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TechWoven: Apples neues Funktionsgewebe unter der Lupe


FineWoven alias Feingewebe war für Apple ein Fiasko: Das Material für iPhone-Hüllen und anderes Zubehör zerlegte sich nach erstaunlich kurzer Zeit selbst, war für Kratzer anfällig und sah schnell sehr hässlich aus – trotz hoher Preise. Apple zog schließlich die Reißleine und stellte den Stoff (nahezu) ein. Mit den iPhone-17-Modellen ist nun der Nachfolger erschienen: Er trägt den Namen TechWoven, was Apple etwas umständlich auf Deutsch Funktionsgewebe nennt. Die Hauptfrage lautet dabei: Ist dieses – ebenfalls aus Kunststoff bestehende – Material nun haltbarer als FineWoven? Die Antwort zeigt eine erste genauere Untersuchung durch den Reparaturspezialisten iFixIt.

Der hat das Material sowohl unter dem Mikroskop untersucht als auch mit einem Messer bearbeitet. Zudem wurde überprüft, wie gut es mit Flecken umgehen kann und wie abriebfest es ist. Zunächst die gute Nachricht: Das vergleichsweise kratzige Material, das aus einem Muster verschiedener Fäden unterschiedlicher Farben aufgebaut ist, ist grundsätzlich widerstandsfähiger als FineWoven. Das liegt allerdings nicht nur am Aufbau, sondern daran, dass Apple eine chemische Beschichtung verwendet.

Diese sorgt dafür, dass Tropfen nicht so leicht ins Material eindringen können. Selbst Kaffeeflecken ließen sich so wieder entfernen – etwas 90-prozentiger Isopropyl-Alkohol half. Lustigerweise ging dadurch dann allerdings der Kaffeegeruch nicht (sofort) weg. Auch Ölflecken drangen zunächst nicht in das Gewebe ein und ließen sich wegwischen – gegebenenfalls mit besagtem Reinigungsalkohol.

Allerdings hält die Beschichtung auch nicht ewig. Zwar widersteht sie Münzen oder Schlüsseln, da sie recht rutschig ist. Doch zerkratzt man sie mit einem Messer, ist eine Durchdringung möglich – und sogar ein Zerschneiden der Fäden. Danach kann dann auch Flüssigkeit eindringen und das Material dauerhaft färben. Wie schnell sich die Beschichtung im Alltag löst, ist allerdings unklar. Ebenfalls eher schlecht: Das Innere der TechWoven-Hülle – also der Bereich, in den man das iPhone einlegt – verfügt laut iFixIt über keine Beschichtung. Sollte hier etwas hineinlaufen, sieht man das zwar zunächst nicht, unschön ist es dennoch. Auch die Bereiche zwischen Hülle und Kanten scheinen schlechter geschützt zu sein.

Alles in allem lässt sich sagen, dass Apple TechWoven deutlich haltbarer gestaltet hat als FineWoven – ein „Lederersatz“ wie letzteres Material ist es aber nicht. Die Preise pro Hülle sind zudem gesalzen: 69 Euro pro Stück kostet ein Case, egal ob fürs iPhone 17 Pro oder 17 Pro Max.


(bsc)



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ChatGPT-Prompts tauchten offenbar in der Google Search Console auf


Technikanalysten haben Einträge in der Google Search Console einer Webseite entdeckt, die stark nach ChatGPT-Prompts aussehen. Offenbar leitet OpenAI diese ungeschützt an die Google-Suche weiter. Der KI-Hersteller bestätigte das Problem nicht direkt, erklärte aber, ein entsprechender „Fehler“ sei nun behoben.

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Entdeckt wurde das Problem von den beiden Tech-Beratern Jason Packer und Slobodan Manić, vergangenen Monat informierte Packer in einem Blogpost darüber. Packer hatte über die Einträge in der Google Search Console (GSC) einer Webseite gestutzt. Hier werden den Seitenbetreibern Google-Suchanfragen angezeigt, bei denen die eigene Seite in den Ergebnissen auftauchte. In Packers Fall bestanden diese Einträge aber nicht wie üblich aus wenigen Worten, sondern waren kleine Texte. Und es waren solche, die sehr stark an LLM-Prompts erinnerten. Insgesamt 200 solcher Einträge zählte er, teils mit sehr persönlichem Inhalt. Auffällig dabei: Alle hatten am Anfang eine ChatGPT-URL.

Außerdem entdeckten sie nach genauerer Suche einen Bug in einem ChatGPT-Prompt-Eingabefeld, welcher offenbar dafür sorgte, dass das Modell zu jedem Prompt auch eine Websuche durchführte und dafür eine ChatGPT-URL am Anfang des Prompts hinzufügte. Hier griff ChatGPT dann wohl auch auf Google zurück, allerdings nicht über eine API oder eine private Verbindung – sonst würden die Prompts nicht in der GSC auftauchen, führt der Autor aus. Auftauchen können die Prompts in der GSC von jeder Webseite, welche Googles Suchalgorithmus als relevant für die ChatGPT-URL erachtet. Packer gibt in seinem Beitrag zu bedenken, dass so verarbeitete ChatGPT-Prompts definitiv nicht privat sind – sie würden sowohl bei Google, in den GSCs diverser Website-Betreiber und womöglich auch bei einer Stelle landen, welche die Google-Suchen für ChatGPT-Prompts übernimmt.

Gegenüber der Nachrichtenagentur Ars Technica wollte OpenAI das nicht bestätigen, gab aber an, sich dem Problem mit der GSC bewusst zu sein. Zudem sprach OpenAI davon, einen Fehler behoben zu haben, der „vorübergehend“ bestanden und „eine sehr kleine Zahl von Suchanfragen betroffen habe“ und sich auf die Weiterleitung von Suchanfragen ausgewirkt habe. Packer geht nach der OpenAI-Stellungnahme davon aus, dass der Fehler in der Schicht von ChatGPT bestanden hat, der für die Umwandlung von Prompts in Suchanfragen verantwortlich ist. Statt wie vorgesehen einen Prompt in wenige relevante Suchbegriffe herunterzubrechen, wurde einfach der gesamte Prompt für die Suchanfrage genutzt.

Die These, dass es sich hier wirklich um ChatGPT-Prompts handelt, stützt Packer zum einen auf frühere Berichte, dass OpenAI Scraping bei der Google-Suche betreibt. Der Inhalt der GSC-Einträge an sich, und dass sich am Anfang stets eine ChatGPT-URL befindet, sieht er als weitere starke Hinweise. Von einer hundertprozentigen Sicherheit möchte er aber auch nicht sprechen.

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Es ist nicht das erste Mal, dass privat geglaubte ChatGPT-Prompts öffentlich werden. Im Sommer machte eine falsch verstandene Funktion sehr private Chats öffentlich auffindbar – im Zweifel samt Namen.

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(nen)



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Auch Volkswagen bekommt wieder Nexperia-Chips aus China


Im Streit um die kürzlich durch China eingefrorenen Exporte von Halbleitern des Herstellers Nexperia zeichnet sich eine Lösung ab. Bereits jetzt erhalten erste Unternehmen wie der Automobil-Zulieferer Aumovia und Volkswagen die Bausteine wieder. Dies wird durch Ausnahmegenehmigungen möglich, welche das chinesische Handelsministerium vor einer Woche angekündigt hatte.

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Als Erstes hatte nun Aumovia bekannt gegeben, dass das Unternehmen durch diese Genehmigungen auch schon wieder beliefert wird. Nahezu zeitgleich erklärte der für die Geschäfte in China zuständige VW-Vorstand Ralf Brandstätter, dass auch sein Unternehmen die für die Autoproduktion wichtigen Halbleiter erhalten hat. „Erste Exporte hat es bereits gegeben“ sagte Brandstätter in einem Interview mit dem Handelsblatt. Die Genehmigungen seien kurzfristig erteilt worden.

Für die Zukunft, so Brandstätter, käme es für solche Regelungen auf das Verhältnis zwischen China und den USA an. Der Konflikt nahm seinen Anfang, als die US-Regierung Ende 2024, also noch unter Präsident Biden, Nexperias Mutterkonzern Wingtech auf die „Entity List“ setzte. Darauf geführte Unternehmen stellen nach Meinung der USA eine Gefahr für die nationale Sicherheit dar. Dann gelten strenge Regulierungen für Geschäfte mit diesen Firmen, für die in der Regel Einzelgenehmigungen nötig sind.

Vonseiten der niederländischen Regierung heißt es, dass es eine grundlegende Einigung gibt. Premierminister Dick Schoof sagte der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge am Rande des Weltklimagipfels im brasilianischen Belém: „Wir wurden von China darüber informiert, dass man die Wiederaufnahme der Lieferungen aus chinesischen Fabriken von Nexperia ermöglichen werde.“ Nexperia gehört zwar Wingtech, hat aber seinen Firmensitz noch immer in den Niederlanden.

Die dortige Regierung stellte das Unternehmen Ende September 2025 unter staatliche Kontrolle. Dabei kam ein Notstandsgesetz aus dem Kalten Krieg zur Anwendung. Das verschärfte die Auseinandersetzung, sodass China schließlich den Export von Nexperia-Produkten untersagte. Wie Bloomberg berichtet, wird nun erwartet, dass die Niederlande den Griff um Nexperia wieder lockern. Weder aus China noch den Niederlanden gibt es derzeit konkrete Angaben dazu, wie eine dauerhafte Lösung aussehen soll.


(nie)



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Drogenbeauftragter: Streeck will gestaffelte Altersfreigaben für Social Media


Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), will eine umfassende Debatte über den Jugendschutz in der digitalen Welt anstoßen. Dabei spricht er sich für die Einführung gestaffelter Altersfreigaben für soziale Netzwerke aus. Die Idee orientiert sich am Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die in Deutschland für Filme Alterskennzeichnungen ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren festlegt. „Ich halte es für sinnvoll, über gestaffelte Altersgrenzen nachzudenken – ähnlich wie bei der FSK“, erklärte Streeck gegenüber den Zeitungen der Funke-Gruppe. Er könne sich vorstellen, dass bestimmte Funktionen oder Inhalte in Apps erst mit zunehmendem Alter freigeschaltet würden.

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Die Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes begründet der Politiker etwa mit den besonders auf lange Nutzungszeiten ausgerichteten Mechanismen von Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook. Speziell die Algorithmen, die Nutzer in eine kontinuierliche Konsumspirale ziehen, müssten altersgerecht begrenzt werden. Streeck warnt: „Kinder brauchen Schutzräume, keine Endlosschleifen.“

Der Ruf nach Regulierung wird durch alarmierende Zahlen der Krankenkasse DAK-Gesundheit untermauert: Kinder und Jugendliche verbringen an einem normalen Wochentag im Durchschnitt 150 Minuten in sozialen Netzwerken. Die Zeit steigt übers Wochenende auf 224 Minuten an.

Für Streeck ist dabei weniger die absolute Dauer das entscheidende Kriterium als die Folge für die Lebensgestaltung junger Menschen. Wenn Freizeitaktivitäten, Freundschaften, Bewegung, Hobbys oder schulische Leistungen litten, könne der übermäßige Medienkonsum schnell zur Sucht werden. Erst vor kurzem warnte der Professor hier auch im Gespräch mit heise online vor Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen und einer stärkeren Anfälligkeit für depressive Symptome.

In diesem Kontext sieht Streeck nicht nur die Plattformen in der Pflicht, sondern auch die Eltern. Er rät ihnen, frühzeitig hinzusehen und klare familiäre Regeln zu etablieren. Der Suchtbeauftragte plädiert für frühzeitige, offene und vorwurfsfreie Gespräche, ausreichend Schlaf sowie „feste handyfreie Zeiten“.

Gleichzeitig positioniert sich Streeck weiter kritisch gegenüber einem generellen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige: „Digitale Medien sind Teil der Lebenswelt junger Menschen – man kann sie nicht einfach ausblenden.“ Stattdessen sei es notwendig, digitale Teilhabe, Medienbildung und informationelle Selbstbestimmung zu stärken, damit Jugendliche lernten, Inhalte kritisch zu bewerten und ihre eigene Meinung zu entwickeln.

Generell unterstreicht der Sohn einer Kinder- und Jugendpsychiaterin die Verantwortung sowohl des Staates als auch der Plattformbetreiber: „Wenn es um den Schutz von so jungen Menschen geht, dürfen wir als Gesellschaft keine Mittel ausschließen.“ Neben Altersratings fordert er konsequent durchgesetzte Regeln und stärkere Auflagen für Diensteanbieter, um Risiken süchtig machender Designs zu minimieren.

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Die europäische Politik hat diese Herausforderung ebenfalls erkannt. Bereits im Oktober sprachen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten für die Einführung von Altersgrenzen in sozialen Netzwerken aus, um Minderjährige im digitalen Raum zu schützen. Dabei betonten sie aber ihre nationalen Zuständigkeiten.

Parallel äußerten Abgeordnete des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments ihre Sorge über unzureichenden Jugendschutz und warnten vor Suchtrisiken, psychischen Gesundheitsproblemen und der Exposition gegenüber illegalen und schädlichen Inhalten. Sie appellierten an die EU-Kommission, die Befugnisse des Digital Services Act (DSA) voll auszuschöpfen, um Bußgelder zu verhängen oder nicht konforme Webseiten und Apps im Extremfall zu verbieten. Ferner verlangen sie, suchterzeugende Algorithmen für Minderjährige zu untersagen und „Dark Patterns“ standardmäßig zu deaktivieren.

Erste EU-Staaten handeln: Am Freitag einigte sich die Regierung Dänemarks mit weiteren Parlamentsfraktionen auf die Einführung eines Mindestalters für bestimmte soziale Netzwerke ab 15 Jahren. Eltern sollen die Option bekommen, ihrem Nachwuchs die Nutzung bereits ab 13 Jahren zu erlauben. In Deutschland ist die Debatte kontrovers. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Grünen-Chefin Franziska Brantner befürworten ein Mindestalter. CSU-Chef Markus Söder hält dagegen, ein Verbot mache die Plattformen für den Nachwuchs „eher noch interessanter“.

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(nie)



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