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Künstliche Intelligenz

Staatstrojaner: Bürgerrechtler rufen den Menschenrechtsgerichtshof an


Der juristische Konflikt über den Einsatz von Staatstrojanern durch deutsche Geheimdienste erreicht eine neue Ebene. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Dieser Schritt folgt auf eine Enttäuschung in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im September ab, die Verfassungsbeschwerde der Organisation gegen das novellierte Artikel-10-Gesetz zur Entscheidung anzunehmen. Damit bleibt eine gesetzliche Vorgabe in Kraft, die das digitale Fernmeldegeheimnis nach Ansicht der Beschwerdeführer in seinem Kern erschüttert.

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Die Auseinandersetzung entzündet sich an der im Juli 2021 verabschiedeten Novelle des Artikel-10-Gesetzes. Diese Reform markierte eine Zäsur, da sie erstmals allen 19 Geheimdiensten des Bundes und der Länder den Einsatz von Spionagesoftware erlaubte. Mit diesen Trojanern können Agenten im Rahmen einer erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung digitale Endgeräte hacken, Daten auslesen und die gesamte Kommunikation mitverfolgen. Die GFF moniert, dass das Gesetz kaum nennenswerte Voraussetzungen für den Einsatz dieser Technologie vorsehe. Die Bürgerrechtler werfen dem Gesetzgeber vor, die Dienste technisch aufzurüsten, ohne gleichzeitig einen effektiven Kontrollrahmen zu schaffen.

In Straßburg will die GFF feststellen lassen, dass diese Befugnisse das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Privatleben verletzen. Dieses schließt den Schutz der Telekommunikation ein. Jürgen Bering, Verfahrenskoordinator bei der GFF, meint: „Geheimdienste dürften nicht sich selbst überlassen werden, wenn sie über Instrumente zur Massenüberwachung verfügen.“ Gerade bei solch invasiven Werkzeugen seien besonders strenge Regeln und wirksame Grenzen unverzichtbar.

Ein zentrales Argument betrifft die allgemeine IT-Sicherheit. Staatstrojaner funktionieren meist durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken. Dies schafft für den Staat einen problematischen Anreiz: Anstatt solche Hintertüren den Herstellern zu melden, damit sie zum Schutz aller Nutzer geschlossen werden, halten die Dienste sie geheim. Die GFF sieht darin eine Missachtung der staatlichen Schutzpflicht. Mit ihrer Initiative SpywareShield fordert die Organisation auch ein verbindliches Schwachstellenmanagement durch den Staat.

Hinter der Beschwerde steht eine breite Allianz aus Journalisten, Anwälten, IT-Experten und Aktivisten, die bereits 2022 den Weg nach Karlsruhe gesucht hatten. Die GFF blickt auf eine Reihe juristischer Erfolge zurück, konnte etwa ein wegweisendes Urteil zum BND-Gesetz im Jahr 2020 erstreiten. Dass die Karlsruher Richter nun beim Thema Staatstrojaner eine inhaltliche Prüfung verweigerten, zwingt die Bürgerrechtler in die nächste Instanz. In einem separaten Verfahren hat die GFF ebenfalls bereits den EGMR angerufen, um gegen den Einsatz des Bundestrojaners speziell durch den BND vorzugehen.


(mki)



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Weltmodell statt LLM: Start-up von Yann LeCun erhält 890 Millionen Euro


Das Start-up des KI-Pioniers, Turing-Preisträgers und ehemaligen Meta-KI-Chefwissenschaftlers Yann LeCun hat im Rahmen einer Seed-Finanzierung 890 Millionen Euro eingeworben. Das in Paris gegründete Unternehmen Advanced Machine Intelligence Labs (kurz: AMI Labs) verzeichnet damit die bislang größte Finanzierungsrunde dieser Art in Europa.

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Zu den Investoren zählen neben zahlreichen Risikokapitalgebern auch namhafte Unternehmen und private Investoren, darunter Nvidia, Samsung, Toyota sowie Amazon-Gründer Jeff Bezos, Investor Mark Cuban und Ex-Google-Chef Eric Schmidt.

LeCun hatte das Start-up zusammen mit ehemaligen Meta-Führungskräften sowie dem früheren Nabla-CEO Alex LeBrun gegründet.

Das Start-up ist erst wenige Monate alt und beschäftigt laut der New York Times nur zwölf Mitarbeiter, was sich dank der neuen Finanzmittel bald ändern dürfte. AMI Labs hat eine internationale Ausrichtung und unterhält neben seinem Hauptsitz in Paris auch Standorte in New York, Montreal und Singapur.

LeCun arbeitete zuvor zwölf Jahre lang bei Meta und gründete dort das KI-Labor FAIR. Er verließ Meta im November 2025, um sich mit einer eigenen Firma der Entwicklung von sogenannten Weltmodellen zu widmen. LeCun ist überzeugt, dass diese Art von KI-Modell und nicht generative Sprachmodelle wie ChatGPT den Weg zu wirklich intelligenten KI-Systemen ebnen werden.

„Wir teilen eine Überzeugung: Echte Intelligenz beginnt nicht mit Sprache. Sie beginnt in der realen Welt“, heißt es programmatisch auf der Webpräsenz des Start-ups. Demnach will das Unternehmen eine neue Generation von KI-Systemen entwickeln, die die Welt verstehen, über ein dauerhaftes Gedächtnis verfügen, schlussfolgern und planen können.

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AMI Labs will seine Weltmodelle zunächst gemeinsam mit Unternehmen aus datenintensiven Branchen entwickeln, etwa aus der Industrie, der Biomedizin oder der Robotik. Auch im Bereich Verbrauchergeräte sieht LeCun mögliche Anwendungen. Obwohl Meta nicht zu den Investoren gehört, führt das Unternehmen Gespräche über eine Zusammenarbeit. Denkbar sei etwa, dass die Weltmodelle von AMI künftig KI-Assistenten in Metas Smart Glasses antreiben, sagt LeCun zu Wired.

Der erste offizielle Partner ist das Start-up Nabla, das KI-Software für Ärzte entwickelt, die etwa Patientengespräche automatisch dokumentiert und medizinische Notizen erstellt. Anders als große Sprachmodelle, die zu Halluzinationen neigen können, soll das Weltmodell von AMI Labs reale Prozesse besser abbilden und dadurch Risiken in sensiblen Bereichen wie der Medizin verringern.

Bis dahin ist jedoch noch viel Grundlagenforschung nötig. LeBrun sagt gegenüber Wired, es könne Jahre dauern, bis Weltmodelle von der Theorie zu kommerziellen Anwendungen gelangen.

Neben AMI Labs entwickelt auch das Start-up World Labs Weltmodelle. Es erhielt im Februar ebenfalls eine Finanzierung von rund einer Milliarde US-Dollar. Auch Meta mit seiner unter LeCuns Führung entwickelten JEPA-Architektur sowie Google mit Genie 3 experimentieren mit ähnlichen Ansätzen.


(tobe)



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Quantencomputing unter Druck: Was bleibt vom Quantenvorteil im KI-Zeitalter?


Seit Jahren investieren Unternehmen und Staaten Milliarden in Quantencomputer. Was sie antreibt, ist die Hoffnung auf eine Maschine, die eines Tages die Leistung aller bisher dagewesenen Rechner in den Schatten stellt – mit Anwendungen von der Medizin bis zur Grundlagenforschung.

Trotzdem konnten Quantencomputer noch kein relevantes Problem schneller, präziser oder effizienter lösen als klassische Rechner. Schlimmer noch: Künstliche Intelligenz räumt in der Zwischenzeit auf herkömmlicher Hardware ab und demonstriert beeindruckende Ergebnisse in genau den Feldern, in denen eigentlich Quantencomputer glänzen sollten.

  • Quantencomputer nutzen speziell designte Quantenalgorithmen, um Probleme zu lösen, während KI-Algorithmen auf herkömmlichen Rechnern laufen. Beide Herangehensweisen versprechen Vorteile .
  • Welche Methode sich besser eignet, hängt davon ab, ob eine Aufgabe eine exakte Lösung oder nur eine gute Näherung verlangt.
  • Hybride Ansätze kombinieren maschinelles Lernen auf klassischen Rechnern und Quantenalgorithmen, die unterschiedliche Teile eines Problems lösen.

Ist das nur eine Momentaufnahme oder hat der Quantencomputer, wie einige Kritiker andeuten, seine historische Chance bereits verpasst? Wir werfen einen Blick auf verschiedene Problemklassen und analysieren, welche davon tatsächlich von einem Quantencomputer profitieren – und bei welchen KI ausreicht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Quantencomputing unter Druck: Was bleibt vom Quantenvorteil im KI-Zeitalter?“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Vorwerk schaltet Neato-Cloud ab: Tausende Nutzer fordern Open-Source-Lösung


Zwei Saugroboter, je 18 Euro – so viel waren die Geräte von Helge Mayr noch wert, nachdem Vorwerk im Oktober 2025 die Cloud-Plattform für die Geräte der Firma Neato abschaltete. „Natürlich habe ich auf den Umstand hingewiesen, dass sie nur noch eingeschränkt nutzbar sind“, schreibt er. Inzwischen hat er sich einen Roborock bestellt. Unter Vorwerk habe er „robotertechnisch einen Schlussstrich gezogen“.

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Sein Ärgernis ist kein Einzelfall. Knapp 4.700 Nutzer haben bis Dienstagnachmittag eine Petition unterzeichnet, die Vorwerk auffordert, die Entscheidung zurückzunehmen – oder zumindest den Quellcode freizugeben, damit die Community die Geräte selbst am Leben erhalten kann. Die von Alexander Schöcke initiierte Unterschriftensammlung endet am 11. März um 23.59 Uhr. Ziel sind 5000 Unterzeichner.

Vorwerk hatte das US-Unternehmen Neato Robotics 2017 übernommen. Als man die Marke 2023 schloss, versprach Vorwerk, die Cloud-Infrastruktur für die smarten Sauger noch fünf Jahre weiterzubetreiben. Dafür hatte Vorwerk ein 14-köpfiges Team des Neato-Ablegers in Mailand übernommen. Am 6. Oktober 2025 verkündete das Unternehmen jedoch die sofortige Abschaltung der Neato-Cloud-Plattform – rund drei Jahre früher als angekündigt. Ohne Cloud-Anbindung lassen sich die Geräte nicht mehr per App steuern, Reinigungspläne einrichten oder Kartierungsfunktionen nutzen. Im manuellen Modus laufen die Roboter zwar noch, doch ein Großteil der beworbenen Funktionen ist damit hinfällig.

Es ist ein klassisches Problem in Zeiten der Cloud-Dienste. Hersteller lagern Funktionen auf ihre Server aus. Das hat für alle Beteiligten Vorteile. Ähnliches passiert auch bei Software und Spielen. Doch werden die Server abgeschaltet, bleibt im schlimmsten Fall nur Elektroschrott zurück.

Die Unterzeichner stellen Vorwerk vor drei mögliche Lösungswege: Entweder soll das Unternehmen die Abschaltung rückgängig machen, was angesichts fehlender Pläne für die Marke unrealistisch sein dürfte. Alternativ soll Vorwerk den Quellcode der Firmware und der Cloud-Server-Software als Open Source veröffentlichen, oder zumindest eine Integration in bestehende Open-Source-Plattformen wie Home Assistant ermöglichen. Idealerweise, so hofft der Initiator der Kampagne, solle Vorwerk alle drei Punkte umsetzen.

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Neben dem gebrochenen Versprechen kritisieren die Petenten auch die Nachhaltigkeitsbilanz des Konzerns: Funktionsfähige Hardware werde aus wirtschaftlichen Interessen zu Elektroschrott degradiert. Sollte Vorwerk keine faire Lösung anbieten, kündigen die Unterzeichner an, künftig keine Produkte der Vorwerk-Gruppe mehr zu kaufen – und dies in ihrem Umfeld weiterzugeben. Helge Mayr hat diesen Schritt bereits vollzogen.

Auf Anfrage von heise online hat Vorwerk Stellung bezogen. Man habe die Neato-Cloud nach der Schließung des Unternehmens freiwillig und über einen längeren Zeitraum weiterbetrieben. Inzwischen seien jedoch die rechtlichen und technischen Anforderungen an Datenschutz, Cybersicherheit und Compliance erheblich gestiegen. Die veraltete technische Architektur der Neato-Software genüge diesen Anforderungen nicht mehr, und ein Weiterbetrieb berge Risiken, die man den Kunden nicht zumuten wolle.

Die Möglichkeit einer Open-Source-Freigabe habe Vorwerk geprüft, aber vorerst verworfen. Der Aufwand für die Entflechtung von geistigem Eigentum, rechtliche Fragen rund um noch unter Garantie stehende Hardware sowie Überschneidungen mit anderen Vorwerk-Produkten machten diesen Schritt derzeit nicht realisierbar. Auch dies ist ein verbreitetes Problem: Hersteller setzen bei ihrer Software häufig auf Drittkomponenten, die sie für ihre Zwecke lizenziert haben. Einer quelloffenen Veröffentlichung steht das dann erstmal entgegen. Immerhin: Für die Zukunft schließe man ein Open-Source-Engagement jedoch nicht aus.

Grundlegende Funktionen blieben laut Vorwerk erhalten: Die Roboter arbeiteten weiterhin im manuellen Modus, alle bestehenden Garantie- und Serviceverpflichtungen blieben bestehen. Die Petition sei dem Unternehmen bekannt; man stehe bereits in direktem inhaltlichem Austausch mit dem Petitionsinitiator.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Debatte rund um das sogenannte Right to Repair und die Frage, wie lange Hersteller smarter Geräte ihre Cloud-Dienste absichern müssen. Ähnliche Fälle – etwa die Abschaltung von Servern für Spielkonsolen oder Smarthome-Geräte – haben zuletzt regelmäßig für Diskussionen gesorgt. In der EU wird derzeit über schärfere Anforderungen an die Langzeitunterstützung vernetzter Produkte diskutiert.

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(mki)



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