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Künstliche Intelligenz

Selbstfahrende Maschinen in der Landwirtschaft: Autonom durch die Grauzone


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In gewissem Sinne ist autonomes Fahren in der Landwirtschaft ein alter Hut: Schon seit einem Vierteljahrhundert halten Traktoren dank GPS und RTK (Real-Time Kinematic Positioning, ein Verfahren mit Referenzstationen auf der Erde, das eine Genauigkeit bis 2 cm erreicht) automatisch die vorher festgelegten Fahrgassen. Der Fahrer kann sich auf seine anderen Aufgaben konzentrieren, zum Beispiel auf die Überwachung des Umfelds und des angehängten Arbeitsgeräts.

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Nun steht die Landwirtschaft vor dem nächsten Schritt: Zahlreiche Hersteller haben schon länger an autonomen Fahrzeugen gearbeitet, die in der Regel ohne Fahrer auskommen. Die Bandbreite reicht von Feldrobotern wie dem Fendt Xaver GT über autonome Fahrzeuge bis zu Upgrade-Kits, die ältere Traktoren in autonome Traktoren verwandeln. Viele dieser Produkte befinden sich noch im Prototypen-Status, manche sind aber schon auf dem Markt.

Angetrieben wird die Nachfrage nach solchen Systemen vom Fachkräftemangel: Weltweit hätten Landwirte zunehmend Probleme, qualifizierte Fahrer zu finden, das hört man auf der Agrarmesse Agritechnica in Hannover an vielen Ständen.

Ein Rundgang über die Messe zeigt aber auch: Autonomes Fahren auf dem Acker mag weniger komplex sein als im Straßenverkehr, einfach ist es jedoch nicht. Es gibt auch hier noch zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur um technische, sondern auch um rechtliche Fragen.

Der US-Hersteller John Deere zum Beispiel zeigt auf der Agritechnica in Hannover ein Upgrade-Kit für Traktoren, das in den USA bereits von Landwirten im Mais- und Sojaanbau erprobt wird. „Auch unsere deutschen Kunden fragen danach“, sagt Michael Müller, Marketing Manager für die Großtraktoren von John Deere, im Gespräch mit c’t. Einen Termin für einen Marktstart in Deutschland könne man allerdings nicht nennen, denn hierzulande sei die Rechtslage noch nicht klar genug.

Als Beispiel nennt Müller das Thema Haftung: Die Politik müsse noch festlegen, wer unter welchen Umständen haftet, falls es zu einem Unfall mit einem autonomen Traktor kommt. Zu einem ähnlichen Fazit kam die niedersächsische Landesregierung bereits vor zwei Jahren: „Fragen zur Sicherheit und zur Haftung beim Einsatz autonomer Landmaschinen befinden sich noch in Klärung“, heißt es in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Und der IT-Rechtler Klaus Gennen schreibt in einer Analyse zum Einsatz von KI-Systemen in der Landwirtschaft, das deutsche Haftungsrecht sei „den technischen Besonderheiten insbesondere von autonomen KI-Systemen bisher nicht ausreichend gewachsen.“ Während es im Straßenverkehrsgesetz in Deutschland schon Regelungen für „Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion“ gibt, fehlen solche für Landmaschinen, die auf dem Feld arbeiten. Sie fallen in den Geltungsbereich der EU-Landmaschinenrichtlinie.

Aber auch das Thema Datenschutz sei eine Herausforderung, sagt Michael Müller von John Deere auf der Agritechnica. Denn John Deere überträgt Live-Bilder der Kameras seiner autonomen Traktoren in ein Sicherheitszentrum in den USA. Dort prüfen menschliche Experten die Bilder, falls die Traktor-KI im Umfeld des Fahrzeugs etwas entdeckt hat, das wie ein Mensch aussieht. Der Traktor hält dann sofort an und darf erst weiterfahren, wenn zwei Mitarbeiter unabhängig voneinander grünes Licht geben. Die Übertragung der Live-Bilder mit potenziell personenbezogenen Daten sei in den USA datenschutzrechtlich einfacher umsetzbar als in Europa und selbst innerhalb Europas gebe es Unterschiede, sagt Müller.

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Als Beispiel für die technischen Herausforderungen, die in der Landwirtschaft auftreten, nennt Müller: Staub. Denn bei der Arbeit auf dem Feld können davon große Mengen aufgewirbelt werden, die den insgesamt 16 Kameras des Upgrade-Kits und damit der KI die Sicht erschweren. Radartechnik würde helfen, sei für den wirtschaftlichen Einsatz jedoch noch zu teuer, sagt Müller. Den Preis des Upgrade-Kits verrät John Deere nicht. Aus Branchenkreisen ist zu erfahren, dass bei manchen Herstellern auch Abo-Modelle statt einmaliger Anschaffungskosten im Gespräch seien.

Zu den bisherigen Aufgaben des Fahrers und damit den künftigen Aufgaben der KI gehört aber nicht nur die Überwachung des Umfelds. Auch die Arbeitsgeräte wie Grubber, Hacken oder Sämaschinen müssen konstant kontrolliert werden. Ist ein Zinken abgeflogen? Wird ein Ast mitgeschleift und zerstört wertvolle Pflanzen? Ist ein Röhrchen verstopft, sodass die Maschine nicht sät?

Wenn man bedenkt, wie viele Maschinen in der Landwirtschaft zusammenspielen und wie stark diese an verschiedene Fruchtarten angepasst sind, wird klar: Es gibt noch viel zu entwickeln. Ziel von John Deere sei es, bis 2030 ein vollautomatisches Produktionssystem für Soja zu entwickeln, unter anderem mit autonomen Grubbern, Feldspritzen, Mähdreschern und Überladewagen, sagt Müller.

An solchen Herausforderungen arbeiten nicht nur Konzerne wie John Deere oder Claas, sondern auch zahlreiche Start-ups und Mittelständler. Auf der Agritechnica zeigt zum Beispiel die Digital Workbench GmbH aus der Nähe von Ingolstadt ihre autonomen „Multiträgerplattformen“. Diese fahren GPS-RTK-gesteuert, für die Sicherheit sorgen unter anderem Bumper und Geofencing. In Prototypen teste man zudem Radar und Lidar-Sensoren, berichtet Vertriebsleiter Bernhard Limbrunner im Gespräch mit c’t.



Digital Workbench baut seine autonomen „Multiträgerplattformen“ in verschiedenen Größen – hier die Variante mit 1,5 Tonnen Nutzlast.

(Bild: Christian Wölbert / heise medien)

Als Vorteil solcher Spezialsysteme gegenüber Traktoren mit Upgrade-Kit nennt Limbrunner die Präzision: An der Dreipunkthydraulik eines Schleppers hätten Arbeitsgeräte prinzipbedingt relativ viel Spiel. Mit einer starren Befestigung, wie Digital Workbench sie nutze, könne man bei der Unkrautbekämpfung mit der Hacke viel näher an der Nutzpflanze arbeiten.

Die regulatorische Lage für autonome Feldarbeit sei „eine Grauzone“, sagt auch Limbrunner. Aufhalten lassen will Digital Workbench sich davon, wie viele Konkurrenten, aber nicht. Die ersten Systeme sollen im kommenden Jahr ausgeliefert werden, erste Aufträge habe man bereits, sagt Limbrunner. Die Technik sei reif: „Wenn wir in unseren Tests 20 Stunden Zuckerrüben säen, steht zwar noch ein Operator daneben, aber der muss kein einziges Mal eingreifen.“

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Autonome Trommelberegnungsmaschine RainRover

Weniger Sorgen um rechtliche Unsicherheiten scheint es beim deutschen Hersteller Beinlich zu geben, einem Spezialisten für Beregnungsmaschinen und Düsenwagen – und auch keine Sensorik für die Erkennung von Anomalien jeder Art. Auf der Messe zeigt das Familienunternehmen seine Trommelberegnungsmaschine RainRover, die aktuell nur als Prototyp gefahren ist und jetzt an erste Testkunden geliefert werden soll. Grundlage ist erprobte Technik des Herstellers, erweitert um ein Raupenfahrwerk und die Steuerung für den autonomen Betrieb. Auf der großen Trommel befinden sich bis zu 750 Meter PE-Rohr, das an einen zentral aufgestellten Hydranten angeschlossen ist. Der Landwirt exportiert die Geokoordinaten von Feld und Fahrgassen, die er bereits mit seinem Traktor eingemessen hat und importiert sie in der Steuerung des RainRover. Der kann dann automatisch die Fahrgassen abfahren und das Rohr auf der Hinfahrt auslegen, auf der Rückfahrt wieder aufrollen. Weil die ganze Fahrt, anders als eine Beregnungsmaschine, die an einem Traktor hängt, keine Arbeitszeit kostet, kann das automatische Gerät jeden Teil des Feldes zwei Mal abfahren und so mit halber Wassermenge arbeiten – das ist laut Hersteller besser für die Pflanzen.



Der RainRover nutzt die Geodaten, die der Landwirt mit seinem Traktor bereits eingemessen, folgt den Fahrgassen und bewässert das Feld autonom. Einen Bediener vor Ort braucht er nicht.

(Bild: Jan Mahn / heise medien)

Umfangreiche Sensorik zur Umfeldüberwachung, Radar, Lidar, KI oder 360-Grad-Kameras hat Beinlich seinem RainRover nicht spendiert. Anders als ein autonomer Traktor kann die Beregnungsmaschine aber auch unter ungünstigsten Umständen nicht falsch abbiegen und kilometerweit über fremde Felder fahren – schließlich hängt sie immer am PE-Rohr.



Ai.Land zeigt auf der Agritechnica einen autonomen Roboterarm.

(Bild: Henri Wagner / heise medien)

Der Autonomietrend zeigt sich auch in den feinfühligen Bereichen der Landwirtschaft: Ein Paar humanoider Roboterarme soll in Zukunft für die deutsche Firma Ai.Land den Prozess des Gemüseanbaus autonomisieren. Mit einer VR-Brille können Menschen die Roboterarme und Hände steuern und sammeln damit Trainingsdaten für die vollständige Automatisierung. Das auf der Agrictechnica mit einem Preis ausgezeichnete Feldrobotiksystem ist allerdings noch ein Prototyp.


(cwo)



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Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge: Billige Drohnen für die Nato


Deutschland will gemeinsam mit europäischen Nato-Partnern große Mengen an günstigen Kampfdrohnen beschaffen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am Rande eines Nato-Verteidigungsministertreffens in Brüssel unterzeichnet. Die Drohnen sollen nach Angaben aus Bündniskreisen eine Reichweite von mindestens 500 Kilometern haben.

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Sie sollen im Verteidigungsfall unter anderem dafür eingesetzt werden, gegnerische Abwehrsysteme zu überfordern. Mit teureren Präzisionswaffen könnten dann zuverlässiger relevante militärische Ziele ausgeschaltet werden. Ähnliche Ziele verfolgen derzeit die russischen Streitkräfte in ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Drohnen vom iranischen Typ Shahed.

Neben Deutschland wollen sich Länder wie Frankreich, Großbritannien, Polen und Schweden an der Beschaffung beteiligen. Sie soll im Zuge des sogenannten Elsa-Projekts erfolgen, wobei Elsa für „European Long-range Strike Approach“ steht (deutsch: Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge).

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte in Brüssel, es gehe darum, die konventionellen europäischen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten innerhalb der Nato zu stärken. Dies sei angesichts der aktuellen Herausforderungen wichtig.


(mho)



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Ende der 150-Euro-Freigrenze: EU beschließt Zollpflicht für Billig-Pakete


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Der Shopping-Rausch bei chinesischen Online-Marktplätzen wie Temu oder Shein wird für europäische Verbraucher bald spürbar teurer und aufwändiger. Der EU-Rat hat endgültig grünes Licht für eine Reform der Zollvorschriften gegeben, die den stark gewachsenen E-Commerce aus Drittstaaten gezielt erfasst. Kernpunkt ist das Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert. Was einst zur Entlastung der Zollbehörden gedacht war, entwickelte sich angesichts milliardenschwerer Paketströme aus Fernost zu einem Wettbewerbsnachteil für den europäischen Handel. Seit 2022 hat sich die Zahl der Sendungen fast jährlich verdoppelt: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in der EU an, über 90 Prozent davon aus China.

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Der Übergang zum neuen System erfolgt stufenweise Da die geplante EU-Zolldatenplattform noch nicht ganz einsatzbereit ist, gilt ab dem 1. Juli 2026 zunächst eine Übergangslösung: Für Sendungen unter 150 Euro wird ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben. Entscheidend ist dabei die Zahl der Warenkategorien innerhalb eines Pakets. Die Abgabe kann also mehrfach anfallen, wenn unterschiedliche Produktgruppen enthalten sind. Wer etwa verschiedene Textilarten in einer Sendung bestellt, zahlt die Pauschale je Kategorie. Diese Regelung wird mindestens bis Mitte 2028 gelten. Danach soll die neue zentrale Datenplattform unter Aufsicht einer EU-Zollbehörde starten. Mit ihr werden Pauschalen durch reguläre Zollsätze ersetzt, die unabhängig vom Warenwert greifen. Die EU erwartet dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen und zusätzliche Einnahmen für den Haushalt.

Die Novelle ist Teil einer breiteren Neuordnung der europäischen Zollarchitektur als Reaktion auf zersplitterte nationale Verfahren und veränderte Handelsströme. Für Verbraucher dürften viele Import-Schnäppchen teurer werden, politisch gilt der Schritt jedoch als notwendig für Marktaufsicht, Sicherheit und fairen Wettbewerb. Zusätzlich wird über eine weitere Bearbeitungsgebühr diskutiert, um die hohen Kosten der Paketabwicklung zu decken. Der enorme Mengenanstieg im Onlinehandel hat bestehende Kontrollsysteme an ihre Grenzen gebracht und Lücken offengelegt. Künftig sollen Anbieter aus Drittstaaten denselben finanziellen und administrativen Pflichten unterliegen wie Händler innerhalb der EU.


(mho)



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Sinkt zu schnell: NASA-Weltraumteleskop stellt vor Rettungsmission Forschung ein


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Die NASA hat das Weltraumteleskop Swift weitgehend deaktiviert, um sein Absinken zur Erde zu verlangsamen und seine Zeit im Orbit zu verlängern. Das ist in Vorbereitung einer ganz besonderen Mission geschehen, bei der das Instrument von einer Weltraumsonde wieder in einen höheren Orbit geschoben werden soll, um dort wieder forschen zu können. Bis es so weit ist, muss aber jetzt verhindert werden, dass das „Neil Gehrels Swift Observatory“ zu schnell absinkt und doch noch abstürzt, bevor es auf diese Weise gerettet werden kann. Deshalb ist seit Mittwoch nur noch ein Instrument aktiviert und das Weltraumteleskop hat aufgehört, sich jeweils auf neue Forschungsziele auszurichten. Das würde den atmosphärischen Widerstand zu sehr erhöhen, erklärt die NASA.

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Neil Gehrels Swift Observatory wurde 2004 gestartet, damals hieß das Gerät nur Swift. Das Weltraumteleskop untersucht primär Gammastrahlenblitze, „die stärksten Explosionen im Universum“, wie die NASA erläutert. An Bord sind drei verschiedene Forschungsinstrumente, die im sichtbaren, im ultravioletten, im Röntgen- und im Gammaspektrum arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Burst Alert Telescope (BAT), das zu jeder Zeit etwa ein Sechstel des Himmels abdeckt und dort Gammablitze entdecken kann. Wenn einer entdeckt wird, kann es die anderen Instrumente rasch darauf ausrichten und sich um sich selbst drehen. Während seines Betriebs hat das Gerät unzählige Ereignisse beobachtet. 2018 wurde es zu Ehren des kurz zuvor verstorbenen Forschungsleiters umbenannt.

Erst im Herbst hat die NASA publik gemacht, dass die verstärkte Sonnenaktivität dafür gesorgt hat, dass die Ausläufer der Erdatmosphäre Swift stärker abbremsen als ursprünglich erwartet. Ohne Gegenmaßnahme würde es bald abstürzen. Um das zu verhindern, hat die NASA einem Raumfahrtunternehmen deshalb 30 Millionen US-Dollar bezahlt. Im Gegenzug soll Katalyst mit einem eigenen Raumfahrzeug den Orbit von Swift anheben. Das sollte schon im Frühjahr dieses Jahres geschehen, jetzt wird der Sommer anvisiert. Die Einstellung der Forschungsarbeit soll dafür sorgen, dass Swift bis dahin nicht zu stark absinkt. Zuletzt war es in einer durchschnittlichen Höhe von weniger als 400 km unterwegs. Damit das Weltraumteleskop nicht abstürzt, darf es nicht unter 300 km sinken.


(mho)



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