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Datenschutz & Sicherheit

Social-Media-Verbot ist nicht die beste Lösung


Die Frage nach einem Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche spaltet: Australien hat es, Frankreich plant es, Fachleute warnen – und Deutschland überlegt.

Es geht um die Frage, ob Plattformen per Gesetz dazu verpflichtet werden, Minderjährige fernzuhalten. Dafür müssten sie wahrscheinlich in großem Stil Ausweise prüfen und Gesichter biometrisch erfassen, um die Hürden möglichst hoch zu setzen. Die Hoffnung ist, Kinder und Jugendliche auf diesem Weg vor den vielfältigen Gefahren des Internets zu bewahren.

„Es wird über Kinder gesprochen – aber selten mit ihnen“, konstatieren die Marktforschenden von KB&B aus Hamburg. Im vergangenen Dezember hat die Agentur deshalb 362 Kinder und Jugendliche zwischen acht und 17 Jahren zu Social-Media-Regulierung befragt, außerdem 513 Eltern von Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Ergebnisse hat KB&B auf 38 Seiten aufbereitet.

Die Umfrage ist nicht repräsentativ; gerade nach Auffächerung in Altersgruppen ist die Anzahl der befragten Minderjährigen gering. Dennoch lassen sich Tendenzen ablesen.

„Eine gewisse Online-Affinität der Teilnehmenden ist bei Online-Panelstudien grundsätzlich anzunehmen“, ordnet Forschungsleiter Malte Pingel die Ergebnisse auf Anfrage von netzpolitik.org ein. „In den Daten zeigen sich zudem ein überdurchschnittlich hoher Bildungsstand der Eltern sowie ein höherer Anteil von Müttern. Beides kann Einstellungen zu Regulierung und Erziehungspraktiken beeinflussen.“

Die meisten befragten Familien haben bereits Regeln

Mit Social Media verbinden Eltern und Kinder nicht dasselbe. Zwar sind beide Generationen in großer Mehrheit auf WhatsApp unterwegs. Auch YouTube und Instagram kennen viele. Die Eltern sind jedoch exklusiv in großer Zahl auf Facebook unterwegs; kaum aber auf TikTok und Snapchat, wo sich viele Kinder und Jugendliche tummeln.

Wenig überraschend nutzen Kinder und Jugendliche Social Media umso mehr, je älter sie werden: Gut die Hälfte der 11- bis 13-jährigen Befragten nutzt es täglich, bei 14- bis 17-Jährigen sind es schon 85 Prozent.

Die meisten Familien haben bereits feste Regeln für Social Media, wie die Umfrage zeigt. Nur 24 Prozent der Eltern und 15 Prozent der Minderjährigen sagen, es gebe keine. Zu den häufigsten Regeln gehört die zeitliche Begrenzung für Social Media, etwa eine maximale Stundenzahl pro Tag oder Woche. Diese Regel geben 43 Prozent der Eltern an sowie 36 Prozent der Minderjährigen.

Ähnlich häufig ist die Regel, bestimmte Apps einzuschränken, zum Beispiel: kein TikTok (Eltern: 39 Prozent; Minderjährige: 46 Prozent). Knapp ein Drittel der Eltern sagt, sie kontrollieren regelmäßig, was ihr Kind auf Social Media macht. Knapp jede*r fünfte befragte Minderjährige sagt: „Es gibt Regeln, aber ich halte mich nicht immer daran.“

Viele Eltern sind für ein Verbot, viele Kinder dagegen

Das derzeit viel diskutierte Social-Media-Verbot bekommt von Eltern mehrheitlich Zustimmung – zumindest, wenn man sie gesondert danach fragt. Die Frage „Wie stehst du generell zu der Idee, Social Media für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gesetzlich zu verbieten?“ beantworteten rund sechs von zehn der befragten Eltern mit „finde ich sehr gut“ oder „eher gut“.

Der Nachwuchs sieht das mehrheitlich anders. 43 Prozent der befragten Minderjährigen finden ein Social-Media-Verbot „sehr schlecht“ oder „eher schlecht“. Ein knappes Drittel ist unentschieden. Nur rund zwei von zehn fänden das Verbot sehr gut oder eher gut.

Ein Generationenkonflikt? Dieser Eindruck hängt offenbar sehr von der Fragestellung ab. Sobald man das Thema nicht mehr auf ein Social-Media-Verbot zuspitzt, werden mehr Gemeinsamkeiten sichtbar. Gerade im Vergleich mit anderen Möglichkeiten stellt sich das Social-Media-Verbot als weniger beliebt heraus.

Alternativen zum Social-Media-Verbot sind beliebter

Die Marktforschenden haben die Eltern auch offener gefragt, welche Lösung sie persönlich am besten fänden, wenn es neue Regeln für Social Media gäbe. Analog dazu sollten die Kinder und Jugendlichen sagen, welche neuen Regeln sie am fairsten fänden.

Bei dieser Fragestellung schneidet das Social-Media-Verbot schon schlechter ab. Jedes vierte befragte Elternteil findet demnach ein komplettes Verbot von Social Media unter 16 Jahren am besten; weitere 10 Prozent sprechen sich für ein Verbot aus, das Eltern im Einzelfall wieder aufheben dürfen. Bei den befragten Minderjährigen findet knapp jede*r zehnte ein hartes Verbot am fairsten; weitere 16 Prozent finden eine mögliche Aufhebung des Verbots durch Eltern fair.

Die beliebteste Social-Media-Regelung der befragten Eltern (42 Prozent) ist allerdings kein Verbot, sondern nach Altersstufen eingeschränkte Funktionen – zum Beispiel kein Direktchat und keine öffentlichen Profile für unter 16-Jährige. Das fänden immerhin 24 Prozent der befragten Minderjährigen am fairsten.

Im Ranking oben ist neben den bereits erwähnten eingeschränkten Funktionen für Minderjährige noch der Wunsch, dass Plattformen mehr Kinderschutz-Einstellungen bieten. Rund jede*r vierte Minderjährige möchte keine neue Regulierung von außerhalb: „Jede Familie soll das selbst entscheiden“.

Kinder wollen weniger Mobbing

Weitere Fragen der Forschenden drehten sich darum, welche Vorteile Eltern, Kinder und Jugendliche überhaupt in einer möglichen Regulierung sehen. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den Generationen.

Die von Kindern und Jugendlichen genannten Vorteile drehen sich vor allem um zwischenmenschliche Aspekte: 44 Prozent fänden „weniger gemeine Kommentare oder Mobbing“ gut, 43 Prozent „mehr Zeit für Hobbys, Schule, Sport und echte Treffen mit Freund:innen“, 38 Prozent „weniger Streit mit Eltern wegen Social Media“.

Bei den befragten Eltern ist die Priorität anders. Die meisten (77 Prozent) sehen als Vorteil „Schutz vor unangemessenen oder verstörenden Inhalten“. Diese Erwachsenen-Perspektive spiegelt sich auch in öffentlichen Debatten zu Alterskontrollen wieder, in denen ältere Menschen oftmals vor Inhalten wie Pornos oder Gewalt warnen.

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Der mehrheitlich gleichen Meinung sind Eltern, Kinder und Jugendliche wiederum bei den Nachteilen einer Social-Media-Regulierung. Rund sechs von zehn Eltern sagen: „Kinder würden Wege finden, Verbote zu umgehen“; und rund jede*r zweite Minderjährige sagt: „Viele würden trotzdem heimlich Social Media nutzen“. Weiter sorgen sich 45 Prozent der befragten Minderjährigen darum, bei einer Regulierung schlechter mit Freund*innen in Kontakt bleiben zu können.

Kinder und Eltern wollen nicht, dass der Staat allein bestimmt

Jede Regel muss sich die Frage gefallen lassen, wer sie überhaupt durchsetzen soll. Die Umfrage der Marktforschenden zeigt: Eltern wollen hier nicht aus der Verantwortung genommen werden – und auch Kinder und Jugendliche möchten sich an ihre Eltern wenden.

Konkret wollten die Marktforschenden wissen: „Wer sollte aus deiner Sicht hauptsächlich darüber entscheiden, wie Social Media für Kinder und Jugendliche geregelt wird?“ Von den befragten Eltern will die große Mehrheit mitreden (84 Prozent). Jedes vierte Elternteil sieht sogar die Eltern allein in der Hauptrolle. Ebenso viele Eltern finden, das müssten sie und der Staat gemeinsam verantworten. Gut jedes dritte Elternteil sieht sich, den Staat und Plattformen in der Verantwortung.

Deutlich zurücknehmen wollen sich nur 16 Prozent der befragten Eltern, die sagen: Nicht sie selbst, sondern Staat oder Plattformen sollten hauptsächlich entscheiden.

Eine starke Elternrolle befürworten auch die befragten Kinder und Jugendlichen. Rund jede*r zweite Minderjährige sagt, Kinder und Eltern sollten gemeinsam bestimmen, wie Social Media geregelt wird; rund jede*r fünfte sieht Eltern, Politik und Plattformen gemeinsam in dieser Rolle. Nur sechs Prozent wollen ihre Eltern da rauslassen und finden, das sollten vor allem Politik oder Plattformen regeln.

Bundesregierung will auf Expert*innen-Kommission warten

Zum Abschluss ihrer Auswertung weisen die Marktforschenden darauf hin, dass nicht nur das Alter die Einstellungen zu Social Media bestimmt, sondern auch, wie viel Menschen dort selbst unterwegs sind. Die Zustimmung für ein Verbot ist demnach besonders hoch unter Jugendlichen, die Social Media nicht nutzen und es auch nicht möchten (53 Prozent). Von den täglichen Nutzer*innen befürwortet nur jede*r zehnte ein Verbot.

Um die Tendenzen aus der Umfrage auf eine breitere Grundlage zu stellen, bräuchte es größer angelegte Studien. Im September 2025 hat die Bundesregierung eine Expert*innen-Kommission einberufen, die ein Jahr lang notwendige Schritte für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz prüfen soll.

Der Spielraum dafür ist durch bereits bestehende Gesetze begrenzt: Für ein pauschales Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild gäbe es im EU-Recht hohe Hürden, auch wenn einzelne Mitgliedstaaten wie Frankreich das gerade anstoßen wollen.

Andererseits haben Deutschland und die EU selbst ohne neue Normen bereits einen großen Werkzeugkasten für Jugendschutz im Netz. Durch das noch relativ neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) lassen sich Anbieter unter Androhung von Strafen in die Pflicht nehmen: Sie müssen spezifische Risiken ihrer Dienste für Minderjährige einschätzen und mindern. Auf diese Weise ließen sich die von den befragten Eltern, Jugendlichen und Kinder favorisierten Regulierungen aufgreifen, etwa eingeschränkte Funktionen und Kinderschutz-Einstellungen.



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Wie Vietnams Großkonzern einen Regimekritiker in Berlin schikaniert


Im Rechtsstreit zwischen zwei äußerst ungleichen Parteien hat ein Berliner Gericht entschieden: Sowohl Vietnams reichster Mann, Phạm Nhật Vượng, als auch der Berliner Journalist Trung Khoa Lê behalten in Teilen recht. Vier Aussagen des Journalisten über Vingroup und seinen Chef Vượng wertete das Gericht als zulässig, drei andere habe er zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen Lê 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Haft.

Lê ist Chefredakteur des reichweitenstarken Nachrichtenportals thoibao.de, auf dem er kritisch über politische Entwicklungen im Einparteienstaat Vietnam berichtet. Mit seinen Artikeln und Videos auf Vietnamesisch richtet er sich vor allem an Menschen innerhalb des bevölkerungsreichen Landes, in dem die starke staatliche Zensur keinen unabhängigen Journalismus zulässt.

Seine regimekritische Haltung bringt dem Journalisten seit Jahren Probleme ein: Das Portal als auch Thoibaos Inhalte auf Facebook werden in Vietnam gesperrt, in Berlin hat er bereits Morddrohungen erhalten und muss sich mit Cyberattacken herumschlagen. Inzwischen steht er unter dem Personenschutz des Landeskriminalamtes. Nun hat Vượng den Exiljournalisten aus der Ferne vor die Pressekammer des Berliner Landgerichts gebracht.

Vingroup geht weltweit gegen kritische Berichterstattung vor

Vượng und Vingroup haben mit Hilfe einer Kölner Anwaltskanzlei gemeinsam gegen sieben Reels geklagt, die der Journalist zwischen März 2023 und August 2025 auf Facebook und YouTube veröffentlichte. Lês Äußerungen schädigten das Image von VinGroup und Vượng, so der Vorwurf.

Vingroup ist Vietnams größter privater Konzern, der in den Bereichen Immobilien, Tourismus, Handel, Industrie, Medizin und Transport tätig ist. Vingroups Tochterfirma VinFast vertreibt E-Autos in Deutschland. Gemeinsam mit einer anderen Investmentfirma hat Deutsche Bank im Juli 2025 VinFast einen 510 Millionen US-Dollar Kredit gewährt.

Es ist nicht das erste Gerichtsverfahren zwischen dem Journalisten und dem Milliardär Vượng in Berlin. In einem ähnlich gelagerten Verfahren, das Vượng und VinFast Deutschland angestrengt hatten, entschied das Landgericht im vergangenen November größtenteils zugunsten des Journalisten. Vượng und seine Rechtsvertretung haben dagegen bereits Berufung eingelegt.

Das aggressive Vorgehen des Konzerns gegen unliebsame Kritiker*innen hat Methode. Lê ist nur einer von 68 auf vietnamesisch publizierenden Journalist*innen und Blogger*innen weltweit, gegen die Vượng und Vingroup mit Abmahnungen vorgehen. Darunter sind auch zwei weitere Personen in Deutschland.

Drakonische Strafen auch in Vietnam

Zeitgleich zu den in Deutschland laufenden Gerichtsverfahren wird Lê in Vietnam strafrechtlich verfolgt. Am 31. Dezember 2025 wurde er in Abwesenheit zu 17 Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: staatsfeindliche Propaganda. Der Artikel 117 des vietnamesischen Strafgesetzbuches stellt „die Herstellung, Speicherung, Verbreitung oder Weitergabe von Informationen, Dokumenten oder Gegenständen, die sich gegen die Sozialistische Republik Vietnam richten“ unter Strafe. Mit diesem berüchtigten Artikel hat das kommunistische Regime bereits in der Vergangenheit Journalist*innen, Aktivist*innen sowie Nutzende von Sozialen Medien verfolgt, die von der offiziellen Linie abweichen.

Auch Lês tatsächliche und angebliche Mitarbeitende wurden laut staatlichen Medien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, darunter der freie Mitarbeiter Đỗ Văn Ngà zu sieben Jahren Haft. Aktuell verfolgen vietnamesische Behörden sogar Leser*innen von Thoibaos Inhalten. Laut vietnamesischen Exilmedien müssen Menschen, die Thoibaos Inhalte in Sozialen Netzwerken teilen, mit Anzeigen oder Geldstrafen rechnen. Die kommunistische Staatsführung gehe im Vorfeld des anstehenden Parteitages vermehrt gegen Online-Dissident*innen vor.

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Urteil bisher ohne Begründung

Eine der angefochtenen Aussagen, bei der die Klägerseite recht behalten durfte, betrifft die Finanzen von Vingroup. Laut Lê beliefen sich Vingroups Schulden im zweiten Quartal 2025 auf etwa 31 Milliarden US-Dollar. Vượng und Vingroup streiten zwar nicht ab, dass diese Zahl tatsächlich aus dem unternehmenseigenen Finanzbericht stammt, werfen Lê jedoch vor, sie aus dem Kontext gerissen zu haben. Die wahren Schulden betrugen lediglich nur einen Teil dieser Summe und beliefen sich auf etwa 8,7 Milliarden Dollar, so Vượngs Anwältin.

In einem anderen Video behauptete Lê, Vingroups Leitung habe allen Mitarbeitenden und ihren Ehepartner*innen angeordnet, sie dürften keine Verbrennerautos mehr nutzen. Mit dieser Anweisung ging laut dem Journalisten auch eine Androhung von Strafe bei Verstoß einher. Die Klägerseite wies das mit dem Argument zurück, die Mitarbeiterin, die diese Mail verschickt habe, habe keine Führungsverantwortung inne gehabt und sei dazu nicht autorisiert gewesen. Das Gericht verbot Lê schließlich, das zu behaupten.

Auch die nicht belegte Aussage, die Kommunistische Partei habe Vượng und seiner Familie die Ausreise aus Vietnam verboten, hat Lê zu unterlassen. Das Gerücht kursiert seit Jahren in den sozialen Netzwerken. Die genaue richterliche Begründung für die Entscheidung steht noch aus.

In den anderen Fällen hat das Gericht die Klage abgewiesen. Sie wurden als zulässige Meinungsäußerungen gewertet. Dazu zählt etwa, dass Vingroup Mühe habe, die täglich anfallenden Zinsen zurückzuzahlen, dass VinFasts Autos vor dem Export in die USA nicht sorgfältig geprüft worden seien und dass Vingroup aus China importierte Ware als in Vietnam produzierte Ware deklariere.

Einen beträchtlichen Teil der Gerichtskosten in Höhe von rund 3.500 Euro Kosten muss der Journalist tragen. Lês Rechtsanwalt kündigte an, gegen das Urteil voraussichtlich in Berufung zu gehen. Die Gerichtskosten belasten den Journalisten jedoch stark, das sei auch gezielt die Strategie des Klägers. Er hat einen Online-Spendentopf eingerichtet.



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Doctolib wegen Irreführung der Versicherten gerügt



Kassenpatient*innen können beim Online-Terminvermittler Doctolib auswählen, dass sie ausschließlich freie Termine für gesetzlich Versicherte suchen. Trotz dieser Filtereinstellung zeigt die Buchungsplattform aber auch kostenpflichtige Sprechstunden und Selbstzahler-Termine von Privatpraxen an. Erst kurz vor der Terminbuchung weist Doctolib darauf hin, dass diese Privatsprechstunden kostenpflichtig sind.

Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen dieses aus seiner Sicht irreführende Vorgehen geklagt. Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass Doctolib Nutzer*innen keine kostenpflichtigen Privattermine mehr vorschlagen darf, wenn diese nur nach Terminen für Kassenpatient*innen suchen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.

Die Filterfunktion ist irreführend

In der Klage geht es um das Auswahlkriterium „€ gesetzlich“, das Versicherte für die Suche nach Ärzt*innen auswählen können. Doctolib erläutert diesen Filter mit dem Hinweis: „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“.

Doch der Dienst ignoriert offenbar die eigenen Filter. Denn auch, wenn das Kritierium ausgewählt ist, erhalten Patient*innen mitunter schon in den ersten Suchergebnissen Vorschläge für Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine.

Dieses Vorgehen bewertet das Landesgericht Berlin in seinem Urteil als irreführend. Die Auswahlmöglichkeit wecke die falsche Erwartung bei Patient*innen, wonach sich ihre Suche auf Termine beschränke, bei denen keine zusätzlichen Kosten entstünden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung des Landgerichts: „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. Bei Doctolib passiere bislang das Gegenteil.

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Der Warnhinweis reicht nicht aus

Kurz vor der Buchung eines Termins bei einer bestimmten Ärzt*in, blendet Doctolib zwar einen entsprechenden Warnhinweis ein. Laut vzbv kann dieser etwa so aussehen:

„Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.“

Nach Auffassung der Richter*innen kommt dieser Hinweis allerdings zu spät. Nutzer*innen könnten dann dazu verleitet sein, den Privattermin und die damit verbundenen finanziellen Nachteile in Kauf zu nehmen, um die Suche nicht von Neuem zu beginnen.

Doctolib hatte darauf verwiesen, dass gesetzlich Versicherte dazu berechtigt seien, die Behandlungskosten einer Privatbehandlung von ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen. Das aber ließ das Landgericht nicht gelten, da privatärztliche Honorare regelmäßig die erstattungsfähigen Gebühren der Krankenkassen übersteigen würden.

Verbraucherzentrale fordert verbindliche Mindeststandards

Grundsätzlich könnten Online-Dienste wie Doctolib „eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichen“, schreibt der vzbv. Allerdings bestehe einer umfassenden Marktuntersuchung vom April 2025 zufolge das Problem, dass viele Dienstleister wenig nutzerfreundlich seien.

vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop fordert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland eine eindeutige Kennzeichnung von privaten Sprechstunden und Selbstzahler-Terminen. Außerdem fordert sie den Gesetzgeber dazu auf, nutzerfreundliche Mindeststandards für Online-Terminvermittler festzulegen.

Eine solche Forderung ist nicht neu: Schon nachdem die Verbraucherschützer*innen im April vergangenen Jahres ihre Klage gegen Doctolib eingereicht hatten, wollte die Bundesregierung nach eigenen Angaben prüfen, ob es eine Regulierung der Buchungsplattformen braucht.



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Sicherheitsupdates: HPE-Aruba-Produkte über mehrere Lücken attackierbar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Angreifer können Systeme mit HPE Aruba Networking AOS-8/AOS-10 oder EdgeConnect SD-WAN Orchestrator attackieren und im schlimmsten Fall Schadcode ausführen. Sicherheitsupdates stehen zum Download bereit.

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Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, sind AOS-8 und AOS-10 für Mobility Conductors, Controllers und Gateways über zwölf Sicherheitslücken angreifbar. Die Hälfte davon ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. So kann ein entfernter Angreifer ohne Authentifizierung etwa Dateien löschen, was zu Abstürzen führt (CVE-2025-37168 „hoch“).

In mehreren Fällen (etwa CVE-2025-37169 „hoch“) kann es zur Ausführung von Schadcode kommen. Ansatzpunkt dafür ist das webbasierte Managementinterface. Damit eine solche Attacke klappt, müssen Angreifer aber angemeldet sein. Weiterführende Details zum möglichen Ablauf von Angriffen gibt es derzeit nicht. Derzeit gibt es HPE Aruba Networking zufolge keine Attacken.

Damit es auch nicht dazu kommt, sollten Admins die Sicherheitsupdates zeitnah installieren:

  • 10.7.2.2
  • 10.4.1.10
  • 8.13.1.1
  • 8.10.0.21

In der Warnmeldung weisen die Entwickler darauf hin, dass von den Lücken auch nicht mehr im Support befindliche Versionen wie 10.6.c.c und 6.5.4.x betroffen sind. Diese Ausgaben bekommen keine Sicherheitsupdates mehr. An dieser Stelle ist ein Upgrade auf eine noch unterstützte Version fällig.

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EdgeConnect SD-WAN Orchestrator ist einem Beitrag zufolge über fünf Sicherheitslücken angreifbar. Auch hier kann im Kontext des Managementinterfaces Schadcode auf Systeme gelangen (etwa CVE-2025-37181 „hoch“). In diesem Fall gibt es derzeit ebenfalls keine Hinweise auf Attacken. Repariert sind die Ausgaben 9.5.6 und 9.6.1.


(des)



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