Künstliche Intelligenz
So schädlich? Erster Kinder-Prozess gegen Facebook und YouTube läuft in LA an
Wie viel Schuld tragen die Betreiber Sozialer Netze am Leid von Kindern und deren Umfeld? Bauen sie absichtlich Funktionen ein, die Kinder süchtig machen? Welche Verantwortung tragen sie für die Auswahl der Kindern vorgesetzten Inhalte? Solche Fragen sollen Gerichte und Geschworene in den USA entscheiden. Über tausend Klagen sind anhängig, meist von Kindern, deren (hinterbliebenen) Eltern oder Schulverwaltungen. Zudem führt die Mehrheit der US-Staaten Klage. Beklagt sind regelmäßig Alphabet/Google/YouTube, Bytedance/TikTok, Meta Platforms/Facebook/Instagram und Snapchat-Betreiber Snap. In Kalifornien tritt jetzt ein erster Prozess in die Gerichtssaalphase ein.
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Alphabet samt Google und YouTube sowie Facebook müssen sich den Vorwürfen einer als K.G.M. bezeichneten 19-Jährigen stellen. Snap und TikTok haben sich durch Vergleiche aus der Affäre gezogen. Wie viel sie dafür zahlen und ob sie Änderungen versprochen haben, ist streng geheim. Schließlich wollen sie nicht, dass sich das herumspricht, denn es sind ja noch über tausend weitere Klagen anhängig.
Durch ihre Vergleiche haben sich Snapchat und TikTok einen Vorteil verschafft: Sie können zuschauen, wie sich YouTube und Facebook vor Gericht schlagen, und beobachten, was bei den Geschworenen gut ankommt und was nicht. Gleichzeitig können sie auf Äußerungen verzichten, die ihnen sonst in einem späteren Verfahren vorgehalten werden könnten.
Testfall KGM
Erkenntnisgewinn ist ganz offiziell der Zweck dieses ersten Prozesses. Weil so viele Klagen anhängig sind, werden sie gebündelt. Bei Bundesgerichten nennt sich das MDL (Multi-District Litigation), bei kalifornischen Gerichten JCCP (Judicial Council Coordination Proceedings). Ausgewählt wurde dort der Superior Court des County Los Angeles, der zahlreiche Klagen in einer Akte zusammenfasst: Im Gerichtsenglisch heißt sie Christina Arlington Smith individually and as successor-interest to Lalani Walton, deceased, et al v Tiktok et al (Az. 22STCV 2135, JCCP5255). „et al“ ist eine lateinische Abkürzung und steht auf beiden Seiten für „und andere“.
Dass alle Klagen irgendwann im Gerichtssaal verhandelt werden, ist ausgeschlossen. Bis dahin wären viele der Kinder in Pension. Das Gericht in LA hat aus den vielen tragischen Fällen drei unterschiedliche für echte Verhandlungen vor Geschworenen ausgewählt: KGM, RKC und Moore. An diesen Urteilen sollen sich später die Vergleichsverhandlungen der vielen anderen Klagen orientieren. Für die beklagten Datenkonzerne steht in den drei Prozessen also viel auf dem Spiel. Die Auswahl der Geschworenen in Los Angeles hat am Dienstag begonnen und wird mindestens bis Donnerstag dauern.
KGM gibt an, seit dem Alter von sechs Jahren YouTube zu nutzen, seit dem Alter von elf Jahren Instagram. Sie wirft den Betreibern vor, ihr schwere psychologische Schäden zugefügt zu haben, insbesondere durch Merkmale wie endlose Webseiten (infinite scroll) und automatisch ablaufende Videos (autoplay). Die Folgen seien Angstzustände, Depressionen, Selbstschädigungen und Suizidalität.
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Plattformen sollen sich bessern
Nicht nur fordert sie für sich und ihre Familie Schadenersatz und Strafschadenersatz, der die Sozialen Netze zu Änderungen drängen soll, sondern auch prominente Warnungen auf den Plattformen selbst. Diese sollen die Eltern der Kinder ansprechen. KGMs Mutter hat ausgesagt, dass sie bei entsprechender Warnung die Nutzung durch ihre Tochter eingeschränkt hätte. Die Beklagten stellen die Vorwürfe in Abrede. Tatsächlich würden sie besonderes Augenmerk auf Kinderschutz legen und zahlreiche Maßnahmen ergreifen.
Die Datenkonzerne haben vergeblich versucht, KGMs Klage im Keim zu ersticken. Die Mutter habe die Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen, lautete ein Vorbringen; sie hätte die verlangten Warnhinweise also gar nicht wahrgenommen. Natürlich fordert KGM nicht mehr Kleingedrucktes, sondern prominente Einblendungen, die nicht zu übersehen sind. Bytedance meinte (vor dem Vergleich), KGM sei schon vor dem Einstieg in TikTok psychisch geschädigt gewesen.
Ein anderes Argument war, dass für den Leidensweg des Mädchens nicht die Sozialen Netze, sondern schikanierende Mitschüler (Bullies) und Schwierigkeiten in der Familie verantwortlich seien. Und juristisch seien die Klagen ohnehin unzulässig: Tatsächlich verleiht US-Bundesrecht in Section 230 Immunität für Inhalte, die Webseitenbetreiber nicht selbst bereitstellen, sondern die von Dritten gepostet werden (mit Ausnahmen, die hier nichts zur Sache tun). Die erhobenen Vorwürfe stünden allesamt in engem, untrennbarem Zusammenhang mit solchen Inhalten. Nur in bestimmten Fällen haften Betreiber für die Auswahl der Drittinhalte, die sie ihren Nutzern vorsetzen.
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Schwierige Beweisführung
Die Richterin hat jedoch alle Anträge auf schnelle Verfahrenseinstellung abgelehnt: KGM habe genügend Beweise vorgelegt, um zu zeigen, dass die Schädigung durch die Gestaltung der Plattformen eingetreten ist, unabhängig von deren konkreten Inhalten.
Darauf werden sich die Anwälte der jungen Frau wohl konzentrieren. Besonders herausfordernd ist, dass sie nicht bloß die Geschworenen davon überzeugen müssen, dass es wirklich die Funktionen Facebooks und YouTubes waren, die die Mandantin geschädigt haben. Und, wenn möglich, dass die Konzerne von der Schädlichkeit wussten. Die Beweisführung muss zudem darlegen, welche Plattform in welchem Umfang zu welcher Schädigung beigetragen hat.
Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Suizid und Mobbing, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Mehrheit will die EUDI-Wallet, kaum jemand erfüllt die Voraussetzungen
Die Mehrheit der Bundesbürger interessiert sich laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom für die geplante Identitätswallet der EU (EUDI). Demnach wollen mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) die EUDI-Wallet verwenden, sobald sie ab 2. Januar 2027 verfügbar ist. 39 Prozent hingegen zeigen sich an der digitalen Brieftasche nicht interessiert, 6 Prozent sind unentschlossen.
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Die Umfrage ergab außerdem, dass die meisten Bürger die digitale Brieftasche aber noch gar nicht verwenden könnten, weil dafür die aktivierte Online-Funktion des deutschen Personalausweises (eID) nötig ist. Laut Bitkom haben derzeit nur 18 Prozent die eID aktiviert und kennen ihre dazugehörige PIN. Weitere 21 Prozent haben zwar die Online-Funktion freischalten lassen, kennen ihre PIN aber nicht oder nicht mehr. Mit 57 Prozent hat mehr als die Hälfte die Online-Funktion noch nicht aktiviert, weitere 5 Prozent wissen es nicht oder wollen keine Angaben machen.
„Wer seine eID nicht aktiviert hat oder seine PIN nicht mehr kennt, steht am Starttag vor verschlossenen Türen. Die Bundesregierung sollte gemeinsam mit den Verwaltungen vor Ort eine breit angelegte Aktivierungs- und Informationskampagne zum elektronischen Personalausweis starten.“, kommentierte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst die Ergebnisse. Er forderte, dass die Aktivierung der eID und die PIN-Rücksetzung so einfach und so digital wie möglich sein müsse.
EUDI, die große Unbekannte
Häufigstes Einsatzgebiet (61 Prozent) ist für alle an der Nutzung Interessierten die Möglichkeit, Ausweis, Führerschein oder ähnliche Karten künftig digital auf dem Smartphone bei sich zu tragen. 57 Prozent der Interessierten wollen damit Verträge oder Rechnungen digital unterzeichnen und genauso viele die eigene Identität digital nachweisen, etwa bei Behördenangelegenheiten oder der Online-Eröffnung eines Bankkontos. 52 Prozent bevorzugen dabei klar Wallet-Apps von staatlichen Stellen wie dem Bund. Voraussichtlich ab 2028 sollen auch möglich sein.
Für die Umfrage wurden 1004 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt, das Ergebnis ist laut Bitkomangaben repräsentativ. Erst kürzlich hatte eine andere Bitkomumfrage noch ergeben, dass mit 52 Prozent der Bevölkerung eine deutliche Mehrheit überhaupt noch nie von der digitalen Brieftasche gehört hat. Damit die Einführung in Deutschland ein Erfolg werden kann, dürfte also noch staatliche Aufklärungsarbeit nötig sein.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Team hinter „Magic: The Gathering Arena“ will eine Gewerkschaft gründen
Beschäftigte der Hasbro-Tochtergesellschaft Wizards of the Coast haben am Montag angekündigt, sich gewerkschaftlich organisieren zu wollen. Wizards of the Coast entwickelt und vertreibt unter anderem das Sammelkartenspiel „Magic: The Gathering“ und dessen digitalen Ableger „Magic: The Gathering Arena“ sowie das Pen-&-Paper-Rollenspiel „Dungeons & Dragons“.
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Die Gruppe nennt sich „United Wizards of the Coast“ und hat einen offenen Brief an die Geschäftsführung geschickt, in dem sie die Anerkennung ihrer Gewerkschaft fordert. Laut dem Guardian handelt es sich um mehr als hundert Beschäftigte des Teams, das „Magic: The Gathering Arena“ entwickelt. Im Brief heißt es, eine große Mehrheit des Teams stehe hinter den Gewerkschaftsbemühungen.
Die Beschäftigten wollen eine eigene Einheit unter dem Dach der Communications Workers of America (CWA) gründen, einer großen US-Gewerkschaft, die Beschäftigte aus Branchen wie Telekommunikation, Medien und zunehmend auch der Tech- und Spieleindustrie vertritt.
Die Gruppe fordert eine Anerkennung durch die Unternehmensführung bis zum 1. Mai und hat zugleich eine Wahlpetition beim National Labor Relations Board (NLRB) eingereicht, der in den USA für Gewerkschaftswahlen und die Durchsetzung von Arbeitsrechten zuständigen Bundesbehörde.
Die Petition dient als Druckmittel: Sie soll sicherstellen, dass die Anerkennung der Gewerkschaft zeitnah geklärt wird, und dient als rechtlich verbindliche Absicherung, falls das Unternehmen sie nicht anerkennt. Kommt es zu einer freiwilligen Anerkennung, will die Gruppe die Petition zurückziehen.
Was die Entwickler fordern
Die Gruppe fordert in ihrem Brief unter anderem besseren Schutz vor Entlassungen, klare Leitplanken für den Einsatz generativer KI, sowie Maßnahmen gegen verpflichtende Crunch-Phasen. Laut dem Bericht des Guardian sind die aktuellen Bestrebungen auch eine Reaktion auf eine geplante Büropflicht: Remote-Beschäftigte wurden demnach aufgefordert, zum Hauptsitz nach Washington umzuziehen, andernfalls drohe ihnen die Kündigung.
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Die Gewerkschaftsbemühungen finden vor dem Hintergrund einer angespannten Lage in der Spieleindustrie statt, die von Entlassungswellen und wachsender Unsicherheit geprägt ist. Parallel dazu ist auch die Bundesbehörde NLRB, die in den USA für Gewerkschaftswahlen und die Durchsetzung von Arbeitsrechten zuständig ist, unter der Trump-Regierung unter politischen Druck geraten. Die CWA setzt deshalb neben klassischen Betriebsgewerkschaften auf andere Organisationsformen.
Mit United Videogame Workers-CWA hat sie seit 2025 eine Struktur speziell für Videospielentwickler aufgebaut, der Beschäftigte direkt beitreten können, auch wenn ihr Arbeitgeber die Gewerkschaft nicht anerkannt hat. Sie hat inzwischen fast 600 Mitglieder in den USA und Kanada. Das Modell ersetzt kein rechtlich anerkanntes Tarifmandat, soll aber Organisationsmacht aufbauen, ohne allein von Verfahren über das NLRB abhängig zu sein.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Staat als Ankerkunde: Strategien für KI-Souveränität
Fünfmal tagte das Gremium, am Ende stehen 20 Handlungsempfehlungen, wie Deutschland bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz aufholen – und vielleicht in einzelnen Bereichen sogar überholen könne. Die Flughöhe der einzelnen Vorschläge unterscheidet sich dabei jedoch stark. Der Wunsch nach gezielter Förderung deutscher und europäischer Lösungen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen dürfte in der deutschen Politik noch Konsens finden. Schon bei den Details geht es allerdings schnell strittig zu.
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So ruft die Kommission unter anderem dazu auf, dass öffentliche Stellen „als Ankerkunden für europäische KI-Infrastruktur, die europäische Standards erfüllt, zur Verfügung stehen“. Genau das aber ist derzeit ein Politikum sondergleichen: Der Staat als Ankerkunde, der gezielt europäische oder deutsche Unternehmen bevorzugt, ist das rechtlich zulässig? „Wer den Stack nicht kontrolliert, kontrolliert am Ende auch seine Wertschöpfung nicht“, sagt Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Der Staat müsse daher als Ankerkunde zur Verfügung stehen, um so Souveränität herstellen zu können. „Wir haben schon sehr, sehr viel auf den Weg gebracht“, sagt der Minister, den Friedrich Merz vor einem Jahr als Überraschungscoup ins Amt geholt hat. Auf der Habenseite sieht Wildberger unter anderem eine Ausschreibung für eine souveräne, sichere Verwaltungscloud. Gegen genau deren Vergabe aber hat ein Konsortium rund um Google gerade erst eine Vergabebeschwerde eingelegt, ein Vorgang, der bei der Kommission Wettbewerb und KI aber keine Rolle gespielt haben soll.
Vom Techspielzeug zur Machtstruktur
Wie wichtig KI auch von der Politik als Faktor gesehen wird, illustriert eine Aussage der Bundeswirtschaftsministerin heute Mittag. „Was gestern noch ein Spielzeug der Techszene war, ist heute eine Machtstruktur der Weltpolitik“, sagt Katherina Reiche, ebenfalls CDU. „Wir erleben keinen normalen Technologiesprung“, sagt Reiche. 2026 seien sechs neue sogenannte Unicorns entstanden und auch ansonsten sei man auf einem guten Weg. Es gehe dabei darum, nicht in fremden Sphären zu bleiben, sondern selbst Fähigkeiten zu entwickeln. Das betrifft etwa eine Empfehlung der Kommission: 10 Prozent des Sondervermögens für die Bundeswehr sollten für Rechenzentren, KI und innovative Technologien eingesetzt werden, da sei sie sich mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) einig, sagt Reiche.
Für die Gründerzeit soll Rolf Schumann stehen, Co-CEO bei Schwarz Digits. Bei großen Sprachmodellen sei das Spiel bereits verloren, sagt Schumann, aber bei der nächsten Welle könne Deutschland eine wesentliche Rolle spielen. „Das ist der Treibstoff der KI“, sagt Schumann. Wer die Gesetzmäßigkeiten etwa der Physik verstanden habe, sei in der Lage, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Und genau da lägen die Möglichkeiten: „Wenn ihr Wissen und ihre IP sicher ausgetauscht werden kann, wird hier eine Power ausgehen, das kann man sich gar nicht vorstellen.“ Es gehe um eine KI Made in Germany. Er sieht auch Vorgaben als einen Faktor: „Regulatorik wird zum Verkaufsschlager, wenn man sie richtig einsetzt.“
Der Manager und der Minister
Zwischen dem Manager Schumann und dem Ex-Manager Wildberger, die sich derzeit fast täglich begegnen, passt da offenbar wenig. Letzteren beschäftigt vor allem die Skalierungsfähigkeit, wie aus Patenten und Start-ups Weltmarktführer werden könnten. KI sei ein Hebel, vorn mitzuspielen, meint Wildberger. Deshalb müsse man technologieführend werden. „KI wird das Betriebssystem der Wirtschaft, Gesellschaft und der öffentlichen Hand. Und dann sollten wir schauen, dass es unser Betriebssystem ist“, sagt Schumann. Deutschland habe auch alles Notwendige. Es seien keine Traumschlösser, über die gesprochen werde, sondern Rechenzentren, Modelle und Entwicklungen, die real seien, sagt Schumann. Der Minister nickt zustimmend.
Zukunftskapitalfonds nach Singapur-Vorbild
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Tatsächlich geht es bei heute vorgestellten Schlussfolgerungen der Kommission „Wettbewerb und KI“ zwar zum einen um faire Rahmenbedingungen, etwa regulatorische. Hier sind sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der europäische Gesetzgeber stark gefragt, wenn es darum geht, wie europäische Anbieter anders behandelt werden dürfen, etwa wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge geht. Aber auch andere Faktoren, wie ein unabhängig geleiteter Staatsfonds nach dem Vorbild Singapurs für „Deutsches Zukunftskapital“, gehört zu den für gut befundenen Ideen. KI in Gesundheits- und Pflegeanwendungen sollte als Modellbereich besonders bevorzugt werden.
Die Mitglieder der Kommission hätten mit Absicht nicht „die KI-Revolution noch mal durchdiskutiert“, betont der Wettbewerbsrechtler Rupprecht Podszun, einer der Co-Vorsitzenden der Kommission. „Wir haben versucht, Prioritäten zu setzen, die jetzt angegangen werden müssen.“ Ob das auch tatsächlich stattfindet oder verantwortbar ist, das müssen jetzt wiederum die Bundesregierung und die Parlamente entscheiden.
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