Gericht verlangt Richterbeschluss für Massenstandortabfrage
US-Strafverfolger dürfen nicht einfach Smartphone-Standorte von Unternehmen anfordern. Diese seien durch die US-Verfassung geschützt, urteilte der Oberste Gerichtshof. Dafür sei ein Durchsuchungsbefehl nötig.
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In dem Verfahren ging es um sogenannte Geofence Searches. Dabei fordert die Polizei bei Tech-Unternehmen Daten über alle Mobiltelefone an, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befanden. Dadurch will die Polizei mögliche Verdächtige finden. Allerdings sind durch solche Massenabfragen von Standortdaten auch Unbeteiligte betroffen.
Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass Geofence-Abfragen durch den vierten Verfassungszusatz geschützt sind. Der schreibt die „Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme“. Für Geofence-Abfragen ist demnach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Das Gericht fällte die Entscheidung mit 6 gegen 3 Stimmen.
Der vierte Verfassungszusatz schütze „die seit langem bestehende Überzeugung der Amerikaner, dass kein Beamter uneingeschränkten Zugang zu den intimsten Bereichen ihres Lebens haben sollte“, begründete Richterin Elena Kagan (PDF). Die Menschen haben „einen berechtigten Anspruch auf Privatsphäre in Bezug auf Aufzeichnungen über den Standort ihres Mobiltelefons“. Die Polizei greife „in dieses verfassungsrechtlich geschützte Interesse ein, wenn sie diese Informationen anfordert“.
Keine Third Party Doctrine für Geofencing-Suchen
Die Strafverfolger führten an, die Geofencing-Suche falle nicht unter den vierten Verfassungszusatz, weil sie die Daten von einem Unternehmen bekämen, also einer dritten Partei (Third Party Doctrine). Die Smartphone-Nutzer hätten sich entschieden, die Daten an eine dritte Partei weiterzugeben.
Damit seien sie nicht mehr privat. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Für viele Google-Nutzer sei der Standortverlauf (Location History) wie ein „persönliches Tagebuch“, schrieb Richterin Kagan. „In dieser Hinsicht sei die Location History wie andere private Materialien – E-Mails, Dokumente, Fotos oder Kalender –, die ein Nutzer, selbst wenn sie auf den Servern von Google gespeichert sind, vernünftigerweise als sein Eigentum betrachtet und von denen er erwartet, dass sie vor den ‚neugierigen Blicken‘ der Regierung geschützt sind.“ Seit etwa Mitte 2025 speichert Google den Standortverlauf übrigens nur noch lokal auf dem Smartphone und nicht mehr in der Cloud.
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In dem konkreten Fall ging es um einen Banküberfall im US-Bundesstaat Virginia im Jahr 2019. Die Polizei verlangte von Google per Geofence Warrant die Herausgabe der Daten von Personen, die sich zum Tatzeitpunkt im Umkreis von 150 Metern um den Tatort befanden. Darüber konnte ein Mann ermittelt werden, der später wegen der Tat zu einer Haftstrafe von knapp zwölf Jahren verurteilt wurde. Sein Verteidiger stellte jedoch die Rechtmäßigkeit des Geofence Warrant an Google infrage.
Rechtsexperten wie Andrew Guthrie Ferguson werten das Urteil als Erfolg für den Schutz der Privatsphäre. „Indem der Oberste Gerichtshof einen Durchsuchungsbeschluss vorschreibt, um an die Standortdaten aus den Mobiltelefonen zu kommen, hat er den vierten Verfassungszusatz an das digitale Zeitalter angepasst“, sagte der Rechtsprofessor dem Nachrichtenportal The Record.
(wpl)
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