Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitslücken: Solarwinds Platform und Serv-U für Attacken anfällig
Wenn Angreifer eine bestimmte Hürde überwinden können, sind Systeme mit Serv-U durch Schadcodeattacken kompromittierbar. Solwarwinds Platform ist ebenfalls verwundbar. Für beide Produkte des Softwareherstellers sind Sicherheitspatches verfügbar. Noch gibt es keine Berichte über Attacken.
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Systeme absichern
In einer Warnmeldung zu drei „kritischen“ Schwachstellen (CVE-202540547, CVE-202540548, CVE-202540549) führen die Entwickler aus, dass Angreifer Schadcode auf PCs schieben und ausführen könnten. Das klappt aber nur, wenn Angreifer bereits über Admin-Rechte verfügen. Eine derartige Voraussetzung ist eigentlich untypisch für eine kritische Einstufung.
Aus der Beschreibung der Lücke geht hervor, dass das Risiko unter Windows als „mittel“ gilt, weil Services in diesem Fall in der Regel mit niedrigeren Nutzerrechten laufen. Die Entwickler versichern, die Sicherheitsprobleme in Serv-U MFT und Serv-U FTP Server 15.5.3 gelöst zu haben.
In Solarwinds Platform 2025.4.1 haben die Entwickler insgesamt acht Lücken geschlossen. Der Großteil ist mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ eingestuft. Setzen Angreifer erfolgreich an einer mit „hoch“ eingestuften Schwachstelle (CVE-2025-47072) an, können sie über eine DoS-Attacke Software-Abstürze auslösen.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
US-Kartellrechtsklage gescheitert: Meta entkommt seiner Zerschlagung
Meta hat vor einem US-Gericht einen wegweisenden Erfolg errungen. In einem Kartellrechtsverfahren entschied gestern ein US-Bundesrichter, dass der US-Konzern bei der Übernahme der damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Meta, das der Gründer Mark Zuckerberg im Jahr 2004 als Facebook in die Welt setzte, habe keine Monopolstellung inne, urteilte der Richter des U.S. District Court im District of Columbia. Eine von der klagenden Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) geforderte Zerschlagung des Social-Media-Konzerns ist damit vorerst vom Tisch.
Die vor knapp fünf Jahren eingereichte Klage hatte Meta unterstellt, seine Marktmacht im Bereich sozialer Medien missbraucht zu haben. Um diese dominante Stellung abzusichern, habe sich der Konzern seine damals schärfsten Konkurrenten einverleibt – erst den Photo-Dienst Instagram für eine Milliarde US-Dollar im Jahr 2012, zwei Jahre später den Messenger WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar.
Völlig veränderte Marktsituation
Diesem Argument wollte sich der Richter nicht anschließen, zu sehr habe sich zwischenzeitlich die Lage geändert. Mit Anbietern wie TikTok, YouTube und anderen herrsche ausreichend Wettbewerb: „TikTok – von Meta als schärfster Konkurrent angesehen – betrat erst vor sieben Jahren den Markt“, schrieb Richter James Boasberg in seinem Urteil, und habe den Markt seitdem überrannt.
Entsprechend sei der Vorwurf der FTC, Meta habe dem Wettbewerb geschadet, nicht nachvollziehbar. So beharre die Handelsbehörde weiterhin darauf, dass „Meta mit denselben alten Konkurrenten wie im vergangenen Jahrzehnt konkurriert, dass das Unternehmen in diesem kleinen Marktsegment eine Monopolstellung innehat und diese durch wettbewerbswidrige Übernahmen aufrechterhalten hat“, so der Richter. Diese Behauptungen habe die Behörde nicht belegen können.
Die Klage hatte fast von Beginn an mit Gegenwind zu kämpfen. Eingereicht hatte sie die FTC im Jahr 2020, in der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Kaum ein halbes Jahr später hat der gleiche Richter die Klage verworfen, weil es der Behörde nicht gelungen sei, eine Monopolstellung Metas nachzuweisen. Ausgestattet mit robusteren Argumenten reichte die FTC die Klage erneut ein, diesmal unter der Federführung der von Joe Biden neu bestellten FTC-Chefin Lina Khan.
Schwer nachweisbare Hypothese
Doch schon damals warnten manche Beobachter:innen, dass die teils neuartigen Argumente der Behörde einen schweren Stand vor Gericht haben würden. Demnach sei der Nachweis der Hypothese schwierig, dass Meta nicht so dominant geworden wäre, wenn es die konkurrierenden Anbieter nicht übernommen hätte.
In einer Stellungnahme begrüßte der Konzern das Urteil. „Die heutige Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist“, so Metas Top-Juristin Jennifer Newstead. Die FTC prüft noch, Berufung gegen das Urteil einzulegen, die Chancen stehen Beobachter:innen zufolge jedoch schlecht. Meta dürfte das Urteil als Zeichen interpretieren, ungestört weiter andere Tech-Firmen zu übernehmen.
Für Kritiker:innen des Unternehmens und der gegenwärtigen Verhältnisse im digitalen Raum ist die Entscheidung eine herbe Niederlage – zumal der Ansatz, gegen die Übermacht von Big Tech gerichtlich statt gesetzgeberisch vorzugehen, zu einem guten Teil der Dysfunktionalität des US-Kongresses geschuldet ist.
Obwohl die Debatte, ähnlich wie in Europa und anderen Weltregionen, über den besten Regulierungsansatz der Branche seit geraumer Zeit tobt, ist es den US-Abgeordneten bis heute nicht gelungen, etwa mit EU-Digitalregeln vergleichbare Gesetze zu beschließen. Das fordert nun der ehemalige FTC-Regulierer Alvaro Bedoya: „Wenn die Gerichte die Macht von Meta nicht einhegen können, muss nun der Kongress handeln.“
Neben diesem Verfahren laufen derzeit noch eine Reihe weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen in den USA rund um große Tech-Konzerne, darunter Wettbewerbsklagen gegen Amazon und Apple. Zuletzt hatte jedoch ein Bundesrichter, trotz einer von ihm festgestellten Monopolstellung des US-Konzerns auf dem Markt für Online-Suche, eine Zerschlagung des Unternehmens abgelehnt.
Zugleich steht ein finales Urteil in einem anderen Verfahren gegen Google aus. Auch in diesem Fall attestierte eine Bundesrichterin dem Unternehmen ein Monopol, diesmal im Markt für Online-Werbung. Abhilfemaßnahmen will sie in den kommenden Monaten vorstellen.
Kampf gegen Big Tech auch in der EU
Letzterer Fall dürfte potenziell mehr Einfluss auf die Debatte in der EU haben, sagt die Ökonomin Aline Blankertz von der Nichtregierungsorganisation Rebalance Now. Erst im September hat die EU-Kommission ebenfalls festgestellt, dass Google seine Marktmacht in der Online-Werbung missbraucht hat. Abgeschlossen ist das Verfahren jedoch noch nicht, auch hier steht eine Zerschlagung zur Debatte.
„Die EU hat im hiesigen Verfahren von Google einen klar unzureichenden Vorschlag bekommen, um Adtech-Interessenkonflikte zu lösen, und wartet nun vermutlich auf die US-Entscheidung“, sagt Blankertz. Daher gebe es weiterhin auf beiden Seiten keine finale Absage an Zerschlagungen. Allerdings sei die politische Unterstützung aktuell bestenfalls zurückhaltend, so Blankertz: „In den USA stehen Big Tech weiterhin unter Trumps Schutz und die EU verhält sich weitgehend unterwürfig und vermeidet eine Konfrontation.“
Angesichts der aktuellen Deregulierungsbestrebungen auf EU-Ebene sei bemerkenswert, „dass der Digital Markets Act als praktisch einzige Regulierung positiv hervorgehoben wird, auch gestern beim deutsch-französischen Gipfel“, sagt die Ökonomin. Das wenige Jahre alte EU-Digitalgesetz sieht Zerschlagungen als Möglichkeit vor, wenn Unternehmen systematisch gegen ihn verstoßen.
Ein Automatismus sei dies jedoch nicht, zudem gehe es eher um „einen Horizont von Jahren als von Monaten“, dämpft die Expertin die Erwartungen. Doch das Thema Durchsetzung von Wettbewerbsrecht, das strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung beinhaltet, „ist sicher nicht vom Tisch“, sagt Blankertz.
Datenschutz & Sicherheit
Digitale Souveränität ganz, ganz wichtig – nur nicht bei Palantir
Wer erwartet hatte, dass nach dem gestrigen Gipfeltreffen zur Europäischen Digitalen Souveränität ein digitaler Ruck durchs Land gehen oder dort auch nur irgendwas Überraschendes angekündigt werden würde, konnte nur enttäuscht werden. Dafür sind solche Treffen wohl nicht gemacht. Die Reden der Spitzenpolitiker waren durch erwartbare Plattitüden gekennzeichnet, aber eben auch durch Widersprüchlichkeiten beim großen Thema der Konferenz. Denn was unter „digitaler Souveränität“ verstanden wird, scheint keineswegs klar.
Eigentlich beschreibt das Konzept der „digitalen Souveränität“ die Fähigkeit, dass genutzte Hardware und Software oder auch IT-Dienstleistungen vom Nutzer oder Auftraggeber – hier der Staat oder seine Behörden – selbstbestimmt gestaltet werden können. Das soll zu mehr Unabhängigkeit, Resilienz und auch Nachhaltigkeit führen und dem Vermögen, selbständig entscheiden zu können, ob man Abhängigkeiten von Anbietern eingeht oder vermeidet.
Das klingt gut und modern, hinter dieser Idee können sich die Spitzenpolitiker aus Deutschland und Frankreich versammeln. Haben sie auch, denn ohne Ausnahme betonten gestern alle, künftig auf mehr „digitale Souveränität“ setzen zu wollen. Seitdem im Weißen Haus die Devise „America first“ aktiv umgesetzt wird, ist das Konzept diesseits des Atlantiks in aller Munde.
So auch bei Digitalminister Karsten Wildberger (CDU).
In seiner Rede hatte Wildberger sich und das Publikum gefragt: „Was heißt digitale Souveränität ganz konkret?“ Dahinter verberge sich „etwas ganz, ganz Wichtiges“, es bedeute nämlich, dass „wir in Europa, in Deutschland Technologie wieder selber nicht nur nutzen wollen als Kunden, sondern selber entwickeln wollen und selber Produkte bauen“.
Er beklagte, dass wir „zu sehr über die Zeit Kunde geworden“ seien „von Lösungen anderer“. Das aber „wäre fatal, wenn das so bliebe im Zeitalter von KI“, so Wildberger weiter.
Als der Digitalminister nach Palantir gefragt wurde
Dem dürften viele zustimmen. Als es aber wirklich mal konkret wird, werden seine schönen Worte Makulatur. Als Wildberger nach seiner Rede von Johannes Kuhn vom Tagesspiegel auf den Streit um die Software von Palantir angesprochen wird, zeigt sich, dass es mit der digitalen Souveränität nicht so weit her ist.
Im August hatte Wildberger gesagt, dass er der Nutzung von Palantir-Software für die Polizeibehörden des Bundes offen gegenüber stehe. Nun wollte der Journalist wissen, ob sich diese Position geändert habe.
Die Debatte war damals ausgelöst worden, nachdem die Pläne für ein Sicherheitspaket mit einem Referentenentwurf Gestalt angenommen hatten. Darin steckte auch die automatisierte polizeiliche Datenanalyse, für die der US-Konzern Palantir den deutschen Polizeien eine Softwarelösung anbietet.
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Anders als Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die Palantir gegenüber skeptisch war und auf die Vereinbarkeit mit „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ pochte, sagte der Digitalminister: „Wir sollten […] Technologien nutzen, um unseren Staat und unsere Demokratie zu schützen. Wenn ein Anbieter eine solche Technologie bereitstellt, sollten wir in sie investieren. Wir sollten aber auch europäische Unternehmen haben, die solche Lösungen bieten können.“
Wildbergers abgespeckte digitale Souveränität
Souveränitätsgipfel hin oder her, der Digitalminister bleibt auch heute bei dieser Haltung. Er antwortet auf die Frage von Kuhn, dass die Software von Palantir eine „weltweit extrem mächtige Lösung“ sei, das gelte sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich. Damit wiederholt er die vom US-Konzern gern betonte Saga einer quasi konkurrenzlosen Stellung im Markt. Naturgemäß wird das von alternativen Anbietern ganz anders dargestellt, technisch sei Palantir den Konkurrenten ebenbürtig. Wildberger sagt dann:
Wenn man mit so einer Lösung arbeitet, auch in einem nationalen Kontext, dann hängt es sehr davon ab, wie man diese Lösung implementiert, auch von der Architektur lokal. Wie werden die Daten gehalten, wie ist sichergestellt, dass die Daten nicht rausfließen etc. Und das ist durchaus möglich.
Möglich ist das ohne Zweifel, aber das wäre eine bis zur Unkenntlichkeit abgespeckte Version von „digitaler Souveränität“. Denn man bleibt ja bloßer Kunde und entwickelt gar nichts selber, sondern begibt sich sehendes Auges in eine langfristige Abhängigkeit, die nur ein absolutes Minimum an Datensicherheit in Aussicht stellt.
Fatal, um Wildberger selbst zu zitieren.
Es passt nicht zusammen
Ob das im Fall von Software von Palantir aber auch tatsächlich so gehandhabt wird, weiß der Minister gar nicht. Denn er habe „keine Kenntnis darüber, wie es im Einzelfall ausgestaltet“ werde. Worüber er aber immerhin Kenntnis habe, sei, dass „diejenigen, die das gegebenenfalls nutzen“, also die Polizeibehörden, „diese Fragen ganz, ganz vorne auf der Agenda haben“.
Dem Minister scheint zu schwanen, dass seine anfängliche Definition der „digitalen Souveränität“ mit der proprietären Palantir-Lösung des US-Konzerns, die sensible polizeiinterne Datenbanken miteinander verknüpft und deren Inhalte analysiert, nicht recht zusammengeht. So fügt er an:
Der nächste Satz ist mir sehr wichtig. Wir sind auch dabei, als Ministerium, uns Technologie aus Europa anzuschauen, die vieles kann, vielleicht nicht immer so weit ist, vielleicht sogar einiges besser kann. Und natürlich muss dann auch unser Anspruch sein, auch solche Technologie in Europa zu haben.
Die Palantir-Konkurrenz wird es freuen. Dass das Digitalministerium offenbar dabei ist, nun nach Alternativen zum abgründigen US-Tech-Konzern zu suchen, wäre allerdings ein nur kleiner Schritt in Richtung „digitale Souveränität“.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung erklärt auf Nachfrage von netzpolitik.org, dass sich der Minister grundsätzlich dafür ausgesprochen hätte, im Sicherheitsbereich die neuesten Technologien zu nutzen. Sie fügt aber hinzu: „Er spricht sich hier nicht für oder gegen eine bestimmte Software aus.“ Die ebenfalls gestellte Frage, wie deutsche Behörden beim Einsatz von Palantir digital souverän bleiben könnten, beantwortet sie nicht.
Grundrechte nur im Disclaimer
Auf der Strecke bleibt mal wieder die Frage nach den Grundrechten. Zwar baut Wildberger in seine Rede einen „Disclaimer“ ein, den er auch so nennt. Er betont, „Datenschutz, Sicherheit, Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern“ stünden „nicht zur Debatte“, sie seien „essentiell wichtig und notwendig“. Dennoch zieht sich nach diesem „Disclaimer“ durch seine gesamte Rede die Forderung, alle vermeintlichen Innovationsbremsen wie Regulierung und Datenschutz endlich zu lockern.
Palantir bietet eine Softwarelösung für ein Vorhaben an, dass die rechtlich vorgeschriebene Zweckbindung polizeilich aufgenommener Daten weitgehend hinfällig macht und damit verfassungsrechtlich auf dünnem Eis steht. Der US-Konzern, der solche in Software gegossene Praktiken in seinem Mutterland jahrelang durchführen und verfeinern dürfte, hat auch deswegen einen Wettbewerbsvorteil, weil er solche „Innovationsbremsen“ wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ignorieren konnte.
Dass Wildberger bei Fragen nach automatisierter polizeilicher Datenanalyse kein Wort über die massiven Eingriffe in Grundrechte von Millionen Menschen verliert, ist überaus bedauerlich, aber auf schwarz-roter Koalitionslinie. Aber dass die Software von Palantir auch nach seiner eigenen Definition nicht „digital souverän“ ist, hätte dem Digitalminister wenigstens auffallen können.
Datenschutz & Sicherheit
Windows integriert Sysmon nativ | heise online
Das von IT-Admins und Sicherheitsexperten geschätzte Werkzeug Sysmon (System Monitor) von Sysinternals landet direkt in Windows. Das hat der Entwickler des Toos, Mark Russinovich, in einem seiner äußerst seltenen Blog-Beiträge in Microsoft Techcommunity angekündigt.
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Das Verteilen und Warten von Sysmon im Netzwerk sei eine manuelle und zeitraubende Aufgabe, erklärt Russinovich dort. Dazu gehört das Herunterladen der Binärdateien und die Verteilung über tausende Endpunkte. Dieser Arbeit-Overhead berge zudem Risiken, wenn dadurch Aktualisierungen verzögert würden. Fehlender offizieller Support für Sysmon in Produktionsumgebungen bedeute ein zusätzliches Risiko und zusätzlichen Wartungsaufwand in der eigenen Organisation.
Sysmon ist bislang Bestandteil der Tool-Sammlung von Sysinternals, die Microsoft vor langer Zeit mitsamt ihrem Schöpfer Russinovich eingekauft hat. Es handelt sich um ein Überwachungswerkzeug, das Sichtbarkeit für Windows-Ereignisse schafft. IT-Admins und Sicherheitsexperten erkennen damit etwa Zugangsdatendiebstahl oder laterale Bewegung von Angreifern im Netz; es handelt sich damit um ein mächtiges Forensik-Werkzeug.
Teil von Microsoft Sicherheitsinitiative
Ohne einen konkreten Zeitpunkt zu nennen, kündigt Russinovich für das kommende Jahr an, dass Windows 11 und Windows Server 2025 die Sysmon-Funktionen nativ ins Betriebssystem bringen. Sie erlauben weiterhin den Einsatz angepasster Konfigurationsdateien zur Filterung der mitgeschnittenen Ereignisse. Die landen wie bisher im Windows-Ereignisprotokoll, wo sie weitreichend nutzbar sind, etwa von Sicherheitsanwendungen.
Das soll die Sicherheit von Windows im Rahmen von Microsofts Secure Future Initiative (SFI) verbessern, indem es die Komplexität reduziert und Verzögerungen beseitigt, die die manuelle Verwaltung erzeugt. Außerdem hilft es, fortschrittliche Sicherheitsdiagnose-Daten ab Werk zu liefern. Sysmon soll über die Windows-Einstellungen – „System“ – „Optionale Features“ einrichtbar werden. Laut Russinovich ist noch der Befehl sysmon -i zur Installation des Treibers und dem Start des Sysmon-Diensts nötig. Umfängliche Dokumentation etwa zur Konfiguration soll zur allgemeinen Verfügbarkeit des Features erscheinen.
(dmk)
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