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Künstliche Intelligenz

Recht auf Reparatur kommt – Ersatzteile für Jahre gesichert


Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten – auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben. Sie soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken.

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Das auch für den Verbraucherschutz verantwortliche Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft treten wird. Wie das Ministerium mitteilt, ist ein Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jetzt an Länder und Verbände versendet worden. Diese können bis zum 13. Februar dazu Vorschläge und mögliche Bedenken formulieren. Später befasst sich damit auch noch der Bundestag.

Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen.

Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.

Manche Geräte werden aktuell deshalb nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, weil Komponenten so verbaut sind, dass eine Reparatur schlicht unmöglich ist. Das soll in Zukunft in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Geräte – vom Server bis zum Staubsauger – ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die dafür sorgen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.

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Damit eine Reparatur auch nach vielen Jahren überhaupt noch möglich ist, sollen die Hersteller verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones bedeutet das etwa, dass die Teile, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.


(afl)



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Grafikkartenpreise schießen hoch, GeForce RTX 5070 Ti verschwindet


Alle Desktop-Grafikkarten mit mehr als 8 GByte Speicher sind in den vergangenen Wochen teurer geworden. Am stärksten trifft es Nvidias Topmodell GeForce RTX 5090, das nur noch vereinzelt für unter 3500 Euro erhältlich ist. Seit dem Sommer 2025 sind die Preise um mehr als 50 Prozent gestiegen.

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Das zweitschnellste Modell GeForce RTX 5080 kostet inzwischen mindestens 1180 Euro statt knapp über 1000. Bei der nahen verwandten RTX 5070 Ti sind die Preiserhöhungen noch nicht ganz so stark, allerdings dürfte das nur noch eine Frage der Zeit sein: Kartenhersteller sagten dem renommierten Youtube-Kanal Hardware Unboxed, dass Nvidia die RTX 5070 Ti einstellen will. In den kommenden Wochen würden demnach nur noch Lagerbestände abverkauft.

Aus Nvidias Sicht erscheint die Entscheidung nachvollziehbar: Die GeForce RTX 5070 Ti nutzt die gleiche GPU wie die RTX 5080, allerdings in einer beschnittenen Form. Die Ausbeute beim Chipauftragsfertiger TSMC sollte inzwischen aber so hoch sein, dass die Teildeaktivierung nur noch selten nötig ist und Nvidia lieber die teurere RTX-5080-Version verkauft.

Generell wollen AMD und Nvidia offenbar den Fokus auf Einstiegs- und Mittelklasse-Grafikkarten mit 8 GByte Speicher legen. Diese Behauptung von Hardware Unboxed haben wir uns von deutschen Händlern bestätigen lassen.

Passend dazu trotzt gerade die GeForce RTX 5060 dem Preistrend – die Preise sind zuletzt sogar gefallen (ab 279 €). Die RTX 5060 Ti mit 8 GByte zeigt sich stabil. Die 16-GByte-Versionen stiegen zuletzt und sollen wie die RTX 5070 Ti absehbar vom Markt verschwinden.

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Die GeForce RTX 5070 mit 12 GByte Speicher steht zwischen den Stühlen. Sie soll erhältlich bleiben, dürfte aber stärker im Preis steigen als die 8-GByte-Grafikkarten.

Der Fokus auf 8-GByte-Modelle lässt insbesondere bei AMD die Augenbrauen aufzucken. Schon im Jahr 2023 bewarb die Firma den Vorteil der eigenen 16-GByte-Grafikkarten gegenüber Nvidias Konkurrenz mit 8 und 10 GByte.

In einem Blog-Beitrag zum Bau eines High-End-PCs schrieb AMD: „Für diesen Enthusiasten-PC empfehlen wir Grafikkarten mit mindestens 16 GByte Videospeicher für ultimatives Gaming in 1440p und 4K. Für Grafikkarten der Mittelklasse, die auf 1440p ausgerichtet sind, bietet AMD Radeon-GPUs mit 12 GByte, die sich hervorragend für QHD-Displays eignen.“

Der Blog-Beitrag ist gelöscht, lässt sich aber noch archiviert finden.

Bei AMD steigen die Preise derweil durch die Bank. Eine Radeon RX 9070 XT kostet mindestens 650 statt knapp 600 Euro. Die RX 9070 steigt noch stärker von rund 520 auf 600 Euro. Eine RX 9060 XT ist nicht mehr unter 300 Euro zu bekommen.


(mma)



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Australien: 4,7 Millionen Social-Media-Konten von Unter-16-Jährigen gesperrt


Um dem Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nachzukommen, haben die großen sozialen Netzwerke in Australien den Zugriff auf 4,7 Millionen Accounts gesperrt. Das hat die dort für die Sicherheit im Internet verantwortliche Behörde bekannt gegeben, und eSafety-Commissioner Julie Inman Grant zeigt sich dabei sehr zufrieden. Die Zahlen deuteten darauf hin, dass die großen Plattformen sinnvolle Maßnahmen unternehmen, um unter 16-Jährige daran zu hindern, Accounts zu unterhalten. Die Zahl macht außerdem die Reichweite der Maßnahmen deutlich. Erst Anfang der Woche hat Meta publik gemacht, dass auf Instagram, Facebook und Threads insgesamt 550.000 Nutzerkonten geschlossen wurden.

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Australien hat etwa 27,5 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen, 5,3 Millionen sind unter 16 Jahren alt. Vor allem die Jugendlichen sind einer vor einem Jahr vorgestellten Analyse zufolge auf sozialen Plattformen aktiv gewesen, nur eine Minderheit davon aber mit einem eigenen Account. Die meisten haben demnach Accounts ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten genutzt. Deshalb ist unklar, wie viele Kinder und Jugendliche durch die Maßnahmen wirklich aus den Plattformen ausgesperrt wurden. Dazu hat die Behörde auch keine Zahlen. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen seien kein Fehler, wenn sich nicht alle daran halten. Wichtig sei der Rückgang an Schäden und eine Änderung gesellschaftlicher Normen.

Am 10. Dezember ist in Australien das bereits im November 2024 vom Parlament verabschiedete Gesetz in Kraft getreten, das Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken verwehrt. Australien ist damit die erste Demokratie weltweit, die ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung einiger sozialer Netzwerke einführt. Die neue Gesetzgebung zielt vor allem darauf ab, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten, Mobbing, Cybergrooming, sexualisierter Gewalt und Suiziden im Zusammenhang mit Online-Missbrauch zu schützen. Vom Verbot für Minderjährige unter 16 Jahren sind zehn Plattformen betroffen: Facebook, Instagram, Kick, Reddit, Snapchat, Threads, TikTok, Twitch, X und YouTube.


(mho)



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Apple Creator Studio: Bekommen künftig nur Abonnenten alle neuen Features?


Nach der Vorstellung des Kreativsoftware-Abo-Pakets Apple Creator Studio gibt es weiterhin offene Fragen, inwieweit Käufer der Software darauf vertrauen können, an künftigen neuen Funktionen teilzuhaben. Apple macht dazu auf seiner Website nur teilweise Angaben, lässt aber zum Beispiel die langfristige Strategie für seine Pro-Apps völlig offen. Nutzer, die ständige Abozahlungen ablehnen, reagieren indessen in Nutzerforen kritisch auf das neue Angebot, das ab Ende Januar mit Updates der Software eingeführt werden soll.

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Am Anfang wird es so sein, dass Apple das Abonnement und den bisher üblichen Einmalkauf für die Mac-Software parallel anbietet. Auf dem iPad werden Apples Kreativ-Apps Final Cut Pro und Logic Pro sowieso nur im Abo angeboten – dort erschienen sie allerdings auch erst im Mai 2023. Das neue Abo-Bundle enthält Final Cut Pro (Mac und iPad), Logic Pro (Mac und iPad), Pixelmator Pro, Motion, Compressor und MainStage sowie zusätzliche Inhalte für die iWork-Apps Keynote, Numbers und Pages. Es soll sich offenbar unter anderem an Influencer richten, die mehrere Kreativ-Apps gleichzeitig verwenden.

Zumindest am Anfang wird sich das Angebot für Abonnenten wohl primär dadurch vom Einmalkauf unterscheiden, dass Abonnenten Zugriff auf zusätzliche Premium-Inhalte wie Vorlagen und Fotos erhalten. Wie weit Apple den Begriff Premium aber genau fasst, bleibt unklar. Die neuen KI-Funktionen Visual Search und Transcript Search (beide zunächst nur auf US-Englisch verfügbar) sowie Beat Detection sollen in beide Versionen von Final Cut Pro kommen. Dies bekräftigte der Apple-Marketingmanager Bryan O’Neil Hughes in einem Interview mit dem Filmemacher-Fachmagazin CineD. Apple bestätigt allerdings nicht explizit, dass die Einmalkauf-Version der Videoschnitt-Software Final Cut Pro auch in Zukunft alle Features der Abo-Version erhält.

Anders sieht die Situation bei Logic Pro und MainStage aus. Dort lässt sich der Apple-Website entnehmen, dass die Versionen im Abo und im Einmalkauf beide die Features komplett erhalten sollen.

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Bei der Bildbearbeitungs-Software Pixelmator Pro, die Apple vor einiger Zeit zugekauft hat, sollen nur Abonnenten das neue Warp-Tool erhalten. Basis-Funktionen und Updates werden aber laut Apple weiterhin auch für Käufer bereitgestellt.

Aus Sicht von iPad-Nutzern wird es mit dem neuen Bundle teurer. Sie sollen künftig nicht mehr die Tablet-Version alleine abonnieren können, sondern müssen als Neukunden das teurere große Bundle mit den iPad- und Mac-Versionen nehmen.

Eine gute Nachricht für iPad-Nutzer ist indessen, dass die im Sommer 2025 in Aussicht gestellte Hintergrund-Berechnung in Final Cut Pro auf dem iPad endlich kommen soll. Apple bekräftigte im Interview, dass man an der Nutzung der neuen Background Tasks API immer noch dran sei. Damit müssen Nutzer die App während des Renderns nicht mehr aktiv im Vordergrund behalten. iPad-Nutzer hatten dies lange herbeigesehnt, zeigten sich jedoch enttäuscht, dass Apple die Funktion nicht mit der Veröffentlichung von iPadOS 26 im September auslieferte.


(mki)



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