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Künstliche Intelligenz

ThinkBook Plus Gen7 Auto Twist: Motorisierter Bildschirm dreht sich zum Nutzer


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den Anfangsjahren der Tablet-PCs war ein zentrales Drehscharnier die übliche Bauweise, die im Laufe der Zeit dann aber von den mittlerweile vorherrschenden 360-Grad-Scharnieren abgelöst wurden. Lenovo besinnt sich beim neuen ThinkBook Plus Gen7 auf die alte Bauform, gönnt dieser aber einen gewissen Dreh: Das Scharnier ist motorisiert, sodass sich der Notebookdeckel automatisch öffnen und drehen kann.

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Lenovo nutzt dies für technische Spielereien. So klappt der Deckel von allein nach oben, wenn man das schlafende Notebook antippt oder per Sprachkommando zur genannten Aktion auffordert. In letzterem Fall kann man das Gerät sogar auffordern, in den Tabletmodus zu wechseln – woraufhin der Deckel hochklappt, sich um 180° dreht und dann mit dem Display nach außen zeigend wieder schließt.

Im normalen Notebookmodus kann man wiederum eine Folgen-Funktion aktivieren, sodass der Deckel sich immer passend zur Position des Nutzers ausrichtet. Wer in Teams-Meetings unruhig vor dem Gerät sitzt oder seinen Sprechanteil lieber im Stehen oder gar Herumlaufen absolviert, hat hier dann immer einen guten Blick auf den Bildschirminhalt.

Und schließlich gibt es noch einen KI-Assistenten mit großen animierten Kulleraugen, der seinerseits „Blickkontakt“ mit dem Nutzer sucht und bei Freude mit seinem „Kopf“ umherwackelt. Künftig könnte auch noch mehr folgen: Vor Ort demonstrierte Lenovo den Prototypen einer Smartphone-App, mit der das gekoppelte Notebook zur steuerbaren Webcam oder Wohnungsüberwachung wird.

Im ThinkBook Plus Gen7 Auto Twist arbeiten Intel-Prozessoren der Core-Ultra-300-Baureihe (Panther Lake). Es soll ab Juni ab 1400 Euro erhältlich sein.

heise medien ist offizieller Medienpartner der CES 2026.

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(mue)



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Künstliche Intelligenz

Dell rudert zurück: Kunden ignorieren KI-Features bei PCs


Auf der Technikmesse CES 2026 war künstliche Intelligenz (KI) wie so oft das Thema Nummer 1. Von den großen PC-Herstellern stellte sich lediglich Dell gegen den Trend und das ganz öffentlich.

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Der Produktleiter Kevin Terwilliger sagte während einer Veranstaltung mit Journalisten, bei der auch heise online zugegen war: „Wir konzentrieren uns sehr darauf, die KI-Fähigkeiten eines Geräts zu nutzen. Tatsächlich verfügt jedes Produkt, das wir ankündigen, über eine KI-Einheit. Aber was wir im Laufe dieses Jahres gelernt haben, insbesondere aus Verbrauchersicht, ist, dass sie nicht aufgrund der KI kaufen.“

Die 180-Grad-Wende gegenüber einem Jahr zuvor war demnach kein Zufall. Auf der CES 2025 stellte auch Dell noch KI in den Vordergrund. Zurückgerudert ist der Hersteller seitdem auch bei seiner Namensgebung. Unter anderem der Markenname XPS kehrt zurück.

Bei anderen Herstellern hört man unter der Hand Ähnliches zum Thema KI und Geräteverkäufen: Starke KI-Einheiten (Neural Processing Units, NPUs) treiben die Nachfrage nicht sonderlich hoch.

Beim Prozessorzulieferer Qualcomm zeigt sich das indirekt. Schon im Sommer 2024 soll die Firma laut Bloomberg festgestellt haben, dass vor allem die langen Akkulaufzeiten von Notebooks mit den eigenen Snapdragon-X-CPUs auf Interesse stoßen. Und das, obwohl Snapdragon-Geräte als erstes Microsofts Copilot-Funktionen unterstützten. Die Akkulaufzeiten stellte Qualcomm schließlich auch zur Vorstellung der neuen Generation Snapdragon X2 in den Vordergrund.

Microsoft integriert Copilot mittlerweile in fast alle eigenen Dienste. Mit dabei sind etwa Studio-Effekte, die in Videokonferenzen zum Beispiel den Hintergrund weichzeichnen können. Videos bekommen auf Wunsch Untertitel. Paint kann mehr oder weniger gut Bilder generieren.

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heise medien ist offizieller Medienpartner der CES 2026.


(mma)



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BND soll IT-Riesen hacken und Internetknoten stärker überwachen dürfen


In den Datenzentren des Frankfurter Internetknotens DE-CIX, wo die digitalen Lebensadern Europas in Form von Glasfaserkabeln zusammenlaufen, bahnt sich eine sicherheitspolitische Zäsur an. Was dort seit Jahren als „strategische Aufklärung“ betrieben wird, soll nach dem Willen des Kanzleramts auf ein neues rechtliches Fundament gestellt werden.

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Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung erneut berichten. Die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen demnach so weit ausgedehnt werden, als ob es die Snowden-Enthüllungen nie gegeben hätte. Der Auslandsgeheimdienst könnte damit eigenständiger agieren. Vor allem will die Regierungszentrale die Abhängigkeit von den Erkenntnissen mächtiger Partner wie der NSA verringern.

Kern der geplanten Reform ist laut dem Bericht die Art und Weise, wie Daten am DE-CIX abgegriffen und verarbeitet werden. Bislang war es dem BND lediglich erlaubt, Metadaten für einen begrenzten Zeitraum zu sichern. Die eigentlichen Inhalte von E-Mails, Chats oder Internettelefonaten durften die Agenten nur in Echtzeit nach fest definierten Suchbegriffen filtern.

Künftig könnte dieser Prozess zweistufig ablaufen: Der Dienst soll die Befugnis erhalten, bis zu 30 Prozent des gesamten Datenverkehrs für ein halbes Jahr komplett zu speichern – inklusive aller Inhalte. In einem zweiten Schritt, der sogenannten Einsichtnahme, könnten die Spione diese gewaltigen Datenmengen nach relevanten Informationen durchforsten.

Die vorgesehene Praxis erinnert an die umkämpfte Vorratsdatenspeicherung. Die Juristen im Kanzleramt widersprechen dieser Einordnung den Reportern zufolge aber: Nicht alle Provider würden pauschal zur Speicherung verpflichtet. Vielmehr greife der Staat punktuell an strategisch wichtigen Schnittstellen selbst zu. Ein solches Auswertungsniveau sei bei europäischen Nachbarn längst Standard.

Brisant sind die Pläne auch im Bereich der aktiven Cyberspionage. Unter dem Aufhänger „Computer Network Exploitation“ soll der BND eine weitere offizielle Lizenz zum Hacken erhalten. Wenn US-Tech-Giganten wie Google, Meta oder X bei Anfragen nicht kooperieren, dürfte der BND heimlich in deren Systeme eindringen. Dies würde sogar für IT-Infrastrukturen innerhalb Deutschlands gelten, sofern dies zur Abwehr feindseliger Cyberangriffe notwendig ist. Die Grenze zwischen Inlands- und Auslandsaufklärung wäre so kaum noch aufrechtzuerhalten.

Auch der Kreis der potenziellen Überwachungsziele wird dem Bericht nach neu definiert. Ausländische Funktionsträger, wie etwa unter Diplomatenstatus agierende Geheimdienstmitarbeiter, sollen in Deutschland künftig genauso einfach überwacht werden können wie im Ausland. Gleichzeitig rüttele der Entwurf an einem Tabu, heißt es: dem Schutz von Geheimnisträgern wie Journalisten. Das Kanzleramt plane hier eine Differenzierung. Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Regime sollen nicht mehr denselben Quellenschutz genießen wie unabhängige Journalisten, da sie nach Einschätzung der Bundesregierung oft eher als Agenten agieren.

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Mit dem umfangreichen Vorhaben sollen BND-Agenten auch Wohnungen betreten und Bundestrojaner installieren dürfen. Die jüngste, nicht minder umstrittene Novelle des BND-Gesetzes erfolgte 2021. Damit erteilte das Parlament den Agenten etwa die Befugnis zum Hacken ausländischer Vermittlungsanlagen, Telekommunikationsinfrastruktur und von IT-Systemen von Providern.


(nen)



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Digital Networks Act: EU verzichtet angeblich auf Milliardenstrafen für Big Tech


Die europäische Telekommunikationsbranche hegte große Hoffnung: Big-Tech-Firmen wie Netflix, Google und Meta, die die europäischen Datennetze mit ihren Diensten besonders in Anspruch nehmen, sollten mithilfe des Digital Networks Act (DNA) künftig zur Kasse gebeten werden und so mithelfen, den Ausbau der Netzwerkinfrastruktur zu finanzieren. Doch daraus wird möglicherweise nichts, wie jetzt die US-Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Statt knallharter Regulierung drohe Big Tech allenfalls ein mahnender Zeigefinger. Statt Milliardenstrafen setze das Regelwerk, das am 20. Januar präsentiert werden soll, auf Handreichungen und Dialog.

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Damit würde der Digital Networks Act (DNA) eine ganz andere Gangart an den Tag legen als der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA). Auf Basis der Markt- und Diensteregulierung hat die Europäische Kommission bereits Strafen im hohen dreistelligen Millionenbereich verhängt. Seit Jahren streitet die EU mit Größen wie Apple, Google und Meta.

Dass sich die EU nun deutlich zahmer positionieren will, soll laut dem Reuters-Bericht damit zu tun haben, dass die europäische Regulierung zunehmend auch das transatlantische Verhältnis belastet. Die Lesart der US-Regierung unter Donald Trump ist, dass sich die EU-Regulierung gegen US-Konzerne richtet und nicht etwa gegen die Art, wie sie in Europa vorgehen. Wenn die Tech-Konzerne nun zur Kooperation und Diskussion auf freiwilliger Basis ermuntert werden, soll dies offenbar die Wogen glätten – aufgrund mangelnder Einsicht dürfte aber eher zu erwarten sein, dass die Gesetzgebung damit zum zahnlosen Tiger wird.

Übergeordnetes Ziel des DNA, der von EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen vorgestellt werden soll, ist die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und das Auslösen von Investitionen in die Telekom-Infrastruktur. Die Details dazu müssen noch mit den EU-Ländern und dem EU-Parlament ausgearbeitet werden. Gut möglich, dass dann auch die Gangart gegenüber Big Tech noch verschärft wird.

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Zu den neuen Regeln zählt, dass die Kommission künftig die Dauer der Spektrum-Lizenzen festlegen soll, die in den Mitgliedsländern vergeben werden. Dabei geht es um die Funkfrequenzen für Mobilfunknetze, WLAN, andere drahtlose Kommunikation und Rundfunk. Mit der Festlegung der Verkaufsbedingungen und der Preismethodik soll der EU-Markt in den 27 Ländern harmonisiert werden. Für die Mitgliedsländer sind die Versteigerungen der Frequenzen eine milliardenschwere Einnahmequelle.

Auch beim Glasfaserausbau will Brüssel ein Wörtchen mehr mitreden. Nationale Regulierer sollen Leitlinien zum Glasfaserausbau erhalten. Den Regierungen soll aber die Möglichkeit erhalten bleiben, die Frist zur Abschaltung von Kupfernetzen zugunsten von Glasfaser über das Jahr 2030 hinaus zu verlängern, wenn der Ausbau noch nicht soweit ist.


(mki)



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