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SEC: „RadioShack-Käufer betrieben ein Ponzi-Schema“
Zwei E-Commerce-Unternehmer, die vor fünf Jahren die US-Elektronikkette RadioShack aus der Insolvenz heraus gekauft haben, werden beschuldigt, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wirft den Gründern des in Miami ansässigen Unternehmens Retail Ecommerce Ventures (REV), Alex Mehr und Tai Lopez, vor, Investoren um rund 112 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. REV-Geschäftsführerin Maya Burkenroad, eine Cousine von Lopez, soll die beiden dabei unterstützt haben.
Die Holding Retail Ecommerce Ventures, die im Mittelpunkt der Vorwürfe steht, hat in den vergangenen Jahren immer wieder in Not geratene Einzelhandelsunternehmen wie Dress Barn, Linens ’n Things oder eben RadioShack aufgekauft, um sie anschließend in gewinnbringende, ausschließlich online tätige Marken umzuwandeln. REV übernahm RadioShack im Jahr 2020, drei Jahre nachdem das Traditionsunternehmen zum zweiten Mal insolvent gegangen war. Die Elektronikkette hatte erstmals 2015 Insolvenz angemeldet. In der Folge kam es zum Streit über den Weiterverkauf von Millionen Kundendaten aus RadioShacks Insolvenzmasse. Mehrere US-Bundesstaaten widersetzten sich.
Investitionen unter falschen Voraussetzungen
In der am Montag beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk Floridas eingereichten Klage der SEC (Az. 1:25-CV-24356) heißt es, dass Mehr und Lopez zwischen 2020 und 2022 gegenüber Hunderten Investoren „wesentliche Falschangaben“ über die von ihnen erworbenen insolventen Unternehmen gemacht hätten. Um potenzielle Anleger zu Investitionen in die von REV übernommenen Unternehmen zu bewegen, behaupteten sie beispielsweise, diese befänden sich „auf Erfolgskurs“ und hätten einen „starken Cashflow“. Zudem versicherten sie, dass für ein bestimmtes Unternehmen beschaffte Gelder ausschließlich in dieses Unternehmen investiert würden. Laut der Klage der SEC war dies jedoch nicht der Fall.
„Entgegen diesen Darstellungen erzielten zwar einige der REV-Einzelhandelsmarken Umsätze, jedoch erzielte keine von ihnen Gewinne. Um Zinsen, Dividenden und fällige Anleihezahlungen zu begleichen, griffen die Beklagten daher auf eine Kombination aus Darlehen externer Kreditgeber, Kreditvorauszahlungen für Händler, Gelder neuer und bestehender Investoren sowie Überweisungen anderer Portfoliounternehmen zurück, um ihren Verpflichtungen nachzukommen“, heißt es in der Klageschrift. „Mindestens 5,9 Millionen US-Dollar der an Investoren ausgeschütteten Renditen waren in Wirklichkeit Ponzi-ähnliche Zahlungen, die von anderen Investoren finanziert wurden.“
Insgesamt hat REV mehr als 230 Millionen US-Dollar von mindestens 660 Investoren eingesammelt. Die SEC behauptet, dass 112 Millionen US-Dollar durch betrügerische Wertpapieremissionen der acht REV-Einzelhandelsmarken erworben worden seien. Der Großteil der Gelder wurde demnach online über Soziale Netzwerke und die Website der Retail Ecommerce Ventures eingesammelt. Etwa 16,1 Millionen US-Dollar an Investitionen sollen von Mehr und Lopez für persönliche Zwecke abgezweigt worden sein, so ein weiterer Vorwurf der SEC.
(akn)
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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet
Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.
„Öffentliche Debatten entgiften“
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“
(hob)
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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur
Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.
Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.
Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.
„Wir schulden das den Kindern“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
(Bild: BMDS / Woithe)
Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.
Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.
(hob)
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