Künstliche Intelligenz
Studio Display XDR für Ärzte: Apple bekommt Zulassung von US-Gesundheitsaufsicht
Mediziner, die Apple-Technik in der Praxis einsetzen, können das kürzlich erschienene Studio Display XDR in einem ersten Markt auch professionell nutzen: Der Bildschirm bekam in den Vereinigten Staaten nun die Zulassung der Food and Drug Administration (FDA) zum Einsatz in der Radiologie. Damit kann der Screen in der Diagnostik verwendet werden. Laut Apple-Marketingchef Greg Joswiak muss dazu auf dem Mac macOS 26.4 laufen. „Das heißt, dass Radiologen jetzt den weltbesten Pro-Bildschirm im Bereich der allgemeinen Radiologie einsetzen können.“ Es sei „fantastisch, diese Überschneidung von Gesundheit und Technik zu sehen“, lobte er.
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DICOM und medizinische Kalibrierung möglich
Das Studio Display XDR ist einer von zwei neuen Bildschirmen, die Apple im März vorgestellt hatte. Während das Studio Display 2026 nur minimale Verbesserungen wie Thunderbolt 5 erhielt, kommt das Studio Display XDR mit bis zu 2000 Lux, 120 Hertz und 2304 Mini-LEDs als Backlight. Diese Funktionen sind es auch, die die medizinische Nutzung erlauben. So wird der DICOM-Standard für die Anzeige von Inhalten aus bildgebenden Verfahren ebenso unterstützt wie eine Kalibrierung mit Medical-Imaging-Calibrator.
Günstig ist das Studio Display XDR zwar mit mindestens 3399 Euro (ohne Ständer und mit VESA-Mount) nicht, doch im Wettbewerb mit professionellen Bildschirmen für den medizinischen Bereich ist dieser Preis geradezu ein Schnäppchen – besonders wenn man 5K-Auflösung und Helligkeit einberechnet. Allerdings ist der Screen mit 27 Zoll relativ klein geraden, das Pro Display XDR, zuletzt völlig veraltet, hatte Apple mit seinen knapp 32 Zoll ersatzlos aus dem Programm gestrichen.
Zertifizierung in weiteren Regionen angestrebt
Apple hatte bereits zuvor mitgeteilt, dass man DICOM-Fähigkeit und medizinische Kalibrierung anstrebt, mit der FDA-Zulassung sind sie nun offiziell. Für DICOM bietet macOS in der aktuellen Version passende Presets, die sich durch die Systemeinstellungen auswählen lassen. Apple bereitet offenbar auch eine Zertifizierung in weiteren Ländern vor, darunter vermutlich Europa. Auch hier könnte der Konzern mit dem Screen im Radiologie-Bereich punkten.
Das Studio Display XDR spielt seine Vorteile allerdings nur mit passenden Macs aus. So sind nur Apple-Silicon-Geräte überhaupt kompatibel, 120 Hertz unterstützen nur neuere Macs beziehungsweise bessere ausgestattete Maschinen. M1, M1 Pro, M1 Max, M1 Ultra, M2 und M3 stellen nur 60 Hertz dar.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
EU-Datenschützer: Neue Leitlinien für Anonymisierung und Web-Scraping
Die Anonymisierung personenbezogener Daten ist von großer Bedeutung für datengetriebene Entwicklungen in Wirtschaft und Technik. Effektiv anonymisierte Informationen können außerhalb des Geltungsbereichs des Datenschutzrechts verarbeitet werden, was völlig neue Möglichkeiten zur Datennutzung schafft. Im Alltag bestanden aber erhebliche Unsicherheiten, wann Daten ausreichend anonymisiert sind. Um diese Lücke zu schließen, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) zwei neue Richtlinien verabschiedet. Sie sollen Leitplanken für die digitale Wirtschaft und die Entwicklung von KI setzen.
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Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten Informationen als anonym, wenn sie sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die neuen Leitlinien starten mit einer rechtlichen Analyse dieser Anforderungen und berücksichtigen dabei ein aktuelles Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Wichtig ist demnach: Diese Bewertung muss aus der Perspektive desjenigen vorgenommen werden, für den die Daten anonym sein sollen. Das ist in der Regel die Stelle, für die die Informationen bestimmt sind. Mittel, die Dritten zur Verfügung stehen, sind nur soweit zu berücksichtigen, wie diese Stelle sie nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich heranzieht.
Neuer Rahmen für die Praxis
Daraus leitet der EDSA ein Verfahren zur Beurteilung der Anonymität ab. Verantwortliche können dabei zwischen zwei Ansätzen wählen. Der kontextuelle berücksichtigt dabei die Fähigkeiten und Ressourcen potenzieller Angreifer, während eine vereinfachte Herangehensweise diese Unterschiede ignoriert. Letztere bietet die höchste Sicherheit, kann aber dazu führen, dass eigentlich anonyme Daten wie personenbezogene behandelt werden.
Kern des Prüfverfahrens sind drei spezifische Testkriterien, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Zunächst ist eine Einzelfallidentifikation zu vermeiden. Die Daten dürfen also keine einzigartige Kombination von Merkmalen einzelner Personen abbilden. Ferner muss eine Verknüpfung ausgeschlossen sein, sodass sich die Daten nicht mit anderen Informationsquellen zu den gleichen Personen zusammenführen lassen.
Als drittes Kriterium dürfen keine zuverlässigen Rückschlüsse oder Schlussfolgerungen über einzelne identifizierbare Personen gezogen werden, die nicht für die Allgemeinheit gelten. Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, gelten die Daten als anonym. Andernfalls ist eine weitergehende Analyse erforderlich, für die die Richtschnur ebenfalls Hinweise liefert.
Vorgaben für KI-Training und sensible Daten
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Die zweite Handreichung widmet sich dem Web-Scraping zum Training generativer KI-Modelle. Da das automatisierte Auslesen von Daten meist ohne das Wissen der Betroffenen geschieht, birgt es erhebliche Risiken für deren Grundrechte. Der EDSA stellt klar, dass die DSGVO immer dann greift, wenn beim Schürfen im Web personenbezogene Daten verarbeitet werden. Private Entwickler stützen sich dabei oft auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage. Dafür muss die Verarbeitung aber auch erforderlich sein und eine Interessenabwägung durchgeführt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen KI-Entwickler die Betroffenen nicht persönlich zu informieren, wenn dies unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Der EDSA empfiehlt in solchen Fällen, Daten nur aus zuverlässigen Quellen zu beziehen, sie vor der Verwendung im KI-Training zu validieren und den Zeitstempel zu erfassen. Zur Datenminimierung sollen präzise Kriterien oder Filter eingesetzt werden.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Informationen wie etwa Gesundheitsdaten sei dabei grundsätzlich verboten, hebt der EDSA hervor. Für deren unvermeidbare Miterhebung verweist er wieder auf den EuGH. Demnach müssen Entwickler in engen Grenzen technische Maßnahmen ergreifen, um eine Verbreitung zu verhindern. Beide Richtlinien stehen bis zum 30. Oktober 2026 zur Konsultation.
(mki)
Künstliche Intelligenz
heise meets … „Diskutiere nie etwas Unsichtbares“ beim Modellieren
Wer Software erfolgreich entwickeln will, muss zuerst die Menschen verstehen, die sie nutzen sollen. Stefan Priebsch, Software-Success-Consultant, begleitet Unternehmen dabei, Software vom Kostenfaktor zum Erfolgsfaktor zu machen.
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Im „heise meets …“-Podcast erklärt er, warum technische Fachbegriffe und Bullshit-Bingo bei der Anforderungsanalyse mehr schaden als nützen – und wie ein einfaches Rollenspiel Teams in kürzester Zeit zu tragfähigen Lösungen führt.
Priebsch arbeitet nach den Prinzipien des Domain Driven Design, das Eric Evans 2003 prägte. Im Kern steht eine fachlichkeitsgetriebene Entwicklung statt einer technologiegetriebenen. Alle Beteiligten brauchen ein gemeinsames Verständnis: „Diskutiere nie etwas Unsichtbares“, lautet seine Grundregel. Was nur in den Köpfen der Teilnehmer existiert, muss durch Modelle, Zettel oder Rollen sichtbar werden, sonst entstehen zwangsläufig Reibungsverluste.

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Rollenspiel deckt Lücken auf
Im Workshop lässt Priebsch Teilnehmer Prozesse durchspielen – etwa den Ablauf in einem Restaurant. Wer ist Kellner, wer Koch, wer Gast? Schon nach wenigen Minuten tauchen Fragen auf, die in theoretischen Diskussionen oft übersehen werden: Gibt es einen Empfang? Woher kommt die Speisenkarte? Was passiert, wenn ein Teller zerbricht? Jede entdeckte Rolle und jedes Artefakt landet auf einem Zettel. So entsteht binnen einer halben Stunde eine erste Dokumentation der Domäne – inklusive eines Backlogs offener Fragen.
Der Vorteil gegenüber abstrakteren Methoden: Entwickler bauen ein emotionales Verständnis für den Prozess auf. „Wenn ich als Softwareentwickler einen Prozess gespielt und erlebt habe, habe ich einfach eine innere Verbindung“, sagt Priebsch. Zugleich aktiviert das Format auch zurückhaltende Teilnehmer, da Rollen wie Dokumentar oder Analyst zur Verfügung stehen.
Je nach Situation und Teamdynamik bieten sich unterschiedliche Formate für die Arbeit in der Gruppe an: Rollenspiel für schnelle Domain Discovery, Event Storming für die Visualisierung fachlicher Ereignisse oder Domain Storytelling, wenn Fachanwender ihre Prozesse erzählen. Priebsch empfiehlt einen Mix aus aktivierenden und dokumentierenden Verfahren – abgestimmt auf die jeweilige Ausgangssituation und Fragestellung.
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KI ergänzt fehlende Experten
Als Moderator hält Priebsch Teams vom typischen Abtauchen in technische Sonderfälle ab und lenkt den Fokus auf den Happy Path – also den Standardablauf, der Wertschöpfung erzeugt.
Auch Technologiediskussionen blockt er früh ab. Statt selbst die komplette Software zu entwickeln, sollten die Teilnehmer so besser prüfen, wo die eigentliche Kerndomäne des Unternehmens liegt und welche generischen Bereiche wie die Buchhaltung sich besser durch fertige Lösungen abdecken lassen.
Eine wachsende Rolle spielt dabei künstliche Intelligenz. Fehlt ein Fachexperte in der Modellierungssitzung, lässt sich eine KI in dessen Rolle versetzen und befragen. Deren Antworten sind nicht immer korrekt, aber besser als nichts und liefern Inspiration. Priebsch erwartet, dass KI künftig als gleichberechtigter Gesprächspartner an Modellierungssitzungen teilnimmt.
Das Ergebnis jedes Workshops ist ein Modell – eine vereinfachte Abbildung der Realität, die iterativ weiterentwickelt wird. So lässt sich die Feedback-Schleife drastisch verkürzen und vermeiden, dass Teams wochenlang die falsche Software bauen.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
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Ein vollständiges Transkript der aktuellen Podcast-Episode von heise meets gibt es unter den Shownotes bei Podigee zu lesen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Foxit-Entwickler schließen Schwachstellen in PDF Reader und Editor
Für Windows und macOS stehen neue Versionen von Foxits PDF Reader und PDF Editor bereit. Die darin geschlossenen Lücken wurden mit Bedrohungseinstufungen von „moderate“ bis „important“ bedacht.
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Kritisch ist keine, und auch über aktive Exploits ist bislang nichts bekannt. Die große Zahl der in Foxits Sicherheitshinweisen genannten Schwachstellen sowie vielfältige Möglichkeiten für Angreifer, etwa unter ganz bestimmten Bedingungen schädlichen Code im Kontext präparierter PDFs auszuführen, machen ein zeitnahes Update dennoch ratsam.
Programmabstürze, Codeausführung und Datenzugriff
Laut Beschreibungen könnten Angreifer die Sicherheitslücken unter anderem missbrauchen, um mit schädlichem JavaScript-Code in PDF-Dokumenten Programmabstürze provozieren. In der Folge könnten sie vertrauliche Informationen abgreifen oder Code aus der Ferne ausführen („Potential Arbitrary Code Execution“).
Auch die lokale Ausweitung von Zugriffsrechten („Local Privilege Escalation“) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für all diese Szenarien wäre allerdings erst einmal eine Nutzerinteraktion mit der Software beziehungsweise mit entsprechend präparierten PDF-Dokumenten notwendig.
Abgesicherte Versionen & Updates
Die Versionen Foxit PDF Reader/Editor 2026.1.2 sowie PDF Editor 13.25 und 14.0.5 für Windows und macOS sind gegen die Bedrohungen abgesichert. Von welchen Sicherheitslücken die jeweiligen Versionen und Betriebssysteme im Einzelnen betroffen waren, ist den Sicherheitshinweisen zu entnehmen.
Das Update selbst kann man direkt über den Menüpunkt „Hilfe“ in der Software (Unterpunkt „Nach Updates suchen“) erledigen.
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(ovw)
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