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Apps & Mobile Entwicklung

Samsung muss Strafe an Galaxy-Besitzer wegen heimlicher Drosselung zahlen


Ein jahrelanger Rechtsstreit um Samsungs Game Optimization Service hat endlich ein Ende gefunden. Galaxy-Besitzer sollen eine Entschädigung erhalten, nachdem ein Gericht gegen die heimliche Drosselung durch das Unternehmen entschieden hat.

Samsung hat im Laufe der Jahre verschiedene Tools entwickelt, um die Leistung seiner Galaxy-Geräte zu optimieren. Eine dieser Ergänzungen war der Gaming Optimization Service, kurz GOS. Bei seiner Einführung wurden die Nutzer jedoch gezwungen, die Funktion zu nutzen, ohne dass sie sich dagegen entscheiden konnten. Das führte schließlich zu einer Sammelklage, die Samsung nun beigelegt hat, indem es angewiesen wurde, Tausende von Nutzern zu entschädigen.

GOS wurde ursprünglich entwickelt, um die Wärmeabgabe in der Galaxy-S22-Serie, die vom Snapdragon 8 Gen 1-SoC angetrieben wurde, in Grenzen zu halten. Um eine Überhitzung zu vermeiden, drosselte der Dienst den Prozessor und reduzierte die Grafikleistung bei Spielen und anderen ressourcenintensiven Aufgaben.

Die Funktion war höchst umstritten, als sich herausstellte, dass die Drosselung zwar für Tausende von Standard-Apps galt, aber bei Benchmark-Tests selektiv deaktiviert wurde, um das Telefon leistungsfähiger erscheinen zu lassen, als es war.

Jahre später änderte Samsung das GOS schließlich so, dass die Nutzer das Tool manuell aktivieren oder deaktivieren und zwischen verschiedenen Leistungsmodi wählen konnten.

Galaxy-S22-Nutzer werden von Samsung bezahlt

Die Sammelklage wurde 2022 von 1.882 Verbrauchern in Südkorea eingereicht. In der Klage wurde Samsung vorgeworfen, verbraucherfeindliche Praktiken angewandt zu haben, indem es die Leistung der Galaxy-S22-Serie heimlich gedrosselt und die Käufer nicht über diese Funktion informiert habe. Die Kläger argumentierten, dass dieser Mangel an Transparenz zu einer erheblichen Verschlechterung des Nutzererlebnisses führte.

Nun, vier Jahre nach Beginn der Kontroverse, wurde der Fall am 18. März durch einen erzwungenen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, über den zuerst von The Chosun Daily (via SamMobile) berichtet wurde. Dies geschah, nachdem keine freiwillige Einigung zwischen den beiden Parteien erzielt werden konnte. Ursprünglich verlangten die betroffenen Nutzer rund 300.000 KRW, also etwa 173 Euro Schadensersatz für jeden Einzelnen. Der Richter hat Samsung zwar zur Zahlung an die Kläger verurteilt, der endgültige Vergleichsbetrag wurde jedoch nicht bekannt gegeben.

Wenn ihr euch fragt, ob ihr auch eine Auszahlung bekommen könnt, werdet ihr möglicherweise enttäuscht. Die Klage bezieht sich nur auf die Verbraucher, die an der Klage in Südkorea beteiligt waren.

Sollten Marken das Recht haben, Funktionalitäten einzuschränken?

Dies ist eines von mehreren öffentlichkeitswirksamen Verbraucherdebakeln im Zusammenhang mit Leistungsbeschränkungen für Smartphones. Ein berühmtes Beispiel ist das „Batterygate“ von Apple, bei dem das Unternehmen zugab, iPhones zu verlangsamen, um den Akku zu schonen. Dieser Rechtsstreit wurde 2020 mit einem 500-Millionen-Dollar-Vergleich abgeschlossen, während die Ermittlungen auf staatlicher Ebene erst letztes Jahr beendet wurden.

Diese Fälle heizen die Diskussion über Benutzerautonomie und Verbraucherrechte weiter an. Viele argumentieren, dass die Besitzer selbst entscheiden sollten, wie ihre Geräte funktionieren, und nicht die Hersteller.

Was ist eure Meinung dazu? Sollten die Hersteller den Nutzern die volle Kontrolle über ihre Geräte geben, auch wenn dadurch das Risiko einer Überhitzung besteht?



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Samsung und Alcedis: Galaxy Watch unterstützt klinische Studien mit Gesundheitsdaten


Samsung und Alcedis: Galaxy Watch unterstützt klinische Studien mit Gesundheitsdaten

Samsung kooperiert mit dem deutschen Forschungsdienstleister Alcedis, um Gesundheitsdaten aus Wearables stärker in klinische Studien einzubinden. Aus Messwerten der Galaxy Watch sollen dabei digitale Endpunkte und Biomarker entstehen, die Forschung und Arzneimittelentwicklung unterstützen.

Wearables als Datenquelle für Studien

Die Zusammenarbeit richtet sich laut Samsung unter anderem an Pharmaunternehmen und andere Forschungseinrichtungen, die klinische Studien durchführen und mit Daten aus dem Alltag der Teilnehmer ergänzen wollen. Wearables gelten in der klinischen Forschung als vergleichsweise leicht verfügbare Möglichkeit, kontinuierlich Gesundheitsdaten außerhalb klassischer Studienzentren zu erfassen. Die Herausforderung liegt nach Angaben von Samsung jedoch darin, aus den Rohdaten medizinisch aussagekräftige Erkenntnisse abzuleiten. Genau an dieser Stelle soll die Kooperation mit Alcedis ansetzen.

Galaxy Watch liefert Sensordaten

Samsung bringt in die Partnerschaft seine Wearable-Technik und Forschungsinfrastruktur ein. Genannt werden unter anderem Biosensoren der Galaxy Watch, die physiologische Daten über längere Zeiträume im Alltag erfassen können, sofern die Teilnehmer einer Studie dem zustimmen. Samsung verweist dabei auf Messverfahren wie bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) und elektrodermale Aktivität (EDA).

Auch Software-Funktionen spielen als Medizinprodukt eine Rolle. Samsung nennt in diesem Zusammenhang Funktionen zur Erkennung von Schlafapnoe sowie Vorhofflimmern. Solche Daten sollen als Grundlage für digitale Biomarker und Endpunkte dienen, die dann in Studien wissenschaftlich verwertbar wären.

Alcedis übernimmt Studienablauf und Teilnehmerbetreuung

Alcedis soll im Rahmen der Kooperation wiederum die Durchführung der Studien und die Einbindung der Teilnehmer übernehmen. Das Unternehmen mit Sitz in Hessen ist auf digitale klinische Studien spezialisiert und begleitet Forschungsprojekte nach eigenen Angaben von frühen Phasen bis zur Arzneimittelzulassung und darüber hinaus. Konkrete Studien, Zeitpläne oder beteiligte Pharmaunternehmen nennt Samsung in der Mitteilung allerdings noch nicht.



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E-Mail: Google erlaubt Änderung der Gmail-Adresse in Deutschland


E-Mail: Google erlaubt Änderung der Gmail-Adresse in Deutschland

Bild: Google

In den Vereinigten Staaten erlaubt Google bereits die Änderung der eigenen Gmail-Adresse. Jetzt hat das US-amerikanische Unternehmen mit der Einführung dieser Funktion in Deutschland begonnen. Allerdings wird die Möglichkeit zur Anpassung der E‑Mail-Adresse nach und nach freigeschaltet.

Endlich können auch Nutzer aus Deutschland ihre Gmail-Adresse ändern, wie aus einem neuen Google-Supportdokument hervorgeht. Eine Änderung des Teils, der vor @gmail.com erscheint, war bislang nur durch Eröffnung eines neuen Google-Kontos möglich. Doch jetzt geht die Anpassung über die Account­verwaltung, wobei die ursprüngliche E-Mail-Adresse weiterhin erhalten bleibt.

So funktioniert die Änderung der Gmail-Adresse

Die Änderung der eigenen Gmail-Adresse erfolgt über myaccount.google.com/google-account-email, wofür gegebenenfalls eine erneute Anmeldung beim Google-Konto notwendig ist. Nun muss auf „Persönliche Daten“ geklickt werden, das sich links oben im Browserfenster findet. Anschließend ist die Option „E-Mail“ zu wählen und anschließend muss auf „E-Mail-Adresse für das Google-Konto ändern“ geklickt werden. Hier gibt es jetzt den Eintrag „E-Mail-Adresse für das Google-Konto ändern“.

Es sei darauf hingewiesen, dass Google die Option zum Ändern der eigenen Gmail-Adresse schrittweise in Deutschland ausrollt. Wer also noch keine Möglichkeit dazu in seinem Konto findet, muss sich somit noch gedulden, bis Google die Funktion für den eigenen Account freischaltet. Die Änderung der Gmail-Adresse hat zudem keine Auswirkung auf die Daten des eigenen Kontos. Trotzdem empfiehlt Google, zuvor ein Backup der eigenen Daten zu erstellen.

Diese Einschränkungen gibt es

Eine Anpassung der Gmail-Adresse ist jedoch nur einmal pro Jahr möglich. Theoretisch können Anwender dabei insgesamt vier E-Mail-Adressen für das Google-Konto einrichten, also eine Haupt-E-Mail-Adresse und drei zusätzliche E-Mail-Adressen. Für das Hinzufügen zusätzlicher Alternativ-Adressen ist aber entsprechend ein zeitlicher Abstand von jeweils 12 Monaten nötig.

Aber: Einmal registrierte E-Mail-Adressen bei Gmail können nicht mehr erneut verwendet werden, auch bei einer Löschung des eigenen Google-Kontos. So wird sichergestellt, dass keine anderen Personen eine bestimmte Gmail-Adresse zu einem späteren Zeitpunkt registrieren können.



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CB-Funk-Podcast #175: FSR 4.1 auf RX 7000, die Steam Machine und Arc G3 Extreme


CB-Funk-Podcast #175: FSR 4.1 auf RX 7000, die Steam Machine und Arc G3 Extreme

FSR 4.1 für RX 7000 mit RDNA 3? Kommt im Juli!? Falsch! Schon jetzt ist es so weit, Jan und Fabian blicken im CB-Funk direkt auf Wolfgangs Test zu Bildqualität und Leistung. Möglich ist das jetzt auf Radeon RX 7000, nicht aber der Steam Machine, die zu allem Überfluss auch erschienen ist – mit einer Lotterie und ohne FSR 4?!

CB-Funk: Die einhundertfünfundsiebzigste Episode

Seit Montag ist AMDs zeitgemäßes KI-Upsampling FSR 4.1 endlich auch auf RDNA-3-Grafikkarten der Serie Radeon RX 7000 verfügbar. Wolfgang hat sich das bereits in einigen unterstützten Spielen angesehen, die Bildqualität gegenüber der „nativen“ Fassung auf RDNA 4 analysiert und auch die Leistung verglichen. Ein zur aktuellen Wetterlage passendes heißes Thema, mit dem Fabian und Jan in den Podcast starten.

Im Anschluss geht es um die Steam Machine. Schon wieder? Ja, denn der „Launch“ ist ebenfalls am Montag erfolgt – ohne FSR 4. Bitte? Ja! Alle Infos zu diesem Thema und was man aktuell noch wissen sollte, sind ebenfalls Thema in Episode 175. Das Themen-Trio komplettiert der Test des Intel-Arc-G3-Extreme-Handheld-SoC im MSI Claw 8 EX AI+ inklusive Blick hinter die Kulissen. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!

Wir beantworten eure Fragen

Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder zu unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!

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Übersicht zu den bisherigen Episoden

Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.



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