Künstliche Intelligenz
Tilly Nordwoods erster Song: KI kann lustig sein – dank 18 Menschen
In einem türkisfarbenen Kleid und als Puppe ist Tilly Norwood in ihrem ersten Musikvideo zu sehen. Das erinnert stark an Elsa, den aktuellen Disney-Liebling aller Kinder. So passt auch das Lied von Tilly, dem KI-generierten Star und Creator, auf den ersten Blick zu genau diesem Disney-Prinzessinnen-Universum, gepaart mit ein bisschen Radio-Pop. Doch weder Lied noch Video sind einfach nur platt. Schaut man genau hin, ist es sogar ziemlich lustig. Es zeigt auf spielerische Art auf, welche Probleme KI mit sich bringt.
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Das vermeintliche KI-Video zur KI-Musik von KI-Star Tilly ist gar nicht mal einfach so mittels KI erstellt worden. Es gibt einen Hinweis vor dem Video, dass 18 Menschen daran beteiligt waren. Darunter waren demnach echte Schauspieler, Produktionsdesigner, Kostümdesigner und Prompter, also jene Leute, die der KI entlocken können, was sie haben wollen – zumindest bis zur regulären Nachproduktion.

Das Internet ist voll von heißen IT-News und abgestandenem Pr0n. Dazwischen finden sich auch immer wieder Perlen, die zu schade sind für /dev/null.
Tilly will kein Roboter sein, aber skalieren
Ihren Humor wollen die Macher direkt mit dem weiteren Hinweis beweisen, dass beim Dreh des Videos keine Flamingos verletzt wurden. Ausgerechnet dieser Witz ist eigentlich viel zu flach und abgenutzt. Dagegen entlockt Tilly vor dem Bildschirm zumindest mir ein dickes Grinsen, wenn sie sich schwertut, alle Bilder mit Fahrrädern anzuklicken, um zu beweisen, dass sie kein Roboter ist.

Tilly Norwood tut sich mit dem Captcha schwer.
(Bild: Youtube)
Humorvoll ist auch eher die unsagbare Übertreibung von Kitsch, die absolut gewollte KI-Optik, in der London beim Sonnenuntergang gezeigt wird. Auch Tilly zwischen Serverschränken, die davon singt, dass man skalieren könne, amüsiert.
Der Inhalt des Lieds ist insgesamt herrlich irritierend bis doof. Tilly singt über ihr Dasein, das freilich mehr ist, als bloß Technik. Schon Britney Spears wusste zu berichten, wie es ist, kein Kind mehr zu sein, aber auch noch keine Frau. „Hinter dem Code, hinter dem Licht, bin ich nur ein Werkzeug, doch ich bin am Leben.“
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„KI ist nicht der Feind“
Nun könnte man all das für ein Plädoyer halten, KI-Figuren ernst zu nehmen und mit Menschen gleichzusetzen. Doch da sind die absurden Szenen, in denen Tilly das Gesicht wegrutscht, in denen die Macher sie singen lassen, man solle sich mit der Materie auseinandersetzen. Tilly will mehr sein als ein „Dollardream“, sie will echtes Design sein, sogar lebendig. Und dann folgt auch noch ein direkter Aufruf an Schauspieler, zu handeln, um die Zukunft mitzugestalten. Denn: „KI ist nicht der Feind, KI ist der Schlüssel.“ Wir müssen ihn nur zu nutzen wissen, um nicht abgehängt zu werden.
Tilly Norwood soll eine KI-generierte Schauspielerin und nun auch Musikerin sein, die von einer niederländischen Produktionsfirma geschaffen wurde. Ihr Dasein hat schon öffentliche Kritik von der Hollywood-Schauspieler-Gewerkschaft SAG-AFTRA hervorgerufen. Dabei geht es freilich um die Frage nach den Trainingsdaten, die für die Erstellung der Figur genutzt wurden, sowie die Rechte an der künstlerischen Gestaltung und die Konkurrenz zu menschlichen Schauspielerinnen und Schauspielern.
Ohne von Menschenhand gemachte Inhalte keine KI-Modelle. Ohne KI-Modelle keine Tilly Norwood. Klar. Aber: Es ist auf jeden Fall eine klügere Auseinandersetzung mit dem Thema, ein Musikvideo zu erschaffen, als alles einfach verbieten zu wollen.
(emw)
Künstliche Intelligenz
iFlytek AI Note 2: E-Ink-Tablet mit Android, GPT-5 und Transkription im Test
Tablets mit Eingabestift sind ein guter Ersatz für die klassische Schreibkladde. Letztere hat zwar durchaus ihren Charme, das digitale Pendant bietet aber deutlich mehr Komfort. Texte und Skizzen lassen sich blitzschnell durchsuchen, verändern und wiederverwenden. Im Falle des iFlytek AI Note 2 mit E-Ink-Display kommt ein weiterer Punkt hinzu. Denn auf dem Android-basierten Gerät können Sie zahlreiche Apps installieren und den Einsatzbereich deutlich erweitern – etwa mit Google-Diensten oder Office-Anwendungen.
Denn neben der Möglichkeit Notizen zu erstellen, transkribiert das Gerät auf Wunsch Gespräche – etwas, das etwa dem Remarkable 2 (Test) fehlt. Dabei setzt iFlytek auf eine eigene KI, um die Texterkennung zu verbessern und Geschriebenes und Gesprochenes in Echtzeit zu übersetzen. Hinzu kommt die Integration von GPT-5 und Gemini 3.1 Pro, um bei der Bedienung zu helfen und Fragen zu beantworten.
- iFlytek nutzt für mehrere Funktionen die Unterstützung von KI, setzt aber auf mehrere verschiedene Sprachmodelle.
- Das AI Note 2 fällt dünner und leichter als die meisten E-Ink-Tablets der 10-Zoll-Klasse aus.
- Notizen lassen sich mit wenigen Klicks um Mindmaps erweitern. Ein entsprechender Assistent erstellt die gewünschte Struktur.
Wir haben die Funktionen des Tablets im privaten sowie beruflichen Umfeld getestet. Im Mittelpunkt standen dabei die Sprach- und Schrifteingabe – auch unter erschwerten Bedingungen – sowie Kommunikationsfreudigkeit des AI Note 2. Denn der chinesische Hersteller verweist darauf, dass die Daten geschützt auf Servern der Amazon-Tochter AWS innerhalb der EU liegen.
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Künstliche Intelligenz
Tickets an einem Ort: Samsung erweitert Wallet um Reise-Funktion „Trips“
Samsung hat eine neue Funktion für seine Google-Wallet-Alternative Samsung Wallet angekündigt. Nutzerinnen und Nutzer von Samsung-Galaxy-Geräten können ihre Reisen mit „Trips“ künftig an einem Ort organisieren und verwalten. Die Wallet-Funktion soll Reisenden relevante Reiseinformationen in Samsung Wallet zusammenfassen und bei Bedarf bereitstellen – jedoch zunächst nicht hierzulande.
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Reisebezogene Pläne in einer Ansicht
„Reisepläne sind oft über Bestätigungen, Apps und Nachrichten verstreut, was genau in den Momenten zu Problemen führt, in denen man Klarheit braucht“, sagt Woncheol Chai, EVP und Leiter des Digital Wallet Teams im Geschäftsbereich Mobile eXperience (MX) bei Samsung Electronics. „Indem wir „Trips“ in Samsung Wallet integrieren, bieten wir Galaxy-Nutzern einen zentralen Ort, an dem sie ihre Reisedaten übersichtlich verwalten und ihren Plänen immer einen Schritt voraus sind“, erklärte er weiter.
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Die neue Funktion integriert eine „Reise-Zeitleiste“ in das Wallet, in dem Nutzerinnen und Nutzer sämtliche reisebezogene Pläne in einer einzigen Ansicht einsehen können. Wenn Nutzer entsprechende Einträge in die Samsung Wallet einfügen, gruppiert die Funktion diese anhand von Zeit und Ort. Dies soll Reisenden helfen, ihre Reisepläne an einem Ort zu bündeln, auch wenn die Details aus verschiedenen Quellen stammen, erklärt Samsung.
Laut Samsung lassen sich in Trips etwa Buchungen für Hotels, Flüge, Mietwagen und Ausflüge sowie Tickets für Busse, Züge, Freizeitparks und Sportveranstaltungen vereinen. Trips unterstütze außerdem die Möglichkeit, „Reiseelemente manuell hinzuzufügen und neben gespeicherten Elementen Notizen anzufügen, um wichtige Erinnerungen, Pläne und Anmerkungen während der gesamten Reise festzuhalten“, so der Hersteller.
Noch nicht für Deutschland
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Trips wird ab April 2026 schrittweise für Samsung-Wallet-Nutzer verfügbar sein, darunter die USA, Großbritannien und Korea. Wann oder ob Samsung Trips nach Europa bringen wird, ist noch nicht bekannt.
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Mit der Trips-Funktion erweitert Samsung seine Pläne, seinen Nutzern mehr Möglichkeiten bei der Reisevorbereitung und unterwegs zu bieten. Zu bisher angekündigten Funktionen gehören unter anderem Circle to Search und ein KI-gestützter Dolmetscher. Langfristig soll die KI laut Unternehmen etwa auch bei der Urlaubsplanung helfen und die Reise vom Flug über Unterkunft bis zu Restaurantempfehlungen und Sehenswürdigkeiten organisieren.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Automatisierte Urheberrechtsverfolgung: Wie Bildersuche Abmahnungen auslöst
Wer ein Foto im Netz verwendet, ohne es lizenziert zu haben, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Doch auch, wer im Recht ist, kann in die Mühlen eines industrialisierten Rechtsdurchsetzungssystems geraten. Was Betroffene über Ansprüche, Beweislast und Kosten wissen müssen.

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien
Fotografien sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt – allerdings in zwei Schutzkategorien. Lichtbildwerke setzen eine persönliche geistige Schöpfung voraus und genießen die volle Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Einfache Lichtbilder ohne schöpferische Höhe sind als verwandtes Schutzrecht für 50 Jahre ab Erscheinen oder Herstellung geschützt. In beiden Fällen liegt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Fotografen, der anderen Personen oder Unternehmen Lizenzen erteilen oder die Nutzung untersagen kann. Stock-Agenturen erwerben von Fotografen Nutzungsrechte und vermarkten diese weiter.
Rechtlich entscheidend ist dabei: Verstöße im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen setzt voraus, dass ein ausschließliches Nutzungsrecht vorliegt. Wer lediglich eine einfache Lizenz hält, dem muss der Urheber ausdrücklich das Recht zur Anspruchsdurchsetzung einräumen, sonst fehlt die sogenannte Aktivlegitimation. Ob eine Agentur tatsächlich über ausschließliche Rechte verfügt, ist für Außenstehende kaum zu beurteilen, da die zugrunde liegenden Verträge nicht öffentlich zugänglich sind. Meist ist das aber nicht der Fall – ein erheblicher Angriffspunkt für Abgemahnte.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Automatisierte Urheberrechtsverfolgung: Wie Bildersuche Abmahnungen auslöst“.
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