Connect with us

Künstliche Intelligenz

Vorwerk schaltet Neato-Cloud ab: Tausende Nutzer fordern Open-Source-Lösung


Zwei Saugroboter, je 18 Euro – so viel waren die Geräte von Helge Mayr noch wert, nachdem Vorwerk im Oktober 2025 die Cloud-Plattform für die Geräte der Firma Neato abschaltete. „Natürlich habe ich auf den Umstand hingewiesen, dass sie nur noch eingeschränkt nutzbar sind“, schreibt er. Inzwischen hat er sich einen Roborock bestellt. Unter Vorwerk habe er „robotertechnisch einen Schlussstrich gezogen“.

Weiterlesen nach der Anzeige

Sein Ärgernis ist kein Einzelfall. Knapp 4.700 Nutzer haben bis Dienstagnachmittag eine Petition unterzeichnet, die Vorwerk auffordert, die Entscheidung zurückzunehmen – oder zumindest den Quellcode freizugeben, damit die Community die Geräte selbst am Leben erhalten kann. Die von Alexander Schöcke initiierte Unterschriftensammlung endet am 11. März um 23.59 Uhr. Ziel sind 5000 Unterzeichner.

Vorwerk hatte das US-Unternehmen Neato Robotics 2017 übernommen. Als man die Marke 2023 schloss, versprach Vorwerk, die Cloud-Infrastruktur für die smarten Sauger noch fünf Jahre weiterzubetreiben. Dafür hatte Vorwerk ein 14-köpfiges Team des Neato-Ablegers in Mailand übernommen. Am 6. Oktober 2025 verkündete das Unternehmen jedoch die sofortige Abschaltung der Neato-Cloud-Plattform – rund drei Jahre früher als angekündigt. Ohne Cloud-Anbindung lassen sich die Geräte nicht mehr per App steuern, Reinigungspläne einrichten oder Kartierungsfunktionen nutzen. Im manuellen Modus laufen die Roboter zwar noch, doch ein Großteil der beworbenen Funktionen ist damit hinfällig.

Es ist ein klassisches Problem in Zeiten der Cloud-Dienste. Hersteller lagern Funktionen auf ihre Server aus. Das hat für alle Beteiligten Vorteile. Ähnliches passiert auch bei Software und Spielen. Doch werden die Server abgeschaltet, bleibt im schlimmsten Fall nur Elektroschrott zurück.

Die Unterzeichner stellen Vorwerk vor drei mögliche Lösungswege: Entweder soll das Unternehmen die Abschaltung rückgängig machen, was angesichts fehlender Pläne für die Marke unrealistisch sein dürfte. Alternativ soll Vorwerk den Quellcode der Firmware und der Cloud-Server-Software als Open Source veröffentlichen, oder zumindest eine Integration in bestehende Open-Source-Plattformen wie Home Assistant ermöglichen. Idealerweise, so hofft der Initiator der Kampagne, solle Vorwerk alle drei Punkte umsetzen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Neben dem gebrochenen Versprechen kritisieren die Petenten auch die Nachhaltigkeitsbilanz des Konzerns: Funktionsfähige Hardware werde aus wirtschaftlichen Interessen zu Elektroschrott degradiert. Sollte Vorwerk keine faire Lösung anbieten, kündigen die Unterzeichner an, künftig keine Produkte der Vorwerk-Gruppe mehr zu kaufen – und dies in ihrem Umfeld weiterzugeben. Helge Mayr hat diesen Schritt bereits vollzogen.

Auf Anfrage von heise online hat Vorwerk Stellung bezogen. Man habe die Neato-Cloud nach der Schließung des Unternehmens freiwillig und über einen längeren Zeitraum weiterbetrieben. Inzwischen seien jedoch die rechtlichen und technischen Anforderungen an Datenschutz, Cybersicherheit und Compliance erheblich gestiegen. Die veraltete technische Architektur der Neato-Software genüge diesen Anforderungen nicht mehr, und ein Weiterbetrieb berge Risiken, die man den Kunden nicht zumuten wolle.

Die Möglichkeit einer Open-Source-Freigabe habe Vorwerk geprüft, aber vorerst verworfen. Der Aufwand für die Entflechtung von geistigem Eigentum, rechtliche Fragen rund um noch unter Garantie stehende Hardware sowie Überschneidungen mit anderen Vorwerk-Produkten machten diesen Schritt derzeit nicht realisierbar. Auch dies ist ein verbreitetes Problem: Hersteller setzen bei ihrer Software häufig auf Drittkomponenten, die sie für ihre Zwecke lizenziert haben. Einer quelloffenen Veröffentlichung steht das dann erstmal entgegen. Immerhin: Für die Zukunft schließe man ein Open-Source-Engagement jedoch nicht aus.

Grundlegende Funktionen blieben laut Vorwerk erhalten: Die Roboter arbeiteten weiterhin im manuellen Modus, alle bestehenden Garantie- und Serviceverpflichtungen blieben bestehen. Die Petition sei dem Unternehmen bekannt; man stehe bereits in direktem inhaltlichem Austausch mit dem Petitionsinitiator.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Debatte rund um das sogenannte Right to Repair und die Frage, wie lange Hersteller smarter Geräte ihre Cloud-Dienste absichern müssen. Ähnliche Fälle – etwa die Abschaltung von Servern für Spielkonsolen oder Smarthome-Geräte – haben zuletzt regelmäßig für Diskussionen gesorgt. In der EU wird derzeit über schärfere Anforderungen an die Langzeitunterstützung vernetzter Produkte diskutiert.

Lesen Sie auch


(mki)



Source link

Künstliche Intelligenz

Phishing-Urteil aus Koblenz: Kein Leichtsinn bei täuschend echtem Bankanruf


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die Rechte von Bankkunden im Kampf gegen professionelles Phishing im Internet gestärkt. Es hatte zu klären, wann Nutzer von Online-Banking bei einem Betrugsszenario so unvorsichtig handeln, dass sie ihren Anspruch auf Erstattung des Schadens gegen die Bank verlieren. Die Richter stellten in einem heise online vorliegenden Urteil vom 17. April klar, dass selbst das Anklicken von Links in SMS und die Eingabe von Transaktionsnummern (TAN) in ein Browser-Formular der Home-Banking-Anwendung nicht automatisch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigen (Az.: 8 U 682/24).

Weiterlesen nach der Anzeige

Die drei gebündelten Fälle, über die das OLG nun in zweiter Instanz entschied, verdeutlichen die Professionalität moderner Betrüger. Dem hauptsächlich betroffenen Kunden der Sparkasse Westerwald-Sieg war am Telefon von einem angeblichen Mitarbeiter der Technik-Abteilung vorgespiegelt worden, er müsste sein Sicherheitsverfahren von Chip-TAN auf Push-TAN umstellen. Der Anrufer nutzte dabei „Call-ID Spoofing“, wodurch auf dem Telefondisplay des Betroffenen die echte Rufnummer ihrer Sparkasse erschien. Da dem Anrufer zudem diverse persönliche Daten des Kunden bekannt waren, schöpfte dieser keinen Verdacht und folgte den Anweisungen.

Im Zuge des Telefonats generierte der Kunde, dessen beiden Konten im Rahmen eines sogenannten Multibanking online zusammengeschlossen waren, zwar eine Transaktionsnummer mit seinem Chip-TAN-Generator und gab diese im Online-Banking-Portal ein. Er teilte die TAN aber nach eigenen Angaben dem Anrufer nicht mündlich mit. Kurz darauf erfolgten mehrere Echtzeit-Überweisungen ins Ausland, durch die insgesamt über 56.000 Euro von den zwei Konten der Kläger verschwanden. Während das Landgericht Koblenz in erster Instanz noch eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden bejaht hatte, korrigierte das OLG diese Sichtweise jetzt grundlegend.

Entscheidend für den Ausgang des Berufungsverfahrens war ein IT-Sachverständigengutachten. Die Bank hatte behauptet, der Kunde müsse den Tätern einen speziellen Freischaltcode aktiv übermittelt haben, da dieser technisch zwingend für die Verknüpfung der Push-TAN-App auf dem Täter-Handy notwendig gewesen sei. Der Gutachter widerlegte dies aber: Bei dem genutzten Verfahren werde der Freischaltcode unmittelbar in der App auf dem Endgerät angezeigt, das verknüpft werden soll – in diesem Fall also direkt auf dem Handy der Betrüger. Der Kunde habe diesen Code somit gar nicht sehen und folglich auch nicht grob fahrlässig weitergeben können.

Der 8. Zivilsenat betont, dass grobe Fahrlässigkeit nur dann vorliegt, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und dabei einfachste Überlegungen nicht angestellt werden. In einer Überrumpelungssituation durch professionelle Täter, die echte Bankdaten nutzen und Rufnummern fälschen, könne dem Kunden ein solch schwerer Vorwurf nicht gemacht werden. Auch das Anklicken eines Links in einer SMS der Bank, die im Rahmen des regulären Umstellungsprozesses automatisiert versandt wurde, sei nicht pflichtwidrig. Dies entspreche vielmehr der bestimmungsgemäßen Nutzung.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die zweite Instanz unterstreicht in dem von der Kanzlei Ilex Rechtsanwälte für die Kläger erwirkten Urteil auch die Pflicht von Banken, unautorisierte Zahlungen gemäß Paragraf 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erstatten. Dies gilt zumindest, wenn den Finanzinstituten kein Nachweis eines grob fahrlässigen Verhaltens gelingt. Die Beweislast liegt hier demnach vollumfänglich beim Zahlungsdienstleister. Für Nutzer von Online-Banking bringt das Urteil mehr Rechtssicherheit: Solange Sicherheitsmerkmale nicht aktiv und leichtfertig an Dritte offenbart werden, bleibt der Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyber-Kriminalität bestehen.

Die Sparkasse verdonnerte das OLG zur vollständigen Rückbuchung der Beträge nebst Zinsen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ es nicht zu. Die Beklagte könnte dagegen höchstens noch Beschwerde einreichen. Das Urteil zeigt so, dass die Justiz teils die technische Komplexität von Betrugsmaschen berücksichtigt und die Verantwortung nicht nur bei den Kunden ablädt, die mit immer raffinierteren Phishing-Methoden konfrontiert werden. Voriges Jahr hatte das Landgericht Rostock andererseits entschieden: Nutzer, die aufgrund einer manipulierten E-Mail bei einem Phishing-Angriff Geld auf ein falsches Konto überweisen, müssen Ansprüchen des Rechnungsstellers trotzdem nachkommen.


(mki)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Gerücht: iPhone 20 mit nahezu rahmenlosem Samsung-OLED und neuer Displaytechnik


Apple überarbeitet nach Angaben eines chinesischen Leakers das Display des kommenden iPhones grundlegend: Zum 20-jährigen iPhone-Jubiläum im Jahr 2027 soll das sogenannte iPhone 20 ein vierseitig gekrümmtes OLED-Panel erhalten, das nahezu randlos wirkt. Das berichtet der chinesische Leaker Digital Chat Station im sozialen Netzwerk Weibo.

Weiterlesen nach der Anzeige

Laut den bei MacRumors zusammengetragenen Informationen handelt es sich um ein „Micro-Curve“-Design, bei dem alle vier Kanten des Displays eine flache Krümmung aufweisen. Anders als bei sogenannten Waterfall-Displays, die stark an den Seiten abfallen, soll die Krümmung beim iPhone 20 dezent ausfallen und lediglich den Eindruck eines rahmenlosen Geräts vermitteln. Digital Chat Station beschreibt das Panel als „vierseitig subtil mikrogekrümmt“ und ohne Polarisationsschicht.

Samsung soll das OLED-Panel exklusiv für Apple fertigen. Dabei kommt offenbar die sogenannte COE-Technologie (Color Filter on Encapsulation) zum Einsatz, bei der die Farbfilter direkt auf die Verkapselungsschicht aufgebracht werden. Der entscheidende Unterschied zu aktuellen iPhone-Displays: Die Polarisationsschicht entfällt komplett. Bei herkömmlichen OLEDs blockt der Polarisator mehr als die Hälfte des emittierten Lichts, um Reflexionen zu reduzieren. Ohne diese Schicht kann das Display bei gleichem Energieverbrauch deutlich heller leuchten und wird zudem dünner. Ergänzend sollen eine Lichtdiffusionsschichtt für gleichmäßige Ausleuchtung und eine verbesserte Anti-Reflex-Beschichtung zum Einsatz kommen.

Technisch birgt die Kombination aus Micro-Curve und fehlender Polarisationsschicht allerdings Risiken. Die Krümmung an den Kanten erhöht die Empfindlichkeit für unbeabsichtigte Toucheingaben – ein Problem, das von anderen Smartphones mit gebogenen Displays bekannt ist. Der fehlende Polarisationsfilter kann zudem zu Problemen bei den Touch-Signalen führen, etwa durch elektromagnetische Störungen oder Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit. Spezialisierte Touch-Controller wären nötig, um eine stabile Erkennung zu gewährleisten. Auch die Bruchanfälligkeit an den Kanten dürfte höher ausfallen als bei flachen Panels.

Apples ehemaliger Designchef Jony Ive hatte einst die Vision eines iPhones, das wie ein einzelnes Stück Glas in der Hand wirkt. Ein nahezu randloses Display ohne sichtbare Einfassungen käme diesem Ideal sehr nahe. Ob Apple für 2027 auch die Frontkamera und Face ID unter das Display verlegen kann, ist allerdings fraglich. Analyst Ross Young rechnet mit Under-Display-Face-ID bereits ab 2026 in ersten iPhones; ein vollständig notch-freies, randloses Gerät ohne jede Aussparung hält er hingegen erst ab rund 2030 für realistisch – möglicherweise behält das iPhone 20 daher noch eine Aussparung im Display.

Weiterlesen nach der Anzeige

Digital Chat Station ist ein auf Weibo aktiver Leaker mit mehr als drei Millionen Followern und Kontakten in die chinesische und koreanische Zuliefererindustrie. Seine Vorhersagen zu Displaytechnologien und faltbaren Geräten gelten in der Branche als oft zutreffend, wenngleich er nicht die Trefferquote von Analysten wie Mark Gurman oder Ross Young erreicht.

Bevor das iPhone 20 an der Reihe ist, steht für Apple zunächst das Jahr 2026 im Vordergrund. Im Herbst soll mit dem iPhone Ultra das erste faltbare iPhone erscheinen – ebenfalls mit Samsung-OLED und zu Preisen ab rund 2000 US-Dollar. Sollte Apple beim iPhone 20 tatsächlich ein Jubiläumsmodell mit besonderer Ausstattung planen, wäre das nicht ohne Vorbild: Zum zehnjährigen Jubiläum hatte Apple 2017 mit dem iPhone X einen deutlichen Designsprung vollzogen und erstmals auf ein nahezu rahmenloses OLED-Display gesetzt. Tim Cook sprach seinerzeit vom Beginn einer neuen Dekade.


(mki)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Google steckt bis zu 40 Milliarden Dollar mehr in Anthropic


Nach Amazon festigt auch Google mit einer weiteren Milliarden-Investition die Allianz mit dem OpenAI-Rivalen Anthropic. In einem ersten Schritt investiert der Internet-Riese zehn Milliarden Dollar (rund 8,5 Mrd. Euro), wie Anthropic mitteilte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weitere 30 Milliarden Dollar können folgen, wenn die Entwicklerfirma hinter dem KI-Chatbot Claude vereinbarte Ziele erreicht. Google war schon seit Jahren unter den Geldgebern von Anthropic und liefert der Firma Spezialchips für Künstliche Intelligenz.

Erst Anfang der Woche hatte Amazon 5 Milliarden Dollar in Anthropic gesteckt – mit der Aussicht auf 20 Milliarden Dollar mehr in weiteren Schritten. Auch diese Finanzspritze ist ein Beispiel für sogenannte Kreislauf-Deals in der KI-Branche, in denen Investitionen zumindest teilweise als Gegenleistung für Chips oder Rechenleistung wieder zurück an den Geldgeber fließen.

Anthropic – und auch der ChatGPT-Entwickler OpenAI – benötigen dringend mehr Computerkapazität für ihre Software mit Künstlicher Intelligenz. Beide Unternehmen sind zugleich auf dem Weg an die Börse.

Anthropic stand in den vergangenen Monaten immer wieder in den Schlagzeilen. Die Firma riskierte einen Konflikt mit der US-Regierung, da sie trotz massiven Drucks darauf bestand, dass ihre KI-Modelle nicht in autonomen Waffensystemen und zur Massenüberwachung in den USA verwendet werden dürfen. Das Pentagon erklärte Anthropic daraufhin zu einem Lieferketten-Risiko, was den Einsatz von Software des Unternehmens in Regierungsbehörden schwer beeinträchtigen kann. Die Firma klagt dagegen.Zuletzt demonstrierte Anthropic aber, wie wichtig Technologie des Unternehmens für die US-Regierung ist. Ein neues Anthropic-Modell mit dem Namen Claude Mythos Preview findet stellenweise seit Jahrzehnten unentdeckt gebliebene Schwachstellen in verschiedener Software. In den falschen Händen wäre es damit eine gefährliche Cyberwaffe – und könnte zugleich der US-Regierung einen Vorteil geben, eigene Programme zu härten und potenzielle Schwachstellen für Spionage im Ausland auszunutzen. Anthropic hat keine Pläne, Mythos Preview öffentlich zu machen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch


(vza)



Source link

Weiterlesen

Beliebt