Datenschutz & Sicherheit
Rat ließ Chatkontrolle-Verhandlungen sehenden Auges scheitern
Der Trilog zur Verlängerung der temporären, freiwilligen Chatkontrolle 1.0 ist vorerst gescheitert, die Ausnahmeregelung würde damit am 3. April auslaufen. Diesem Scheitern ging eine Parlamentsabstimmung in der vergangenen Woche voraus. Dabei hatten die Abgeordneten zwar einer Verlängerung zugestimmt, aber gleichzeitig Einschränkungen beschlossen: Das Scannen soll nicht anlasslos sein, sondern nur zielgerichtet bei bestimmten Nutzer:innen stattfinden, wenn ein Verdacht besteht.
Diese Variante wurde allerdings vom Rat im Trilog abgelehnt, denn die Länder wollen die Chatkontrolle 1.0 anlasslos – also ohne Verdacht – weiterführen. Ein solches verdachtsloses Scannen ist seit Jahren in der Kritik, unter anderem durch Bürgerrechtsorganisationen und den europäischen Datenschutzbeauftragten.
Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlichen, wird deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit zu einer permanenten Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.
Angst vor Kompromissen
Laut dem Protokoll vom 13. März bat zum Beispiel der Vorsitz die Mitgliedstaaten für die Verhandlungen „um Flexibilität hinsichtlich des Ausschluss eines Zugriffs auf Ende-zu-Ende Verschlüsselung (E2EE) und der Herausnahme von Grooming aus dem Anwendungsbereich“. Ein Kompromiss in diesem Bereich „würde sich nicht allzu negativ auf die Verhandlungen zur CSA-Verordnung auswirken“, so das Protokoll weiter.
In einem eingestuften Protokoll vom 10. März, das wir im Volltext veröffentlichen, wird auch auf den Zusammenhang von Interimsverordnung (Chatkontrolle 1.0) und der CSA-Verordnung (Chatkontrolle 2.0) verwiesen.
Der zypriotische Vorsitz ging zudem laut den Protokollen schon vor den Trilog-Verhandlungen davon aus, dass diese aufgrund der Ratsposition scheitern würden. Nach dem Scheitern zeigten sich Birgit Sippel, die Berichterstatterin des Parlaments, wie auch die Ratsvertreter enttäuscht von der Haltung ihrer Verhandlungspartner.
Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft sieht vor allem den Rat in der Verantwortung: „Der Rat hat die Verhandlungen aus politischem Kalkül bewusst platzen lassen.“ Das sei unverantwortlich. „Damit setzt sich ein bekanntes Muster bei der Chatkontrolle fort: zielgerichtete Maßnahmen zum Kinderschutz wären längst möglich, werden aber durch das Beharren der Regierungen auf Maximalforderungen und anlassloser Massenüberwachung verhindert“, so Macher weiter.
Chatkontrolle am 26. März wieder im Parlament
Für Verwirrung sorgt zudem, dass der Punkt „Freiwillige Chatkontrolle“ am 26. März wieder im Europaparlament auf der Agenda steht und dann offenbar erneut über die Änderungsanträge vom 11. März abgestimmt werden soll. Auch wenn es sich um ein ordnungsgemäßes Verfahren handelt, ist der Vorgang zumindest ungewöhnlich, bestätigen Mitarbeiter von Abgeordneten verschiedener Fraktionen gegenüber netzpolitik.org.
Es sind nun verschiedene Szenarien denkbar:
Wenn es vor der Sitzung einen Antrag und eine Mehrheit dafür gibt, dass der Punkt von der Tagesordnung genommen wird, dann wäre die Chatkontrolle 1.0 beerdigt.
Sollte die Abstimmung auf der Tagesordnung bleiben, dann würde erneut über die Änderungsanträge abgestimmt, auch über den wichtigen Änderungsantrag 5, der die Chatkontrolle 1.0 auf Verdächtige beschränkt. Sollte auch nur ein Änderungsantrag im Plenum angenommen werden, dann könnte es zu weiteren Trilogverhandlungen kommen. Ein derartiges Prozedere ist so selten, dass auch langjährige Mitarbeiter von Abgeordneten so etwas noch nicht erlebt haben. Konstantin Macher kritisiert, dass überhaupt erneut abgestimmt werden soll: „Neu abstimmen lassen, weil einem das Ergebnis nicht passt, wäre zutiefst undemokratisch. Das Parlament darf sich nicht auf solche Machtspielchen einlassen, das rüttelt sonst am Vertrauen in die Politik.“
Nur wenn alle Änderungsanträge im Parlament durchfallen, wäre die Chatkontrolle-Verlängerung in der Version der EU-Kommission angenommen. Dieses Szenario ist allerdings sehr unwahrscheinlich.
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Dokument 1 in Volltext:
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 13. März 2026
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie:BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMWE, BMWK
- Betreff: AStV-2 am 13.03.2026 – TOP 33 – Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
I. Zusammenfassung und Wertung
AStV-2 befasste sich am 13.3. erneut mit der Verlängerung der Interims-VO, die zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Aufdeckung, Entfernung und Meldung von Material des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermöglicht.
CYP RP berichtete aus dem Trilog vom 12. März. Man hab sich noch nicht mit dem EP einigen können. CYP RP habe in den Verhandlungen klar gemacht, dass die MS keiner Einschränkung des Anwendungsbereichs zustimmen könnten. Die Berichterstatterin des EP (MdEP Sippel) habe indes unterstrichen, dass es keine Einigung ohne eine solche Einschränkungen geben könne. Der Rat müsse Kompromisse vorschlagen. EP könne ggf. das Verbot der Übermittlung von Verkehrsdaten sowie die Voraussetzung eines konkreten Verdachts gegen eine Person oder eine Personengruppe fallen lassen. Vors. bat MS um Flexibilität hinsichtlich des Ausschluss eines Zugriffs auf Ende-zu-Ende Verschlüsselung (E2EE) und der Herausnahme von Grooming aus dem Anwendungsbereich. Ein solcher Kompromiss würde sich nicht allzu negativ auf die Verhandlungen zur CSA-Verordnung auswirken.
Alle sich zu Wort meldenden MS brachten mehr oder weniger deutlich ihre Enttäuschung über die Haltung des EP zum Ausdruck. HUN, BEL, SWE, ESP, LVA, SVK, MLT, EST, SVN und ROU waren nicht zu Zugeständnissen beim Anwendungsbereich bereit. Neben uns signalisierten FRA, IRL, LTU, HRV, FIN, LUX und EST, sich bei E2EE bewegen zu können, wobei FRA klar machte, dass man hierfür erst den konkreten Text sehen müsse. Die vom EP vorgelegte Formulierung sei zu breit und könne faktisch dazu führen, dass die Diensteanbieter gar nichts mehr tun könnten. IRL, FRA, LTU und HRV zeigten auch Bereitschaft, sich bei Grooming evtl. zu bewegen, auch wenn dies schwer zu verdauen sei (FRA) und Kinder den Straftätern ausliefere (IRL). AUT und BGR machten deutlich, die Beibehaltung des Ratsmandats zu bevorzugen, sich aber letztlich der Mehrheit nicht verschließen zu wollen, sollte es zu Kompromissen kommen.
CYP RP schlussfolgerte, dass man nicht davon ausgehe, mit dem heute erteilten Mandat eine Einigung beim Trilog am kommenden Montag erzielen zu können. Man werde die MS über den Ausgang informieren.
II. Im Einzelnen
entfällt
Dokument 2 in Volltext
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 13. März 2026
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMWE, BMWK
- Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. März 2026
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
I. Zusammenfassung und Wertung
TOP 2 – Proposal for a Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its application (6949/26)
Vors erinnerte eingangs, dass es bis zum Auslaufen der Interims-VO nur noch 25 Tage sei. Das Ratsmandat sei klar, aber im LIBE Ausschuss habe es keine Mehrheit für den Bericht der Berichterstatterin gegeben. Diese habe wesentliche Änderungen ggü. dem KOM Vorschlag enthalten. Morgen werde im EP Plenum daher zunächst darüber abgestimmt, ob der Vorschlag der KOM komplett abgelehnt werde. Eine Mehrheit dafür sei aber unwahrscheinlich, da S&D, EVP und Renew gemeinsame Änderungsanträge vorgelegt hätten. Es sei absehbar, dass diesen zugestimmt werde.
Diese Änderungsanträge seien im Bezugsdokument kurz erläutert. Vors. sei sich der Dringlichkeit bewusst und möglicherweise habe man nur noch eine Möglichkeit („one shot“), mit dem EP einen Kompromiss zu finden. Vors. plane daher bei einer positiven Abstimmung im EP einen Trilog am 12. März durchzuführen. Sollte der Rat auf seinem Mandat beharren, werde EP den Vorschlag insgesamt höchstwahrscheinlich ablehnen.
BEL stellte die Frage, inwiefern sich die Beschränkung auf Inhaltsdaten und das Verbot der Übermittlung von Verkehrsdaten wie z.B. IP-Adressen auf die praktische Arbeit auswirke.
KOM machte daraufhin deutlich, dass Berichte ohne Verkehrsdaten lediglich in eine Interpol-Datenbank aufgenommen werden könnten und man dann hoffen müsse, dass dieses Bild irgendwann einmal im Rahmen von anderen Ermittlungen relevant werde. Ohne Verkehrsdaten seien eigenständige Ermittlungen quasi unmöglich. KOM unterstrich zudem, dass der Ausschluss von neuem Material auch KI-generiertes Material beinhalte. Und dessen Zahlen seien ja bekanntlich sprungartig gestiegen. Die Formulierung der Änderungsanträge bzw. E2EE seien sei breit und könnten dazu führen, dass jegliche Kommunikation aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werde. Zudem sei in den Änderungsanträgen 1 und 2 ein Widerspruch festzustellen, da ÄA 1 neues Material ausschließe, ÄA2 dieses aber unter bestimmten Umständen wieder zulasse. Problematisch sei auch, dass neues Material in der Interims-VO nicht definiert sei und die Definition in der CSA-VO eine hohe Schwelle vorgebe.
Alle wortnehmenden MS (DEU, IRL, FIN, ESP, NLD, FRA, AUT, LVA und HUN) unterstrichen, dass eine Rechtslücke zu vermeiden sei. Hinsichtlich der Dauer der Verlängerung zeigten sich alle flexibel.
Ich verwies auf die laufende Abstimmung für den morgigen AStV. IRL zeigte sich flexibel bzgl. eine Ausschlusses von E2EE und grooming, aber nicht bzgl. Verkehrsdaten (auch AUT und ESP). FIN formulierte hinsichtlich der Einschränkung des Anwendungsbereichs eine rote Linie. ESP unterstrich, immer für einen weiten Anwendungsbereich geworben zu haben. Auch AUT sprach sich für einen unveränderten Anwendungsbereich aus. FRA äußerte insbesondere Bedenken dahingehend, neues CSAM auszuschließen. Allerdings wolle man am Ende auch nicht „mit nichts“ dastehen. LVA verwies darauf, dass man zur allgemeinen Ausrichtung einen Kabinettsbeschluss habe, den man nicht einfach ändern könne. HUN zeigte das Dilemma auf, dass man entweder nichts habe, oder ein komplett nutzloses Instrument. NLD zeigte sich komplett flexibel.
Auf Nachfrage musste Vors. einräumen, dass sich das Mandat des Rates zur CSA-VO zwar auf die damalige Fassung der Interims-VO beziehe, dieses Argument jedoch vermutlich nicht vom EP akzeptiert werde, wenn man diese Bestimmung im Trilog zur CSA-VO verhandle.
TOP 3 – Proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (6946/26, WK 3494/2026)
Vors. unterstrich, dass die Verhandlungen sehr schnell voranschritten und man in einer sehr positiven Stimmung mit dem EP verhandle. Im Übrigen seien die Fortschritte im Bezugsdokument ersichtlich und man erbitte schriftliche Kommentare bis zum 12. März. Vors. habe auch begonnen, die Erwägungsgründe anzupassen. Das ITM am kommenden Freitag habe man abgesagt, um ich um die Interims-VO zu kümmern und weitere Schritte – dann auch zu umstritteneren Artikeln (Art. 3 – 5) – vorzubereiten.
KOM bestätigte den positiven Eindruck des Vors., sprach jedoch die Problematik des case-by-case Zugriffs von Europol auf die Datenbank des Zentrums an. Dies könne leicht zu bürokratisch werden. Vors. entgegnete, dass die MS dieser Formulierung zugestimmt hätten.
Auf meine Nachfrage zu Artikel 45, Zeile 646, erläuterten KOM und Vors., dass dies sowohl für statistische Auswertungen sinnvoll sei als auch helfen können, die Diensteanbieter zu informieren, wenn diese Bilder mehrfach gemeldet würden.
FRA bat erneut um Klarstellung, was mit „manifestly unfounded“ gemeint sei. Zudem sei Zeile 411 so breit gefasst, dass auch Täter Informationen anfordern könnten. Es sei nicht sinnvoll, hier auf das Wort „Opfer“ zu verzichten. KOM und Vors. sahen hierin kein Problem, wollten sich den Text aber erneut anschauen. Grundsätzlich sei die Verwendung des Begriffs „Opfer“ schwierig, da hieran z.B. aus der Opferschutz-RL besondere Bedingungen geknüpft seien.
Auf AUT Bitte, die „manifestly unfounded reports“ auch mit Hashes zu speichern, unterstrich Vors. dann die Anonymisierung ein ausdrücklicher Wunsch des EP sei. Ob dies Hashes umfasse, müsse man dann in der praktischen Umsetzung sehen.
II. Im Einzelnen
entfällt
Datenschutz & Sicherheit
INPOL-Datei: Eine Million Menschen in Deutschland in größter Polizeidatenbank ausgeschrieben
Deutsche Behörden haben aktuell über eine Million Menschen zur Fahndung ausgeschrieben. Dabei geht es nicht nur um Fest- oder Ingewahrsamnahmen, sondern auch um Aufenthaltsermittlung oder heimliche Beobachtung. Die Einträge erfolgen im INPOL-System, das vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden geführt und aus den Bundesländern befüllt wird. Auch Überwachungen zur Führungsaufsicht nach einer Haftentlassung oder im Zuständigkeitsbereich des Zolls können zu einer Speicherung führen.
Die Zahlen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Darin gibt das Innenministerium auch Auskunft zu weiteren Polizeidatenbanken. So sind etwa im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA fast 34 Millionen Fälle aktenkundig. Diese müssen nicht unbedingt aktuell sein: Alle Einträge unterliegen Löschfristen, die von den Behörden aber nach einer Prüfung verlängert werden können.
Zehntausende Fälle zu politischen „Phänomenbereichen“
In einer Datei „Innere Sicherheit“ sind außerdem Zehntausende Personen zu unterschiedlichen politischen „Phänomenbereichen“ erfasst. Die größte Gruppe entfällt auf den Bereich „Rechts“ mit 39.513 Personen. Dem Bereich „Links“ werden 11.988 Personen zugeordnet, „Religiöse Ideologie“ enthält weitere 5.746 Personen. 5.393 Personen sind mit „Ausländische Ideologie“ gespeichert. Weitere 15.476 Personen sind keinem der genannten „Phänomenbereiche“ eindeutig zugeordnet; dazu gehören etwa militante Coronaleugner*innen oder selbsternannte „Reichsbürger*innen“.
Derzeit sind außerdem rund 5,7 Millionen Menschen mit 7,6 Millionen Fotos in INPOL gespeichert, darunter über die Hälfte Asylsuchende. Diese können damit von Landeskriminalämtern, Zollbehörden oder den Verfassungsschutzämtern über ein Gesichtserkennungssystem beim BKA abgefragt werden. Die Behörden nutzen das System zur Identifizierung unbekannter Personen.
In einer Finger- und Handflächenabdruckdatei liegen 2,9 Millionen Personendatensätze. 2,8 Millionen Datensätze sind von „Asylsuchenden und sonstigen Ausländern, die erkennungsdienstlich behandelt wurden“, digital gespeichert. Weitere 1,16 Millionen Personen sind in einer „DNA-Analyse-Datei“ erfasst.
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Heimliche Kontrollen im Schengen-Raum
Polizeien des Bundes und der Länder sowie der deutsche Inlandsgeheimdienst können Personen auch zur Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) eintragen. Diese können dann in allen Mitgliedstaaten vollstreckt werden. Insgesamt wird im SIS derzeit nach über zwei Millionen Personen und 93 Millionen Dokumenten oder anderen Gegenständen wie Fahrzeugen oder Kennzeichen gefahndet.
Auffällig sind dort besonders die – wie jedes Jahr gestiegenen – Ausschreibungen zur gezielten und verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 der SIS-Verordnung. Bei der verdeckten Kontrolle sollen die Betroffenen davon möglichst nichts erfahren, die interessierte Behörde erhält aber einen Hinweis, wann und warum die Person im SIS abgefragt wurde – etwa bei einer Grenzkontrolle oder der Beantragung eines Reisepasses. Derzeit sind von allen Schengen-Staaten rund 108.000 Personen zu einer solchen heimlichen Fahndung ausgeschrieben. Weitere 92.000 Personen sollen beim Antreffen auch durchsucht werden. Aus Deutschland stammten im Jahr 2025 zusammen 4.200 dieser Artikel-36-Fahndungen.
„Auskunftsgenerator“ der Roten Hilfe
Personen können bei den Behörden anfragen, welche Daten über sie gespeichert sind – allerdings gibt es nicht immer Auskünfte, etwa wenn diese auf Polizeispitzel oder Informant*innen zurückgehen oder gegen die Person aktuell ermittelt wird. Beispielsweise über einen „Auskunftsgenerator“ der Roten Hilfe können diese Abfragen selbst vorgenommen werden.
In der Antwort an die Linksfraktion nennt das BKA Zahlen für Auskunftsersuchen für das Jahr 2023: Damals wurden 5.916 Ersuchen zu polizeilichen Systemen gestellt. Möglich ist auch die Auskunft zum Schengener Informationssystem und dem EU-Passagierdatensystem. In 159 Fällen hat das BKA die Auskunft „eingeschränkt“, in 25 Fällen „in Gänze verweigert“, hieß es in einer früheren Antwort. Bei der Bundespolizei wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.297 Ersuchen auf Erteilung von Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gestellt.
Datenschutz & Sicherheit
Linuxer ärgert sich über AMD wegen Abschaltung der RAM-Verschlüsselung TSME
Viele Prozessoren von AMD – aber nicht alle – können den Arbeitsspeicher transparent ver- und entschlüsseln. Diese Funktion namens Transparent Secure Memory Encryption (TSME) schützt vor sehr wenigen und sehr speziellen physischen Angriffen auf Computer. Dabei geht es vor allem um sogenannte „Cold Boot“-Attacken, für die physischer Zugriff auf den Rechner nötig ist, um im RAM gespeicherte Informationen zu ergattern.
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TSME ließ sich bis vor kurzem auf manchen Mainboards auch bei einigen Ryzen-Prozessoren für Desktop-PCs aktivieren, für die AMD die Funktion nicht zugesichert oder beworben hat. Mit einer neuen Version der AMD-Firmware-Komponente AGESA entfällt diese Möglichkeit nun. Das verärgert einige Besitzer solcher Prozessoren. Einer davon hat deshalb im GitHub-Repository für AMD Secure Encryted Virtualization (AMD SEV) eine Fehlermeldung eingestellt.
Funktion nur für PROfis
Vermutlich wird sich AMD allerdings nicht erweichen lassen, TSME für sämtliche Ryzen-Prozessoren wieder freizuschalten. Denn die 2016 angekündigte Funktion ist vor allem für Server, manche Embedded Systems, Business-PCs und -Notebooks gedacht. AMD aktiviert sie daher nur bei den CPU-Baureihen Epyc, manchen Embedded-CPUs sowie den „PRO“-Versionen der Ryzens für Desktop-PCs und Notebooks.
Einst bewarb AMD TSME als Bestandteil von „Memory Guard“, das wiederum Teil von „Guard MI“ war und das wiederum Teil der Vorteile von PRO-Ryzens im Vergleich zu normalen. Diese Marketing-Idee ist auf dem AMD-Server jetzt nicht mehr zu finden.
Mittlerweile erwähnt AMD TSME im Zusammenhang mit dem „Infinity Guard“-Funktionspaket der Epyc-Prozessoren für Server.
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TSME lässt sich ohnehin nur aktivieren, wenn das (UEFI-)BIOS des jeweiligen Computers mitspielt. Dazu muss nicht unbedingt eine Option im BIOS-Setup vorhanden sein, falls das UEFI-BIOS TSME einfach einschaltet.
In diesem Sinne ist TSME eine typische Funktion für Business-Geräte, deren jeweiliger Hersteller bei der Implementierung eng mit AMD zusammenarbeitet und das Feature auch ausdrücklich im Datenblatt des jeweiligen Geräts erwähnt.
Seltener Cold-Boot-Angriff
Beim Cold-Boot-Angriff startet ein Angreifer den laufenden Rechner durch einen Reset neu und bootet darauf sofort ein speziell präpariertes Betriebssystem, das den RAM-Inhalt ausliest. 2008 wiesen Sicherheitsforscher nach, dass das tatsächlich funktioniert.
TSME erschwert diesen Angriff deutlich, der allerdings in der Praxis extrem selten vorkommen dürfte. Zudem gibt es auch andere Schutzmethoden, etwa das Löschen des RAM vor jedem Bootvorgang (TCG Platform Reset Attack Mitigation Specification).
(ciw)
Datenschutz & Sicherheit
Sachsen: Vielzahl von Protesten gegen Polizeigesetz
Kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag warnen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der massiven Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Die Kritik an den Grundrechtseingriffen kommt von antifaschistischen Bündnissen, Fan-Anwält:innen, Netzaktivist:innen, dem Chaos Computer Club, der Landesdatenschutzbeauftragten sowie den sächsischen Jusos und der Grünen Jugend.
Sie fordern die Abgeordneten auf, lediglich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, aber auf neue Überwachungsbefugnisse zu verzichten. Zwei Demos sind bereits angekündigt.
Neue Überwachungsbefugnisse für die sächsische Polizei
Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) steht vor einer massiven Verschärfung. Die schwarz-rote Minderheitskoalition will gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Polizei viele neue technische Möglichkeiten geben, Bürger präventiv zu überwachen. Konkret soll die Polizei folgende Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen:
- eine Plattform für die automatisierte Datenanalyse,
- verdeckte Kennzeichenscanner,
- Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ),
- softwaregestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung) sowie
- biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz.
Vergangene Woche ging der gemeinsame Änderungsantrag der drei Fraktionen zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung durch den Innenausschuss. Am 24. Juni soll die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von BSW, CDU und SPD im Plenum des Landtags verabschiedet werden. Dagegen formiert sich jetzt Widerstand aus der Zivilgesellschaft.
Breites Bündnis kritisiert Biometriedatenbank und Generalverdacht
So hat heute ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzaktivist:innen einen Appell an die Abgeordneten veröffentlicht. Zu den Unterzeichner:innen gehören die großen antifaschistischen Aktionsnetzwerke „Leipzig nimmt Platz“ und „Dresden WiEdersetzen“. Letztere organisieren etwa den Protest gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche, die zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stattfinden. Auch der Chaos Computer Club und seine Lokalgruppen in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden sowie der Verein netzbegrünung haben unterzeichnet.
Das Bündnis sieht die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW nicht ausgeräumt:
Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.
Die Organisationen kritisieren insbesondere die biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz. Sie war auch von Sachverständigen im Innenausschuss kritisiert worden, da sie gegen die KI-Verordnung der EU verstoße. Die Unterzeichner:innen befürchten eine massenhafte Überwachung von unverdächtigen Personen: „Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter“.
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Auch die automatisierte Datenanalyse und die Ausweitung der Staatstrojaner-Nutzung lehnen sie ab und verweisen auch auf zukünftige Gefahren:
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. […] Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.
Der Chaos Computer Club nennt den Gesetzentwurf „ein Stelldichein digitaler Repression“ und „eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt“. Der CCC-Sprecher Dirk Engling warnt: „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen.“
„Leipzig nimmt Platz“ befürchtet Einschränkungen von Protest
In einer Antwort an netzpolitik.org äußert sich „Leipzig nimmt Platz“ noch deutlicher. Für das Aktionsnetzwerk ist die geplante Novelle ein „sicherheitspolitischer Offenbarungseid und frontaler Angriff“ auf die Bürgerrechte.
Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.
Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich verhindert werden.
Das Aktionsnetzwerk befürchtet auch Einschränkungen der eigenen antifaschistischen Arbeit und von demokratischem Protest:
Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.
Dass einige Befugnisse, wie die Erstellung eines KI-basierten Verhaltensprofils, unter Vorbehalt einer richterlichen Zustimmung stehen, beruhigt „Leipzig nimmt Platz“ nicht: „Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk auf netzpolitik.org-Anfrage.
Fußballanwält:innen sehen „polizeilichen Präventivstaat“
Kritik kommt auch von organisierten Fußballfans. In einem Statement warnen drei sächsische Fanhilfen vor der Polizeirechtsnovelle. Fanhilfen organisieren juristische Unterstützung für Fußballfans, die in Konflikt mit der Polizei geraten.
Die Fanhilfe Zwickau, die Dresdener Schwarz-Gelbe-Hilfe sowie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig schreiben:
Das Bekanntwerden der Einigung zwischen der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten und der Wagenknecht-Partei lässt uns Fanhilfen – und Fußballfans im Allgemeinen – nur noch kopfschüttelnd zurück. Schob das BSW noch Ende April 2026 in einer Stellungnahme den effektiven Schutz der Grundrechte voran, rollt die Kleinstpartei dem Polizei- und Überwachungsstaat jetzt den roten Teppich aus.
Dass der US-Konzern Palantir für die automatisierte Datenanalyse nicht beauftragt werden soll und auf Druck des BSW die Einführung von Tasern für alle Polizist:innen abgesagt wurde, überzeugt die Fanhilfen nicht:
Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat.
Grünen-Entwurf als Alternative
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 das derzeitige SächsPVDG in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse und ihre Eingriffsschwellen waren zu unbestimmt geregelt, stellte das Gericht fest – und ordnete Nachbesserungen an. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) verband die verfassungsrechtlichen Reparaturen jedoch mit einer erheblichen Ausweitung der polizeilichen Befugnisse.
Einen alternativen Weg zeigten die Grünen auf. Die grüne Fraktion im Landtag veröffentlichte im April einen eigenen Gesetzentwurf, der auf die neuen Überwachungsbefugnisse verzichtet. Stattdessen enthält er lediglich die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebenen Änderungen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Befugnisse zur Drohnenabwehr.
Datenschutzbeauftragte: „Grundrechte bleiben auf der Strecke“
Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert wünscht sich, dass der Landtag dem von BSW, CDU und SPD geplanten Gesetz nicht zustimmt und stattdessen nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umsetzt. Hundert bewertet die Einigung von BSW und Schwarz-Rot zwar als deutliche Verbesserung im Vergleich zum Regierungsentwurf, „insbesondere wurde das KI-Training mit personenbezogenen Daten oder die Nutzung von Internetdaten zur automatisierten Datenanalyse gestrichen“.
Dennoch, sagt die Datenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org, könne sie „die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse aus datenschutzrechtlicher und damit bürgerrechtlicher Sicht nicht gutheißen“. Sachsen steige damit „wieder in die Verschärfungsspirale der Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder ein. Die Grundrechte bleiben dabei leider auf der Strecke.“
Jusos positionieren sich gegen die Novelle
Das sehen offenbar auch weite Teile der in Sachsen mitregierenden SPD so. Insbesondere die Jusos positionieren sich deutlich gegen das geplante Gesetz. Auf Anfrage von netzpolitik.org sagt Mats Rudolph, Vorsitzender der sächsischen Jusos, dass trotz einiger Verbesserungen zentrale Probleme bestehen blieben.
Das Gesetz bleibt ein sicherheitspolitischer Wunschkatalog der CDU. Das zeigen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Echtzeitüberwachung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus unserer Sicht sind diese Eingriffe schlicht zu weitreichend und nicht ausreichend begrenzt. […] Nicht alles, was technisch möglich ist, muss der Staat auch dürfen.
Die Jusos fordern die Abgeordneten der SPD-Fraktion auf, der geplanten SächsPVDG-Novelle nicht zuzustimmen. Die Änderung des Gesetzes solle sich auf die Umsetzung des Urteils beschränken.
Jede Stimme zählt
Einen entsprechenden Antrag hatten die Jusos auch auf dem SPD-Landesparteitag eingebracht, der am vergangenen Wochenende in Dresden stattfand. Dieser wurde mit 57 zu 50 Stimmen allerdings knapp abgelehnt.
Ein solch gespaltenes Bild in der SPD-Fraktion würde die Novelle vermutlich kippen. Da das BSW nach Informationen von Freier Presse und netzpolitik.org nur elf Stimmen zugesichert hat, hätte die Verschärfung des SächsPVDG lediglich eine Mehrheit von zwei Stimmen – wenn CDU und SPD vollständig zustimmen. Grüne und Linke im Parlament haben angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.
Eine Petition und zwei Demos
Neben den Jusos macht auch eine weitere Parteijugend gegen die geplante Polizeirechtsverschärfung mobil. Schon im Mai hat die Grüne Jugend Sachsen eine Petition gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse gestartet.
Für den 23. Juni, den Vorabend der finalen Abstimmung im Landtagsplenum, hat die Grüne Jugend eine Demo angemeldet. Um 17 Uhr soll vor dem Sächsischen Landtag in Dresden demonstriert werden. Ronja Zierold, Sprecherin der Grünen, sagt in dem Demoaufruf:
Wenn staatliche Stellen technische Möglichkeiten erhalten, Kommunikation auszuspähen, Bewegungen nachzuverfolgen oder Daten automatisiert auszuwerten, trifft das nicht nur einzelne Verdächtige. Es verändert das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundsätzlich. Das schadet politischem Protest, zivilgesellschaftlichem Engagement und einer lebendigen Demokratie. Freiheitsrechte werden Stück für Stück ausgehöhlt! Mit jeder neuen Befugnis, jeder neuen Datei, jeder neuen Kamera, jeder neuen Ausrede. Genau deshalb gehen wir auf die Straße.
In Leipzig wird bereits am Samstag, den 20. Juni, demonstriert. Zu diesem Protest aufgerufen hatten unter anderem Copwatch Leipzig, „Leipzig nimmt Platz“ und das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig.
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