Künstliche Intelligenz
So schädlich? Erster Kinder-Prozess gegen Facebook und YouTube läuft in LA an
Wie viel Schuld tragen die Betreiber Sozialer Netze am Leid von Kindern und deren Umfeld? Bauen sie absichtlich Funktionen ein, die Kinder süchtig machen? Welche Verantwortung tragen sie für die Auswahl der Kindern vorgesetzten Inhalte? Solche Fragen sollen Gerichte und Geschworene in den USA entscheiden. Über tausend Klagen sind anhängig, meist von Kindern, deren (hinterbliebenen) Eltern oder Schulverwaltungen. Zudem führt die Mehrheit der US-Staaten Klage. Beklagt sind regelmäßig Alphabet/Google/YouTube, Bytedance/TikTok, Meta Platforms/Facebook/Instagram und Snapchat-Betreiber Snap. In Kalifornien tritt jetzt ein erster Prozess in die Gerichtssaalphase ein.
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Alphabet samt Google und YouTube sowie Facebook müssen sich den Vorwürfen einer als K.G.M. bezeichneten 19-Jährigen stellen. Snap und TikTok haben sich durch Vergleiche aus der Affäre gezogen. Wie viel sie dafür zahlen und ob sie Änderungen versprochen haben, ist streng geheim. Schließlich wollen sie nicht, dass sich das herumspricht, denn es sind ja noch über tausend weitere Klagen anhängig.
Durch ihre Vergleiche haben sich Snapchat und TikTok einen Vorteil verschafft: Sie können zuschauen, wie sich YouTube und Facebook vor Gericht schlagen, und beobachten, was bei den Geschworenen gut ankommt und was nicht. Gleichzeitig können sie auf Äußerungen verzichten, die ihnen sonst in einem späteren Verfahren vorgehalten werden könnten.
Testfall KGM
Erkenntnisgewinn ist ganz offiziell der Zweck dieses ersten Prozesses. Weil so viele Klagen anhängig sind, werden sie gebündelt. Bei Bundesgerichten nennt sich das MDL (Multi-District Litigation), bei kalifornischen Gerichten JCCP (Judicial Council Coordination Proceedings). Ausgewählt wurde dort der Superior Court des County Los Angeles, der zahlreiche Klagen in einer Akte zusammenfasst: Im Gerichtsenglisch heißt sie Christina Arlington Smith individually and as successor-interest to Lalani Walton, deceased, et al v Tiktok et al (Az. 22STCV 2135, JCCP5255). „et al“ ist eine lateinische Abkürzung und steht auf beiden Seiten für „und andere“.
Dass alle Klagen irgendwann im Gerichtssaal verhandelt werden, ist ausgeschlossen. Bis dahin wären viele der Kinder in Pension. Das Gericht in LA hat aus den vielen tragischen Fällen drei unterschiedliche für echte Verhandlungen vor Geschworenen ausgewählt: KGM, RKC und Moore. An diesen Urteilen sollen sich später die Vergleichsverhandlungen der vielen anderen Klagen orientieren. Für die beklagten Datenkonzerne steht in den drei Prozessen also viel auf dem Spiel. Die Auswahl der Geschworenen in Los Angeles hat am Dienstag begonnen und wird mindestens bis Donnerstag dauern.
KGM gibt an, seit dem Alter von sechs Jahren YouTube zu nutzen, seit dem Alter von elf Jahren Instagram. Sie wirft den Betreibern vor, ihr schwere psychologische Schäden zugefügt zu haben, insbesondere durch Merkmale wie endlose Webseiten (infinite scroll) und automatisch ablaufende Videos (autoplay). Die Folgen seien Angstzustände, Depressionen, Selbstschädigungen und Suizidalität.
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Plattformen sollen sich bessern
Nicht nur fordert sie für sich und ihre Familie Schadenersatz und Strafschadenersatz, der die Sozialen Netze zu Änderungen drängen soll, sondern auch prominente Warnungen auf den Plattformen selbst. Diese sollen die Eltern der Kinder ansprechen. KGMs Mutter hat ausgesagt, dass sie bei entsprechender Warnung die Nutzung durch ihre Tochter eingeschränkt hätte. Die Beklagten stellen die Vorwürfe in Abrede. Tatsächlich würden sie besonderes Augenmerk auf Kinderschutz legen und zahlreiche Maßnahmen ergreifen.
Die Datenkonzerne haben vergeblich versucht, KGMs Klage im Keim zu ersticken. Die Mutter habe die Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen, lautete ein Vorbringen; sie hätte die verlangten Warnhinweise also gar nicht wahrgenommen. Natürlich fordert KGM nicht mehr Kleingedrucktes, sondern prominente Einblendungen, die nicht zu übersehen sind. Bytedance meinte (vor dem Vergleich), KGM sei schon vor dem Einstieg in TikTok psychisch geschädigt gewesen.
Ein anderes Argument war, dass für den Leidensweg des Mädchens nicht die Sozialen Netze, sondern schikanierende Mitschüler (Bullies) und Schwierigkeiten in der Familie verantwortlich seien. Und juristisch seien die Klagen ohnehin unzulässig: Tatsächlich verleiht US-Bundesrecht in Section 230 Immunität für Inhalte, die Webseitenbetreiber nicht selbst bereitstellen, sondern die von Dritten gepostet werden (mit Ausnahmen, die hier nichts zur Sache tun). Die erhobenen Vorwürfe stünden allesamt in engem, untrennbarem Zusammenhang mit solchen Inhalten. Nur in bestimmten Fällen haften Betreiber für die Auswahl der Drittinhalte, die sie ihren Nutzern vorsetzen.
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Schwierige Beweisführung
Die Richterin hat jedoch alle Anträge auf schnelle Verfahrenseinstellung abgelehnt: KGM habe genügend Beweise vorgelegt, um zu zeigen, dass die Schädigung durch die Gestaltung der Plattformen eingetreten ist, unabhängig von deren konkreten Inhalten.
Darauf werden sich die Anwälte der jungen Frau wohl konzentrieren. Besonders herausfordernd ist, dass sie nicht bloß die Geschworenen davon überzeugen müssen, dass es wirklich die Funktionen Facebooks und YouTubes waren, die die Mandantin geschädigt haben. Und, wenn möglich, dass die Konzerne von der Schädlichkeit wussten. Die Beweisführung muss zudem darlegen, welche Plattform in welchem Umfang zu welcher Schädigung beigetragen hat.
Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Suizid und Mobbing, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.
(ds)
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betterCode() Testing 2026: Programm und Online-Workshops stehen fest
Am 8. Juni 2026 veranstalten iX und dpunkt.verlag die betterCode() Testing 2026. Die Online-Konferenz widmet sich der Frage, wie sich Softwarequalität in einer Zeit sichern lässt, in der KI immer mehr Code erzeugt und Entwicklungsprozesse verändert. Kooperationspartner der Veranstaltung ist Testing-Experte und Podcaster Richard Seidl. Ergänzend zum Konferenztag bieten mehrere Online‑Workshops Gelegenheit, einzelne Themen zu vertiefen.
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Mit der zunehmenden Verbreitung von KI‑gestützter Entwicklung stehen Teams vor neuen Herausforderungen. Code entsteht schneller, stammt teilweise aus automatisierten Systemen und ist nicht immer vollständig nachvollziehbar. Die betterCode() Testing 2026 greift diese Veränderungen auf und zeigt, welche Rolle Testing, Testautomatisierung und menschliche Expertise in modernen Entwicklungsprozessen spielen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Tester:innen, Testmanager:innen, Testautomatisierer:innen und Quality Engineers.
Ein Blick ins Programm
Die Veranstalter haben zusammen mit Richard Seidl ein buntes Programmpaket geschnürt, das aus sechs Vorträgen und einer Paneldiskussion besteht. Den Konferenztag eröffnet Richard Seidl (Richard Seidl Consulting) mit seinem Vortrag „Schluss mit Qualitätstheater – Was Testing im KI‑Zeitalter wirklich braucht“. Darin geht es um die Frage, welche Formen von Qualitätssicherung unter den Bedingungen von KI‑generiertem Code tatsächlich wirksam sind.
Maud Schlich (The Qualiteers) zeigt anschließend, wie sich exploratives Testen gezielt einsetzen lässt, um Software auch dort zu prüfen, wo automatisierte Tests an Grenzen stoßen.
Benjamin Hummel (CQSE) beschäftigt sich in seinem Vortrag „Copiloten für Agenten: Qualitätssicherung in der Ära der Coding Agents“ mit der Rolle von KI‑gestützten Entwicklungswerkzeugen und deren Auswirkungen auf Teststrategien.
Am Nachmittag stellt Dehla Sokenou (Workplace Solutions) Gamification‑Ansätze in der Qualitätssicherung vor und zeigt, wie spielerische Elemente Teams beim Testen unterstützen können. Florian Fieber (TestSolutions) betrachtet anschließend die Zusammenarbeit zwischen menschlichen Testerinnen und Testern und KI‑Systemen unter dem Titel „Kollaborative Intelligenz: Menschliche Tester im Zeitalter der KI“.
Den Abschluss bildet eine Paneldiskussion zur praktischen Umsetzung von Testautomatisierung, moderiert von Richard Seidl. Ausgewählte Experten aus der Branche geben Einblicke in ihren Arbeitsalltag als Testerinnen und Tester.
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Vertiefende Workshops im Juni
Neben dem Konferenztag planen die Veranstalter mehrere Online‑Workshops, in denen Teilnehmende einzelne Themen intensiver bearbeiten können:
- 12. Juni 2026, halbtags „Teststrategie reloaded“ mit Richard Seidl
- 18. Juni 2026, ganztags: „So geht’s: Exploratives Testen schlau einsetzen“ mit Maud Schlich
- 19. Juni 2026, halbtags: „Let’s play! Gamification selbst anwenden“ mit Dehla Sokenou
Tickets für die Online-Workshops sind über den Ticketshop auf der offiziellen Website erhältlich.
Teilnahme und weitere Informationen
Die betterCode() Testing 2026 findet vollständig online statt. Die Teilnahme erfolgt direkt im Browser, ohne zusätzliche Softwareinstallation. Während der Veranstaltung können sich Teilnehmende per Chat und Video austauschen; im Anschluss stehen Aufzeichnungen der Vorträge sowie die Präsentationen zur Verfügung. Tickets gibt es bis zum 10. Mai 2026 zum Frühbuchertarif für 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Danach erhöht sich der Preis auf 299 Euro pro Ticket.
Weitere Informationen zum Programm, zu Tickets und zu den Workshops finden Interessierte auf der Konferenzwebsite der betterCode() Testing 2026.
(mdo)
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Internetblockade im Iran geht in die dritte Woche
Die Internetblockade im Iran geht in die dritte Woche. Die auf Internetsperren spezialisierte Organisation Netblocks schrieb auf X, dass die Konnektivität weiterhin bei nur einem Prozent des normalen Niveaus liege. Die Bevölkerung könne nur ein eingeschränktes Intranet nutzen, während staatlich genehmigte Nutzer uneingeschränkten Zugang zum globalen Netz erhielten.
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Netblocks kritisierte in dem Post: „Während authentische Stimmen zum Schweigen gebracht werden und die Zivilbevölkerung ohne wichtige Informationen bleibt, füllt ein stetiger Strom von Inhalten, die das Regime genehmigt hat, die Lücke.“
Ein User schrieb auf X, die Abschaltung des Internets helfe dabei, die Berichterstattung zu kontrollieren, und verhindere, dass sich die Menschen organisierten oder frei äußern könnten.
Ein kleiner Teil des Militär- und Machtapparats im Iran nutzt das Internet weiter ohne Einschränkungen. Seit Jahren verfügt ein privilegierter Kreis über sogenannte „weiße SIM-Karten“, die ermöglichen, ohne Sperren und Restriktionen online zu gehen. Auch iranische Medien publizieren ihre Nachrichten auf Telegram und X, die eigentlich gesperrt sind.
(nen)
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Deutsche fahren trotz teurem Sprit nicht weniger Auto
Obwohl Autofahrer in ganz Deutschland über die hohen Spritpreise klagen, fahren sie offenbar nicht messbar weniger. Eine Analyse des Verkehrsdatenspezialisten TomTom für die Deutsche Presse-Agentur ergab keinen relevanten Rückgang der Fahrleistung. Im Gegenteil: Es wurde sogar noch etwas mehr gefahren – allerdings aus anderen Gründen.
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„Unsere Daten liefern keinen Hinweis darauf, dass die Fahrleistung in der Hochpreisphase spürbar zurückgegangen ist“, sagt ein TomTom-Sprecher. Und weiter: „Stattdessen lag sie in den betrachteten Zeiträumen tendenziell höher. Das könnte mit der typischen saisonalen Belebung der Mobilität im Frühjahr zusammenhängen. Falls die höheren Spritpreise überhaupt einen kleinen dämpfenden Effekt hatten, ist er in den Daten jedenfalls nicht erkennbar.“
Ähnlich wie zu Beginn des Ukraine-Krieges
Offenbar reiche der Anstieg der Preise nicht aus, um eine echte Veränderung im Verhalten auszulösen. Das deckt sich mit einer ähnlichen Untersuchung aus der Zeit kurz nach Beginn des Ukraine-Krieges, als die Spritpreise ebenfalls massiv gestiegen waren. Damals hatte sich auch in den auf der Autobahn gefahrenen Geschwindigkeiten kein relevantes spritsparendes Verhalten erkennen lassen.
Basis der Betrachtung sind die von mehreren Millionen Fahrzeugen zurückgelegten Strecken, deren Daten TomTom anonym erfasst. Am 5., 9. und 10. März – also zu Zeiten, als die Spritpreise bereits massiv angezogen hatten – zeigte sich dabei ein um einige Prozent höheres Fahraufkommen als am 26. Februar vor Kriegsbeginn sowie dem 2. und 3. März, an denen die Preise noch bei weitem niedriger waren. Das gilt sowohl für den Vergleich der drei Tage zusammen, als auch für den Vergleich der jeweils zusammenpassenden Wochentage.
Bahn verzeichnet höhere Nachfrage
Die Deutsche Bahn verzeichnet derzeit allerdings vor allem im Fernverkehr eine gestiegene Nachfrage und führt das auf die gestiegenen Spritpreise zurück. „Auch wenn die Nachfrage tagesweise stark schwankt, stellen wir fest, dass die Buchungen in den letzten Tagen deutlich über den bisherigen Prognosen liegen“, teilte der bundeseigene Konzern mit. „An einzelnen Tagen sogar bis zu 10 Prozent über Vorjahr.“ Im Regionalverkehr der Deutschen Bahn hingegen sei die Entwicklung schwieriger zu messen – auch, weil dort der Wettbewerb mit anderen Verkehrsunternehmen auf der Schiene deutlich größer sei als im Fernverkehr.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) teilte mit, für eine bundesweite Einschätzung der Nachfrage im Regionalverkehr infolge von Spritpreisen sei es noch zu früh. Der Berliner Carsharing-Anbieter Miles verzeichnet bislang hingegen keine höhere Nachfrage, die sich direkt auf die gestiegenen Benzin- und Dieselpreise zurückführen lasse. „Grundsätzlich ist ein solcher Effekt aber denkbar“, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. „Gerade in Zeiten, in denen der Unterhalt eines eigenen Pkw durch steigende Versicherungs-, Werkstatt- und Energiekosten zunehmend schwer kalkulierbar wird, sehen wir Carsharing als eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative für viele Menschen in der Stadt.“
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