Künstliche Intelligenz
US-Geschworenengericht: Tesla trägt Mitschuld an tödlichem Unfall mit Autopilot
Tesla soll wegen eines tödlichen Unfalls, der sich 2019 ereignete, Schadenersatz von insgesamt mehreren hundert Millionen US-Dollar zahlen. Dazu haben Geschworene den kalifornischen E-Autobauer in einem bahnbrechenden Prozess vor dem US-Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Florida in Miami verdonnert. Es ist das erste Mal, dass eine Jury den Konzern von Elon Musk im Zusammenhang mit dem umstrittenen Fahrerassistenzsystem Autopilot wegen widerrechtlicher Tötung mitverantwortlich gemacht hat. Alle bisherigen Fälle wiesen Gerichte ab oder beide Seiten schlossen außergerichtlich Vergleiche.
Bei dem Unfall in Key Largo raste ein Tesla des Typs Model S laut Berichten mit aktiviertem Autopilot-System in ein stehendes Fahrzeug. Der Wagen überfuhr mit 100 Kilometern pro Stunde ein Stoppschild und erfasste dabei zwei Personen, die am Straßenrand neben ihrem abgestellten Auto auf dem Seitenstreifen in die Sterne schauten. Ein Opfer starb bei dem Crash, das zweite erlitt schwere Kopfverletzungen.
Der Tesla-Fahrer gab an, er habe sich darauf verlassen, dass der Autopilot Fehler oder Unaufmerksamkeiten von ihm ausgleichen würde. Dabei sei ihm während voller Fahrt sein Handy entglitten. Er habe daher den Blick zu Boden gerichtet, um das Mobiltelefon aufzuheben. Die entsprechende Wahrnehmung des Assistenzsystems haben Tesla und sein CEO Musk immer wieder maßgeblich gefördert. Der Konzernchef orchestrierte laut belastendem Material in einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung persönlich ein Werbevideo von 2016, in dem das Unternehmen Fähigkeiten von Autopilot übertrieben bis falsch darstellte und von autonomen Fahren sprach. Tesla argumentierte dagegen, der Fahrer trage die alleinige Verantwortung.
Tesla haftet zu einem Drittel
Die Geschworenen entschieden nun am Freitag, dass die Schuld geteilt wird: Der Fahrer ist ihnen zufolge zu zwei Dritteln (67 Prozent) verantwortlich. Da er nicht angeklagt war, muss er seinen Anteil aber nicht bezahlen.
Tesla haftet dem Beschluss zufolge zu 33 Prozent. Die Jury sprach der Familie der verstorbenen Frau und dem schwer verletzten Freund 129 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu, wovon der Autofabrikant seinen Drittelanteil zahlen soll. Zusätzlich legten sie einen sogenannten Strafschadenersatz in Höhe von 200 Millionen US-Dollar fest, den Tesla allein begleichen müsste. Ein solcher Zusatz kann laut anglo-amerikanischen Recht im Zivilprozess einem Kläger über den tatsächlich erlittenen Schaden hinaus zuerkannt werden. Die Hinterbliebenen und der verletzte Partner der Verstorbenen hatten 345 Millionen US-Dollar Wiedergutmachung gefordert.
Tesla will Berufung einlegen
Die Geschworenen befanden, dass Tesla ein Auto mit einem „Mangel“ verkauft habe, der zum Unfall beitrug. Der Anwalt der Kläger hob hervor, dass das Unternehmen den Autopiloten nur für Autobahn-ähnliche Straßen konzipiert habe. Trotzdem verhindere es nicht, dass das System auch in anderen, mehr Aufmerksamkeit erfordernden Verkehrsbereichen genutzt werde. Musk habe ferner behauptet, Autopilot sei besser als menschliche Fahrer, was falsche Hoffnungen weckte. Der CEO habe den Billionenwert der Firma „mit dem Hype um autonomes Fahren auf Kosten von Menschenleben gestützt“.
Ein Sprecher von Tesla bezeichnete das Geschworenenurteil als gespickt mit „erheblichen Rechtsfehlern“ und kündigte an, in Berufung zu gehen. Dem Konzern zufolge ist allein der Fahrer schuld, da er zu schnell gefahren sei, Gas gegeben und so den Autopiloten deaktiviert sowie nach seinem heruntergefallenen Telefon gesucht habe, statt auf den Verkehr zu achten. Das Assistenzsystem sei gar nicht die Ursache für den Unfall gewesen. Kein Auto im Jahr 2019 und keines heute hätte diesen Unfall verhindert. Die Entscheidung gefährde so auch die Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Nach Epic-Urteil: Google öffnet den Play Store in den USA
Google hat die Änderungen in seinem Android-Ökosystem, die auf ein Gerichtsurteil von Ende 2023 zurückgehen, umgesetzt. Damit sind App-Anbieter und Entwickler unter anderem nicht mehr dazu verpflichtet, Googles Abrechnungssystem zu verwenden, sie können auch auf Apps außerhalb des Play Stores verlinken. Allgemein erhalten sie mehr Flexibilität bei der Werbung für Angebote und der Abwicklung von In-App-Zahlungen.
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Google öffnet seinen Play Store widerwillig
Wie Google in einem Support-Dokument schreibt, wird Google Entwicklern nicht mehr verbieten, mit Nutzern über die Verfügbarkeit oder gegebenenfalls günstigere Preise ihrer Apps außerhalb des Play Stores zu kommunizieren. Zudem wird die Firma Entwicklern nicht untersagen, einen Link zum Herunterladen der App oder einen Link zur Bezahlung außerhalb des Stores bereitzustellen.
Zudem verlange der Konzern nicht mehr die Verwendung von Googles Play Billing in Apps, die im Play Store angeboten werden, ebenso verbietet Google auch nicht mehr die Verwendung anderer In-App-Zahlungsmethoden. Ferner untersagt der Konzern App-Anbietern nicht mehr, mit Nutzern über die Verfügbarkeit anderer Zahlungsmethoden als Googles eigene zu kommunizieren. Verwenden Entwickler ihre eigenen Bezahlmethoden, müssten sie in diesem Fall keine Provisionen mehr an Google abtreten.
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Die Änderungen treten ab dem 29. Oktober 2025 im US-Play Store in Kraft. Allerdings sind sie zunächst nur temporär und gelten nur so lange, wie die Anordnung des US-Bezirksgerichts in Kraft ist, also bis zum 1. November 2027.
Weitere Anpassungen folgen
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Google erklärt im Dokument weiter, dass „das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer weiterhin im Mittelpunkt unseres Handelns stehen“ und dass das Unternehmen auch bei der Umsetzung der Anordnungen der einstweiligen Verfügung weiterhin seine Sicherheitsgrundsätze befolgen werde.
In „naher Zukunft“ will Google weitere Programmanforderungen und Änderungen am eigenen Geschäftsmodell bekannt geben, „um das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer im Ökosystem zu wahren, basierend auf dem Feedback der Entwickler- und Nutzergemeinschaft“, erklärte der Konzern.
Mit den weiteren Änderungen dürfte Google komplexere Anpassungen meinen, die der Hersteller noch erfüllen muss. Denn gemäß dem Urteil muss Google seinen Play Store für alternative Stores öffnen; Android-Apps können auch in alternativen Stores verfügbar sein, solange die Entwickler das nicht aktiv ausschlagen. Der Umweg über die Installation via APK-Dateien wäre damit nicht mehr erforderlich.
Der Konzern stellt sich derweil auf den drohenden Kontrollverlust über sein Ökosystem ein: Denn ab Herbst 2026 können nur noch Apps auf zertifizierten Android-Geräten installiert werden, deren Herausgeber sich zuvor bei Google registriert und dann die jeweilige Anwendung signiert haben. Für Installationen über den Google Play Store gilt das schon seit 2023; künftig soll die Anonymität auch für Sideloading, also für direkt am Gerät, ohne Nutzung des Play Stores installierte Programme und alternative App-Stores abgeschafft werden. Der Betreiber des alternativen App-Stores F-Droid kritisiert das scharf.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Nach dem iPad Pro: Apple bereitet OLED-Screens für weitere Macs und iPads vor
Schon seit Jahren gibt es immer wieder ernst zu nehmende Gerüchte, dass Apple von der traditionellen LCD-Technik auf OLED-Screens auch für Geräte mit großem Bildschirm wechseln wird. Im iPhone wird der stromsparende Displaytyp mit guter Farbausbeute bereits seit dem iPhone X von 2017 verbaut, doch erst mit dem iPad Pro M4 im vergangenen Jahr nutzt der Hersteller OLEDs mit 11 und 13 Zoll. Nun soll sich der Trend in den kommenden Monaten bis Jahren mit weiteren Modellen fortsetzen – sowohl bei Tablets als auch portablen Macs, darunter auch günstigere Varianten.
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OLED überall – für mehr Geld
Bislang galt nur als ausgemacht, dass ein Redesign des MacBook Pro mit OLEDs fest eingeplant ist, aktuell wird damit frühestens im Herbst 2026 gerechnet. Bloomberg-Reporter Mark Gurman, üblicherweise gut informiert, schrieb jetzt aber in dieser Woche, dass es feste Pläne auch für MacBook Air, iPad Air und sogar iPad mini gibt. Das wäre eine neue Entwicklung. Aus Nutzersicht hätte das zwar einige Vorteile, wie man an den positiven Kritiken für das iPad Pro M4 und nun das iPad Pro M5 feststellen kann. Doch gleichzeitig könnte sich der Preis erhöhen – allein bei einem iPad mini angeblich um 100 US-Dollar.
Bessere Farbdarstellung und höhere Kontraste soll angeblich als erstes besagtes Kompakt-Tablet (Display-Größe aktuell 8,3 Zoll) erhalten. Es könnte bereits Anfang nächsten Jahres erscheinen – angeblich auch erstmals wasserresistent und mit neuer Lautsprechertechnik (Vibration-based Speakers). Aber dabei bleibt es nicht. Das iPad Air soll in der übernächsten Generation ebenfalls auf OLED umsteigen, heißt es – wobei die für das Frühjahr geplante Neuauflage zunächst bei LCD bleibt und vor allem schnellere Chips bringt.
iPhones ganz ohne LCD
Das MacBook Pro bleibt wiederum erster OLED-Mac. Doch ein MacBook Air soll folgen. Um ausreichend Abstand zwischen den Baureihen zu haben, sieht Gurman diese Veränderung aber nicht vor 2028. Im Frühjahr 2026 ist demnach nur ein Prozessor-Upgrade (dann auf den M5) vorgesehen.
Beim iPhone hat Apple den OLED-Umstieg längst hinter sich. Mit Einführung des iPhone 16e, das das SE 3 abgelöst hat, ist kein LCD-Modell mehr auf dem Markt. Andere Formen der OLED-Technik wie Micro-OLEDs nutzt Apple bislang nur in Spezialanwendungen wie der teuren Vision Pro. Die Quantenpunkt-Technologie setzt Apple indes als Hintergrundbeleuchtung seit dem MacBook Pro M4 ein, behauptet ein Displayexperte.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Nextcloud, Proton & Co: Neue Allianz für digitale Souveränität
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Führende europäische Technologieunternehmen haben die EuroStack Initiative Foundation gegründet, um die digitale Souveränität Europas durch koordinierte Industrieaktionen voranzutreiben. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderem Frank Karlitschek von Nextcloud, Andy Yen von Proton, Achim Weiss von IONOS sowie Vertreter von Ecosia und weiteren Unternehmen. Die Stiftung wird von der Wirtschaftswissenschaftlerin Cristina Caffarra geleitet.
Die Foundation reagiert auf die wachsende Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Technologieanbietern. Wie die Initiative in der Ankündigung ihrer Gründung angibt, unterstützen mittlerweile über 300 CEOs den Anfang des Jahres gestarteten EuroStack. Die Gründer betonen, dass Regulierung allein nicht ausreiche – Europa müsse eigene technologische Infrastruktur aufbauen und koordinieren.
Drei Säulen: Einkauf, Verkauf und Finanzierung
Die Stiftung konzentriert sich auf drei Kernbereiche: „Buy European“ soll die öffentliche Beschaffung digitaler Technologien stärker auf europäische Anbieter ausrichten und gegen „Sovereignty-Washing“ vorgehen. „Sell European“ zielt auf die technische Integration bestehender europäischer Lösungen zu einem interoperablen Stack ab. Der dritte Pfeiler „Fund European“ soll private und öffentliche Investitionen in digital souveräne Technologien katalysieren.
Ein offizielles Side-Event zum französisch-deutschen Gipfel zur digitalen Souveränität findet am 17. November in Berlin statt. Die Foundation will in den kommenden Wochen ihr Governance-Modell entwickeln und Arbeitsgruppen für technische Integration und Beschaffung einrichten. Die Initiative versteht sich als langfristiges Projekt, um europäische digitale Souveränität von der Theorie in die Praxis zu überführen.
Die Ankündigung der Gründung der EuroStack Initiative Foundation liegt iX vor. Wir aktualisieren die Meldung, sobald sie öffentlich zur Verfügung steht.
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Wie können Unternehmen und Behörden ihre IT aus den Abhängigkeiten von US-Hyperscalern, amerikanischen oder chinesischen KI-Anbietern und Softwareherstellern lösen? Das diskutieren Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am 11. und 12. November auf dem IT Summit by heise in München. Vorträge und Speaker finden Sie im Programm des IT Summit. Am ersten Konferenztag findet zudem ein kostenloser Workshop statt, der zeigt, wie Open-Source-Lösungen zur digitalen Souveränität und Cybersicherheit beitragen können. Buchen Sie jetzt Ihr Ticket.
Gleichzeitig hat die EU ein neues Bewertungssystem, das sogenannte Cloud Sovereignty Framework, vorgestellt, mit dem Cloud-Dienste künftig nach einheitlichen Souveränitätskriterien bewertet werden sollen. Das Framework umfasst acht konkrete Ziele, die Aspekte wie Datenkontrolle, Schutz vor fremdem Rechtszugriff, Lieferkettentransparenz und technologische Unabhängigkeit abdecken. Cloud-Anbieter müssen mit dem SEAL-Bewertungssystem nachweisen, dass ihre Dienste diesen Kriterien entsprechen, wobei sowohl technische als auch organisatorische Nachweise erforderlich sind. Sofort gab es am Cloud Sovereignty Framework allerdings scharfe Kritik: Es würde Verwirrung stiften und gar US-Anbieter bevorzugen.
(fo)
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