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Samsung Galaxy Z Flip 7 im Test: Klapphandy endlich mit großem Außen-Display


Das Galaxy Z Flip 7 ist breiter und bietet jetzt ein nahezu nahtloses Außen-Display. Ob das gegen die Konkurrenz von Motorola reicht, zeigt der Test.

Samsung hielt lange an einer gestalterischen Eigenart seiner Flip-Smartphones fest: Das Außen-Display reichte bislang nicht über die gesamte Höhe, sondern wurde um die Kameraaussparungen herumgeführt – eine Lösung, die mehr Kompromiss als Innovation war. Im Gegensatz dazu setzten Hersteller wie Motorola von Anfang an auf ein vollflächiges Display mit integrierten Kameralinsen.

Mit dem Galaxy Z Flip 7 verabschiedet sich Samsung nun von diesem Ansatz. Das neue Modell bietet ein großes, nahezu randloses Außen-Display, in das die beiden Kameras elegant integriert sind. Außerdem ist das Gerät etwas breiter geworden und kommt jetzt im 21:9-Format daher. Wie sich das überarbeitete Klapphandy im Alltag schlägt, zeigt unser Test.

Design

Optisch orientiert sich das Galaxy Z Flip 7 weitgehend an seinem Vorgänger. Mit Abmessungen von 166,7 × 75,2 × 6,5 mm im geöffneten Zustand sowie 85,5 × 75,2 × 13,7 mm im zusammengeklappten Zustand ist das Z Flip 7 minimal dünner, aber rund 4 mm breiter als das Vorjahresmodell. Letzteres ist auf das geänderte Seitenverhältnis des Haupt-Displays zurückzuführen.

Die Verarbeitung ist wie von Samsung gewohnt auf sehr hohem Niveau – scharfkantige Elemente gibt es keine. Der Klappmechanismus wirkt robust und ist angenehm schwergängig: Das Gerät öffnet sich nicht versehentlich, lässt sich aber dennoch bequem aufklappen. Beim Schließen sorgt ein sattes Klapp-Geräusch für haptische Befriedigung – ein Detail, das besonders Nostalgiker an klassische Klapphandys erinnern dürfte.

Mit einem Gewicht von 188 g ist das Z Flip 7 geringfügig schwerer geworden. Das Gehäuse folgt dem kantigen, modernen Design der übrigen Galaxy-S25-Serie. Es ist gemäß IP48 zertifiziert und damit wasserdicht, bietet aber nur einen eingeschränkten Schutz gegen das Eindringen von Staub. Das trifft allerdings auf alle aktuellen Foldables zu.

Display

Das innere Haupt-Display des Galaxy Z Flip 7 ist leicht gewachsen und misst nun 6,9 Zoll in der Diagonale. Gleichzeitig hat Samsung das Seitenverhältnis auf 21:9 angepasst – im Vergleich zu den eher schlanken 22:9 des Vorgängers ist der Bildschirm breiter und so im Alltag angenehmer zu bedienen. Das Flip 6 war in dieser Hinsicht etwas unhandlich geraten.

Die Auflösung liegt weiterhin bei 2520 × 1080 Pixeln (Full-HD+), was bei einer Pixeldichte von 397 ppi für ein ausreichend scharfes Bild sorgt. Zum Einsatz kommt ein AMOLED-Panel mit LTPO-Technologie, das eine dynamische Bildwiederholrate von 1 bis 120 Hz ermöglicht. Das sorgt einerseits für eine flüssige Darstellung bei Animationen und Spielen, andererseits für eine verbesserte Energieeffizienz – was sich positiv auf die Akkulaufzeit auswirkt. Die Frontkamera ist in einer kleinen Punch-Hole-Notch untergebracht, die im Alltag kaum stört.

Samsung gibt eine maximale Helligkeit von bis zu 2600 Nits im HDR-Modus an. In der Praxis ist das Display im Freien ablesbar – lediglich bei direkter Sonneneinstrahlung kommt es an seine Grenzen und spiegelt recht stark. Im Vergleich zu aktuellen High-End-Smartphones muss man sich beim Flip 7 dann zur Not in den Schatten drehen. Bei bewölktem Himmel oder normalen Lichtverhältnissen gibt es dagegen keine Einschränkungen.

Die auffälligste Neuerung ist das deutlich vergrößerte Außen-Display, das nun fast die gesamte obere Hälfte der Rückseite einnimmt. Es misst 4,1 Zoll, bietet eine Auflösung von 1048 × 948 Pixeln bei 345 PPI und unterstützt bis zu 120 Hz Bildwiederholrate. Mangels LTPO ist diese zwischen 60 und 120 Hz geregelt. Das AMOLED-Panel ist durch Gorilla Glass Victus 2 geschützt.

Im Gegensatz zu Motorola ist das Außen-Display des Galaxy Z Flip 7 primär für Widgets und einige ausgewählte Anwendungen optimiert, etwa Wetter, Musik oder Kalender. Wer beliebige Apps darauf nutzen möchte, muss in den „erweiterten Einstellungen“ bei „Labs“ die Option „Apps auf dem Frontdisplay erlauben“ aktivieren und zusätzlich im Galaxy Store die App „Good Lock“ samt „Multistar“-Modul installieren. Das ist recht umständlich und eine Notlösung.

Kamera

Das Galaxy Z Flip 7 setzt wie der Vorgänger auf eine Dual-Kamera: eine Hauptkamera mit 50 Megapixel, optischer Bildstabilisierung (OIS) und f/1.8-Blende sowie ein Ultraweitwinkel mit 12 Megapixel und f/2.2. Die Frontkamera mit 10 Megapixel sitzt in einer Punch-Hole-Notch. Ein Teleobjektiv fehlt aus Platzgründen.

Die Kamera liefert solide, mit dem Galaxy S25 vergleichbare Ergebnisse. Bei Tageslicht entstehen scharfe Aufnahmen mit hoher Detailtreue. Der zweifache Digitalzoom ist fast verlustfrei, bis vierfach noch gut, bei zehnfach werden Bilder deutlich unschärfer.

Nachtaufnahmen sind bei etwas Restlicht ordentlich, bei Dunkelheit stößt die Kamera an ihre Grenzen. Die Ultraweitwinkelkamera bietet ähnliche Farben wie die Hauptkamera, aber weniger Details und ist bei wenig Licht kaum zu gebrauchen. Ein Makromodus fehlt.

Selfies gelingen ordentlich. Wer möchte, kann das halb zugeklappte Smartphone nutzen, um mit der Hauptkamera bessere Selfies im rechteckigen Format zu machen. Videos sind bis 4K mit 60 Bildern pro Sekunde möglich und sehen gut aus.

Ausstattung

Auf den ersten Blick sorgt die Wahl des Prozessors beim Galaxy Z Flip 7 für etwas Ernüchterung: Statt eines Snapdragon 8 Elite kommt Samsungs eigener Exynos 2500 zum Einsatz.

Anders als frühere Exynos-Chips bietet dieser jedoch eine mehr als ordentliche Leistung – auch wenn er bei der Grafik nicht ganz mit dem Qualcomm-Pendant mithalten kann. Beim Benchmark-Test 3Dmark Wild Life erreicht das Flip 7 dennoch starke 5200 Punkte, was es Gaming-tauglich macht. Er ist etwa so stark wie der Snapdragon 8 Gen 3 aus dem Vorjahr.

Auch im Alltag läuft die Bedienung angenehm flüssig. Das Galaxy Z Fold 7 mit Snapdragon-Prozessor ist zwar noch einen Tick schneller unterwegs, aber das ist Kritik auf hohem Niveau. Das Flip 7 bietet unabhängig von der Speichervariante immer 12 GB RAM und wahlweise 256 oder 512 GB schnellen UFS-4.0-Speicher. Einen microSD-Kartenslot gibt es allerdings nicht.

Die Lautsprecher bieten einen klaren und kräftigen Klang. Auch die Sprachqualität beim Telefonieren ist ausgezeichnet. Für die Navigation stehen GPS, Glonass, Beidou, Galileo und QZSS zur Verfügung; im Test lag die Genauigkeit bei etwa drei Metern. Der Fingerabdrucksensor im Power-Button arbeitet zuverlässig, ist im aufgeklappten Zustand aber aufgrund des länglichen Gehäuses nicht immer optimal zu erreichen.

Software

Das Flip 7 startet mit Android 16 und der neuen Oberfläche One UI 8. Samsung garantiert sieben Jahre Sicherheits-Updates und ebenso viele Android-Upgrades. Im Test läuft das System stabil und flott.

Zu den Software-Highlights zählen zahlreiche KI-Funktionen wie automatische Transkriptionen, smarte Foto- und Videoeditoren sowie Echtzeit-Übersetzungen. Besonders praktisch beim Flip-Design: Im halb aufgeklappten Zustand kann jeder Gesprächspartner Übersetzungen auf seiner Seite ablesen – ideal als Dolmetscher-Tool. Auch Googles KI-Assistent Gemini ist tief integriert.

Der „Now Brief“ bündelt Wetter, Termine und Verkehr auf dem Homescreen, die „Now Bar“ liefert praktische Live-Widgets wie eine Stoppuhr. Neu ist zudem die Dex-Unterstützung: Das Flip 7 kann drahtlos auf eine PC-ähnliche Oberfläche umschalten.

Akku

Trotz des schlanken Gehäuses hat Samsung die Akkukapazität auf 4300 mAh erhöht. Im Test hält das Flip 7 spürbar länger durch als der Vorgänger und kommt bei normaler Nutzung problemlos über einen Tag, bei sparsamer Nutzung sogar zwei Tage.

Das Ladetempo bleibt jedoch mit maximal 25 Watt eher langsam, gerade im Vergleich zur chinesischen Konkurrenz. Immerhin unterstützt das Flip 7 kabelloses Laden – bei kompakten Foldables keine Selbstverständlichkeit.

Preis

Wie gewohnt ruft Samsung einen hohen Preis auf: Die UVP liegt bei 1.199 Euro für die Version mit 12/256 GB und steigt auf 1.319 Euro für 12/512 GB. Allerdings sinken die Preise erfahrungsgemäß schnell nach dem Marktstart: Das 256-GB-Modell ist bereits ab 813 Euro erhältlich, die 512-GB-Variante kostet mindestens 879 Euro. Zur Auswahl stehen die Farben Schwarz, Dunkelblau und Korallenrot; Mintgrün gibt es exklusiv bei Samsung.

Fazit

Samsung hat auf Kundenwünsche reagiert und wichtige Schwachstellen behoben: Das Galaxy Z Flip 7 bietet nun ein fast randloses Außendisplay über die gesamte obere Gehäusehälfte und ein handlicheres 21:9-Format. Verarbeitung und Display-Qualität bewegen sich auf gewohnt hohem Niveau.

Trotz Verbesserungen will das Galaxy Z Flip 7 nicht dieselbe Begeisterung wie das Z Fold 7 wecken. Das liegt weniger am Exynos-Chip, der zwar schwächer als der Snapdragon ist, aber ausreichend Leistung bietet. Vielmehr fehlt es an Innovationsgeist: Das Kamera-Setup wirkt veraltet, und das große Außen-Display ist primär für Widgets ausgelegt – Apps erfordern umständliche Workarounds. Motorola macht es hier besser.

Das Galaxy Z Flip 7 ist zweifellos ein solides Update, das wichtige Designschwächen ausmerzt. Für einen echten Generationssprung hätte Samsung jedoch mehr Mut und Neuerungen zeigen müssen.



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Effiziente Teams-Arbeit: So holen Sie mehr aus dem Microsoft-Werkzeug raus


Viele Büroarbeiter werden tagtäglich mit Microsoft Teams konfrontiert, das einst als Slack-Konkurrent startete und mittlerweile fast schon ein Monopol in vielen Firmen hat.

Doch oft fehlen die kleinen Tricks für die täglichen Aufgaben. Genau hier setzt unser Workshop an.

Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Funktionen, mit denen Sie den Teams-Client an Ihre Bedürfnisse anpassen, die Zusammenarbeit verbessern und Besprechungen effizient gestalten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Effiziente Teams-Arbeit: So holen Sie mehr aus dem Microsoft-Werkzeug raus „.
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Fitness+-Dienst bei Apple: Zu viele Kündigungen, zu wenig Kunden?


Apples Sportdienst Fitness+ scheint intern bei Apple unter Beobachtung zu stehen. Das Angebot sei eines der schwächsten digitalen Dienste, schreibt die Finanznachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf informierte Kreise. Der 10 Euro teure Dienst (Jahrespreis: 79 Euro) bietet ein großes Angebot an Sportvideos. Diese sind mit Apples Geräten wie dem iPhone, dem Apple TV oder der Apple Watch verknüpft – man kann sich also beispielsweise während eines Kurses live einblenden lassen, wie Herzfrequenz oder Kalorienverbrauch sind.

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Dem Bericht zufolge leidet Fitness+ unter einer hohen Rate an Nutzerfluktuation („high churn“) und beim Umsatz komme auch nicht viel herum. Die Zukunft des Dienstes sei daher „under review“, so Bloomberg. Allerdings lasse sich das Angebot kostengünstig betreiben und Apple wolle einen „Backlash“ vermeiden, wenn es einfach eingestellt würde. „Es gibt genügend Loyalität von einer kleinen Fanbasis [für den Dienst].“

Aktuell stehen Managementveränderungen an. Apples Gesundheitschefin Sumbul Desai soll die Gesamtleitung des Dienstes in ihr Portfolio übernehmen – zusammen mit anderen gesundheitsrelevanten Bereichen. Desai berichtet direkt an Dienstechef Eddy Cue. Es könne daher „frischen Druck“ geben, dass Fitness+ seine Ergebnisse verbessert.

Im Sommer hatte es einen Bericht der New York Times gegeben, laut dem es interne Spannungen bei Fitness+ gegeben haben soll. Dem Chef der Abteilung wurde „Bullying“ vorgeworfen und eine ehemalige Mitarbeiterin verklage Apple deshalb. Der iPhone-Hersteller ließ die Angaben zurückweisen. Eine interne Untersuchung habe „keine Beweise für Fehlverhalten“ erbracht. Der New-York-Times-Bericht enthalte „viele unrichtige Behauptungen und Falschdarstellungen“, so Apple.

Fitness+ hatte zuletzt nur wenige Fortschritte gemacht. Der Dienst erhält zwar regelmäßig neue Inhalte, Hardwareideen wurden aber bislang nicht umgesetzt. So können Konkurrenten wie Peloton direkt auf eigene Produkte wie Standräder oder Laufbänder zugreifen, die Apple nicht im Portfolio hat – stattdessen muss das Unternehmen auf Anbindungsmöglichkeiten zur Apple Watch hoffen, die diverse Hersteller immer noch nicht umgesetzt haben. Das führt dann etwa dazu, dass man Workouts im Gym nicht korrekt in Apple Health ablegen kann.

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(bsc)



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Wer darf Satelliten starten – und wer haftet für den Schrott?


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Zahlen sind beeindruckend: Das private Raumfahrtunternehmen SpaceX hat inzwischen rund 500 erfolgreiche Raketenstarts absolviert, knapp ein Drittel davon im Jahr 2025. Die Hälfte aller aktiven Satelliten im Erdorbit stammt von SpaceX, gerade erst wurde der 10.000ste Starlink-Satellit in den Orbit gebracht. Doch was viele nicht wissen: Diese Satelliten sind aber nicht für die Ewigkeit gedacht. Schon ein bis zwei Abstürze von Starlink-Satelliten pro Tag sind mittlerweile Normalität: SpaceX legt die Satelliten zwar auf eine Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren aus, lässt sie aber meist bereits nach weniger als fünf Jahren gezielt verglühen. So können sie durch neuere Modelle ersetzt und Produktzyklen verkürzt werden. Zudem entspricht die kurze Einsatzdauer regulatorischen Vorgaben zur Vermeidung von Weltraummüll, da ausgefallene Satelliten in niedrigen Orbits schnell verglühen und keine langfristige Gefahr darstellen – mehr dazu später.

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Während beim Wiedereintritt von Starlink-Satelliten nahezu alle Reste in der Atmosphäre verglühen und nur in Ausnahmefällen winzige Trümmerteile den Erdboden erreichen, birgt das NASA-Vorhaben, die ISS Ende 2030/Anfang 2031 gezielt zum Absturz zu bringen, ein ungleich größeres Restrisiko. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei größere Fragmente auf bewohntes Gebiet treffen, ist aufgrund der enormen Masse der Raumstation deutlich höher.

Sowohl Start als auch Wiedereintritt von Raumfahrzeugen sind mit Risiken verbunden. Daher bedarf jeder Start einer staatlichen Genehmigung, jeder Satellit muss registriert werden, und für etwaige Schäden haftet der jeweilige Staat – unabhängig davon, ob das verantwortliche Unternehmen privat oder öffentlich ist. Besonders heikel ist die Haftungsfrage beim kontrollierten Wiedereintritt großer Objekte: Wer haftet, wenn Trümmer bewohntes Gebiet treffen? Das Weltraumrecht gleicht einem Flickenteppich aus völkerrechtlichen Verträgen der 1960er Jahre, nationalen Gesetzen mit teils erheblichen Unterschieden und unverbindlichen technischen Richtlinien. Wir geben einen Überblick.



Besonders schön zeigt interaktive Low Earth Orbit Visualization der Leolabs die im nahen Erdorbit kreisenden Objekte an, neben Satelliten (grün) und ausgebrannten Raketenstufen (gelb) auch Schrott (rot).

(Bild: Leolabs)

Das internationale Weltraumrecht entstand in der Hochphase des Kalten Kriegs. 1957 schoss die Sowjetunion Sputnik 1 ins All, die USA zogen nach – beide Supermächte wollten verhindern, dass der Orbit zur Kampfzone wurde. Die Lösung: Der Weltraumvertrag von 1967, der seit über 50 Jahren das Völkerrecht im Weltraum regelt, den mittlerweile 117 Staaten ratifiziert haben.

Kern des Vertrags: Der Weltraum gehört niemandem, steht aber allen offen. Artikel II des Weltraumvertrags legt fest: „Outer space, including the moon and other celestial bodies, is not subject to national appropriation by claim of sovereignty, by means of use or occupation, or by any other means.“ Staaten dürfen weder den Mond noch andere Himmelskörper in Besitz nehmen. Massenvernichtungswaffen sind im All verboten, konventionelle Waffen dagegen nicht explizit ausgeschlossen – eine Lücke, die heute wieder relevant wird. Müll, Waffen und Bodenschätze machen das Weltall zum weiten Feld für Juristen.

Besonders wichtig für die kommerzielle Raumfahrt ist Artikel VI des Weltraumvertrags. Er legt fest, dass Staaten für alle Weltraumaktivitäten unter ihrer Jurisdiktion verantwortlich sind – egal, ob sie von staatlichen oder privaten Akteuren durchgeführt werden. Der Wortlaut ist unmissverständlich:

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States Parties to the Treaty shall bear international responsibility for national activities in outer space […] whether such activities are carried on by governmental agencies or by non-governmental entities, and for assuring that national activities are carried out in conformity with the provisions set forth in the present Treaty. The activities of non-governmental entities in outer space […] shall require authorization and continuing supervision by the appropriate State Party to the Treaty.

Das bedeutet: Ein privates Unternehmen kann nicht einfach eine Rakete bauen und starten. Es braucht eine staatliche Lizenz, und der Staat muss den Betrieb überwachen – einschließlich der Entsorgung bei Missionsende. Diese Regelung war für 1967 visionär – damals dominierten NASA und sowjetische Raumfahrtbehörde den Sektor. Warum ein Update für den Weltraumvertrag längst überfällig ist, diskutieren Experten seit Jahren.

Ergänzt wird der Weltraumvertrag durch zwei weitere Abkommen: Das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 (Liability Convention) regelt, wer für Schäden durch Weltraumobjekte zahlt. Das Registrierungsübereinkommen von 1975 verpflichtet Staaten, jeden Start bei den Vereinten Nationen zu melden.



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