Künstliche Intelligenz
Stopp von Google-Strafe? Schwere Vorwürfe gegen von der Leyen
In den Fluren der EU-Kommission herrscht derzeit Unruhe. Auslöser ist die Frage, ob das schärfste Schwert Brüssels gegen die Übermacht der Big-Tech-Konzerne, der Digital Markets Act (DMA), bereits vor einem größeren Einsatz stumpf geworden ist. Berichte des Handelsblatts und von Capital Forum erschüttern die Glaubwürdigkeit der europäischen Digitalpolitik. Demnach soll Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich eingegriffen haben, um eine bereits fest eingeplante Milliardenstrafe gegen den US-Giganten Google in letzter Minute zu stoppen.
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Eigentlich schien der Fall klar: In zwei umfangreichen Verfahren hatten die EU-Wettbewerbshüter untersucht, ob Google systematisch gegen die Regeln des DMA verstößt, um seine marktbeherrschende Stellung weiter zu zementieren. Die Ermittlungen waren den Berichten zufolge bereits abgeschlossen, die Beweislast drückend und das Urteil gefällt: Eine Strafe in Milliardenhöhe sollte im März offiziell verkündet werden.
Doch statt des erwarteten Paukenschlags folgte – nichts. Die Kommissionspräsidentin soll die Sanktionen nun bis auf weiteres ausgesetzt haben. Das wirft einen langen Schatten auf die Unabhängigkeit der Brüsseler Regierungsinstitution.
Warnrufe aus dem Parlament und der Zivilgesellschaft
Hintergrund der Auseinandersetzung sind die weitreichenden Pflichten, die Google seit 2023 als „Gatekeeper“ unter dem DMA erfüllen muss. Die Kommission setzte dem Konzern bereits im Januar eine Frist von sechs Monaten, um tiefgreifende Änderungen vorzunehmen. So muss Google technische Hürden für KI-Assistenten von Mitbewerbern auf dem Android-Betriebssystem abbauen und zentrale Suchdaten für konkurrierende Suchmaschinenanbieter zugänglich machen. Ziel ist es, die geschlossenen Ökosysteme aufzubrechen und echten Wettbewerb zu ermöglichen. Diese Verlangen setzen Google unter Zugzwang.
Die Reaktion der Zivilgesellschaft auf die Berichte über den Stopp der Strafe ließ nicht lange auf sich warten. In einem am Mittwoch publizierten offenen Brief fordern 34 Organisationen aus ganz Europa die Kommissionspräsidentin auf, den DMA wirksam zu vollziehen.
Sie sehen in dem Zögern nicht nur ein Versäumnis im Einzelfall, sondern eine Gefahr für das Prestigeprojekt der digitalen Souveränität. Unterstützung erhalten sie von über 20.000 Bürgern, die einen Online-Appell unterzeichnet haben. Die Sorge ist groß, dass das Gesetz zum zahnlosen Tiger verkommt, noch bevor es seine volle Wirkung entfalten kann.
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Erst vorige Woche schlug das EU-Parlament in einer Resolution ebenfalls Alarm. Die Abgeordneten warnen deutlich vor externem politischem Druck, der darauf abziele, die neuen Wettbewerbsregeln zu schwächen. Sie verlangen: Laufende DMA-Verfahren müssten unverzüglich und ohne politische Rücksichtnahmen abgeschlossen werden. Verhältnismäßige Geldstrafen seien unerlässlich, um eine Abschreckung gegen Regelverstöße zu gewährleisten. Damit wird die Lage für von der Leyen zunehmend ungemütlich.
Fatales Signal ans Silicon Valley
Experten wie Felix Duffy von der Organisation LobbyControl sehen in dem Vorgang ein fatales Signal an die Tech-Branche. Wenn Konzerne lernten, dass Verstöße gegen europäisches Recht bei ausreichender Druckausübung auf Entscheider keine Konsequenzen haben, verliere die EU ihre wichtigste Handhabe.
Duffy spricht von einer digitalen Abhängigkeit der EU von den USA. Ihm drängt sich der Verdacht auf, dass Brüssel vor Washington eingeknickt ist, statt die eigenen demokratischen Grundprinzipien und den Schutz der Bürger zu verteidigen. Eine wirksame Durchsetzung des DMA sei die einzige Möglichkeit, den Einfluss von Big Tech einzudämmen.
Auch Max Bank von Rebalance Now kritisiert die bisherige Umsetzung scharf. Er beobachtet eine besorgniserregende Tendenz: Verfahren ziehen sich in die Länge, Entscheidungen werden hinausgezögert und Sanktionen kommen nur zögerlich zum Einsatz. Google beklagte indes im September 2025, der DMA richte Schaden bei europäischen Nutzern an.
Um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen, leitete die EU-Aufsicht Anfang des Jahres zusätzliche „Präzisierungsverfahren“ ein. Dabei handelt es sich zwar noch nicht um neue formelle Ermittlungen, aber um eine Formalisierung des Regulierungsdialogs. Die Behörden prüfen dabei konkret, ob Google konkurrierende KI-Software fair behandelt. Die Kommission schlug dem Konzern Mitte April vor, Such- und Gemini-Daten herauszugeben. Ende des Monats folgten Empfehlungen für mehr Interoperabilität bei Android.
Google-Anwältin Clare Kelly monierte dagegen, dass zusätzliche Vorschriften, die eher auf Wettbewerberbeschwerden als auf Verbraucherinteressen basieren, die Privatsphäre und Innovation gefährden könnten. Teresa Ribera, als Vizepräsidentin der EU-Kommission für Wettbewerb zuständig, griff die Trump-Regierung in den USA im November an. Diese setze die EU massiv unter Druck, ihre Tech-Regeln abzuschwächen.
(mki)
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Endgültige Fassung veröffentlicht: Rahmenwerk für KI-Kompetenzen in Schulen
Das von der EU-Kommission und von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vor rund einem Jahr versprochene Rahmenwerk für KI-Kompetenzen in Schulen wurde nun in seiner abgestimmten Fassung veröffentlicht. Es enthält gegenüber dem Entwurf keine Überraschungen, nur einige weiter ausdifferenzierte Tipps für die Unterrichtsgestaltung, damit die vorher als wichtig eingestuften KI-Kompetenzen auch tatsächlich entsprechend verschiedener Leistungsniveaus erworben werden können. Auf ein tiefgreifendes Problem macht die endgültige Fassung des Rahmenwerks aber unweigerlich aufmerksam: Sind KI-Kompetenzen nicht auch schon in der Lehrerschaft etabliert, wird auch die Vermittlung an die Schülerschaft in naher Zukunft kaum gelingen.
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Der Hinweis auf nötige Fortbildungen für ältere Lehrkräfte und auch eine nötige Implementierung von KI-Schulungen schon in der Lehramtsausbildung wirkt deshalb etwas hilflos. Bedeutet dies doch, dass die eigentlich als so wichtig eingestuften KI-Kompetenzen nicht erst jetzt, sondern sehr wahrscheinlich erst in einigen Jahren so in Bildungseinrichtungen gelehrt werden könnten, wie es schon heute nötig wäre.
Was Lehrkraft Hänschen nicht lernt, lernt Schüler Hans nimmermehr
Am Konsultationsprozess wirkten laut EU und OECD mehr als 2000 Personen mit, 41 Prozent von ihnen Lehrkräfte. Der grundsätzliche Aufbau des Erwerbs von KI-Kompetenzen ist in der finalen Fassung erhalten geblieben. Junge Menschen sollen schrittweise lernen, mit KI zu interagieren (engage), mit ihr zu kreieren (create), sie zu verwalten (manage) und selbst KI zu designen (shape). Weiter ausdifferenziert sind nun die zu erreichenden Kompetenzstufen: Aus „Primary Education Scenario“ und „Secondary Education Scenario“ (Entwurf), sind die Kompetenzstufen „Basic“, „Intermediate“ und „Advanced“ geworden. Sie unterscheiden nicht mehr strikt zwischen Altersgruppen, sondern richten sich gleichermaßen an Kinder der Primar- und Sekundarstufe. Welche Aufgabenstellungen für welche Lerngruppen passend sind, sollen Lehrkräfte selbst entscheiden.

(Bild: EU-Kommission & OECD)
Problematisch bleibt im Rahmenwerk die Unverbindlichkeit gegenüber den Bildungssystemen. Es wird zwar festgestellt, dass laut der OECD-Studie „Teaching and Learning International Survey“ (TALIS) „im Jahr 2024 fast 40 Prozent der Lehrkräfte in den OECD-Bildungssystemen in KI geschult“ wurden. Diese Studie habe aber auch gezeigt, dass im Durchschnitt nur jede dritte Lehrkraft KI einsetzt und drei von vier Lehrkräften angeben, dass ihnen das Wissen und die Kompetenzen für einen KI-gestützten Unterricht fehlen (OECD, 2025b).
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Es ist also nicht verwunderlich, dass das Rahmenwerk immer wieder daran appelliert, dass „Schulleitungen und Systemverantwortliche“ Lehrkräfte darin unterstützen müssen, KI zu verstehen und vermitteln zu können. Sie bräuchten berufliche Weiterbildung und institutionelle Unterstützung, um den Einsatz von KI gezielt zu strukturieren und in pädagogisch fundierte Verfahren zu integrieren. Nicht zuletzt bemüht das Rahmenwerk den Hinweis auf die allgemeine gesellschaftliche Verantwortung, KI-Kompetenzen zu vermitteln, da Lehrkräfte diese Aufgabe nicht alleine werden stemmen können. Die Verantwortung bleibt damit diffus, die Umsetzung nicht gesichert.
(kbe)
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Geschlossener Apple Store mit Tarifvertrag: Politik erhöht Druck auf Apple
Schon am Samstag ist Schluss: Apple plant dann, den ersten mit einer gewerkschaftlichen Vertretung ausgestatteten Laden in den Vereinigten Staaten zu schließen. Der Laden in Towson nahe Baltimore im Bundesstaat Maryland war auch der erste in den USA, bei dem nach längeren Verhandlungen ein Tarifvertrag geschlossen wurde, das war im Jahr 2024. Politiker aus dem liberalen Lager sowie Gewerkschaftsaktivisten werfen Apple vor, den Store im Einkaufszentrum Towson Town Center bewusst zu schließen – und auch für die Mitarbeiter keinen Ersatz in der Nähe zu schaffen, wo diese übernommen werden müssten. Zu den wichtigen Stimmen, die den iPhone-Hersteller kritisieren, zählt nun auch der Bürgermeister von Baltimore, Brandon M. Scott.
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Bürgermeister will weiterkämpfen
Zwei weitere Ladengeschäfte, die zeitgleich mit dem Laden in Towson geschlossen werden, haben keine gewerkschaftliche Vertretung. Bei diesen hatte Apple angeboten, die Mitarbeiter in anderen in der Nähe befindlichen Stores zu übernehmen. In Towson, so das Argument des Konzerns, fehlen solche Läden jedoch. Laut Tarifvertrag müssen solche Übernahmeangebote in Läden im Umkreis von 80 km gemacht werden, doch diese gibt es derzeit nicht – und Apple beabsichtigt auch nicht deren Einrichtung, wie es hieß.
In einem Posting auf X schrieb Bürgermeister Scott, er stehe hinter den Männern und Frauen von IAM Local 4538, wie die Gewerkschaftsgliederung im Towson-Laden heißt. Er werde weiter dafür kämpfen, dass sie fair behandelt werden. Die Schließung betreffe nicht nur die Mitarbeiter, sondern die gesamte Region, da es sich um die einzige mittels ÖPNV erreichbare Apple-Einrichtung in der Gegend handele. Wer kein Auto hat, bekomme nun keinen Zugriff auf Reparaturen und technischen Support bei Apple mehr.
Apple: Malls lohnen sich nicht mehr
Scott appellierte an Apples Gewissen als einen der reichsten Konzerne des Planeten. „Wenn Apple sich aus Towson zurückzieht, ohne einen Ersatzstandort zu planen, wendet es sich von den Gemeinden ab, die zu seinem Erfolg beigetragen haben, und macht für diese wichtige Dienstleistungen noch schwerer zugänglich.“
Apple hatte die Schließung – und jene von zwei weiteren Standorten ohne gewerkschaftliche Vertretung – mit der Situation in den jeweiligen Einkaufszentren begründet. Diese versammeln demnach immer weniger Ladengeschäfte, nachdem Ankermieter ausgezogen waren. Das führt dann zu insgesamt weniger Besuchern.
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(bsc)
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Hunderte Milliarden Euro an Klimaschäden durch deutschen Solarstrom gespart
Die rund sechs Millionen installierten Solarstromanlagen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren großen volkswirtschaftlichen Nutzen gebracht. Nach Berechnungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) wurden zwischen 2020 und 2025 fossile Energieimporte im Wert von rund 20 Milliarden Euro ersetzt und zugleich Klimaschadenskosten von bis zu 250 Milliarden Euro vermieden.
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Der Verband beruft sich auf Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Demnach wurden in diesem Zeitraum knapp 390 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom erzeugt. Laut BSW-Solar verdrängte diese Strommenge im deutschen Stromsystem vor allem Erdgas- und Steinkohlekraftwerke und verringerte damit sowohl den Bedarf an fossilen Brennstoffimporten als auch die damit verbundenen Treibhausgasemissionen.
Durch die Nutzung von Solarstrom in Deutschland wurden demnach in den vergangenen 20 Jahren rund 500 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO₂-Äquivalente, netto) vermieden. Mehr als die Hälfte davon entfiel allein auf die Jahre 2020 bis 2025. In diesem Zeitraum wurden rund 270 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden. Die Berechnungen basieren auf Zahlen des UBA (Tabelle 8.1)
Schätzung: Bis zu 250 Milliarden Euro an Klimaschadenskosten gespart
Letzteres entspricht auf Basis von Schätzungen des UBA (siehe Seite 11) vermiedenen Klimaschadenskosten von bis zu rund 250 Milliarden Euro, wenn heutige und zukünftige Generationen gleichwertig berücksichtigt werden. Hinzu kommen vermiedene Energieimporte. Nach Schätzungen des BSW-Solar summiert sich deren Wert allein in den vergangenen sechs Jahren auf über 20 Milliarden Euro.
Der in Deutschland erzeugte Strom stammte 2025 wie in den beiden Jahren zuvor überwiegend aus erneuerbaren Quellen. 58,6 Prozent der ins Netz eingespeisten Strommenge wurden aus Windkraft, Sonne und Biogas gewonnen.
Insgesamt blieb die Strommenge aus erneuerbaren Quellen mit 256,9 Milliarden Kilowattstunden im Jahresvergleich nahezu unverändert und ihr Anteil an der Gesamtmenge sank um knapp einen Prozentpunkt. Dagegen legten konventionelle Energieträger zu, vor allem Kohle und Erdgas: Sie lieferten 181,3 Milliarden Kilowattstunden (plus 3,6 Prozent) und kamen auf einen Anteil von 41,4 Prozent.
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Wichtigster Energieträger war trotz einer abnehmenden Menge erneut Windkraft, die 30 Prozent zur gesamten Stromproduktion beitrug. Unterdessen nahm die Stromeinspeisung aus Photovoltaik 2025 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 17,4 Prozent auf 70,1 Milliarden Kilowattstunden zu.
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